26. Juni 2022

Baumbeetparker stören den Radverkehr

Es gibt Straßen mit Parkbuchten, weil die Fahrbahnen zu schmal sind zum Parken. Es gibt neuerdings auch immer mehr Straßen mit Baumbeeten, die den Rest der Parkplätze zu Parkstreifen machen. 

Zum Beispiel die Möhringer Straße zwischen Marienplatz und Böheimstraße. Da stehen immer wieder Autos an den Baumbeeten, machen die Fahrbahn eng und zwingen Radfahrende zu bremsen und manchmal sogar abzusteigen, wenn ein Auto entgegenkommt. Außerdem fahren Autos an diesem geparkten Autos vorbei und kommen mir als Radfahrerin zuweilen gefährlich schnell und rücksichtslos auf meiner Fahrbahnseite entgegen, und wieder muss ich bremsen und sogar anhalten, obgleich ich Vorrang hätte. Kurz: Diese Baumbeetparkerei ist ärgerlich und nicht ganz ungefährlich, vor allem in einer Fahrradstraße. Blogleser Manuel und Matthias haben mir auch ihre Fotos zu dem Thema geschickt, das ich heute aufgreife: Dürfen Autos überhaupt so geparkt werden? 

In zweiter Reihe parken oder halten ist verboten (das kostet 55 Euro und bei Behinderung mehr und einen Punkt in Flensburg. Aber ein Baumbeet hat einen Bordstein, und da darf ich parken, denn in zweiter Reihe stehe ich nicht. So er erklärt es das Verkehrslexikon. Die Auto-Presse führt ein Urteil an. Beklagt wurde einer, der sein Auto nicht auf einem Parkstreifen, sondern daneben abgestellt hatte. Das ist verboten. Wenn aber ein Parkstreifen durch eine Anpflanzung von Straßenbäumen unterbrochen wird, dann darf dort am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern dadurch nicht andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet oder "mehr als unvermeidbar behindert" werden. Außerdem muss das Baumbeet länger als das geparkte Fahrzeug sein (etwa 5 Meter). Ragt das Auto nämlich drüber raus, so parkt der Fahrer bereits wieder verbotenerweise neben dem Parkstreifen. 

Kurzum, parken darf man eigentlich überall, wo man keine anderen Autofahrer am Ausparken hindert, Hauptsache man ist rechts randgefahren. In der Möhringer Straße, wird auf ganzer Länge vor Baumbeeten geparkt (woanders auch). Zugleich ist diese Straße Teil der Hauptradroute 1 und wird demnächst in eine Fahrradstraße umgewandelt. Für viel Geld werden Gehwegnasen erweitert, um das Eckenparken zu unterbinden und Fußgänger:innen Querungshilfen zu geben. Damit Autos da nicht drauf parken, werden Würfel und Radabstellanlagen hingestellt. Doch natürlich stellen Autofahrer ihre Autos auch an diesen Eckenerweiterungen ab, so wie an Baumbeeten. Wo ist auch der Unterschied? Immerhin: An einer Ecke (Kreuzung) muss man 5 Meter Abstand vom Schnittpunkt der Bordsteine halten.


Aber das ist so dehnbar (wenn man nicht gerade mit dem Kühler in die Kreuzung parkt) wie das "mehr als unvermeidbar behindert". Wenn die Gehwegerweiterung an der Kreuzung so lang ist wie auf dem Foto zu sehen, dann kann man am Baum ja immer noch parken, gell? Allerdings - was leider viele Autofahrende nicht wissen - darf man niemals an abgesenkten Bordsteinen parken (auch nicht vor der eigenen Einfahrt mit dem eigenen Auto). Und an der Gehwegecke sind die Bordsteine bis zum Baumbeet abgesenkt, denn man will es ja Fußgänger:innen leichter machen. Aber welcher Autofahrer sieht das schon? Und welcher weiß, dass man an abgesenkten Bordsteinen nicht parken darf? 

