17. März 2026

Umlaufsperren oft nicht mehr zeitgemäß

Zwei Sperrgitter, jeweils eines nach links und eines nach rechts versetzt, sollen in der Regel verhindern, dass Kinder aus seinem Seitenweg heraus auf eine Fahrbahn laufen oder Radfahrende zu schnell auf einem querenden Weg fahren. 

Sie dienen dazu, Menschen zu Fuß und auf Fahrrädern drastisch runterzubremsen. Das kann an einigen Stellen durchaus nötig und sinnvoll sein. Für Menschen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen stellen sie dabei jedoch oft ein Hindernis dar, das nicht einfach zu überwinden ist. Auch mit breiten Fahrrädern, etwa Dreirädern und Lastenrädern oder mit Rädern mit Kinderanhängern kommt man zuweilen kaum oder gar nicht durch. Die Stadt Osnabrück will zahlreiche Wege wieder besser nutzbar machen (auch für den Radverkehr) und darum überprüfen, ob die Umlaufsperren zu eng sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen an Berrierefreiheit entsprechen oder ob sie ganz weg können, und ruft die Bevölkerung dazu auf, Probleme zu melden. 270 Ulaufsperren sind der Stadt Osnabrück bekannt, es könnte aber noch mehr geben, von denen die Stadt nichts weiß. 

Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr in einem Erlass festgestellt, dass Sperrpfosten und Umlaufgitter auf Radverkehrsflächen eine Gefahr darstellen und entfernt werden sollen.

An ihrer Stelle sollen mildere Maßnahmen geprüft werden, beispielsweise, ob auf der Fahrbahn, die Geschwindigkeit reduziert werden kann. Vor allem Radschnellverbindungen müssen frei von solchen Hindernissen sein, ausgenommen Umlaufsperren an Bahnübergängen (hier der Erlass-Text). 

Viele Sperrpfosten dienen allerdings nicht dazu, den Rad- oder Fußverkehr zu bremsen, sondern die Menschen in Autos davon abzuhalten, verbotene Wege zu befahren. Die Hindernisse für den Autoverkehr werden damit zu Hindernissen für den Radverkehr (und auch den Fußverkehr). Sie stehen deshalb bei uns auf vielen Fußgänger- und Radbrücken, die breit genug für ein Auto sind. Sie stehen aber auch auf der Fahrbahn in der Vogelsangstraße und natürlich zuhauf in der Augustenstraße und dienen als modale Filter: Das Fahrrad kann durch, das Auto nicht. Würden sich Autofahrende an die Verkehrsregeln halten, bräuchte man sie nicht. Das ist zum Nachteil aller anderen, die nicht im Auto sitzen, denn immer mal wieder prallen Radfahrer dagegen oder bleiben mit dem Knie hängen, und es hat auch schon Fußgänger:innen gegeben, die gegen einen Poller gelaufen sind. 

Solche Sperrgitter, Umlaufsperren oder auch Drängelgitter genannt, werden, wie mir scheint, in Stuttgart nicht zentral verwaltet, sondern mal vom Tiefbauamt oder der Verkehrsbehörde oder in den Bezirken. Zumindest ist für mich kein Datenmaterial abrufbar. Ich müsste eine Anfrage an die Stadt richten, und würde damit womöglich auch noch sehr viel Arbeit auslösen. 

Allerdings kann ich mit Overpass-turbo nach Umlaufsperren suchen lassen und erhalte dann dieses Bild, auf dem für Stuttgart über hundert Sperren verzeichnet sind, nicht nur für den Radverkehr, sondern ganz generell. Wo Sperren vor allem dem Runterbremsen des Radverkehrs dienen, müsste man sich jeweils vor Ort anschauen. 

Hier noch mal der Link zu den Umlaufsperren (nicht nur für den Radverkehr) in Stuttgart: https://overpass-turbo.eu/s/2jYN (Zur Darstellung links oben auf "Ausführen" klicken). 

