14. Januar 2026

Wie schützt man eine Fahrradstraße vor illegalem Pkw-Verkehr?

In Cannstatt an der Bahnhofstraße vor dem Bahnhof hat die Stadt einen Blitzer aufgestellt, der jedes Fahrzeug blitzt. Hinterher wird aussortiert, wer da fahren durfte - Busse, Taxis  und Lieferverkehr - und wer nicht. 

Der private Autoverkehr darf hier nicht mehr lang fahren. Für ihn gibt es ein Durchfahrtsverbot. Weil die Polizei erwartete, dass die Autofahrenden das Verbot massenhaft missachten und man außerstande sei, da ununterbrochen Polizisten hinzustellen, die das Verbot durchsetzen, hat man sich entschlossen, einen Blitzer hinzustellen. Er blitzte zunächst praktisch ununterbrochen, weil Autofahrende sich nicht vorstellen konnten, dass das Durchfahrtverbot für sie auch tatsächlich gilt. Und zwar immer. Ende Dezember hat dann jemand das Glas des Blitzers eingeschlagen. Und zum Jahresende verlangte der Datenschutzbeauftragte, dass das Ding wegkommt, aus Datenschutzgründen. Er hat Stuttgart, wie auch Tübingen in einem ähnlichen Fall, einen langen Fragebogen geschickt, wie die Stuttgarter Zeitung (Bezahlschranke) berichtet. 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist streng, was hoffnungsvolle Autofahrende schon zu der Frage veranlasst hat, ob Blitzerfotos bei Geschwindigkeitsübertretungen eigentlich  DSGVO-konform sind. Die Seite Bietmann, Rechtsanwälte antwortet: Ja, das sind sie. Denn es gibt Ausnahmen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten der Verhinderung von Straftaten oder bei der Ermittlung, Verfolgung und Aufdeckung von Straftaten erhoben werden. Allerdings ist Raserei bei uns nur eine Ordnungswidrigkeit. Nach allgemeiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme dennoch, was aber auch heißt, dass irgendwann einmal ein Oberlandesgericht und letztlich das Verfassungsgericht anders entscheiden könnte, wenn das Gesetz nicht präziser formuliert wird. 

Das Problem bei einem Blitzer, der ein Durchfahrtsverbot überwacht ist, dass der Blitzer nicht weiß, wer da fahren darf und wer nicht, und deshalb von jedem Fahrzeug ein Foto zur Bußgeldstelle im Ordnungsamt schickt. Dort muss eine Person die Bilder anschauen und entscheiden, wer einen Bußgeldbescheid bekommt und wer nicht. Die Fotos der Berechtigten dürfen dann nicht länger gespeichert werden. Die Beamt:innen sehen also eine Reihe von Personen auf Fotos auf dieser Straße, die nichts angestellt haben -  allerdings nur Taxifahrende, Busfahrende und Lieferwagenfahrende - und wissen, wo die zu welchem Zeitpunkt waren. Und davor soll die DSGVO schützen. Hinzu kommt, dass der Blitzer wohl auch auf Radfahrende und Fußgänger:innen reagiert haben soll - was ich aber nicht nachprüfen kann. Das wäre eindeutig eine Fehlfunktion gewesen. 

Der Datenschutzberauftrage des Landes scheint, dem Zeitungsbericht zufolge, der Ansicht zu sein, dass die Erfassung aller Fahrzeuge und deren Fahrer:innen (eben auch der Berechtigten)  unverhältnismäßig ist. In dem Schreiben an die Stadt, das der Zeitung vorliegt, heißt es laut Zeitungsbericht: "Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob sein Verhalten in der Öffentlichkeit von anderen mit Kameras aufgezeichnet wird." Das wirft aber in diesem Fall auch die Frage auf, ob Menschen das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie Rechtsverstöße begehen, wenn sie erwarten, dabei nicht erwischt zu werden, ob also Durchfartsverbote immer durch Polizist:innen überwacht und durchgesetzt werden müssen oder aber der Missachtung überlassen werden. 

Eine der Fragen im Fragenkathalog an die Stadt lautet übrigens (der Zeitung zufolge), warum man es nicht mit milderen Maßnahmen probiert habe, nämlich mit Pollern. Das allerdings spricht für eine absolute Unkenntnis der Situation. Poller würden auch den Bus-, Taxi- und Lieferverkehr ausschließen, deshalb geht das an dieser Stelle nicht. Und versenkbare Poller eignen sich da nach meiner Einschätzung auch nicht, weil doch zu viele Busse, Taxis und Lieferwagen unterwegs sind und die Poller ständig bewegt werden müssten, was auch mit Wartezeit verbunden ist. Wahrscheinlich würden sie dann auf Dauer unten bleiben. 

Tatsächlich aber muss es eine Möglichkeit geben, den rechtswidrigen privaten Autoverkehr aus einer Straße herauszuhalten, die anderen Verkehrsarten vorbehalten sein soll. 