Das ist kein guter Zustand. Wie die Collage (Bilder von Blogleser Manuel) zeigt, parkt bereits einer der Smarts (Bild links oben) in den Bereich der Gehwegerweiterung hinein, ragt also hinten über das Baumbeet hinaus. Und dieses Autopärchen,  der Lkw und der rote Pkw, parkt noch eindeutiger falsch. Der Lkw steht zwar vorne noch am Baumbeet, aber hinten nicht mehr, und der Rote parkt frech genau vor dem  vorgezogenen Gehweg, der den Fußgänger:innen das Queren erleichtern soll. Das Problem: Geht es an anderen Baumbeeten mit Bordsteinen, warum dann hier nicht? 


Auch auf diesen Bildern von Blogleser Matthias (oben) und mir (unten) sieht man das Auto an einem vorgezogenen Gehweg an einer Kreuzung parken, auch wenn es keine Fußgänger:innen behindert (es steht vor den Radbügeln und geparkten Mopeds). Der Unterschied zwischen hier verboten und an Baumbeeten erlaubt, ist schwer zu vermitteln. 

So wirdsicher eines Tages auch mal einer an einem Stuttgarter Rechteck parken, das ja ebenfalls den Gehweg bis zur Fahrbahn erweitert. Denn auch das hat hohe Bordsteine. 

Auf diesem Foto sieht man ein schwarzes Auto an einem Baummeet an der Ecke parken, wo außerdem das Verkehrszeichen "Parkverbot" steht. 

Das ist alles nicht wirklich gut und zeigt wieder einmal, dass unsere Straßenverkehrsordnung nur für die Bequemlichkeit der Autofahrenden gemacht ist, nicht aber für die Bequemlichkeit (und Sicherheit) von Radfahrenden. Ist es eine "mehr als unvermeidbare Behinderung", wenn Radfahrende (die hier reichlich unterwegs sind), immer wieder den entgegenkommenden Autoverkehr abwarten müssen, und das auf ihrer künftigen Fahrradstraße? Oder ist es eben unvermeidbar, weil Autos irgendwo abgestellt werden dürfen/sollen oder müssen? 

Da man nicht damit rechnen kann, dass die StVO in so einem winzigen Detail geändert wird, das wirklich nur für Radfahrende wichtig ist (für Autofahrende nicht, denn in diesen Tempo-30-Straßen hat fast jeder im Auto Verständnis für die vermeintliche Parkplatznot der Baumbeetparker), dann müssen hier wohl tatsächlich Halteverbootsschilder hin, an jedes Baumbeet. (Eine Änderung der StVO wäre einfacher.) Den Verkehrsbehörden sind übrigens solche Hindernisse vor Baumbeeten nicht unlieb, denn sie hindern die Autofahrer:innen daran, hier mit Bleifuß auf dem Gaspedal durchzubrausen, was auch wieder gefährlich für Radfahrende ist. Aber wieder zeigt sich, dass jedes Hindernis, das den Autoverkehr bremsen soll, eben auch für Radfahrende ein Hindernis darstellt, und zudem eine Gefahr. 

Wenn die Möhringer Straße Fahrradstraße ist, darf das jedenfalls so nicht mehr aussehen. Hier radeln jetzt schon täglich mehr als 2000 Radler:innen, gehäuft vor allem morgens und abends, und zwischen den geparkten Autos wird es teils richtig eng. 

Nachtrag: Ich zitiere ihr einen Kommentar von Klara von ganz weit unten in den Kommentaren:  
Trotzdem scheint es gar nicht sooo eindeutig zu sein, dass neben diesen Beeten geparkt werden darf. Man kann dies auch als als verbotenes Parken in zweiter Reihe interpretieren. Das lässt zumindest der StVO-Kommentar von Schurig (17. Aufl. 2020, S. 249) vermuten. Der “Schurig“ ist der einzige StVO-Kommentar mit Abbildungen und ist bei der Polizei weit verbreitet. Unter dem Bild dazu steht folgendes:
„Nach § 12 Abs. 4 darf am Fahrbahnrand geparkt werden, wenn rechts ein Parkstreifen vorhanden ist. Der Parkstreifen wird nicht unterbrochen, wenn (nur) ein Parkstand durch Bäume oder Straßenbegleitgrün ausgespart ist. Kfz 1 (vor einem Baum am Straßenrand, vor und hinter dem Baum sind Parkstände – RH) parkt deshalb verbotswidrig.“

