23. Februar 2020

Wer haftet eigentlich ...

wenn auf dem Radweg ein irgendwie hinterlassener E-Scooter  zum Hindernis wird und ich stürze und mich verletze? 

An wen wendet sich meine Krankenkasse für Schadensersatz?

Ich habe keine Urteile dazu gefunden. Dafür aber jede Menge E-Scooter, die Fußgänger/innen und Radfahrenden im Weg herumstehen oder liegen. Wer haftet jetzt, wenn eine Fußgängerin stolpert oder eine Radlerin stürzt, weil ein E-Scooter im Weg lag oder blöd herumstand?


Haftet der Anwohner am Gehweg, weil er das Teil nicht weggeräumt hat? Haftet die Stadt, weil sie den Radweg nicht freigehalten hat? Haftet die Firma, die die E-Scooter aufstellt und an Nutzer/innen verleiht oder haftet der letzte Nutzer oder die letzte Nutzerin? Habe ich eine Chance, von Voi, Tier oder Lime die Daten des/r letzten Nuter/in zu bekommen?
Diese Frage stellt auf Twitter auch Steffel und postetet dieses Foto dazu. Die Justiz hat das Thema noch nicht bearbeitet, weil diese E-Scooter erst seit vergangenem Sommer überall herumliegen. Grundsätzlich müssen Radfahrende aufpassen und ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen, das geht aus der Sammlung von Urteilen auf der Seite von Peter de Leuw hervor.

Andererseits sind die E-Scooter gefährliche Stolperfallen. Es muss ja nur so sein, dass man jemandem ausweichen muss, dass man sich gerade nach einer anderen Gefahr umschaut oder dass man als Fußgänger/in gerade nicht sonderlich aufmerksam ist. Sie stehen mitten an U-Bahn-Abgängen, in den Lauflinien von Fußgänger/innen, mitten auf Gehwegen, schräg auf Gehwegen und wahllos zwischen der Stadtmöblierung herum.
Sie okkupieren freie Plätze, die eigentlich für Fußgänger/innen gedacht waren.
Sie stehen an Ampelmasten an Fußgängerfurten, auf der Wiese im Schossgarten, auf Parkwegen und wo ihnen halt gerade so der Saft ausgegangen ist. Im Februar postete Dietrich auf Facobook dieses durchaus typische Foto  vom E-Scooter an der RTreppe zum U-Bahn-Abgang.


Für die Nutzer/innen sind die Firmen nicht unbedingt verantwortlich, obgleich man wünschte, es wäre so. Aber auch deren Mitarbeiter/innen stellen die Geräte manchmal ziemlich krass mitten in die Fußgwege.
Gute Erfahrungen habe ich mit Voi gemacht, bei denen ich auf der Facebookseite fatal aufgestellt E-Scooter meldete (mit Stadt, Straße und Foto). Das habe ich bei diesen beiden Aufstellungen gemacht und sofort die Antwort bekommen, dass man den Verteilern sage, dass das nicht geht, und dann standen sie nicht wieder so. Lime hingegen reagierte nicht.

Das Unternehmen Tier kann man nur per Mail benachrichtigen und bekommt zunächst eine Standardantwort und dann eine Telefonnummer vom lokalen Team (+49 30 568 377 98), das den konkreten Fall am besten weiter eareiten könne. Ich habe aber keine Lust herumzutelefonieren. 

Jedenfalls sieht man weniger E-Scooter herumfahren als herumstehen. Und irgendwie - bei allem Sinn für Spaß und Mobilitätshilfen außerhalb des Pkw - muss geklärt werden, wer die Dinger von Radwegen und Gehwegen räumt, wenn es Nutzer/innen egal ist, ob jemand darüber fällt.
Ich bobachte jetzt auch schon  erste  vandalismusähnliche Aggressionen gegen diese Geräte. Im Hospitalviertel landete einer schön reingekantet in einer Einfriedung. Und immer öfter liegen E-Scooter umgestoßen im Grün.

In Berlin meldete die Zeitung im November den Beginn von Gesprächen mit den E-Scooter-Anbietern, die versprachen, die Bußgelder künftig an die Nutzer/innen weiterzugeben und von allem ein Foto zu verlangen, wie das Teil abgestellt wurde. Leider gibt es keine Berichterstattung darüber, ob das nun auch funktioniert.  Ich fürchte, auch in Stuttgart werden wir letztlich nicht um Gespräche mit unseren drei Anbietern herumkommen.

5 Kommentare:

  1. Vielleicht genügt es auch, einfach zwei, drei Jahre zu warten, bis sich herausgestellt hat, dass diese Roller nur eine Modeerscheinung waren.

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  2. Die Behörden haben schon heute die Möglichkeit, behindernd abgestellte Roller zu ahnden. Tun sie aber nicht, weil sie es schon nicht bei Autos tun. Sie haben schlichtweg keine Lust, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.

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  3. Auf den ersten Blick ist es einfach: nach § 7 StVG haftet der Halter für die Betriebsgefahr, dazu gehört auch das Parken. Man kann sich also einfach an die Versicherung wenden, die Roller haben ja ein Kennzeichen. Eine Mitschuld bekommt man meistens, weil die Dinger ja sichtbar sind.

    Das Problem hier ist aber, dass häufig E-Scooter von Dritten bewegt werden. Sei es aus Spaß oder aus Vandalismus oder was auch immer. Dieses Einreifen Dritter gilt nicht als Betriebsgefahr.

    Das war tatsächlich bisher kaum ein Thema, weil ja Autos normalerweise nicht umhergeworfen werden. Es ist höchstens vergleichbar mit einem Auto, das bei einer Überschwemmung weggespült wird und jemanden verletzt oder etwas beschädigt.

    Wenn ich also über einen Roller stolpere, hängt die Haftung davon ab, ob entweder der letzte Fahrer oder irgedndein Dritter ihn dort platziert haben. Ich vermute mal, solange der letzte Fahrer seine Unschuld nicht beweisen kann, bleibt es bei der Halterhaftung. Für den Geschädigten ist das ideal.

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    1. Noch ein Nachtrag: Wenn ein Autofahrer einen E-Scooter beiseite stellt, weil er ihm im Weg steht, dann fällt das Abstellen des E-Scooters unter die Betriebsgefahr des Autos. Das hilft mir natürlich nur, wenn ich das Kennzeichen des Autos habe.

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  4. Mir hat letztes Jahr ein E-Sooterfahrer sein Gefährt quer vors parkende Auto geschmissen und ist dann wie von der Tarantel gestochen davongerannt. Keine Ahnung was den gebissen hat. Ich musste dann das Teil, um überhaupt wieder wegfahren zu können, beiseite zerren. Die Teile sind schwer. Ich habs einfach genauso liegen lassen. In Zukunft rufe ich die Polizei und lasse es amtlich entfernen. Dann werden solche Vorfälle auch mal publik.
    Karin

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