Unsere StVO ist nicht vorbereitet auf Leichtfahrzeuge im Straßenverkehr. Sie tut sich schon schwer mit Fahrrädern. Aber S-Pedelecs, E-Scooter, Segways, E-Scateboards oder Minielektroautos sind überhaupt nicht sinnvoll eingeordnet.
Zum einen, wohin damit - denn unser Verkehrsraum ist im Grunde aufgeteilt zwischen Fußgänger:innen und Autofahrenden - , zum anderen, wie wieviele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten kriegen wir damit? Je nach Gerät gelten andere Regeln für Fahrwege. Und weder passt die Infrastruktur dazu, noch passen die diversen Geschwindigkeiten zusammen. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist im Zusammenspiel nicht machbar.
Der Autoverkehr wird immer flüssig gehalten. Der Autoverkehr ist so geregelt ist, dass alle gleich schnell fahren (höchstens 30, 40, 50 etc.) und man langsamer nur aus einem triftigen Grund fahren darf oder dafür eine rechte Fahrspur zur Verfügung bekommt. Nur der Radverkehr und E-Scooter bremsen ihn auf Fahrbahnen aus, weshalb man Radstreifen oder Radwege anlegt oder Radfahrende auf den Gehweg schickt, damit der Autoverkehr sein Tempo so selten wie möglich verlangsamen muss. So ist beispielsweise die Cannstatter Straße für Fahrräder verboten, sie ist als Kraftfahrstraße ausgewiesen, obgleich auf ihr auch nicht schneller als 40 km/h gefahren werden darf. Abgesehen davon, dass Fahrräder nicht im Tunnel landen sollen, schützt diese Anordnung den Auto-Berufsverkehr vor langsamerem Zweiradverkehr. Und wenn Radfahrende dort fahren dürften, dürfen es auch E-Scooter, und die sind mit ihren 20 km langsamer als Pecelecs.
Der Fußverkehr ist per se homogen. Er kann nur deshalb auf den oft sehr schmalen Gehwege abgewickelt werden, weil man davon ausgehen kann, dass alle ungefähr gleich schnell gehen. Jogger weichen deshalb gerne auf die Fahrbahn der Fahrradstraße oder Wohngebiete oder auf Radwege aus. Dabei schließen wir allerdings gnadenlos Menschen mit Rollatoren, in Rollstühlen oder Gehunsichere mit Krücken aus. Denn unsere Gehwege werden nicht von Falschparkern und Eckenparkern freigehalten, Baustellen sind nicht barrierefrei und Bordsteine viel zu hoch. Schon mit Kinderwagen kommt man nicht überall durch.
Der Radverkehr ist komplexer und widersprüchlicher organisiert. Auf Radwegen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, auch nicht auf gemischten Geh-/Radwegen. Deren Untergründe sind aber meist so schlecht, dass man ohnehin nicht schneller als ein Pedelec (25 km/h) fahren kann. Auf Fahrbahnen gilt wiederum immer das Verkehrszeichen für die Höchstgeschwindigkeit auch für den Fahrverkehr, während dass Ortseingangsschild für Radfahrende nicht als Gechwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gilt. Auf fürs Fahrrad freigegebenen Gehwegen muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ich vermute, dass die Regeln aus Zeiten stammen, wo es keine Pedelecs gab und man von einer Radfahrgeschwindigkeit auf Radwegen von zwischen 14 und 17 km/h ausgehen konnte. Heute liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit von Pedelec-Radelnden im Alltag einer Österreichischen Studie zufolge bei 23,9 km/h und die von S-Pedelecfahrenden bei 28,7 km/h.
Und damit beginnt das Chaos. Für S-Pedelecs (die immer noch Fahrräder sind) sind Radwege verboten, denn sie können theoretisch bis 45 km/h mit Elektrounterstützung gefahren werden. Das erscheint den Behörden wohl zu schnell, weil es ja auf dem Radweg keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt und man davon ausgeht, das der S-Pedelec-Radler seine 45 km/h ausheizt (was er/sie nicht tut). E-Scooter müssen dahingegen auf Radwegen fahren, obgleich sie nicht schneller als 20 km/h fahren können. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen sie auf der Fahrbahn mit ihren 20 km/h alle Autofahrenden und alle Radelnden aufhalten, die hinter dem Auto fahren, das hinter einem E-Scooter hängt. Und auch auf unseren schmalen Radwegen behindern sie die meisten Menschen auf Pedelecs und Rennrädern. Sie sind zu langsam, sie schlingern und man kann sie schlecht überholen. Nur auf einer Fahrradstraße kann all das - langsame Radler:innen, schnelle Radler:innen und E-Scooter - trotz der Geschwindigkeitsunterschiede bequem vorwärts kommen. Allerdings nie schneller als mit 30 km/h, denn auf Fahrradstraßen gilt ja wieder eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Und aufgehalten wird man durch Autofahrende, die sich gegenseitig blockieren, an Parkplätzen rangieren, wenden oder in zweiter Reihe halten (auch in Fahrradstraßen, die für den Autoverkehr verboten sind).
Geschwindigkeitsunterschiede schaffen Probleme. Während der Autoverkehr immer flüssig gehalten werden muss und man ihm den Fußverkehr aus dem Weg geräumt hat und den Radverkehr aus dem Weg zu räumen bestrebt ist, wird die selbstaktive Mobilität auf Fahrrädern mit großen Geschwindigkeitsunterschieden konfrontiert. Auf gemischten Geh- und Radwegen bestimmen die Fußgänger:innen unser Tempo, auf reinen Radwegen schlingern E-Scooter herum und und sind zuweilen Eltern mit kleinen Kindern sehr langsam unterwegs. Auf freigegebenen Gehwegen ist das Gehtempo von Fußgänger:innen unsere Geschwindigkeitsbegrenzung.
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways passen überhaupt nicht in unsere zwischen Fußgänger:innen und Autos aufgeteilten Verkehrsräume, zwischen denen ja schon wir Radfahrende hin- und her geschoben werden. Seit 2019 gibt es eine Elektrokleinstfahrzeugeverbordung, die aber nur für "selbstbalancierende Fahrzeuge" mit oder ohne Sitz gilt, also nicht für E-Fahrräder oder E-Scooter oder Mofas. Woran sie sich orientieren, ist unklar. 20 km/h ist für die Fahrbahn und Radwege zu langsam. Auf Gehwegen - auch auf fürs Fahrrad freigegebenen - dürfen sie nicht fahren, denn da wären 20 km/h viel zu schnell, nämlich vier Mal schneller als Fußgänger:innen gehen. Zusammenstöße von E-Scootern mit Fußgänger:innen sind schmerzhaft, manchmal gehen sie sogar tödlich aus. Anderseits sind auch alle Fahrräder, die auf Stuttgarts 150 km freigegebenen Gehwegen fahren, schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs (auch wenn es nicht erlaubt ist), Pedelecs können dabei locker die 25 km/h ausreizen. Zusammenstöße sind für Fußgänger:innen ebenfalls schmerzhaft und führen manchmal zu schweren Verletzungen. (Mir persönlich ist völlig schleierhaft, warum wir so verbissen den Radverkehr unter den Fußverkehr mischen.) Und wo ist da der Unterschied zu E-Scootern, außer, dass die nicht mit Muskelkraft gefahren werden, sondern mit einem Gasdrehgriff? Deren Fahrer:innen würden sich zwar auch nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, könnten aber auch mit 7 km/h gefahren werden, wobei sie genauso schlingern wie Radfahrende bei diesem Tempo. Und auf gemischten Geh- und Radwegen dürfen sie ja gefahren werden. Wiederum dürfen sie Einbahnstraßen nicht in Gegenrichtung befahren, die fürs Fahrrad freigegeben sind. Das Zusatzschild "Fahrrad frei" gilt tatsächlich ausschließlich für Radfahrende.
Das Gehwegfahrverbot leuchtet den Nutzer:innen von E-Scootern und Segways auch gar nicht ein, viele kennen es nicht einmal. E-Scooter sehe ich im Schlossgarten oder auf dem Neckardamm auf den Abschnitten fahren, die nur freigegebene Fußgängerzonen sind, in Fußgängerzonen und häufig auf Gehwegen, die nicht mal für Räder freigegeben sind. Auch Segways sehe ich bei Touristenausflügen in Fußgängerbereichen, die nur für Fahrräder freigegeben sind.
E-Scooter fährt man man mit Fußgängermentalität. Während ein Gutteil der Radfahrenden sich als Fahrzeugführende fühlen, nicht als Fußgänger:innen auf Fahrrädern, sind Menschen auf E-Scootern oder Segways im Grunde fast immer mit einer Fußgängermentalität unterwegs, stehend, mit Handtasche über der Schulter, ohne sportliche Ambitionen und mit Zielen in Shopping- oder Party-Zonen oder vor der eigenen Haustür. Sie können auch per Handzeichen ihren Reichtungswechsel nicht anzeigen (obgleich sie müssten), weil sie die Hand vom Lenker und (nach rechts) vom Gashebel nehmen müssen. Sie fahren eine ziemlich kurze Strecke, die sie nicht laufen wollen. Als Fahrzeugführende zwischen großen schweren Autos sehen sie sich eher nicht. Das fällt ja schon manchen Radfahrenden schwer, denn auch sie haben kein Blech um sich herum, zeigen Gesicht und können mit Passant:innen reden. Manche fühlen sich den Menschen zu Fuß eher verwandt als den Autofahrenden. Während von ihnen eine wesentlich geringere Gefahr für andere ausgeht, fühlen sie sich durch unsere Gesellschaft, vertreten durch die Politik, im Straßenverkehr nicht wirksam vor dem potenziell tödlichen (zu schnellen und oft aggressiven) Autoverkehr geschützt. Es fehlt die geeignete Infrastruktur für das dritte Element in unserem Straßenverkehr - den um die 25 km/h schnellen Radverkehr samt Kleinstelektrofahrzeugen - eine, die sich sicher anfühlt und sicher ist und zugleich nicht voller Hemmnisse und Hindernisse ist: Poller, Bordsteine, Fußgänger:innen, parkende Autos, Bodenwellen, enge Kurven, unklare Fortführungen, mehrzügige Ampelanlagen, an denen man lange wartet.
Könnte man Abhilfe schaffen? Man könnte sicher, wenn man endlich wirklich wohlwollendes Verständnis für die Welt der nicht durch Blech geschützte Mobilität aufbrächte und daran interessiert wäre, sie vor dem beängstigenden Autoverkehr zu schützen und ihr das Vorankommen dabei leicht zu machen. Man kann es nicht, wenn man den Radverkehr gegen den Fußverkehr und umgekehrt ausspielt, so wie das derzeit auf Geh-/Radwegen und freigegebenen Gehwegen der Fall ist, nur damit der Autoverkehr keinen Raum und keine Geschwindigkeit hergeben muss.
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt hilft. Bleibt allerdings immer noch ein Restunterschied von konfliktträchtigen 5 km/h zwischen Autos und Pedelecs. Dass er konfliktträchtig ist, wissen alle Radfahrenden, wenn sie ein Auto hinter sich hören, dessen Fahrer dann mit allen Motortönen des Genervtseins an falscher Stelle viel zu schnell und viel zu eng überholt.
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Historisches Sachs-Mofa |
Da hören die Analogien aber auch schon auf. Ein Mofa darf man erst ab 15 Jahren nach einer Prüfung und nur mit Versicherungskennzeichen fahren. (Fürs S-Pedelec muss man übrigens mindesten 16 sein, einen Mopedführerschein haben und ein Versicherungskennzeichen.) Zum Glück gab es bei Erfindung der Pedelcs noch keine E-Scooter, sonst hätte man vermutlich die Drosselung von Pedelecs bei 20 km/h festgelegt. Der Gesetzgeber, der Autos jeder Stärke und jeder potenziellen Höchstgeschwindigkeit auf unseren Straßen zulässt, ist nämlich emsig bestrebt, bei allem, was keine Auto ist und langsamer gefahren wird, ein Limit durchzusetzen, am besten ein strenges, immer mit dem Argument, Fußgänger:innen müssten vor rasenden Radlern und sausenden Scootern geschützt werden. (Warum nicht vor rasenden Autofahrenden?) Auf die Idee kann man auch nur kommen, wenn man Fahrräder und andere Kleinstfahrzeuge ständig unter Fußgänger:innen mischt. Würde den Fuß- vom Fahrverkehr trennen, wäre das kein Thema mehr. Und dann könnte man E-Scooter auch bis 25 km/h erlauben (ich finde die zu wacklig, um schneller gefahren zu werden, aber es gibt auch ganz stabile Dinger mit drei Rädern).