33 Kommentare:

  1. Wie man auf den beiden unteren Bildern sieht, helfen auch explizite Halte/Parkverbote nicht Autofahrer davon abzuhalten (falsch) zu parken. Es hilft wohl nur Falschparker konsequent abzuschleppen

    AntwortenLöschen
  2. "Falschparker konsequent abzuschleppen"
    Dirch wen, von wem? Interessiert doch niemanden, jedenfalls keinen, dessen Aufgabe es wäre.. .

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Es parken aber nicht alle falsch. Es ist ja erlaubt an Baumbeeten zu parken, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Ich bin auch dafür, dass mehr abgeschleppt wird, ich stelle mir allerdings vor, dass wenn wir begännen, das konsequent zu machen, die Abschleppunternehmen nicht reichen, da bräuchte man erst einmal ganz viele, damit Hunderte gleichzeitig in Stuttgart ausschwärmen, um die schlimmsten Falschparker abzuschleppen. Nach ein paar Monaten würde sich das rumsprechen und dann bräuchte man nicht mehr so viele Abschleppunternehmen und Abschleppfahrzeuge. Hohe Bußgelder wären auch eine Option.

      Löschen
  3. Bei deinen berechtigten Anliegen, ärgern mich oft die Bilder. Der Smart gehört einer Pflegekraft der Diakonie.Ich selbst arbeitete viele Jahre als Pflegekraft nebenbei für einen Ambulanten Dienst in Stuttgart.Das dort wohnende ach so tolerante Bewohnerklientel, natürlich gut verdienend und ach so tolerant, erwartete, das Oma, Opa, Mutti Vati, gut und pünktlich versorgt werden, schließlich läßt man sich das ja einiges kosten. Beim parken war die Tolerenz dann ganz schnell vorbei.Zum Ko...

    Andreas Wätzold, selber jahrzehntelanger Radfahrer in Stuttgart und bei Stadtmobil, wenn es denn mal ein Auto sein muss

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Beim parken war die Tolerenz dann ganz schnell vorbei.Zum Ko..."
      Und das ist die Schuld von C.Lehmann ?

      Löschen
    2. Hab ich das je gesagt oder geschrieben? Aber die Bilder gehören ja zum Text, oder nicht?

      Löschen
    3. Die Anwohner:innen müssen sich dringend bereiterklären, Parkplätze für Pflegekräfte und Handwerksbetriebe in jedem Straßenabschnitt freizuhalten. Meine Erfahrung ist, dass es immer gute Gründe gibt, warum jemand ein Fahrzeug regelwidrig abstellt - und jeder Einzelne der/die das tut, fühlt sich für diesen Augenblick im Recht. Wenn wir genauso tolerant beispielsweise gegenüber Radfahrenden sind, die auf dem Gehweg radeln, weil auch sei ihre guten Gründe haben okay. Dann leben wir in einer Gesellschaft, die sich die Regeln nach eigenem Gutdünken auslegt, dann aber bitte mit Toleranz allen Verkehrsarten gegenüber, die das tun, auch den Fußgänger:innen, die auf der Fahrbahn laufen oder auf Radwegen oder Radlern, die durch Fußgängerzonen fahren und so weiter. Ansonsten sollten wir uns überlegen, ob wir nicht doch Regeltreue besser finden. Und falsch geparkte Autos behindern erst immer nur ein bisschen, doch wenn es Usus wird, dann behindern sie massiv, und zwar die Menschen in Rollstühlen mit Kinderwagen, mit Rollatoren, die Kinder mit ihren Kinderrädern oder zu Fuß oder die Radfahrenden. Das sollten wir schon bedenken. Übrigens habe ich mal ein kleine Fortbildung für Pflegekräfte gemacht, die sich dafür interessierten, ihre Wege nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad zu machen, auch weil sie sich dann zwischendurch ein bisschen bewegen und den Kopf frei kriegen, aber auch, weil man dann keinen Parkplatzärger hat.

