22. Januar 2026

Höhere Pendlerpauschale auch für Radfahrende

Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschale kommt auch Radpendler:innen zugute. Allerdings kann man sie erst bei der Steuererklärung für 2026 geltend machen. 

Es ist letztlich völlig egal, ob man mit dem Fahrrad, mit Öffentlichen oder mit dem Auto zur Arbeit und wieder nach Haus fährt, man bekommt 38 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich gut geschrieben. Bisher gab es für die ersten 20 Kilometer weniger. Arbeitnehmer:innen müssen dafür allerdings schon rund 3.300 km im Jahr fahren (egal womit), um über die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro für 2026 zu kommen, die vom Finanzamt sowieso auf die Steuern angerechnet wird. Das entspräche, grob gerechnet, bei einer fünf-Tage-Woche mit 220 Arbeitstagen vor Ort (kein Home-Office) im Jahr einer Arbeitsweg-Strecke von 15 km hin und zurück. Kann man weitere Ausgaben als Werbungskosten angeben (Computer, Arbeitszimmer, Fortbildungen, Fachbücher etc.), dann fällt die Pendlerpauschale durchaus ins Gewicht, auch wenn die tägliche Radelstrecke gar nicht so lang ist. 

Die Pendlerpauschale ist vor allem für Weitfahrende gedacht und nützt vor allem Autofahrenden und Menschen, die Bus und Bahn fahren. Aber man kann sich die eigene Radel-Strecke ja mal ausrechnen. Allerdings muss man für die Steuererklärung immer die kürzeste Strecke zugrunde legen. Radstrecken können jedoch auch mal länger sein als die oft viel direkter geführten Straßen für Autopendler, die man mit dem Fahrrad nicht unbedingt fahren will. Es kann aber auch genau umgekehrt sein: Der Weg durch den Wald ist kürzer als die Fahrt über eine Straße. Interessanterweise wird bei Autofahrenden in diesem Fall nicht die - mit dem Fahrrad machbare - kürzeste Strecke zugrunde gelegt. Übrigens wird das Finanzamt in der Regel nicht nachrechnen und Bescheinigungen vom Arbeitgeber über tatsächliche Fahrten verlangen, solange die Angaben plausibel sind. 

Autofahrende johlen oft, für Radfahrende sei die Pendlerpauschale ein reines Geschenk, so als ob man fürs Fahrrad keinerlei Ausgaben, also laufende Betriebskosten und Wertverlust durch Gebrauch hätte. Diese Kosten sind halt nur niedriger als beim Auto. Aber das Fahrrad wurde gekauft (900 bis 5000 Euro), was man privat steuerlich nicht absetzen kann, bei Diensträdern im Selbstsständigenbreich aber über sieben Jahre abschreiben kann. Wartung und Inspektion kosten jährlich zwischen 40 und 150 Euro, vor allem, wenn man wegen täglicher Bergabstrecken (wie in Stuttgart) jedes Jahr neue Bremsbeläge braucht. Außerdem kauft man Zubehör wie zum Beispiel teure Schlösser (50 bis 120 Euro) und schließt vielleicht eine Diebstahlversicherung ab (c. 150 Euro pro Jahr). 

Und auch beim Fahrrad gibt es einen Wertverlust. Er beträgt (dieser Seite zufolge) sofort nach dem Kauf schon 20 Prozent, und nach zwei Jahren ist es nur noch die Hälfte wert. Natürlich sind Wartungskosten und Wertverlust im Vergleich zu dem, was Autobesitzende zahlen müssen, viel geringer, aber es sind durchaus nennenswerte Summen. Auch Radfahren tut man nicht kostenlos, wenngleich es eben auf dauer sehr viel billiger ist als Auto fahren oder den Öffentlichen Nahverkehr nutzen. Und dass wir mal etwas  von der  autozentrierten Verkehrspolitik haben, ist wie eine kleine Entschädigung für das Ungemach, das der Autoverkehr uns oft bereitet. 


3 Kommentare:

  1. Ohne es gerade belegen zu können meine ich, dass man schon die "sinnvoll kürzeste Strecke" angibt. Also, eine weitere als die absolut kürzeste ist korrekt, wenn sie in der Regel verkehrsgünstiger und/oder sicherer ist. Auf Waldwege würde ich da gar nicht kommen, ist aber natürlich individuell verschieden. Mal abgesehen von dem Ermessenspielraum Verkehrsgünstigkeit, sind Waldwege auch nicht grundsätzlich für Kraftverkehr erlaubt, obwohl man natürlich argumentieren kann dass diese Einschränkung aus der Wahl des Verkehrsmittels kommt ;)

    Interessent ist, dass bei Nutzung des ÖPNV wohl auch die kürzeste Straßenverbindung gilt unabhängig davon wo tatsächlich langgefahren werden muss.

    Bei Dienstreisen (relevanter für Menschen im Home-Office ohne Arbeitsweg) gibt es allerdings die Kilometerpauschale nicht wenn man Rad ohne Motor fährt, mit Pedelec, E-Bike oder PKW dagegen scheinbar schon, mit gestaffelten Kilometerpauschalen.

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  2. Die "schnellste" Strecke wird gewöhnlich auch akzeptiert. Beim Rad unterscheidet die sich aber weniger oft von der Kürzesten als beim Auto

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  3. Die Kosten für Bekleidung sind für Radfahrer deutlich erhöht. Es braucht Regenbekleidung und man hat auch einen erhöhten Verschleiß an Schuhen und Hosen.
    Helm, Brille und Handschuhe können auch noch dazu kommen.
    christo.

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