Die Realität in Stuttgart ist, dass echte Radwege selten sind. Wir haben nur 5 km vom Auto- und Fußverkehr baulich getrennte Radwege, 14 km vom Fußverkehr durch einen weißen Strich getrennte Radwege, 23,5 km Radfahrstreifen und 2,2 km Fahrradstraße. Der Rest der 362 km sogenannter Radverkehrsanlagen, besteht aus gemeinsamen Geh- und Radwegen (120 km) und Gehwegen mit Radfreigabe (150 km). Dass die Stadt die freigegebenen Gehwege überhaupt zur Radinfrastruktur rechnet, ist ziemlich unverfroren, denn auf denen sind wir immer illegal unterwegs, weil wir dort nie nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das wird von uns auch gar nicht erwartet. Wenn aber was passiert, sind wir allein haftbar.
Und Fußgänger:innen hassen Fahrräder und E-Scooter auf ihren Wegen. Der schnellere Verkehr ängstigst sie, er stört sie, er stresst sie. Fußgänger:innen haben in Stuttgart nur ganz wenige Bereiche, wo sie nicht aufpassen, sich nicht umgucken müssen, bevor sie zu Seite treten, wo sie auch mal stehen bleiben können, wo sie nicht die Kinder bei der Hand fassen müssen, wo sie verträumt vor sich hin schlendern können, ohne angebimmelt zu werden. Da man uns Radfahrende durch den Schlossgarten schickt (als Teil der Hauptradroute 1), gehen viele davon aus, dass man auch im Killesbergpark radeln darf, und falls sie an den Schildern erkennen, dass es verboten ist, so sehen sie es nicht ein. Warum hier auf breiten Wegen nicht radeln dürfen, aber auf dem schmalen Neckardamm sehr wohl? Und warum auf diesem Gehweg ja, auf jenem aber nicht?
Man könnte eine Höchstgeschwindigket für Radwege festlegen, beispielsweise auf 30 km/h. Dann könnten S-Pedelcs sie ohne weitere Sonderregelungen befahren. Allerdings bekommen Rennradler:inenn dann ein Problem. Denn da bei uns die Radwegbenutzungspflicht gilt, müssen auch Rennradfahrende im Training entlang von Landstraßen auf diesen Radwegen fahren, und nie schneller als 30. Das allerdings können sie auch heute kaum je. Weil die Radwege oft so schlechte Untergründe haben oder voller Ausflugsradverkehr sind, weichen sportliche Rennradler:innen auf die Fahrbahn einer Landstraße aus. Dort können sie auch über 30 oder 40 km/h schnell fahren. Und irgendwo müssen die ja auch trainieren, ohne ständig von einer Fahrbahn auf eine welligen Radweg wechseln zu müssen, der ein paar hundert Meter lang ist und dann aufhört oder in die Felder oder Wälder führt.
Deshalb muss endlich die Benutzungspflicht eines Radwegs aufgehoben werden. Es ist ja eben nicht so, dass die Radfahrenden auf die Hauptverkehrsachsen oder Landstraßen drängen, sondern umgekehrt: Die meisten wünschen sich Radwege separiert vom Autoverkehr und nutzen sie auch. Aber die, die das wollen und können, würden endlich nicht mehr durch die kümmerliche Radweginfrastrukur in ihrem Vorankommen behindert. Und es muss gar nicht um Schnellfahren gehen: Kinder (und Hunde) in Fahrradanhängern werden auf manchen Radwegen wegen der Wurzelaufwürfe, Schlaglöcher und Bodenwellen so fürchterlich durchgeschüttelt, dass Radfahrende mit Anhängern beispielsweise die B14 dem Schlossgarten vorziehen. (Und dort darf man Radfahren!)
Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster und schlage vor:
- Tempo 30 als Regelgeschindigkeit in Städten und Anpassung der Elektrounterstützung von Pedelcs an Tempo 30.
- Oder aber: Massiv und schnell Radwege bauen und dabei den Rad- vom Fußverkehr trennen.
- Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen auf 30 km/h, damit S-Pedelecs sie befahren können.
- Radwegbenutzungspflicht abschaffen.
- Für Fahrräder, E-Scooter und andere Kleinstelektromobilität gelten dieselben Regeln und sie orientieren sich an den Regeln für den Radverkehr.
- Gehwege, die heute für den Radverkehr nur freigegeben sind, werden durch Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen ersetzt oder, wo das nicht möglich ist, in gemischte Geh- und Radwege umgewandelt.
