Oberhausen hat ein neues Schild eingeführt, um Radfahrenden und vor allem Autofahrenden zu zeigen, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, man also auch auf der Straße radeln kann.
Darüber berichtete der SWR. Grund ist, dass diese alten Radwege auf Gehwegen neben den Fußgängerbereichen und in der Dooringzone der Beifahrenden oft nicht gut sind, zu schmal, zu holprig und eben auch zu gefährlich. Deshalb steht an ihnen auch nicht mehr das blaue Radwegschild. Radfahrende dürfen auch die Fahrbahn benutzen. Das aber scheinen etliche Autofahrende nicht recht eingesehen zu haben, sie gingen davon aus, dass Radfahrende auf diese Gehwegflächen mit anderem Pflaster gehören. Es gab Streitereien. Manche Autofahrende meinen ja auch, Radfahrende würde Radwege nicht benutzen, sie wissen nicht, dass manche nicht benutzt werden müssen, weil sie schlecht und gefährlich sind. Das Verkehrszeichen soll die Verhältnisse erklären.
Eine gute Idee, finde ich. Ein ähnliches Schild würde auch bei fürs Radfahren nur freigegebenen Gehwegen helfen, Autofahrenden klar zu machen, dass die keine Radwege sind und Radfahrende auf der Fahrbahn radeln dürfen.
Das Foto stammt vom Service-Port der Stadt Oberhausen und wurde von Tom Thöne gemacht. Auf das Thema aufmerksam gemacht hat mich Blogleser Hans-Jürgen.

Die meisten Autofahrer, mit denen es Probleme/Streit gibt, dürfte ein solches Schild auch nicht interessieren, wenn sie es denn überhaupt sehen. Denn diese Leute sehen sich im Recht des Stärkeren. Radfahrer haben da keine Rechte nur Pflichten, und deren oberste ist es Platz zu machen.
AntwortenLöschenMit Nutzungspflicht und Benutzungspflicht fängt es schon an: Was wir nicht brauchen, sind noch mehr Schilder und Wordings. Die Idee ist richtig schlecht. Wenn das Schule, wird Deutschland überschwemmt mit nicht- amtlichen Marketing-Schildern. (Zudem ist dieses Schild auf dem Bild ohnehin nicht lesbar für Autofahrer)
AntwortenLöschenDas sehe ich völlig anders. Dieses Schild stärkt die Rechte des Radfahrenden und macht unmissverständlich klar, dass nicht alles, was der Autofahrer als Radweg und seiner Meinung nach damit die Benutzungspflicht ansieht, auch wirklich ein Radweg ist. Damit sind viele Diskussionen unnötig. Weiter so, Oberhausen!
LöschenWie gesagt, denen, die das anginge, ist neben allen anderen auch so ein Schild wurscht.
LöschenEin winziges, schwer lesbares Schild, das in keinem Regelwerk vorkommt...
Da lachen doch die Hühner.
Genau das meine ich- schon geht es los: Welche Rechte? Es ist kein amtliches Verkehrsschild (STVO)- demnach keinerlei verkehrsrechtliche Wirkung. Es ist bestenfalls ein selbst gebasteltes 'Hinweisschild' einer Kommune xy. Genauso könnte Kermit der Frosch drauf sein. Und warum ist es unsere Aufgabe den Autofahrern zu erklären, was ein 'Gehweg' und 'Gehweg + Fahrrad frei' bedeutet? Bei Sharrows auf der Fahrbahn, gehe ich mit- auch für weniger Intelligente verständlich.
LöschenDie Autofahrer , die §2 StVO nicht kennen/verstanden haben wird dieses Schild auch nicht davon abhalten, die StVO zu ignorieren. Und ist dieses Schild überhaupt rechtlich wirksam ?
AntwortenLöschenEinfacher ist es, ein "Rad frei" (ohne "Gehweg") anzubringen, was in Baden-Württemberg ja durchaus zulässig ist. Viele Kommunen scheuen sich dennoch, da es in der StVO nur für linksseitige Wege vorkommt, und das Beispiel ist ja aus NRW. Bei beiden Beschilderungen wird es Autofahrer*innen geben, die es nicht lesen (können) bzw. nicht verstehen.
AntwortenLöschenSchwieriger ist es, an Ein-Richtungs-Radwegen dem Gegen-Kfz-Verkehr zu signalisieren, dass keine Benutzungspflicht besteht. In der Rohrauer Straße in Nufringen (RadNETZ-Strecke Böblingen - Herrenberg) gibt es Fahrbahneinengungen auf der gegenüberliegenden Seite, eigentlich müssten die Autofahrer*innen die ihnen entgegenkommenden Radfahrer*innen durchlassen, die den Radweg nicht benutzen. Stattdessen wird es regelmäßig sehr eng.
