Die Stadt Hamburg hat vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass Lastenräder am Straßenrand abgestellt werden dürfen, also auf den Plätzen, die Autofahrende als ihre eigenen und exklusiven betrachten. Das war schon immer so.
Vermutlich haben alle schon ähnlich gespenstische Diskussionen geführt: Lastenräder auf dem Gehweg stören, sie blockieren Fußgänger:innen. Die sollten da nicht stehen. Antwort: Müssen sie auch nicht, sie dürfen am Straßenrand geparkt werden. Gegenrede: Aber da nehmen sie doch uns Autofahrenden den Parkplatz weg.
Ja, so ist es halt: Lastenräder gehen nicht wieder weg, sie werden stattdessen immer mehr. Und wenn man damit einkaufen fährt, muss man sie irgendwo abstellen. Das geht meist noch, aber wohin mit dem Lastenrad zu Hause? Bislang trauen sich nur wenige, sich ein Lastenrad anzuschaffen, das sie nicht hinter Türen verschlossen auf dem eigenen Grundstück unterbringen können. (Wobei ich grundsätzlich zu einer Fahrradversicherung gegen Diebstahl raten würde, die viele Ängste nimmt und nicht teuer ist). Zunehmend richtet Stuttgart Lastenradparkplätze ein, wie hier in der Urbanstraße, wenngleich eine Baustelle das Schild gleich wieder versteckt. Theoretisch spricht aber auch nichts dagegen, Lastenräder wie Autos am Straßenrand zu parken. Das ist erlaubt.
Allerdings nur theoretisch: Denn zum einen könnte das in einer parkplatzarmen Gegend zu Aggressionen gegen das Lastenrad führen. Womöglich wuchten zornige Nachbarn es auf den Gehweg, wo es dann alles blockiert. (Mit am Straßenrand abgestellten Stellarollern macht man das auch gern so.)
Zum anderen müssen sie beleuchtet sein. In der StVO § 17 heißt es: "Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden." Allerdings ist hier nicht - wie in anderen Absätzen - von einer "eigenen Lichtquelle" die Rede. Autos müssen übrigens auch beleuchtet sein (die Parkleuchte einschalten), es sei denn, sie sind von Straßenlaternen so gut beleuchtet, dass man sie aus einiger Entfernung sehen kann. Das können Fahrräder und Lastenräder auch sein, wenn sie wie die Autos im Straßenlicht parken und vielleicht zusätzlich Reflektoren haben oder einen reflektierenden Überwurf. Außerdem dürfte ein abgeschlossenes Lastenfahrrad nicht "ohne Schwierigkeiten" von der Fahrbahn entfernt werden können. Die wiegen viel und mit einem oder gar zwei durch Ketten blockierten Rädern, kann man sie zumindest alleine kaum auf den Gehweg heben und dort auch noch ordentlich unterbringen.
Der erste Lastenfahrradparkplatz Stuttgarts befindet sich vor dem Plattsalat in der Gutenbergstraße im Stuttgarter Westen und wurde hart erkämpft. Ein weiterer wurde in der Urbanstraße (Bild ganz oben) hergestellt, wo aber noch kein Lastenfahrrad parkt. Vermutlich gibt es inzwischen auch an anderen Orten in Stuttgart welche, die ich nur noch nicht kenne.
Für mein Lastenrad brauche ich eigentlich kein Parkplatz, denn man kann es überall platzsparend hinstellen, ohne dass es jemand mal eben wegtragen kann. Und das ist der Unterschied zu einem klassischen Fahrrad, das man stets wo anschließen muss, man also zumindest auf eine Laterne/Schildermast angewiesen ist.
AntwortenLöschenHallo, ich fahre zwar kein Lastenrad, aber ich habe gestern Lastenradparkplätze am Schlossplatz gesehen in der Bolzstraße vor dem Marquardtbau. Grüße Iris
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis.
LöschenEin Glück, dass ich nicht alle paar Jahre eine Führerscheinauffrischung machen muss und dabei das alles abgefragt werde ... wenn Parken verboten ist, gilt das auch für Räder, korrekt? Die Mindestfahrbahnbreite von 3,xx darf nicht unterschritten werden, oder? Und dann noch das mit der Beleuchtung ... sonst noch was?