- Langfristig ersetzt eine durchgängige Radinfrastruktur getrennt von Menschen zu Fuß alle gemischten Radwege, sofern sie bei Tempo 30 Regelgeschwindigkeit überhaupt noch nötig sind.
- Mehr Straßen werden in Fahrradstraßen umgewandelt und wenigstens für den Durchgangsautoverkehr wirkungsvoll gesperrt.
Natürlich weiß ich, dass das alles utopisch ist. Weil sich derzeit und und in den nächsten Jahren niemand - weder in der Politik noch in der Gesellschaft, die die politische Ausrichtung bestimmt - ernsthaft und rational mit der Förderung und Erleichterung des Radverkehrs samt ähnlichen Mobilitätsformen befassen wird.
Und warum ist das alles utopisch?
AntwortenLöschenDarum: https://www.deutschlandfunkkultur.de/kommentar-eskapismus-hypernormalisierung-verdraengung-kollektiv-100.html
Straßenbegleitende RadWeg!e bauen ist letztlich nicht nachhaltig und vervielfacht das Unfallrisiko für alle Beteiligten. Also bitte sein lassen. Tempo 30, gern auf den Hauptstraßen durch entsprechende Ampelschaltungen mit möglichst vielen grünen Wellen unterstützt, ist auf jeden Fall eine gute Maßnahme.
AntwortenLöschenSo einfach kann man das leider nicht sagen. Radstreifen sind besser. Allerdings haben Städte wie Kopenhagen die Crashzahlen rediziert, indem sie den Rad- vom Autoverkehr (und Fußverkehr) getrennt haben. Und je mehr Menschen dann aufs Fahrrad steigen und gestiegen sind, desto mehr Autofahrende haben gelernt, immer mit Radfahrenden zu rechnen. Tempo 30 überall ist zwar auch gut, aber da gibt es immer noch Leute, die sich nicht aufs Fahrrad trauen, vor allem aber, die sich nicht trauen, ihre Kinder allein mit dem Fahrrad loszuschicken. In Tempo-30-Straßen kann man nämlich auch ganz schön vorn Autofahrenden bedrängt werden.
LöschenEin paar Anmerkungen:
LöschenDie Abregelung für Pedelecs sollte ab 32 km/h gelten, dann hätten wir eine internationale Harmonisierung mit den Vorschriften in Nordamerika (20 mph bzw. 32 km/h) und unabhängig von der "Karenz" kann jedes Pedelec 30 km/h ausfahren (Bosch Systeme z.B. regeln recht früh und hart ab, oft ein, zwei km/h unter der Grenze).
Wir brauchen eine "Zwischenkategorie" für S-Pedelecs, mit maximaler "Nenndauerleistung" von 250W (ein Viertel der sonst erlaubten 1000W), erleichterter (Typ-) Zulassung (echte Fahrradtechnik) und "Klebeschild". Da ginge es um die "sportlichen" Systeme welche die Inklusion bei "Grouprides" und im Vereinsleben ermöglichen, sowohl für "Einsteiger", aber auch über Geschlechter und Altersgruppen hinweg. Da fehlt es oft "nur" an 60-120W und alle könnten gemeinsam fahren. Die Ausstattung dieser (Renn-) Räder ist ohnehin auf maximale (Abfahrts-) Geschwindigkeiten von mehr als 50km/h ausgelegt und mit maximal 250W Zusatz braucht man immer noch etwa genauso viel um in der Ebene 45km/h zu erreichen, das bedeutet hier würde immer noch ca 28-35km/h Schnitt gefahren.
Die von Andy Scheuer erlaubten "bescheuerten" 1000W Nenndauerleistung für S-Pedelecs kriegen wir leider nicht mehr eingefangen, 500W waren da eigentlich die richtige Grenze. Bosch S-Pedelecs haben je nach Generation 250-350W Nenndauerleistung, fahren sich also noch wie Fahrräder. Stromer und andere bauen jetzt an die 1000W Grenze ran. Die Abregelungsgeschwindigkeit ist aber nicht wesentlich für die "Gefährlichkeit" sondern die Nenndauerleistung (und daraus abgeleitet die Maximalleistung). 1000W sind eindeutig nicht mehr "Fahrrad" sondern KFZ.
