9. November 2017
Süß!
Das Foto stammt von Blogleser Philipp.
Werbung mithilfe des Fahrrads ist einfach und billig. Solange das Fahrrad fahrbereit ist, ist es auch erlaubt. Sie dürfen nur nicht wie Blei mit platten Reifen für Wochen irgendwo stehen.
In diesem Fall fühlt sich das Fahrrad sicherlich immerhin nicht missbraucht für falsche Inhalte.
Die drei Räder auf dem Bild unten könnten sich dagegen schon ein bisschen grämen. Denn mit Radfahren haben die Schilderlasten nichts zu tun. Das Kaffeerösterrad stand im Juni in der Eberhardstraße. Die beiden unteren Räder habe ich in Halle an der Saale gesehen.
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Zum den ersten Sätzen: "...Sie dürfen nur nicht wie Blei mit platten Reifen für Wochen irgendwo stehen. In diesem Fall fühlt sich das Fahrrad [Anm. Phillip's Photo]
AntwortenLöschensicherlich auch nicht missbraucht für falsche Inhalte. ..."
@Christine - ich möchte ja nicht an deinem Weltbild rütteln, aber hast du die beiden Beispielgruppen vertauscht?
Denn mit dem von Philipp aufgenommen Rad würde ich bestimmt keine Runde drehen wollen, geschweige denn können: Vorn als auch hinten einen Platten oder ganz wenig Luft, die vordere linke Schutzblechaufhängung sieht gefährlich verbogen aus, die Kette ist so rostig als wäre sie sehr lange nicht mehr bewegt worden (zudem liegt sie nicht auf) und zu guter Letzt bezweifle ich, dass die vordere gebrochene Bremsbacke einen Effekt beim Bremsen hat (hinten sieht auch fehljustiert aus). Alle in allen ein gutes Beispiel für "nicht mehr fahrbereit".
Im Gegensatz dazu sehen deine drei Räder - auch mit den Schildern (erstauntlich gut zu fahren, nur Achtung bei Seitenwind :) - potentiell mehr fahrbereit aus, zumindest sollten Antrieb, Reifen und Bremsen, wenn auch nicht ideal, funktionieren.
Sage ich irgendwo, dass dieses Werbefahrrad den Kriterien für erlaubte Fahrradwerbung entspricht? (Grins) Ich habe mich bei den anderen nur darüber mokiert, dass die andern für irgendwas werben, das mit Umweltschonung nichts zu tun hat.
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