13 Kommentare:

  1. Für mich komplett kalter Kaffee. Nicht rechtskonform, weil das anlasslose Blitzen nicht verhältnismäßig ist. Eigentlich sollte das auch automatisiert, volldigital ablaufen- aber die Stadt bekommt ja nix gebacken, was Digitalisierung angeht. Der analoge Nachgang kostet richtig viel Geld. Habe ich so der Redaktion der Cannstatter Zeitung seinerzeit gesagt- die fanden das alles in Ordnung. Jetzt muss halt das Ding wieder weg. Lebensweisheit: Erst Hirn einschalten- dann Machen.

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    1. Nix muss da weg, soll doll jemand klagen! 🤷‍♂️ Solange kann der zu recht stehen bleiben! 📸

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    2. Dabei sollte es auch ohne weiteres machbar sein, Fahrzeuge zu erkenn/klassifizieren und dann nur mit Anfangsverdacht zu fotografieren.

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  2. In Richtung König-Karl-Straße gilt Busse frei. Taxi- und Lieferverkehr darf nur in Gegenrichtung fahren.

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  3. Dann müsste man auch die Erfassung auf den Mautstrassen abschaffen. Da werden Millionen von Autos erfasst, die nicht unter die Maut fallen und man sie trotzdem dort speichert. Die gespeicherten Daten werden aber nicht einfach gelöscht. Es gab da auch schonmal die Diskussion, ob man die Daten für die Ermittlung bei Straftaten nutzen dürfte.
    Wenn die Photos von den berechtigten Nutzern direkt aussortiert und gelöscht werden, spricht doch eigentlich nichts dagegen. Warum der Datenschutzbeauftragte da mosert verstehe ich nicht.
    Karin

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    1. Grundsätzlich ist das nicht korrekt. Aber es gab mal in Brandenburg Aufregung, glaube die BAB12 war im Fokus, dass unberechtigterweise gespeichert und sogar ausgewertet wurde!

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    2. So funktioniert unser Rechtssystem nicht. Es ist das Verfahren, das nicht rechtskonform ist. Zuerst anlasslos ALLE und dann aussortieren. Genau das ist juristisch der Knackunkt

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  4. Dann muss man eben einen verdammten Polizisten dahin stellen. Das spricht sich rum, d.h. der steht da zwei Wochen, und kann dann wieder anderes tun. Nach einem Monat kommt wieder etc. (Man hofft ja eigentlich, dass man denen ihre Arbeit nicht erklären muss.. )

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    1. stimmt, das hat bei unserer Schulstraße auch funktioniert.
      Wobei bei 20€ Bußgeld und seltenen kontrollen das als Nutzungsgebür mit eingepreist wird.
      Die Kamera bietet die Möglichkeit, dass jene die meinen man könnte Regeln dauerhaft missachten auffallen. Das kann selbst bei Verstößen die ansonsten nur 20€ wert sind zum Führerscheinentzug wegen "Unbelehrbarkeit" führen. Ist sicher sehr selten aber eben möglich.

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  5. Sieht aus wie eine Autostraße und wird auch so genutzt.
    Farbe könnte evtl. mithelfen zu verdeutlichen, dass es keine Straße für den MIV ist.
    In der Tübinger ist es ja ähnlich, nur dass da tlw. Nichtanlieger-PKW legal fahren dürfen. Ein Durcheinander, das Auswärtige ohnehin nicht verstehen (wollen/können), und Nichtanwohner gerne ignorieren, vornehmlich vom Marienplatz kommend (meine subjektive Wahrnehmung).

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  6. Ich glaube der Datenschutzbeauftragte ist hier nicht im Sinne des Datenschutzes unterwegs. Denn alle die dort fahren dürfen sind beruflich unterwegs und die Berechtigung diesen Weg zu nutzen bedeutet eben auch, dass man da nicht entlang fahren muss wenn man nicht fotografiert werden will.
    Wenn ich in einem Firmenwagen unterwegs bin, wird mein Weg (und die Geschwindigkeit) per GPS erfasst und landet irgendwo beim Fuhrpark.
    Kein Problem, denn ich bin dienstlich unterwegs und da muss ich mich an bestimmte regeln halten und meine Fahrten haben nichts mit meinen persönlichen Bedürfnissen oder sonstigem zu tun, sondern mit meinem Auftrag-
    Das gleiche gilt für Handwerker, Lieferverkehr, Taxen und öffentlichen Personennahverkehr.
    Was sagt der Datenschutzbeauftragte zu Kameras in Bahnhöfen?


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  7. Das klassische 'Messen mit zweierlei Maß'
    Während immer öfter 100% der Fußgehenden per Kamera incl. biometrischer Gesichtserkennung gefilmt und (befristet!?) abgespeichert werden, gelten für dieselben Menschen, kaum dass sie in systemrelevanter Blechkiste sitzen plötzlich Datenschutzrechte.
    Absurd, aber durchaus typisch für unser 'Autoland'.
    Alfons Krückmann

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  8. Warum steht aber in der Zeitung, dass der Blitzer wegen Vandalismus außer Betrieb sei. Von möglichen Datenschutzproblemen steht da nichts?!
    Quelle:https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vandalismus-in-bad-cannstatt-blitzer-bis-auf-weiteres-ausser-betrieb.332fe6d3-bd00-4238-82f3-eda8be1e9601.html

    Gruß Markus

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