Leider wahr, auch on München: "aufgehalten wird man durch Autofahrende, die sich gegenseitig blockieren, an Parkplätzen rangieren, wenden oder in zweiter Reihe halten". Allerdings bin ich nicht dafür, dass Pedelecs eine Motorunterstützung bis 30 km/h bekommen. Es gibt jetzt schon Pedelec,-Fahrer, die nicht die notwendige Reaktionsfähigkeit für ihre Geschwindigkeit haben. Wer fit ist, kann mit Muskelkraft schneller als 25 km/h fahren.
AntwortenLöschenAuf der anderen Seite muss ja niemand volles Gas fahren und es gäbe vielleicht einen Druckpunkt die Infrastruktur in Richtung benutzbar zu bekommen.
LöschenWas den jetzigen Stand angeht, bin ich einerseits dankbar, dass inzwischen mit Fahrrädern immerhin mit 25 km/h gerechnet werden muss (und zunehmend auch gerechnet wird). Bei einer Anhebung auf 30 kann ich mir mehr Drängelei auf schmalen Radwegen vorstellen weil Geschwindigkeitsunterschiede größer werden, das wäre ärgerlich.
Fürs Pendeln (außerorts) hätte ein Abregeln bei 30 bei mir vielleicht dazu geführt mir ein Pedelec zu kaufen. Ein S-Pedelec kam wegen rechtlich bescheuerten Situation nicht in Frage.
Fun Fact am Rande: Theoretisch darf ein Auto in einem 30er Bereich ein 25 km/h fahrendes Fahrzeug nicht überholen, weil es nicht wesentlich schneller (daher mindestens 10 km/h) schneller fahren darf. In der Realität werden natürlich auch Radfahrerinnen die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren von Autos meistens überholt.
Hallo Christine, die Aussage "So ist beispielsweise die Cannstatter Straße für Fahrräder verboten, sie ist als Kraftfahrstraße ausgewiesen, " ist nicht ganz richtig. Zwischen Einmündung Villastraße und König-Karls-Brücke ist nur Radfahren verboten. Mofas, Kleinkrafträder, Traktoren usw. dürfen durch den Schwanentunnel fahren. Für die gäbe es sonst keine Alternative. Im Gegensatz zur B14Zwickenbergtrasse (ehemalige Leonberger Str.) Rotenwaldstraße und Wildparkstr. Da dürfen keine langsamen Fahrzeuge fahren und müssen große Umwege in Kauf nehmen.
AntwortenLöschenNorbert
Den Vorschlag, (nichtmotorisierte) Fahrräder auf 30 km/h zu beschränken sobald es einen Radweg gibt (im wesentlichen um S-Pedelecs dort zuzulassen), insbesondere außerorts, finde ich wirklich nicht nachvollziehbar. (1) ein Geschwindigkeitslimit außerorts betrifft bei weitem nicht nur "Rennradfahrer im Training" (klingt mir auch etwas nach Spalterei; Rennräder werden auch gern einfach als effiziente(re)s Fahrrad benutzt), das betrifft praktisch auch einfach Pendler oder alle die eine Steigung hinab rollen; (2) die Radwege haben bei weitem nicht überall so schlechten Belag oder Wegführung, dass über 30 in der Nähe eines Problems wären [1]. (3) Eine Beschränkung der Geschwindigkeit wird vermutlich auch gar nicht dazu führen, dass S-Pedelecs nun einen Weg nutzen können: So dürfen (echte) Fahrradstraßen trotz Tempolimit bisher nicht mit S-Pedelecs befahren werden.
AntwortenLöschenWenn es nur um die S-Pedelecs geht gibt es ohnehin eine Möglichkeit der Freigabe, bisher mit Zusatzschild [2]. Gibt es nicht ohnehin eine Möglichkeit der Freigabe von Radwegen für Mofas und S-Pedelecs [2]?
[1] Betrifft meine Pendelstrecken (im wesentlichen außerorts) im Münchner Raum (mit verschiedenen nicht-Rennrädern getestet ;)) -- zugegeben kennt man auf täglichen Strecken auch jede Welle. Es betrifft aber auch (zumindest manche) Fernradwege.
[2] https://www.stvo2go.de/s-pedelecs-frei-aufstellen/
Anmerkung: auch wenn ein Limit mit dem Ende einer Benutzungspflicht käme,wäre mir als schnellem Pendler oder zügigen Radreisenden nicht geholfen, denn in beiden Fällen möchte ich ja durchaus bewusst Radwege nutzen wegen (1) weniger Stress und (2) weil die ausgeschilderte Strecke eben ein Radweg ist
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