Am Bahnübergang vom Cannstatter Wasen Richtung Neckarpark steht diese Ampel. Es ist klar, dass sie die Menschen, die hier teils in Massen rüberwollen, nachdrücklich stoppen will, wenn eine Bahn kommt.
Sie zeigt nur Rot, oben für Fußgänger:innen, unten für Radfahrende. Eine Grünphase ist nicht angelegt. Sie steht außerdem sowohl vor dem Übergang als auch dahinter. Fußgängerampeln müssen immer hinter dem Übergang stehen. Ampeln für den Radverkehr stehen an der Haltelinie, also vor der Querung, es sei denn sie zeigen auf der Streuscheibe sowohl das Fußgängerzeichen als auch das Fahrradsymbol. Dann stehen sie hinter der Querung. (Nur der Radverkehr kennt diese Varianz der Ampeln.)
Diese Sorte Ampel, die wir hier sehen, gibt es eigentlich nicht. Für den Autoverkehr kennen wir Zweiphasenampeln (Schwarzampeln), die nur Rot und für den Übergang zu Rot Gelb zeigen. Eine grüne Streuscheibe haben sie nicht. Wenn man fahren darf, sind die beiden Streuscheiben schwarz. Es ist als gäbe es dann dort keine Ampel, und der Autoverkehr muss sich entsprechend vorsichtig verhalten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass er freie Bahn hat. Bei der Abbiegung von der B14 über unseren Radweg an der Planie steht so eine Ampel (Foto unten). Man stellt sie dann auf, wenn der Autoverkehr nur einen Bahnübergang oder einen Radfahrstreifen kreuzt. Eine Schwarzampel steht auch an der Ausfahrt Steinstraße auf die chaotische Kreuzung am Tagblattturm, wo die Hauptradroute 1 langgeht. Das heißt, Autofahrende bekommen da nie Grün, dürfen also nicht durchstarten und darauf vertrauen, dass auf der Fahrbahn alles frei ist. Das ist durchaus sinnvoll.
Schwarzampeln für den Fußverkehr sind allerdings nicht bekannt. Für den Radverkehr auch nicht.
In der StVO § 37 ist das definiert. "(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten. (3) Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb - Rot beschränkt sein."

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen