3. Januar 2026

Knobelspiel für einen Radfahrer in Lüneburg

Ein FB-Nutzer hat der Radelgemeinde ein hübsches Problem vorgelegt, das leider typisch ist für die unklaren Verhältnisse, die wir Radfahrenden oft vorfinden. 

In der Gruppe "Verkehrsrecht" beschreibt er eine Situation in Lüneburg bei der Zufahrt aus der Harvey-Benjamin-Fuller-Straße in der Willy-Brandt-Straße. Die hat auf der gegenüberliegenden Seite einen Radweg, der als Zweirichtungsradweg ausgeschildert und mithin verpflichtend ist. An der Ampel nach rechts abbiegen (was eine Ampel mit grünem Pfeil erlaubt, wenn frei ist) und auf der Fahrbahn weiterradeln, führt vermutlich zu Irritationen bei den Autofahrenden (und der Polizei). Und vielleicht will man das ja auch gar nicht. Aber von der Ampel auf den Radweg kommt man gar nicht so einfach. 

Rechts befindet sich zwar eine Fußgängerampel (ohne Radzeichen auf der Streuscheibe), aber der Grünstreifen verhindert, dass man über eine Gehwegfläche dorthin kommt. Man könnte nur auf der Fahrbahn abbiegen und dann sofort auf den Gehweg fahren, das Rad umdrehen und auf Fußgängergrün warten. Oder rüber fahren, denn Fußgängerampeln gelten für den Radverkehr seit 2016 nicht mehr, sie müssen nicht beachtet werden. Das ist aber kein praktikables und verkehrsgerechtes Verfahren. Also muss der Radler schräg rüber fahren und drüben übrigens beim Aufstellplatz für Fußgänger auf den Radweg auffahren. Auch ziemlich unorthodox bis regelwidrig. Unter dem FB-Post diskutieren die Leute und etliche empfehlen teils ziemlich rüde, der Radler solle gefälligst über die Fußgängerampel schieben (zu der er aber gar nicht hinkommt). Der Autor stellt die Frage, ob, wenn der grüne Pfeil grün zeigt und rechts abbiegen erlaubt ist, er ein Rechtsabbieger ist, der dann aber fluggs alle Fahrstreifen quert und zum Radweg radelt. Würde ich eher nicht empfehlen. 

Das Problem ist typisch für unsere Fahrradwelt und vertrackt. Es gibt keinerlei markierte Führung für den Radverkehr zum Radweg. In jedem Fall muss der Radler anders fahren, als die Autofahrenden erwarten, die hier bei Grün links und rechts abbiegen können Er muss sich an der Haltelinie aufstellen, am besten mittig, sodass die Autos hinter ihm bleiben. Steht schon ein Auto dort, sollte er entweder hinter ihm bleiben oder soweit vor radeln, dass der Mensch am Lenker ihn rechts vor sich sieht und beim Abbiegen nicht überholen kann. Wird die Ampel grün, fährt der Radler schräg geradeaus zum Radweg (der Querverkehr steht ja). Die Ampel gibt keine Richtungen vor: Man kann links fahren, rechts oder eben auch geradeaus. Das wäre mein Lösungsvorschlag. 

Andere haben sich die Karte genauer angeschaut und ihm empfohlen, mit dem Autoverkehr nach links abzubiegen und sofort bei der Verkehrsinsel nach rechts auf den Radweg einzubiegen und einen U-Törn zu machen. Andere Radfahrende wählen den Weg über den Parkplatz direkt zur Fußgängerampel. Der Parkplatz liegt allerdings auf Privatgelände von Lidl und ist nicht Teil des Straßennetzes. Und über private Parkplätze radeln ist nicht ungefährlich, weil hier Autofahrende rückwärts rangieren. 

Solche Knobelspiele gibt es viele für Radfahrende. Unter anderen in Stuttgart auch dieses beim Freibad Möhringen. Radfahrende werden per Freigabe auf den Gehweg komplimentiert. Wollen sie nach links Richtung Fasanenhof radeln, müssen sie an der Ampel die Straßenseite wechseln auf den verpflichtenden Radweg auf dem linken Gehweg. Der aber ist noch zwanzig Meter nur freigegebener Gehweg und wird dann zu einem gemischten Geh- und Radweg. Das Verkehrszeichen steht weiter hinten (Foto senkrechter roter Pfeil) in der Kurve. Eine Anrampung oder einen abgesenkten Bordstein für die Auffahrt auf den Gehweg (mitten in der Kurve auch nicht ganz ungefährlich!) gibt es nicht. Wer auf der Fahrbahn angeradelt kommt, und das Verkehrszeichen beizeiten entdeckt, könnte über die Fußgängerfuhrt nach links wechseln. Allerdings ist das eine der üblichen onorthodoxen Fahrmanöver, bei dem wir die Verkehrsanlage von Fahrbahn auf Fußgängerweg wechseln. Und man kann sich nun fragen: Müssen wir, wenn die Autoampel rot ist, warten? Dann hätten aber die Fußgänger gerade Grün, und wir kämen gleich rüber, und alle Autos würden stehen. Oder muss ich warten, bis die Fahrbahnampel Grün zeigt, um dann (bei Fußgängerot) auf die Mittelinsel abzubiegen und auf Fußgängergrün warten? Weiter vor radeln und in der Kurve den Freiraum zwischen den beiden Verkehrsinseln nutzen, ist auch keine Gute Idee, vor allem, wenn man Autos hinter sich hat und für das Manöver ordentlich abbremsen muss. Außerdem gibt es dort keinen Aufgang auf den Gehweg. 

