31. Mai 2021

Das Stuttgarter Rechteck lüftet sein Geheimnis

Das erste Stuttgarter Rechteck in der Schlossstraße, Ecke Johannesstraße ist jetzt komplett ausgestattet. Es stehen Radbügel, ein Verkehrszeichen und ein Parkscheinautomat darauf. 

Ich habe darüber schon einmal geschrieben als noch gar nichts außer dem Parkautomaten drauf stand. in dem damaligen Post findet ihr auch einen Text zum Aktionsprogramm Stuttgarter Rechteck. 

Diese Stuttgarter Rechtecke sollen im Prinzip das ganze Gerümpel vom Gehweg herunternehmen, das eigentlich Autofahrende und Radfahrende betrifft, also Automaten, Schildermasten und Radbügel, damit Fußgänger:innen mehr Platz haben. Sie sollen in der Regel mit Car-Sharing-Parkplätzen kombiniert werden, so wie hier. Der freie Car-Sharing-Platz wurde dankbar von einem DHL-Fahrer angenommen.

Ganz legal ist das nicht. Er kann aber schnell wegfahren, wenn der Car-Sharer zurückkommt. Es zeigt sich, dass wir an einspurigen Richtungsfahrbahnen unbedingt Plätze für Lieferdienste geschaffen und freigehalten werden müssen. Erstens, damit sie nicht auf Radstreifen stehen, und zweitens, damit sie nicht auf Gehwegen stehen. 

7 Kommentare:

  1. Paketdienstleister sind für alle Unterwegs und sollten daher dort auch parken dürfen- Carsharing selbst besteht ja auch nur aus Autos, die die meiste Zeit rum stehen. Das der Bordstein zu den Radbügeln nicht abgesenkt wurde und das Flinkster-Schild die Sicht versperrt, ist ein Zugeständniss der Stadt, es auf gar keinen Fall richtig zu machen- sonst gewöhnen sich die Leute noch dran.

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  2. Abgesenkte Bordsteine, das wär mal was. Nicht nur hier, sondern bei Radwegen ganz allgemein. Die typische Infrastruktur ist Reifen- und Felgenmordend.

    "Lustig" ist auch, dass die Parkplätze für die Räder im rechten Winkel zur Fahrbahn angeordnet wurden. Warum eigentlich? Viel Spaß mit Tandems, Anhängern, Lastenrädern,...

    Es ist immer wieder schön, Fachleuten bei der Arbeit zuzuschauen. Allerdings findet man in Straßenbaubehörden keine.

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  3. Ist das rote Werbeschild rechtlich bindend?

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    1. Die Stadt kann für Car-Sharing Fahrzeuge Parkplätze ausweisen, so wie hier. Das ist dann bindend. Das Car-Sharing-Gesetz gilt seit 2017

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    2. Die Frage ist schon berechtigt.

      Wenn die Stadt Carsharingparkplätze im öffentlichen Raum ausweist, dann vermutlich im Rahmen der StVO als gesetzlicher Grundlage. Dann würde ich aber auch das entsprechende Verkehrszeichen erwarten.

      Dieses Verkehrsschild steht hier aber nicht. Hier wirkt es, als wäre der Stellplatz Privatbesitz der DB. Dort hat sie dann als Eigentümer Hausrecht und kann ihren Privatparkplatz als Carsharing-Stellplatz bestimmen. Die Stadt (Ordnungsamt/Verkehrsbehörde) wäre dann aber raus bei dieser Rechtsgrundlage.

      Oder ist die Sachlage noch mal anders?

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  4. Ich würde mir Bügel wünschen die an den Kontaktstellen Kunststoff haben damit es nicht kratzt.

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