18. Juni 2022

Mit beschränkter Haftung

In Sonnenberg gibt es seit einem Jahr in der Degerlocherstraße an der Stadtbahnhaltestelle sehr naturverbundene Radabstellbügel. 

Die Bügel wurden von der Stuttgarter Straßenabahngesellschaft aufgestellt, nicht von der Stadt. Eine nette Geste. Aber eben auch nur eine Geste. Sie am Bahndamm in der Wiese. Da darf sich die Radlerin nasse Füße holen, wenn sie nach einem Regen morgens das Fahrrad dort anschließt. Gemäht kann zwischen den Bügeln auch nur schwer werden. Aber man will sich ja nicht beschweren, immerhin lässt sich hier ein Rad festmachen. 

Haftung aber übernimmt die Bahn nicht. Nicht dass ich erwarten würde, dass irgendwer Haftung für mein an einem Radbügel angeschlossenes Fahrrad übernähme. Aber es ist komplizierter:

"Für die Fahrradabstellung wird keine Haftung übernommen", heißt es auf dem gelben Schild an diesem Radparkplatz. Es heißt eindeutig nicht: "Für abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen." 

Doch das, wie gesagt, würde ich auch nicht erwarten. Aber was bedeutet hier nun "Fahrradabstellung"? Meint es den Vorgang des Abstellens, also das Anhalten, Reinschieben und Anschließen? Was für Unfälle können da passieren? Der Radbügel fällt um, weil er in weichem Boden steckt? Ich stoße den Lack an dem Eisen ab? (Dafür übernimmt kein Fahrradbügelaufsteller Verantwortung, denn müsste er, würde man Radbügel aufstellen, an deren Eisen und Kanten man den Lack nicht abkratzt, wenn es dumm läuft, tut man aber nicht.) Wenn Grabssteine sicher stehen müssen, müssen es mit Sicherheit auch Radbügel. Also, was ist hier gemeint? 

Vielleicht genau das, was diesen Platz ausmacht: Ich verstauche mir den Fuß auf einem Stein, der unsichtbar im tiefen Gras liegt. Oder ich hole mir nasse Füße (und ziehe mir infolgedessen eine Erkältung zu). Oder meine Schuhe versinken im Matsch, wenn die Witterung ungünstig ist, und sind hernach unbrauchbar, zumindest nicht mehr schön. 

Offenbar war der SSB ein wenig unbehaglich, als sie die Radbügel und die Erde rammen ließ. Und ein Haftungsausschluss musste her. Besser wäre es, man hätte gleich geschrieben: "Für nasse Füße und andere naturnahe Unfälle beim Abstellen des Fahrrads wird keine Haftung übernommen." 

Noch besser wäre es gewesen, man hätte die Radbügel nicht mit so einer wegwerfenden Geste in die Botanik gepflanzt, sondern einen wirklich Radabstellplatz eingerichtet, mit anständigem Untergrund. 

2 Kommentare:

  1. Alles kann planiert, betoniert, asphaltiert werden, wenn es um das Auto oder "die Wirtschaft" geht...

    Die aktuelle Hitzewelle wäre das xxxx-te Zeichen, das wir nur noxh von einer Naturkatastrophe in die nächste stolpern. Muss man denn 50 sein, um zu wissen, dass regelmäßige Temperaturen an die 40 Grad in Deutschland absolut nicht vorkommen dürften???

    Ich kapier's einfach nicht...

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    1. Interessanterweise gibt es überhaupt kein Problem, Straßen neu zu bauen und zu asphaltieren, aber ausgerechnet die Radfahrenden sollen dann den wenigen Platz, den sie brauchen als Schotterweg oder wie hier als Wiese mit unklarem Untergrund haben? Man könnet wenigstens Rasenpflaster legen (also so was, wo das Wasser abfließt und Rasen sprießt, oder ein wasserdurchlässiges Pflaster, also genutet.

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