23. April 2021

Zweiter Anlauf für die Novelle der StVO.

Nachdem die erste Novelle vor einem Jahr an Formfehlern gescheitert war, haben sich die Länder jetzt mit dem Bundesverkehrsminister auf eine Neufassung geeinigt. 

Für Autofahrende werden die Bußgelder für Falschparken und Raserei immer noch deutlich erhöht, aber die Fahrverbote für Geschwindigkeitsübertretungen brereits ab 21 Km/h zu viel sind weg. Ich zähle hier nur das auf, was für uns Radfahrende wichtig ist: 

  • Parken auf Geh- und Radwegen und Schutzstreifen ist verboten und kostet mindestens 100 Euro. Kommt Gefährdung hinzu, gibt es einen Punkt in Flensburg. (Dafür müssen wir allerdings die Polizei holen, was mit dem Argument "Verkehrsbehinderungen" leichter geht als mit dem "Argument: da steht einer auf dem Radweg".)
  • Wer beim Abbiegen Radfahrende gefährdet zahlt 140 Euro (wird hinterher immer schwer nachzuweisen sein, wenn man nicht verletzt auf der Straße liegt). 
  • Wer die Autotür aufstößt und dabei Radfahrende gefährdet, muss 40 Euro Buße zahlen (auch das wird schwer nachzuweisen sein, es sei denn, man liegt verletzt auf der Straße). 
  • Lkw-Fahrer müssen beim Rechtsabbiegen innerorts jetzt Schrittgeschwindigkeit fahren (das soll Radfahrende und Fußgänger:innen vor Abbiegeunfällen schützen), andernfalls zahlen sie 70 Euro (praktisch gar nicht und von niemandem nachweisbar).
  • An Kreuzungen und Einmündungsbreichen dürfen Autos nur stehen, wenn sie acht Meter Abstand (bisher fünf) zur Ecke halten (Schnittpunkt der Verlängerung der Bordsteine). 
  • Beim Überholen von Radfahrenden gilt ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts (ist nur mit Abstandsmessgeräten nachweisbar, es sei denn die Polizei kontrolliert gezielt bestimmte Strecken). 
  • Radfahrende dürfen im Prinzip nebeneinander radeln, wenn sie den Autoverkehr dabei nicht behindern (also wenn ein Autofahrer legal überholen kann). 
  • Man darf endlich auf dem Fahrrad auch erwachsene Personen mitnehmen, wenn das Fahrrad dafür geeignet und eingerichtet ist (bisher durfte man nur Kinder befördern). Der Gepäckträger reicht nicht, um da schnell jemanden draufzusetzen.
  • Das Radeln auf Gehwegen (die nicht freigegeben sind) wird teurer, es kostet 55 bis 100 Euro. 
  • Man kann den Grünpfeil für Radfahrende einführen, genauso wie Fahrradzonen, die mehr abdecken als nur eine Fahrradstraße.
  • Radstreifen sollen links und rechts eine weiße Markierung haben, damit sie besser sichtbar sind. Und es gibt neue Verkehrzeichen für Radschnellwege, Fahrradzone, Überholverbot von Radfahrenden, Lastenradparkflächen und Markierungen der Vorfahrt von Radwegen. 

Klar ist, die neuen Regeln bürgern sich nur ein und werden auch nur dann beachet werden, wenn der Verkehr ziemlich viel und konsequent überwacht wird und auch Bußgeldbescheide verhängt werden. Nur dann könnte sich die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger:innen erhöhen, sonst nicht. Für uns Radfahrende bedeutet das aber auch, dass wir nicht murren dürfen, wenn wir fürs Radeln in Fußgängerzonen und auf Gehwegen 55 Euro bezahlen müssen, wenn wir dort auch noch schnell fahren und Fußgänger:innen ängstigen oder gefährden, dann sogar noch mehr.

Und natürlich könnte man noch mehr machen, aber immerhin, werden jetzt mal Bußgelder erhöht, und zwar so, dass die Stadt beim Ausstellen nicht draufzahlt, sondern auch was einnimmt. Das macht Kontrollen attraktiver.  

Die Novelle der StVO ist noch nicht in Kraft getreten, wann das genau geschehen wird, ist noch nicht bekannt, aber es soll noch in dieser Legislaturperiode geschehen.  