AntwortenLöschenHabe ich jetzt nicht recherchiert, meine aber, mich zu erinnern, dass Parkverbot auch für Fahrräder gilt. Die Frage taucht im realen Leben ja nie auf, weil man das Rad nicht an eine vierspurige Stadtautobahn stellen würde, sondern dann halt auf den Gehweg. Und falls man auf einem Straßenrandparkplatz vier Räder nebeneinander abstellt und alle aneinander anschließt, währen sie auch nicht mehr leicht wegzuschaffen und dürften auch ohne aktive Beleuchtung (nur mit Reflektoren und in einer beleuchteten Straße) so stehen gelassen werden.
LöschenIch bin mir ziemlich sicher, dass die StVO/ VwV-StVO hier Fahrräder überhaupt nicht berücksichtig hat, auch wenn abwechselnd von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen gesprochen wird.
LöschenWas Halten und was Parken ist, ist in der Vorschrift klar definiert (wer sein FAHRZEUG verlässt, der parkt.)
So ist in der Anlage zur VwV-StVO Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) auch definiert: "Wer ein FAHRZEUG führt, darf nicht....".
Das aber zu 99% angewandte Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot) hat hingegen nur eine sehr schwammige Definition: "Das Halten...ist verboten".
So und nun stellt sich die Frage: Was ist mit Halten gemeint und wen betrifft es genau?
Lieber Michael,
Löschendie Verwaltungsvorschrift wendet sich nur an Behörden, sie ist für dich als Verkehrsteilnehmer nicht relevant.
@Ralph: Da hier in den Vwv aber aufgeführt ist, was die Behörden (Ordnungshüter) beanstanden sollen und was nicht, ist es indirekt dann doch relevant.
Löschen@Michael: im Parken-Paragraph sind Fahrräder nicht ausdrücklich genannt. Im Beleuchtungs-Paragraph dagegen schon. Den hat Christine im Blog-Beitrag auch zitiert.
Wie ist das in §17 genau zu verstehen mit der Pflicht zur Beleuchtung? Im betreffenden Satz steht "dort". Ich lese das als Verweis auf "Fahrbahn". Nun gehören markierte Parkstreifen und Parkplätze aber nicht zur Fahrbahn. Also: Beleuchtungspflicht nur, wenn man das Rad auf der Fahrbahn abstellt. Beleuchtung ist nicht gefordert, wenn das Rad auf markierten Parkflächen abgestellt wird.
Seid ihr auch dieser Meinung oder irre ich mich?
Ich verstehe oft die Diskussionen nicht. Motorräder sollten ja auch üblicherweise auf der Fahrbahn stehen. Motorradfahrer stellen ihr Mopeds aber auch auf Fahrradabstellplätze und Gehwege, ähnlich wie Fahrräder. Ist zwar nicht erlaubt wird aber (zumindest von Autofahrern wohlwollend) meist nicht groß bemängelt. Wobei Motorradfahrer gerne zum Gehwegstellplatz über denselbigen brettern, als ob da keine anderen Verkehrsteilnehmer auftauchen könnten.
AntwortenLöschenMit parkendem Fahrrad auf der Fahrbahn habe ich grundsätzlich kein Problem. Manchmal denke ich, wenn ich mit Auto auch "der hätte sich auch auf den Gehweg stellen können", aber der wird eine Grund für sein Verhalten haben. Ich käme aber nie auf die Idee so ein Fahrzeug umzustellen. Ich finde es eine Unverschämtheit, sich an anderer Leute Fahrzeuge zu vergreifen, egal ob sorgfältig oder nicht.
Ausnahme: Ich stelle umgefallene Räder wieder auf.
Karin
Stimmt, eine Versicherung ist nicht teuer, normalerweise kostet sie gar nichts, weil sie in der Hausratversicherung enthalten ist. Aber sicherheitshalber sollte man nachfragen, ob die Versicherungssumme für ein teures Lastenfahrrad reicht. Mit etwas Glück wird es dann einfach per Nachtrag kostenlos eingeschlossen.
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