      Löschen
    4. Die Idee mit dem Fahrrad hatte ich auch schon damals. Leider ist das in unserem Gesundheitssystem nur schwer möglich. Allein die Trennung zwischen Behandlungspflege; Grundpflege und Hauswirtschaft,- was ich persönlich blödsinnig finde,- erschwert die Arbeit. Wenn man bedenkt, das eine
      Pflegekraft dann pro Schicht 15 Menschen zu versorgen hat ,- am Wochenende mit geteiltem Dienst,dann fast das doppelte,- ist das Fahrrad im Moment keine Alternative, zumal dann auch das Einzugsgebiet sehr groß ist.Ich selber hatte schon damals im Sommer bis in den Winter hinein eine Vespa genutzt. Aber nicht alle Pflegekräfte sind in der Lage, damit umzugehen.

      Andreas Wätzold

      Löschen
  4. Für Bild 1 empfehle ich, dass parken an der noch freien Baumscheibe mit dem rechtlichen Hinweis, man wäre zuerst dagewesen. Dann möge doch bitte das Ordnungsamt herausfinden, welches der beiden Fahrzeuge nun abgeschleppt und verwarnt werden darf.
    Achtung, bischen Sarkasmus dabei. Schönes Wochenende Niko

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ingteressanterweise blockieren Autofahrende mit ihren Parkverstößen keine Straße so, dass kein Auto mehr durchkommt. Das Problem hat man fast nie. Sie parken ihre ihre Autos nur so, dass Fußgänger:innen oder Radler:innen behindert werden. Merke: Autofahrer hat für Autofahrer Verständnis und beachtet Restbreiten, das gilt aber nicht für Radler und Fußgänger.

      Löschen
  5. Die Baumbeete müssten einfach breiter sein und so weit in die Fahrbahn ragen, dass keine zwei Autos aneinander vorbei passen. Dann würde dort auch nicht geparkt werden(dürfen). Wenn das eine Fahrradstrasse (natürlich in S keine "echte" sondern Anwohner frei) werden soll, wäre das doch das mindeste. Verkehrs-Beruhigung wie durch Baumbeetparker, aber Begegnungsverkehr mit Fahrrad möglich.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Dann kann man aber nicht mehr gescheit in die regulären Parkplätze einparken. (Für Euch getestet, letzte Woche) Das ist dann so, als ob da noch einer steht.
      Karin

      Löschen
    2. Dann könnte man ja z.B. eine halbe Fahrzeuglänge Motorrad-/Scooterparkplätze einrichten, oder einfach abgeschrägte Ecken ans Baumbeet. Verkehrssicherheit ist leider nicht mit Maximalanzahl an Parkplätzen vereinbar.

      Löschen
  6. Jörg
    Es darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. An den Baumbeeten darf nicht geparkt werden. Aber wen interessiert schon die Straßenverkehrsordnung? Falschparker dankt dem Ordnungsamt Stuttgart. Falschparker dankt dem Gemeinderat der keine Mittel frei gibt, dankt der Bundesgesetzgebung, dass es keinen Abschleppzwang gibt. Dankt dem Bundesverkehrsminister, dass es keine angemessen Parkgebühren gibt. Dankt der EU die kein Mitgliedsland zum Einhalten der Ordnung zwingt.
    Die Falschparker haben eine echt starke Lobby. Wollen wir kleine Radfahrer uns wirklich mit der Falschparker-Lobby anlegen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Jörg, nach meinen Recherchen darf an Baumbeeten geparkt werden, wenn sei einen ordentlichen Bordstein haben und mindestens 5 Meter lang sind.

      Löschen
    2. Ich vermute, das ist richtig, solange die verbleibende Fahrbahnbreite nicht 2,50m unterschreitet (wg. Feuerwehr, Rettungswagen). Die STVO geht beim Parken und Halten (§12) nicht auf solche Details wie Baumbeet usw, ein.

