27. Februar 2020

Pendlerpauschale gibt es auch für Radpendler

Neues Jahr, die Steuererklärung steht an. Berufspendler/innen wissen, es gibt eine Pendlerpauschale, die man von der Steuer absetzen kann.

Das sind derzeit 30 Cent pro Kilomter. Und das können auch Radfahrende und Fußgänger/innen geltend machen. Es ist ganz egal, wie man sich zur Arbeit bewegt. Die 30 Cent pro Kilomter stehen allen zu.

Berechnet wird dabei immer der kürzeste Weg zur Arbeit.
Ein Weg, den man mit dem Fahrrad zurücklegt, mag aber durchaus länger sein, weil man Hauptstraßen vermeidet oder Radwege sich durchs Grüne schlängeln. Das Finanzamt sollte auch dies anerkennen, wenn man eine gute Begründung liefert. Bei Autofahrenden funktioniert das, wenn sie angeben können, dass eine weitere Strecke verlehrsgünstiger liegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2007, Az. 1 K 3285/06 E). Für Heimfahrten oder Heimwege über Mittag gilt das allerdings nicht.

Die Pendlerpauschale wird sich übrigens im Zuge der erhöhten Klimakosten ab 2021 zunächst auf 35 Cent erhöhen.

Eine Steuerbefreiung für klimaneutrale (oder zumindest elektrische) Mobilität finde ich allerdings besser, weil nur sie eine Lenkungswirkung entfaltet, weg vom Auto, hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder zum Fahrrad. Das hat auch das Bundesumweltamt festgestellt. Eine positive Verstärkung fürs Radfahren würde eine Prämie, also eine Belohnung, darstellen. Der Spiegel führt Länder an, wo es das schon gibt. In den Niederlanden gibt es 19 Cent pro Radfahrkilometer, in Italien, Frankreich und Belgien bis zu 25 Cent (ich vermute von Unternehmen als steuerfreie Prämie ausgezaht). Unternehmen, die so etwas einführen, können die Radfahrten zur Arbeit um rund 36 Prozent erhöhen. Überprüft wird das mit einer Kilometer-App, die nur Radfahrten aufzeichnet. Grundätzlich ist Belohnen besser als bestrafen. Autofahrende empfinden die Steuern, die sie für ihr Auto bezahlen müssen (lange nicht so hohe, wie ihr Auto die Gesellschaft Geld kostet) als Strafe, nicht als ihren Beitrag für die tolle Infrastruktur, die sie zur Verfügung gestellt bekommen. Radfahrer/innen sparen sich diese Steuern. Das ist schon mal ein Vorteil. Allerdings stehen sie so nur als Sparfüchse da. Interessanter und auch öffentlichkeitswirksamer ist es, wenn sie eine Präme bekommen, also eine Belohnung. Das wollen dann andere auch haben und steigen aufs Fahrrad. Sie verdienen dann Geld mit ihrem Weg zur Arbeit.

Übrigens: Ein Dienstfahrrad ist für Arbeitnehmer/innen steuerfrei, wenn es nach dem 1. Januar 2019 angeschafft wurde, und zwar egal, ob es einen Pedelec-Motor hat oder nicht. Diese Steuerbefreiung wird auch nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet. Damit soll umweltfreundliches Radeln gefördert werden. Mit so einem Dienstfahrrad darf man auch privat radeln.

Und übrigens: Die Reisekostenerstattung sieht Fahrräder nicht vor. Im Reisekostengesetz von Baden-Württemberg aus dem Jahr 1996 werden für einen Fahrradkilometer nur 2 Cent erstattet, denn die Erstattung bemisst sich am Hubraum (das Fahrrad wird da gar nicht extra erwähnt, aber es hat ja keinen Hubraum).  In den meisten Reisekostenabrechnungsformularen auch anderer Großorganisationen wird das Fahrrad als Kategorie gar nicht genannt. Ver.di zum Beispiel rechnet Bahnfahrten ab, für eine Autofahrt muss man eine extra Begründung liefern, das Fahrrad als Individualverkehrsmittel kommt nicht vor. Natürlich radelt man in der Regel keine hundert Kilometer, aber Stadtbahnfahrten innerhalb der Stadt, in der man wohnt, können abgerechnet werden, Radfahrten nicht. (Danke für den Hinweis auf den Sachverhalt an Blogleserin Tine.)



2 Kommentare:

  1. Das ist absolut irre, da ab 21 km eher KFZs subventioniert werden...

    AntwortenLöschen
  2. Den Hinweis auf die Steuerfreiheit des "Dienstrads" muss man konkretisieren. So wie es auch im verlinkten Artikelö steht. Steuerfrei nur, wenn es on top auf das Gehalt ist. Das normale "Jobrad", für das der Arbeitnehmer alle Kosten trägt muss seit 2020 mit 0,25% des Listenpreis (nicht Kaufpreis)versteuert werden. Reisekostenerstattung in Unternehmen sollte eigentlich in Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Da muss der Betriebsrat darauf achten, dass Fahrräder berücksichtigt sind. Bei uns ist eine Kilometerpauschale von 0,05 Euro geregelt. Schwieriger wirds da mit der Reisezeit als Arbeitszeit. Ich habe da mit der Personalabteilung die Regelung getroffen, dass die Zeit, welche eine vergleichbare Bahnfahrt dauern würde abgerechnet werden kann. Selbstverständlich ist man auch bei Dienstreisen mit dem Rad über die Berufsgenossenschaft versichert. Mein Arbeitgeber weist mich dann gerne aufgrund seiner Fürsorgepflicht drauf hin, dass er das Radfahren für gefährlicher hält als alternative Verkehrsmittel, erwähnt aber gleichzeitig mit einem Augenzwinkern, dass er es mir nicht verbieten könne.

    AntwortenLöschen