8 Kommentare:

  1. "Die, die uns wollen, können es nicht und die, die es können, wollen uns nicht."
    (Was ist eigentlich aus Karl G. Fahr geworden?)

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  2. Immerhin wurde doch zentrale Punkte der Planungsvorgaben erfolgreich eingehalten:
    - der Autoverkehr wird nicht behindert oder in der Reisezeit beeinträchtigt
    - die Oberflächen für den Radverkehr sind mindestens zwei Kategorien schlechter als für den Automobilverkehr
    - Radverkehr und Fußverkehr sind so zu planen, dass sie, sich gegenseitig gefährdend, in Konflikt treten
    - Sofern dabei die ersten drei Vorgaben erfüllt werden sind zur Freude der 'Radlobbys' im Rahmen von 'Fahrradland Deutschland' baulich separierte Wege blau beschildert auszuweisen
    Alfons Krückmann

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  3. Hat mal jemand den Zuständigen bei der Stadt kontaktiert und gefragt, wie es für Radfahrer dort laufen soll? Es sollte sich da ja jemand bei der Planung Gedanken darüber gemacht haben und dann sollte es auch eine dokumentierte Wegführung geben.
    Karin

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  4. Es ist die Frage, ob das überhaupt (benutzungspflichtige) Radwege sind. Es hängt irgendwo in der Botanik so ein blaues Schild (jenseits des LINKEN Fahrbahnrandes) so mit Fußgänger Rad frei o.ä., und da hängt es gut.

    Das Problem ist, dass man als Radie ja eigentlich auf der Straßen fahren darf, aber von den Autos bzw. deren Fahrern dann im Rahmen der Selbstjustiz ("Make cars great again") von der Straße gefegt wird. Diese kombinierten Fuß/Radwege, für beide Richtungen, sind ein kompletter Witz. Sind die Füßler auf der Straßenseite oder in Richtung Botanik? (siehe Botnanger Sattel) Wenn so ein Weg gerade mal 80 cm breit ist, wer hat Vorfahrt bei Gegenverkehr (Büsnauer Straße, Mahdentalstraße)? Kein Mensch käme auf die Idee eine 2 m breite Straße im Gegenverkehr für Autos und Motorräder verpflichtend vorzuschreiben.

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    1. Die Frage stellt sich an solchen Stellen immer: Muss ich diesen Radweg nehmen. Früher dachte ich, alles, was fünf Meter weg von mir ist, ist für mich als Radlerin nicht verpflichtende, dafür habe ich allerdings bisher keine Belege gefunden. Davon abgesehen. mag es Radfahrende geben, die lieber auf einem Radweg fahren als auf der Fahrbahn, und für die sollte es schon einen Zugang geben.

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    2. VwV-StVO 'Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Zu Absatz 3 8 I' steht hierzu: 'Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg (oder Radfurt) erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist.

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  5. Am Anfang und Ende linksseitiger Radwege sind sichere Querungsmöglichkeiten zu schaffen. Das gilt auch in Lüneburg. Als Radfahrender fahre ich dann eben so lange auf der Straße (sofern diese nicht explizit für Radfahrende verboten ist), bis eine solche Querungsmöglichkeit geboten wird. Das kann (z.B. im Landkreis Harburg nebenan) allerdings dauern.

    André

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  6. Wobei linksseitige 'Radwege' ja im Generellen u.a. aufgrund ihrer sehr stark erhöhten Unfallgefährdung innerorts prinzipiell 'eigentlich' nicht angeordnet werden sollen (zahlreiche Studien, und auch VwV StVO).
    Auch nicht benutzungspflichtige Freigaben sind ggf. sehr kritisch zu sehen.
    Teils wurden ja schon Kampagnen gegen 'Geisterfahrer' auf linksseitigen Radwegen veranstaltet, wobei dann wenige Meter weiter genau diese linksseitige 'Geisterradführung' als benutzungspflichtiger Radweg fortgeführt wurde/wird ...
    Aber nun, sowas (linkseitiger Radweg) wird ja trotzdem gern von Teilen der 'Radlobbys' eingefordert, womit dann die 'so wichtige' subjektive Sicherheit der Radfahrenden in klaren Gegensatz zur objektiven Sicherheit der Radfahrenden und der Fußgehenden gebracht wird, während gleichzeitig der Autoverkehr profitiert.
    Alfons Krückmann

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