      Ich denke aber auch, die STVB Stuttgart kann das Halten/Parken dort locker verbieten (Ermessensspielraum). Sie hätte gute Gründe dafür und weder die STVO noch die Verwaltungsvorschrift STVO verbieten den lokalen STVBs das Anordnen von Parkverboten, wenn es der Sicherheit dient. Und die Sicherheit geht lt. STVO der Flüssigkeit des Verkehrs vor und erst recht dem Recht auf einen Parkplatz. Mit der STVO läßt sich eine dortige Parkerlaubnis m.E. nicht rechtfertigen. Einer möglichen Klage eines Parkwilligen hätte die STVB jedenfalls einiges entgegenzusetzen, ganz im Gegenteil zu möglichen Klagen gegen viele RWBP.

      Sich hier auf die STVO zu beziehen, wäre m.E. ein typischer Fall von "Vorwand" um den MIV vor dem Radverkehr zu bevorzugen.

      S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

      Löschen
  7. Kleine Anmerkung zum abgesenkten Bordstein: wenn ein Bordstein auf längerer Strecke niedrig ist, dann ist es kein abgesenkter Bordstein, sondern einfach ein niedriger Bordstein und es ein Parkverbot muss eine andere Begründung haben als "abgesenkter Bordstein", das sehen Gerichte so.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn ein Bordstein auf langer Strecke (auch über Parkgarageneinfahrten hinaus) niedrig ist, dann liegt das meist daran, dass der Fahrbahnasphalt im Lauf der Zweit höher geworden ist. So was erkennt man meist ganz gut. Die abgesenkten Bordsteine vor Einfahrten und an den aufgeweiteten Fahrbahnecken, dienen den Fußgänger:innen, da darf man nicht parken. Und im Grunde wissen das alle Autofahrenden mindestens intuitiv, weil sie ja sehen, dass man hier was für Fußgänger:innen gemacht hat mit Pollern und Sitzwürfeln etc.

      Löschen
    2. Es gibt auch serienmäßig niedrige Bordsteine (z.B. diese merkwürdigen Konstrukte in Kreisverkehren). Das gibt es auch auf "normalen" Straßen (z.B. in HD-Wieblingen im Gewerbegebiet). Was die aber für einen Zweck haben, weiß ich nicht.
      Karin

      Löschen
    3. Niedrige oder angeschrägte Bordsteine in Kreisverkehren und Gewerbegebieten dienen in der Regel zur Erleichterung von möglichen überlangen Transporten. Die können dann Kurven schneiden, über den Kreisel fahren. Wenn so einer kommt, wird sicher auch gnadenlos abgeschleppt, dient ja der Wirtschaft.

      Löschen
    4. Hier noch Infos zu einem Gerichtsurteil, nach welchem niedrige Bordsteine, die länger als eine Autolänge sind, kein Parkverbot begründen: https://verkehrslexikon.de/TexteA/ParkVerstoss03.php

      Sehen aber verschiedene Gerichte natürlich verschieden.

      Löschen
  8. Christines Bilder zeigen sehr schön, wie offensichtlich rücksichtslos gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern die KFZ Parker agieren. Doch was kann dagegen unternommen werden? Wollen wir Hunderte von Halteverbotsschildern (wären notwendig vor und nach jedem Baumbeet)? Als einzige Lösung fällt mir ein ein Schild "Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt"). Die aktuellen Regelungen sind extrem kompliziert und nicht so richtig logisch. Denn aktuell stehen der BMW oder der Laster auf den Bildern legal (so halbwegs jedenfalls), und der Smart des Pflegedienstes (der niemanden so richtig behindert) würde als illegal eingestuft. Ist es dort nur ein niedriger Bordstein oder ist ein abgesenkter Bordstein? Ist es im Kreuzungsbereich oder nicht? Wie schon richtig geschrieben wurde, kann man ja sein Auto in Bild 1 auf der anderen Seite der Straße noch legal dazustellen und so die Straße komplett zuparken. Das Parken in "zweiter Reihe" (auch wenn es laut Ordnungsamt vor den Baumbeeten eben nicht in zweiter Reihe und somit legal ist) ist eine Provokation und unstrittige Gefährdung gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmer: aktuell ist es vor allem eine klare Demonstration der Macht des Autofahrers, wenn täglich 2000 Radler um ein Auto herumkurven müssen (und sich dabei hoffentlich nicht verletzen).