Radpiktogramme auf der Fahrbahn wären auch eine gute Lösung. Der Radweg, um den es hier geht, ist ja schon Radweg ohne Benutzungspflicht, doch das ist für manche Autofahrende schwer zu verstehen.
LöschenIch finde die Idee aus den oben bereits genannten Gründen nicht gut. Wer Regeln nicht beachtet, wird auch diese Schilder ignorieren. Und gilt die Benutzungspflicht überall dort weiter, wo dieses Schild nicht hängt?
AntwortenLöschenNein, es hilft nur, illegale Überholmanöver, Nötigung usw. konsequent zu ahnden. Hier https://www.oeffentliches-interesse-autogewalt.de/ gibt es eine sehr unterstützenswerte Initiative dazu.
Thomas
LöschenDas Hauptproblem an solchen Beschilderungen ist, daß der Normalfall des Radelns auf der Fahrbahn zum vermeintlichen Sonderfall deklariert wird, der einer Erlaubnis und gesonderten Erklärung bedürfe.
AntwortenLöschenDies verleitet Automobilisten zu inhaltlich falschen und ohnehin illegalen Belehrungsmaßnahmen überall dort, wo man dann seitens der Straßenverkehrsbehörden auf die gesonderte Erklärung des verkehrsrechtlichen Normalfalls verzichtet hat.
Die von Ihnen sogenannten Automobilisten sind sowieso immer der Meinung, dass Radfahrer entweder auf dem Fussweg oder in der Regenrinne zu fahren haben. Verpflichtende Wiederholungsschulungen alle 4 oder 5 Jahre für alle Autofahrer währen hier die geeignete Maßnahme.
LöschenNoch wirksamer wäre wohl. wenn diese Autofahrer erst dann wieder ein Auto fahren dürfen, wenn sie eine angemessene Anzahl von Kilometern mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zurückgelegt haben
LöschenIch unterstütze den Vorschlag des geforderten Perspektivwechsels für alle die einen Führerschein machen wollen und verplichtende jährliche Fahrleistung mit dem Rad als Alltagsverkehrsmittel für alle die mit der Gestaltung des Straßenraumes zu tun haben.
LöschenVielen Anlagen merkt man an, dass deren Planer und Entscheider niemals mit dem Rad im normalen Stadtverkehr fahren.
Wichtiger als Nachschulungen wäre es die Gefährdung von Radfahrern zu entbagatellisieren. Rasen, drängeln, Alleinrennen, .... das sind alles gefährliche Aktionen im Straßenverkehr die in breiten Schichten der Gesellschaft verurteilenswürdiges Fehlverhalten betrachtet werden.
Radfahrer mit 10cm Abstand zu überholen sehen viele "rechtschaffene" Bürger als ihr gutes Recht an. Solange eine Anzeige solchen Verhaltens dazu führenn kann, dass der Polizist den Radfahrer auf Grund dessen Schilderung Behinderung vorwirft und dann die Behinderung vor Gericht verhandelt wird aber die Gefährdung nicht weil bis zur verjährung die Beweise nicht gesichtet werden, wird sich nichts ändern.
Radfahrer zu gefährden wird von viel zu vielen als legitimes Erziehungsmittel oder zumindest als Kavaliersdelikt betrachtet.
Den größten Hebel bei der Verbesserung des Radklimas hätten die Staatsanwaltschaften und dann die Presse die darüber berichtet, dass man verurteilt werden kann wenn man Radfahrer "erzieht"
Alles andere ist Kosmetik
In Leverkusen haben ich eine wesentlich deutlichere Lösung gesehen: Fahrräder auf die Fahrbahn malen. Das begreift offensichtlich jeder.
AntwortenLöschenIst auch nicht ideal, weil manche dann denken, wo keine Fahrräder gemalt sind dürfe man nicht fahren....
LöschenEs ist Aufgabe der Fahrschulen, den Autofahrenden beizubringen, was der Unterschied zwischen einem benutzungspflichtigen und einem nicht benutzungspflichtigen Fahrradweg ist. Und es ist Aufgabe des TÜV abzuprüfen, ob die Fahranfänger*innen es verstanden haben. Ich sehe diesen zusätzlichen Schilderwald kritisch.
AntwortenLöschenSteffen aus Plochingen