28. August 2018

Stutzt mal die Schilderbäume!

Es gibt Schilderbäume, die jede Menge Fragen aufwerfen, sobald man sie genauer betrachtet und nicht nur im Vorbeiradeln sieht.

Auf Twitter hat X-Tof Hoyer bei diesem hier folgende Frage aufgeworfen: Ob es wohl einen triftigen Grund gibt, dass Radfahrer/innen an der Kreuzung Schloss-/ Johannesstraße nicht rechts abbiegen dürfen?

An dieser Stelle dürfen Autofahrer nicht geradeaus fahren, sondern nur rechts abbiegen. Das zeigt das blaue Schild mit dem Pfeil nach rechts. Radfahrende müssten sich daran auch halten.

Aber es gibt über der Ampel das blaue Schild mit dem Geradeauspfeil und darunter ein weißes Schild auf dem "Nur" steht und darunter ein Buszeichen, das Wort "Taxi" und ein Fahrradzeichen. Ich habe das ohne Nachdenken bisher so verstanden, dass ich auf meinem Fahrrad eben geradeaus fahren darf. Doch so einfach ist das nicht. Denn ein blaues Schild ist ein Gebotsschild. Mit dem Zusatzschild bedeutet das Geradeausschild, dass "nur Busse, Taxis und Radfahrer" geradeaus fahren müssen. Sie dürfen allesamt nicht rechts abbiegen.

Ich kann mir noch vorstellen, dass man den Bus da nicht nach rechts abbiegen lassen will, weil die Kurve zu eng ist. Aber der Bus will ja sowieso nur geradeaus. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Taxifahrer nicht rechts abbiegt, wenn er einen Kunden hat, der in die Schlosstraße will. Dann folgt er als PkW-Fahrer dem Gebotsschild nach rechts. Und was für ein Auto gilt, gilt auf Fahrbahnen auch für Radfahrende, die hier also rechts abbiegen können dürfen müssen. Es sei denn, ein rotes Radverbotschild würde das Radfahren auf der Schlossstraße verbieten, was aber nicht so ist.

Das blaue Geradeaus-Gebotsschild hätte man eigentlich weglassen können, sogar müssen. Denn die Ausnahme vom Rechtsabbiegegebot hätte das weiße Zusatzschild genauso gut geregelt. Nun ist das Geradeausgebot aber da. Bedeutet es also was?

Die Frage, die X-Tof Hoyer aufgeworfen hat, ist also nicht trivial, auch nicht albern. Sie zeigt wieder einmal, wie viel innere Logik die Regelungen vermissen lassen, denen sich Radfahrende an vielen Ecken Stuttgarts gegenüber sehen. Die meisten machen sich schon gar keine Gedanken mehr, sondern wursteln sich irgendwie durch.

10 Kommentare:

  1. Liebe Christine,
    ich muss jetzt leider mal den Klugscheißer geben.
    Die Schilderkombination bedeutet folgendes:
    Hier ist nur Rechtsabbiegen angesagt, für alle, PKW, LKW, Busse, Fahrräder und was einem sonst noch einfällt.
    Geradeausfahren dürfen nur die Ausnahmen: Busse und Taxis und Radfahrer. Die dürfen aber auch rechts abbiegen, die müssen nicht alle zwangsläufig geradeausfahren.
    Bei uns in Heidelberg gibt es auch so etwas. Alle müssen rechts abbiegen und nur Busse und Taxis dürfen auch geradeaus fahren. Bei uns haben die dort sogarnoch zusätzlich eine Anforderungsampel. (Radfahrer haben einen Radweg).
    Viele Grüße
    Karin

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    1. Hallo Karin, nein, Christine und X-Tof haben recht. Die Schilderkombi ist genau so zu verstehen.

      Wäre eigentlich was für meinen Schilderirrsinn gewesen.


      MartinTriker

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    2. Asche auf mein Haupt. Ihr habt recht. Ich habe es mit amtlich bestätigen lassen. Aber wer beschildert etwas so schwachsinnig. Ich kenne das nur mit entsprechenden Verbotsschildern und dann Freigaben und ehrlich, ich hätte es auch nicht geblickt und vor allem nicht beim vorbeifahren.
      Gruß
      und Entschuldigung
      Karin

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    3. Irgendwie scheint jeder recht zu haben, doch strikt gesehen muss jeder Verkehrsteilnehmer rechts abbiegen. Nachdem die Vorfahrt geachtet wurde.
      Geradeaus ist nur für Busse, Taxi und Radfahrer erlaubt.
      Links abgebogen darf nicht werden.

      Die Einschränkung des Zusatzschildes bei Geradeaus ist interessant, denn üblicherweise spezifizieren Zusatzschilder was "frei" ist und nicht eine Einschränkung.

      Wer möchte könnte spitzfindig werden und sich fragen, für wen die Ampel gilt? Nur für geradeaus oder auch rechts abbiegend?

      Gruß in die Runde
      Christian

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  2. Nettes Detail: Wer hier mit dem Fahrrad von oben kommt (auf der Schloßstraße), der darf wiederum nicht rechts in die Johannesstraße abbiegen. Hier ist nämlich "geradeaus" für alle geboten. Verstehe ich auch nicht.

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  3. Ich schätze mal, das die Hälfte aller Verkehrsschilder überflüssig, irrsinnig oder falsch sind. Frei nach dem Motto "Hauptsache irgendwas hingestellt" wird ver-schildert auf Teufel komm raus.

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  4. Oben hätte meiner Meinung nach ein Z 214 (also vorgeschr. Fahrtrichtung Gradeaus oder Rechts) statt Z 209-30 (zwingend Gradeaus) hingehört, dann wär es weniger zweifelhaft. Ein ZZ "Busse, Taxis und Rad frei" unter dem Z 209 (zwingend Rechts) hätte z. B. nicht gereicht, da hier ja gar niemand links abbiegen dürfen soll.

    Mit weniger Verkehrszeichen hätte man das m. E. anders nicht darstellen können.

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  5. Die von DS-pektiven vorgeschlagene Lösung ist meiner Ansicht nach die sauberste. Weisse Pfeile auf blauem Grund nebeneinander zu platzieren ist meines Erachtens nur erlaubt, wenn diese sich auf nebeneinander liegende Fahrspuren beziehen.

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  6. Alles richtig, aber ist die Kritik an der Beschilderung nicht trotzden irgendwie etwas "akademisch"?

    Ich habe an dieser Stelle noch nie einen Radler erlebt, der hier tatsächlich rechts in die Schlossstr. eingebogen wäre, sondern immer nur, dass hier die Schlossstr., um der Johannestr. weiter zu folgen, gequert wurde.

    Wer "rechts hoch" will, dürfte bereits zuvor die Breitscheidstr. dafür genutzt haben.

    mfG
    Andreas

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    1. Es ist weniger Kritik an der Beschilderung, sondern dass man immer wieder überlegen muss, wie das gemeint sein soll. Und ob das wirklich richtig ist. Nicht nur an der Stelle, sondern das ist schon flächendeckend.

      Dabei sollten Schilder eindeutig sein und leicht erfassbar. Das dient auch der Verkehrssicherheit, und zwar in nicht geringem Maße.

      Martin

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