16 Kommentare:

  1. Warum braucht es für Punkte die Polizei? Das Ordnungsamt vom Schreibtisch sieht doch die Gefährdung und Behinderung auch auf dem Foto. Ich glaube das ist ein Irrtum. Hoffe ich jedenfalls und dass die auch kräftig Punkte verteilen und nicht zu Opportun sich zeigen aus Angst vor Klagen. Die wird es sicher geben. 7 Mal falsch geparkt und Lappen weg... Das wird ein scharfes Schwert. Viele haben ja schon Punkte ohne Ende.

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  2. Das Einzige was da wirklich durchgesetzt werden wird, ist das Bußgeld gegen Radler auf Fußwegen.

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    1. besser hätte ich es nicht formulieren können.
      wir sind da draußen allein.
      und so wie's aussieht, will daran auch niemand was ändern.

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  3. Ich bin immer noch für eine Radfahrer-Rot-Pfeil nach rechts. Wenn nicht da, darf man rechts abbiegen :-)

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    1. Ist natürlich schöner, war aber halt nie im Gespräch. Ich bin auch dafür, dass Radfahrende nie an Stoppschildern halten müssen. Ist aber auch bisher nie im Gespräch gewesen. Es gäbe sehr viel, was uns das Radeln erleichtern würde.

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  4. Die Bußgelder, die für Radfahrer erhoben werden, die auf Gehwegen radeln (oder eben durch den Killesberg) ist eine typisch deutsche Lösung: Anstatt die Ursache fürs Gehwegradeln zu erforschen und zu reduzieren, bestraft man lieber die, die im Stich gelassen werden und sich selber kümmern.

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    1. Vorsicht, Michael! Ich bin zwar auch nicht dafür, dass man sich auf Radfahrende konzentriert, solange die Autofahrenden so viele gefährliche Delikte begehen, aber würdest du beim Autoverkehr auch Ursachenforschung fordern, wenn Autofahrende nicht aufhören, durchv verbotene (gesperrte) Sraßen zu fahren? Das ist nämlich da, was Autofahrende gerne fordern: Sie müssen ja da durch, sie müssen ja dort parken, weil ... Aber es stimmt natürlich, die Alternativstecken zum Höhenparkt sind elend schlecht. Aber wir wollen doch trotzdem nicht wie die Autofahrerwelt anfangen, alle Räume in Anspruch zu nehmen, vor allem nicht die Fußgängerräume, wenn sie uns nun mal verboten sind. Finde ich jedenfalls.

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    2. Das ist ja mal ein wirklich unsäglicher Vergleich!

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  5. Finde ich eigebtlich nicht. Wir Radfahrende sind doch im Gesamtverkehrssystem vor allem den Fußgänger:innen gegenüber keine Menschen, die die Regeln nicht einhalten müssen. Ich gebe dir ja absolut Recht, und ich habe es ja auch so geschrieben: Kein Wunder, dass Leute durch den Höhenpark radeln, die Alternativstrecken sind ja eine Zumutung, die müssen besser werden, aber durchradeln ist halt verboten, und zwar weil die Fußgänger:innen sich danach sehnen, einen Park zu haben, wo sie nicht auf Radler:innen achten müssen. Und das kann ich sehr gut verstehehen.

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    1. "die Alternativstrecken sind ja eine Zumutung"
      Das ist der entscheidende Satz. Desswegen fahren Radler auf Fußwegen, weil sie anderswo massiv gefährdet werden, nicht aus Bequemlichkeit. Das mit der Falschparkerei, der Missachtung von Fahrverboten etc. der Autofahrer zu vergleichen ist ungehörig.

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    2. Christine, ich wäre trotzdem vorsichtig mit Deinem Urteil. Hier hörst Du Dich so an, als würdest Du Dich vorbehaltslos an die Beschilderung halten wollen.

      Andererseits sprichst Du Dich in anderen Blogbeiträgen und Kommentaren dafür aus, als Radfahrer frei interpretieren zu wollen, ob die Verkehrsbehörde oder Tiefbauamt schlampig gearbeitet haben und nur ein Radfreigabeschild vergessen haben könnten.

      Solche Stellen und Situationen kennen wir bekanntlich zur Genüge von den Hauptrouten beginnend bei der HRR1; von Nebenstrecken ganz zu schweigen:

      Radwegweiser an einem nicht freigegebenen Gehweg. Denken wir uns da einfach einen blauen Rad-Lolli dazu oder ein "Radfahrer frei" und fahren, weil wir uns zusammenreimen, dass der Wegweiser sonst unnötig wäre?