    AntwortenLöschen
  9. An jedem Blumenbeet ein extra Halteverbot ausschildern ist meines Wissens nicht notwendig. Denn die Bereiche zwischen den Blumenbeeten gelten als Seitenstreifen, für die ein "einfaches" Park/Halteverbot ohne Zusatzbeschilderung "Auch auf dem Seitenstreifen" ( siehe z.B. Zusatzschild zum Halteverbot im zweituntersten Bild rechts) nicht gilt. Es reicht also ein Schild ( wie es auf dem untersten Foto zu sehen ist ) um auf einem ganzen Abschnitt bis zur nächsten Kreuzung das Parken auf der Fahrbahn, also auch neben den Beeten, zu verbieten.

    AntwortenLöschen
  10. Baumbeete beidseitig so breit gestalten, dass beim Parken kein KfZ mehr durchkommt ist keine Option? Wäre doch das einfachste!

    AntwortenLöschen
  11. In erster Linie wäre ja der echte, konsensfähige Wunsch der Stadtparlamente und der Behörden Voraussetzung für eine Änderung der vorherrschenden Situation? Es ist ja nicht so, dass Parlamente und Behörden unbedingt wollten, aber leider, leider nicht können. Wäre der Wunsch da, gäbe es auch Möglichkeiten, siehe die vielen Maßnahmen, Radfahrer von der "Straße" fernzuhalten und (häufig illegal) mit den Fußgängern in einen Topf zu werfen.

    Erst neulich konnte ich in einer Antwort auf einen Widerspruch bzgl. einer RWBP lesen, dass Radfahrer für KfZs Hindernisse sind und deshalb nicht auf der "Straße" fahren dürfen. Von einer deutschen Verkehrsbehörde.

    Nein, die STVO ist m.E. nicht die Ursache für die Misere (schon gar nicht nach der sog. Fahrradnovelle), bestenfalls ein Vorwand, aber offenbar ist der Wunsch, den Status Quo unverändert aufrechtzuerhalten, die ausschlaggebende Kraft.

    S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

    AntwortenLöschen
  12. Nach Auffassung der Autofahrer, die "nach Gefühl fahren" ist Parken überall dort erlaubt, wo das Auto hinpasst und Fahren überall dort, wo das Auto drüber- oder durchpasst.
    Ich habe mal eine angemacht, die im 5m Bereich stand, das Heck noch in der Querstraße (noch über den Gehweg hinaus), zusätzlich gegen die Fahrtrichtung und auf dem Gehweg. Die hat das überhaupt nicht verstanden, dass man so nicht stehen darf. 10m weiter war ein Parkplatz frei.
    Karin

    AntwortenLöschen
  13. Ich kann nur bestätigen, was obige Kommentatoren schon festgestellt haben: In der Stuttgarter Innenstadt, im Westen, im Süden, im Osten, wird permanent falsch geparkt. Abends sind die Baumbeete, die Kreuzungen und Gehwegecken, die nicht durch Poller gesichert sind komplett zugeparkt. Die Bedürfnisse der FussgängerInnen und FahrradfahrerInnen werde dabei gänzlich ignoriert.

    Als ich von ein paar Jahren in den Westen gezogen bin, haben mir meine neuen Nachbarn versichert, dass Falschparken hier erlaubt sei und vom Ordnungsamt toleriert würde, solange die Autos am nächsten Morgen bist spätestens Acht Uhr wieder weg seien.