Und hier der Link mit allen Sperren, also auch Pollern, für den Radverkehr in Stuttgart: https://overpass-turbo.eu/s/2jYP (Zur Darstellung links oben auf "Ausführen" klicken.)




4 Kommentare:

  1. ... selbst wenn der Zweck der Sperre das herunterbremsen des Radverkehrs ist, ist die Frage warum das notwendig erscheint.
    Oft dient das nur dazu, dass Radfahrer mit Schritttempo an Knotenpunkten erscheinen und dann gleich wie Fußgänger behandelt werden. Hier einem Ort des Münchner Speckgürtels ist so eine Umlaufsperre am Ende einer relativ steilen Passage.
    Bergauf bedeutet das für die meisten, dass das steile Stück geschoben werden muss denn aufsteigen nach der Sperre ist schwierig. Bergab bedeutet das, dass wer sich verschätzt wird unsanft von einbetoniertem Stahl gebremst und hat keine Chance auszuweichen, das Ergebnis für Radfahrer ist das gleiche als wenn sie mit einem PKW zusammenstoßen würden.
    Die Sperre ist also notwendig weil absolut ungeeignete Wege zur Radroute erklärt werden weil die Hauptstraße ja den PKW vorbehalten sein soll.
    D.h bei solchen Sperren darf man sich nicht nur die eine Stelle ansehen um zu beurteilen ob sie evtl doch dem Schutz der Radler dienen, sondern muss zusätzlich die Frage stellen wieso Radverkehr gerade dorthin geleitet wird.
    Ich glaube wenn man beide Aspekte berücksichtigt dürfte maximal eine einstellige Anzahl an Sperren existieren und an den Stellen müsste dann auch noch zusätzlich durch Schilder vor der Sperre gewarnt werden und die Teile aktiv beleuchtet (egal ob durch eine Straßenlaterne unmittelbar dort wie bei Zebrastreifen, oder durch Leuchten in der Sperre)
    Ordnungsgemäße Radscheinwerfer beleuchten nur den Bereich vom Boden bis ca 50cm darüber und das nur sehr nahe am Rad. Selbst Rot weiß lackierte Sperren sind nicht retroreflektierend ausgeführt, wie es für alles gefordert wird was man auf Fahrbahnen stellen darf.
    Wenn es nach mir ginge, wären die Teile ein unerlaubter Eingriff in den Verkehr und damit illegal.

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    1. Ich denke auch, dass alle Sperren weg müssten, die den Fuß- und Radverkehr bremsen sollen, etwa an Zugängen für Zebrastreifen oder an Auf- und Abfahrten wie du sie beschreibst.

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  2. Umlaufsperren wären nicht nötig, wenn der FGÜ auf Gehwegniveau angehoben werden würde und damit für den KfZ-Verkehr eine Auframpung entsteht. Jeder redet von VisionZero, aber keiner will's wirklich. Es heißt weiterhin "Freie Fahrt für freie Bürger". Übrigens parkt das Auto auf Bild 1 zu nah am FGÜ. So nicht zulässig.

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  3. Jürgen Thomas (Berlin)17. März 2026 um 13:41

    Schon in den ERA 2010 heißt es an allen Stellen, an denen Umlaufsperren genannt werden: „Auf den Einsatz von Umlaufsperren soll verzichtet werden.“ Bei Kreuzungen mit Bahnanlagen werden Umlaufsperren als möglich angesehen, aber gleichzeitig werden die Gefahren ausdrücklich und ausführlich genannt.
    In Berlin gibt es an Querungen von Tram-Gleisen auf besonderem Bahnkörper verbreitet Z-Gitter; das mag noch angehen, wenn Durchlassbreite und Aufstellflächen groß genug sind.
    ERA = Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Die neueste Ausgabe soll im Wesentlichen fertig sein, ist aber noch nicht veröffentlicht.

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