      Oder eine Radfahrer-Umleitungsstrecke, auf der einen das Schild "Durchfahrt verboten" entgegenstrahlt. Denken wir uns einfach aus, dass das Schild aus Nachlässigkeit nicht abgedeckt wurde und fahren die Radfahrer-Umleitungsstrecke, obwohl sie für Radfahrer wie für alle anderen Fahrzeuge verboten ist?

      Oder ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, bei dem nach einer Kreuzung der blaue Lolli nicht erneut aufgestellt wurde: in einer idealen Welt nach Musterlösung würde man das Radwegende eindeutig daran erkennen, dass er auf die Fahrbahn verschwenkt wurde, in einen Radfahrstreifen und in einen Schutzstreifen übergegangen ist, bevor er aufhört. Die ideale Welt haben wir nicht, der Radweg könnte absichtlich beendet worden sein. Denken wir uns jetzt einfach ein fehlendes Schild dazu?

      Sicher, unsere Hemmschwellen sind unterschiedlich. Manche Radfahrer fahren sowieso kaum über Schrittempo und haben Schuhe an, mit denen man gut laufen kann. Wenn ich als Nicht-Pedelec-Fahrer mit Klickpedalen unterwegs bin, um meine Kraft effizient "auf die Straße zu bringen" oder mit meinen Neopren-Überschuhen gegen Minusgrade im Winter, dann bin ich zu Fuß ziemlich unsicher und jeder Schritt zerstört mir meine Kleidung/Ausrüstung.

      Ich empfinde das Bussgeld für diesen Tatbestand im Vergleich übrigens unangemessen hoch: Provozieren eines dooring-Unfalls (d.h. einer erwiesenermaßen tödlichen Gefahr) wird mit maximal 25 Euro geahndet (bei Sachbeschädigung, d.h. mindestens 50 Euro Schaden am Fahrrad; ohne Sachbeschädigung nur 20 Euro). Gehwegradeln ist an so vielen Stellen erlaubt und gewünscht, dass mir nicht ganz klar ist, warum es an den verbotenen Stellen auf dem selben Gehweg ein paar Meter weiter nach Ende der Freigabe mit bis zu dreistelligem Bussgeld (also Flensburger-Punkterang) bestraft wird.

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  6. "Desswegen fahren Radler auf Fußwegen, weil sie anderswo massiv gefährdet werden, nicht aus Bequemlichkeit."
    Das ist genau der Satz, den ich für heuchlerisch halte: Radfahrer fahren auf Gehwegen, weil ihnen das Warten an Ampeln lästig ist, oder weil sie damit ein paar Meter abkürzen können, oder aus Gedankenlosigkeit oder Bequemlichkeit.
    Ich lebe in einer kleinen Stadt, in der sich eine Gruppe engagierter Radfahrender sehr für die Verbesserung der Situation für Radfahrende einsetzt. Doch auch wir müssen immer wieder feststellen, dass viele erwachsene Radfahrende sich vorsätzlich oder gedankenlos falsch verhalten.
    Leider sorgt das Fehlverhalten nur dafür, dass "die Autofahrenden" ihr eigenes Fehlverhalten damit begründen, dass "die Radfahrenden" ihrerseits auch dauernd gegen Regeln verstoßen würden und damit die Errichtung von Infrastruktur für Radfahrende auf Kosten des Raums der Autofahrenden völlig unverhältnismäßig sei.
    Wer ein gefahrloses Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel anstrebt, darf nicht nur auf die Autofahrenden zeigen; er muss auch anerkennen, dass Fehlverhalten auch von Radfahrenden begangen wird. Also müssen wir nicht nur die Autofahrenden sanktionieren und zum Einhalten der Regeln motivieren, sondern auch die andere Seite, nämlich die Radfahrenden (und auch die zu Fuß gehenden).