    Vielleicht würde sich ein Blick über die Grenze lohnen. Z.B. in Zürich wird Falschparken konsequenter geahndet. Fahrzeuge deren Räder auf der Markierung stehen, oder über die Markierung hinausragen, kriegen eine Busse von mindestens 40.-, bleibt das Fahrzeug länger falsch geparkt erhöht sich die Busse, ab 10 Stunden gibt es eine Verzeingung + Strafverfahren, siehe z.B. hier: https://www.srf.ch/news/schweiz/1250-franken-busse-wegen-ein-paar-zentimetern

    AntwortenLöschen
  14. Jörg
    Ich habe noch mal gesucht: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/kg-parken-auf-fahrbahn-neben-parkstreifen-ist-untersagt
    Tatsächlich ist die (Falsch)parker Lobby extrem stark. Wie hier klar formulierte Regeln der StVO durch Falschparker Gerichte einkassiert werden. Ist wirklich erschreckend. Heiligs Blechle - Amen
    Jetzt muss die Stadt da Überall Sperrflächen malen. Es wird wirklich Zeit für die Umkehr, parken sollte nur dort wo es markiert oder angeschrieben ist erlaubt sein.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Danke für den Link. Wenn die Stuttgarter Fachbehörden sich unserer Auffassung anschließen würden, dass diese Parksituationen zu einer Gefährdung insbesondere für Radfahrer führen, wäre der Fall erledigt: Parkverbot.

      Aber leider wird die Sicherheit des Radverkehrs auch in Stuttgart hintangestellt. Es liegt im Ermessen der Behörden, dieser Sicherheit ein hohes Gewicht zu geben. Gerichte würden sich schwer tun, die Gefahrenlagen zu negieren, die Behörden könnten diese locker dokumentieren (brauchen ja nur Christine nach Fotos zu fragen :-))

      Ich denke, die Stadtverwaltungen selbst sind die Falschparkerlobby, und das ist das große Problem.

      S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

      Löschen
  15. Ich bin weder Anwalt, noch Verkehrspolizist. Trotzdem scheint es gar nicht sooo eindeutig zu sein, dass neben diesen Beeten geparkt werden darf. Man kann dies auch als als verbotenes Parken in zweiter Reihe interpretieren. Das lässt zumindest der StVO-Kommentar von Schurig (17. Aufl. 2020, S. 249) vermuten. Der “Schurig“ ist der einzige StVO-Kommentar mit Abbildungen und ist bei der Polizei weit verbreitet. Unter dem Bild dazu steht folgendes:

    „Nach § 12 Abs. 4 darf am Fahrbahnrand geparkt werden, wenn rechts ein Parkstreifen vorhanden ist. Der Parkstreifen wird nicht unterbrochen, wenn (nur) ein Parkstand durch Bäume oder Straßenbegleitgrün ausgespart ist. Kfz 1 (vor einem Baum am Straßenrand, vor und hinter dem Baum sind Parkstände – RH) parkt deshalb verbotswidrig.“

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Vielen Dank, Klara, das ist ein interessanter Hinweis. Ich selber kann es nicht beurteilen, ich bin ja keine Verkehrsjuristin. Es gibt halt das eine Gerichtsurteil, das ich gefunden habe. Aber der Schurig steht dem entgegen.

      Löschen
  16. Ich fände kurze Schutzstreifen oder Zick-Zack-Linie / Grenzmarkierung wären gute Optionen das Parken zu verbieten. Dann braucht es keine Schilder.

    AntwortenLöschen
  17. Ich kann noch ergänzen: eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes habe ich zu den sog. Baumscheiben in der Möhringer Straße gefragt. Ihre Aussage: das ist zulässig und wird vom Ordnungsamt nicht geahndet. Parken vor der Baumscheibe ist aus meiner Sicht aber eine erhebliche Behinderung und Gefährdung der Radfahrer.

    Es gibt aber genug unstriggige, eindeutig verbotswidrige Falschparker auf dieser Strecke. Hauptsächlich in Kurven, vor Einfahrten oder auf Bürgersteigen. Das Ordnungsamt müsste nur ahnden - vielleicht auch mal um 06:30 Uhr oder an einem Sonntag. Stichproben würden reichen und schon sehr erzieherisch wirken.

    AntwortenLöschen