Auch im neu gestalteten Hospitalvierel sind auf dem Gehsteig Radbügel montiert. Fein.
Der Bordstein ist aber dort, wo sie stehen, so hoch, dass man absteigen muss oder die Felgen riskiert. Egal, könnte man sagen, absteigen muss man ja sowieso, um das Fahrrad reinzustellen.
Das bedeutet aber eben immer für Radfahrer, dass sie auf der Fahrbahn für Autos bremsen, still stehen, absteigen und das Rad quer zur Fahrbahn auf einen Gehweg heben. Hier kein sonderlich großes Problem, weil der Autoverkehr nicht von hinten kommt. Aber in der Kuhnstraße beim SWR ist das durchaus ein Problem, wenn Radler auf der Fahrbahn halten (siehe Abschnitt unten).
Der Gehweg ist an der Stelle im Hospitalviertel nicht für Radfahrende freigegeben. Die für eine Einfahrt erniedrigten Bordsteine verführen aber dazu, die Radbügel von der Seite anzufahren. Wie man sieht, hat es auch den Mopedfahrer dazu verführt.
Ohnehin parken Mopeds und Motorräder ja gern zwischen oder bei Radbügeln, ganz egal, ob der Gehweg für sie freigegeben ist, und das ist er ja nie, überhaupt nie.
Und auch das hier ist nicht der Aufgang für Radfahrer zu ihren Radbügeln weiter hinten. Denn die Freigabe für Radfahrende fehlt. Dieser abgesenkte Bordstein ist für Menschen mit Rolatoren oder Rollstühlen.
Noch ungeschickter ist die Situation beim SWR und den Radbügeln auf dem Gehweg an der Kuhnstraße. Die Straße entlang parken meistens Autos. Allein schon deshalb ist der Bordstein schwer anzufahren, und hoch ist er auch noch. Es bedeutet, ein Fahrrad auf der Autofahrbahn zum Stillstand abzubremsen und abzusteigen. Das ärgert Autofahrer.
Alle, die zu den Radabstellanlagen wollen, fahren deshalb auf dem Gehweg. Nur der ist natürlich nicht freigegeben.
Wäre ja auch absurd, dass Radfahrer zu ihren Parkplätzen fahren, gell?
Der Motorradfahrer schiebt sein Geschoss da ja auch nicht hin, er fährt. Den kümmert es nicht, ob ein Schild das Radeln frei gibt oder nicht, denn für ihn ist dieser Parkplatz immer verboten.
Ganz ehrlich: Wenn man jeden Gehweg, auf dem sich Radabstellbügel befinden bzw. die Möglichkeit besteht, sein Fahrrad zu parken, explizit für den Radverkehr freigeben müsste, dann könnte man sämtliche Gehwege auch gleich pauschal für Radfahrer freigeben. Im Sinne der "Radfahrer frei"-Regelung, also das Fahren ist mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, würde es sogar Sinn machen. Schafft das "Radfahrer frei"-Schild ab und generalisiert es. Im gleichen Atemzug dazu die Benutzungspflicht für Radwege, wenn wir schon dabei sind.
AntwortenLöschenTut mir Leid, aber ich verstehe den Sinn und Zweck dieses Beitrags nicht. Worum geht es? Um kleinkarierten deutschen Regulierungswahn? Übertriebenes Sicherheitsbedürfnis, à la schön artig bloß keine Regel verletzen? Ich meine, ist es denn so ein weltbewegendes Problem, wenn Radfahrer mal für ein paar Meter unerlaubt ohne eine explizite Regelung über den Gehweg fahren, um ihr Rad zu parken? Solange man dabei die nötige Rücksicht walten lässt, wüsste ich niemanden, der sich daran stören könnte und gleich nach dem entsprechenden Ordnungsparagraphen ruft und klage erhebt. Die ganzen Radfahrer in Stuttgart, die viel weitere Wege illegal und teilweise ohne Rücksicht auf Gehwegen zurückliegen, empfinde ich da als viel größeres Problem, das alle Kritik verdient.
Ich meine, wir alle sollten doch über die nötige Grundkompetenz verfügen, relativ konfliktlos ein Beisammen im öffentlichen Raum, ob als Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger, selbst zu organisieren, ohne dabei für jeden Mist eine festgeschriebene Regel zu benötigen. Alles andere ist doch Selbstentmündigung.
Ich muss tatsächlich - auch als Radfahrer - an der Stelle sagen, dass es wirklich nicht zu viel verlangt ist, auch ein paar Meter vorher schon vom Rad zu steigen und es zum "Parkplatz" zu schieben. Wir sprechen hier ja nicht von einem ewigen Fußmarsch mit schwerem Gepäck.
AntwortenLöschenEin Autofahrer bekommt ja auch keine extra Einfahrschneisen für seine Parkmöglichkeiten und muss genauso anhalten/einparken/whatever.
Schimpfen kann man über wirklich genügend andere Mißstände.
Borsteinabsenkung direkt neben (bzw. auf der Höhe von) Fahrradabstellplätzen sollte meiner Meinung nach genauso selbstverständlich sein wie neben Autoparkplätzen und (Auto-) Einfahrten. Den Gehweg zu queren ist ja erlaubt - ich denke zumindest, dass Fahrradfahrer in dieser Hinsicht die gleichen Rechte genießen wie Autofahrer.
AntwortenLöschenMöglicherweise ist sogar die Zufahrt zu angelegten Fahrradabstellplätzen ab der letzten Bordsteinabsenkung erlaubt, auch wenn sie ein kurzes Stück längs auf dem Gehweg erfolgt. Hohe Bordsteine zu überwinden wird von der StVO bekanntlich als unzumutbar für Radfahrer angesehen.