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    1. Glauben Sie wirklich, dass ein Radfahrer nicht viel lieber auf der breiten, hindenrnisfreien Straße führe, wo er nicht ständig um Fußgänger herumkurven muss , wenn er sich dort sicher fühlen würde? Dass er nicht lieber in einem Mal zügig links abbiegen möchte, anstatt sich ûber zwei oder drei Fußängerampeln zu plagen.
      Dass er nicht lieber auf der richtigen Seite der Straße auf dem Radweg fuhre, anstatt gegen die Fahrtrichtung auf der falschen, aber eben nicht für 200m mit zwei Ampeln eine vierspurige Autostraße überqueren wird, um dann nochmal 50m zurückzufahren? Natürlich ist das Warten an der Ampel lästig, wenn diese nur für den Autoverkehr existiert und für diesen geschaltet ist. Und och viel lästiger ist es aber, dass man dort von tonnenschweren Fahrzeugen umgeben ist, von deren Führern man nicht weiß, ob sie einen gesehen haben. Etc; ad infinitum.

      Ihre Ausführung über ein gefahrloses Miteinander im Straßenverkehr zeigen, dass Sie offensichtlich noch nicht genug darüber nachgedacht haben. Niemand sagt, dass Radfahrer keine Fehlverhalten an den Tag legen, es geht aber um die Konsequenzen desselben und da stehen Rad- und Autoverkehr in keinerlei Verhältnis zueinander! Der motorisierte Verkehr ist aufgrund von Gewicht und Geschwindigkeit um Größenordnungen gefährlicher! Das können Sie nicht mit einer Handbewegung vom Tisch wischen! Dass viele Autofahrer jeden Strohhalm benützen um den eigenen Balken wegzuleugnen, das ist doch so vorgestrig, dass es unter vernüftigen Menschen kein Argument sein kann, ich bitte Sie. Und es zeigt, wie sehr auch Leute wie Sie und Ihre Gruppenkollegen, die sicher das Richtige wollen, den Autoverkehr und seine Ausmaße als gegeben ansehen, denn als die völlig hirnrissige Veranstaltung, der er in Wirklichkeit ist.

      Das muss klar Grundlage jeder Diskussion und Maßnahme sein, und dasselbe werfe ich hier auch der Blogschreiberin vor. Rad- und Autofahrer als Verkehrsteilnehmer in irgendeinen gemeisnamen Topf zu werfen, ist absolut ungehörig.

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    2. Ja, Autofahrende müssen um so strenger die Regeln einhalten, weil ihr Fahrzeug für andere eine tödliche Gefahr darstellt. Nur Autofahrende können einen anderen Menschen im Straßenverkehr töten, ohne dabei selbst auch nur verletzt zu werden. Radfahrende verletzten sich selbst, wenn sie mit einem anderen Radfahrer oder einem*r Fußgänger:in zusammenstoßen. Gegenüber Fußgänger:innen sind Rafahrende dennoch wegen ihrer höheren Geschwindigkeit die "Stärkeren" und müssen die Regeln vor allem in Fußgängergebieten (auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen) genauer beachten als etwas zu Fuß Gehende im Straßenverkehr. Man kann es nicht vergleichen, ob ein Fußgänger bei Rot über die Fuhrt geht oder ob ein Autofahrer bei Rot weiterfährt. Der Fußgänger tötet niemanden (außer vielleicht sich selbst, wenn ein Autofahrer nicht aufpasst (was er auch dann muss, wenn er im Recht ist, der größeren Betriebsgefahre seines Fahrzeugs wegen). Deshalb kann ich mich nicht darüber aufregen, wenn Fußgänger bei Rot über die Straße gehen, aber sehr wohl, wenn Autofahrende bei Rot noch weiterfahren. Mich hätte so einer mal fast über den Haufen gefahren, denn ich hatte schon grün. Ich vermeide Gehwegfahrten mit dem Rad (ich steige ab, wenn ich nicht anders weiterkomme also über einen Gehweg, der nicht freigegeben ist), weil ich finde, dass wir Radfahrende den Fußgänger:innen gegenüber nicht auch so argumentieren dürfen wie Autofahrende uns Radfahrenden gegenüber. Für Fußgänger:innen stellen wir allemal subjektiv gesehen eine große Gefahr dar, viele Fußgänger:innen haben Angst vor Radler:innen, sie erschecken, sie meiden Parks, wo zu viele radeln. Und sie sind auch objektiv in Gefahr, von einem Radler angefahren zu werden, wenn sie einen schnellen Schritt zur Seite machen und so weiter. In Todesgefahr sind sie allerdings nicht. In Todesgefahr sind sie aber sehr wohl bei der Konfrontation mit dem Auto in unseren Städten. Und deshalb sollten Autofahrende alles daran setzen, sich auch untereinander klar zu machen, wie rüpelhaft manche unterwegs sind und welch große, sogar tödliche Folgen kleine Fehler bei ihnen haben können. Und weil ich nicht sagen mag: Haltet ihr euch an die Regeln, ich tue es nicht, sage ich immer: Halten wir alle uns an die Regeln.

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    3. "Gegenüber Fußgänger:innen sind Rafahrende dennoch wegen ihrer höheren Geschwindigkeit die "Stärkeren""

      Mal rein physikalisch betrachtet werden sich Fußgänger und Radfahrer bei einem Zusammenstoß in etwa gleich stark verletzen. Beim Zusammenstoß kommt es im Grunde genommen nur auf die Masse des jeweiligen an - und die dürfte im Schnitt weitestgehend gleich sein (Ok, beim Radfahrer ist noch ein Fahrrad mit 10-20 kg dabei).

      Wieso werden Fußgänger also immer als die Schwächeren dargestellt? Die Physik gibt das meiner Meinung nach kaum her!

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    4. @ Alexander, da gibt es noch das physikalische Pränomen der Impulserhaltung. Die Auswirkung davon ist, dass der langsamere Unfallbeteiligte im Nachteil ist (selbst bei identischer Masse/Gewicht).

      Mit meiner Frau führe ich regelmäßig Diskussionen. Sie: "Komm' auf den Gehweg, auf der Straße ist es lebensgefährlich!" Ich: "Das ist ein Gehweg, den dürfen wir als Radfahrer nicht nehmen!" Sie: "Das pingelige Festhalten an Regeln hilft Dir nicht, wenn Du auf der Landstraße umgefahren worden bist! Hier läuft doch niemand, komm rüber!"

      Schwierig, oder?

      Dazu das Phänomen, dass Radfahrer "immer" die Schuldigen sind:

      a) Langsamer Fußgänger, schneller Radfahrer: "rasender Radfahrer hätte langsam tun müssen"

      b) Langsamer Radfahrer, schneller Autofahrer: "Radfahrer bremsen den Verkehr aus, runter von der Straße, wie kann man so unvorsichtig und dämlich sein, als Hindernis auf der Straße rumzugurken. Schau' Dich um!"

      c) Schneller Radfahrer, langsamer Autofahrer: "Was fällt Dir ein, zu überholen oder dran vorbeizufahren! Rasender Radfahrer, selbst Schuld, wenn Du plötzlich auftauchst und Dich der Autofahrer übersieht! Du kannst doch nicht ernsthaft auf Deinen Vorfahrtsrechten beharren. Das ist doch lebensgefährlich für Dich!"

      d) Langsamer Radfahrer, langsamer LKW-Fahrer: "Dämlicher Radfahrer, wie bescheuert bist Du, Dich neben einem LKW, direkt dahinter oder knapp davor aufzuhalten! Der LKW-Fahrer ist mit seinen ganzen Spiegeln überfordert, sie sind in der Regel nicht richtig eingestellt und Du als Radfahrer (auch als Fahranfänger) musst Dich schon in seine Lage hereinversetzen, die Schleppkurve des LKW berücksichtigen usw, damit Du nicht vom abbiegenden LKW überfahren wirst. Du kannst doch nicht ernsthaft auf Deinen Vorfahrtsrechten beharren. Das ist doch lebensgefährlich für Dich!"

      Die wenigsten Verkehrsteilnehmer kennen die Verkehrsregeln so richtig genau. Die meisten fahren und laufen nach Gefühl. Und auf der Basis suchen sich alle ihren Weg nach individueller gefühlter Sicherheit und entsprechend der persönlichen Risikobereitschaft für sich selbst (egoistisch) und für andere und der persönlichen Erwartungshaltung, ob die anderen klein beigeben und auf ihre Rechte verzichten werden.

      Da nun von mir als Radfahrer erwartet wird, dass ich auf alle Rechte verzichte, die mir die StVO einräumt, liegt nahe, dass ich es auch mit den Pflichten nicht so genau nehme.

      Dazu mein Dauerthema, dass sich auch die zuständigen Behörden alle paar hundert Meter die Vorschriften missachten, die mein Leben als Radfahrer sicher und bequem machen würden.

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