10. Juli 2026

In den Garagen stehen die Fahrräder

Viele alte Garagen sind mittlerweile zu klein für die heutige Autobreite und -länge. Also stehen die Fahrräder in der Garage und das Auto steht draußen am Straßenrand. 

Gut oder schlecht? Eigentlich dürfen Garagen nicht zweckentfremdet werden, die Baugenehmigung galt einst nur für einen Autoabstellplatz. Und zwar, um den ruhenden Verkehr von der Straße wegzubringen. Darin anstelle eines Autos eine Werkstatt oder Fahrräder unterzubringen, ist verboten. Man darf nur zusätzlich zum Auto noch Fahrräder (oder Werkzeugkisten) reinstellen. Andererseits, was tun mit einer Garage, in die das Auto nicht reinpasst und wenn es sonst keine sicheren Fahrradabstellplätze gibt? Dann sind Fahrräder in so einer Garage ja eigentlich ganz gut untergebracht: wettergeschützt und diebstahlsicher. In eine Garage passen bequem  fünf bis sechs Fahrräder hinein, und wenn man es geschickt anstellt und nicht an jedes Fahrrad täglich rankommen muss, an die zehn. Oder ein bis zwei Lastenräder und vier bis fünf weitere Räder, aber eben nur ein einziges Auto.

Da sieht man schon, wie platzsparend man Fahrräder unterbringen kann, Fahrzeuge, mit denen alle Familienmitglieder unabhängig von einander in verschiedene Richtungen ausschwärmen können, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Eine Garage voller Fahrräder garantiert auf diese Weise vielen Menschen eine individuelle, unabhängige und bequeme Mobilität, das Auto aber nur einem Erwachsenen, der noch Leute mitnehmen kann oder es später einem anderen Erwachsenen überlässt. 

Könnten oder sollten diese Fahrräder aber nicht auch platzsparend am Straßenrand stehen? Acht bis zehn Fährräder brauchen nicht mehr Fläche als heute ein Auto am Straßenrand belegt. Und das eine oder andere Auto passt vielleicht dann doch in die Garage. Das wäre ein Platzgewinn auf der Straße. Andererseits wollen viele, dass ihre teuren Pedelecs (oder Karbonräder) auch sicher stehen, geschützt vor Wetter und Diebstahl (denn ein Rad lässt sich halt leichter klauen als ein Auto). Deshalb denkt man immer wieder darüber nach, Fahrradboxen in Wohngebieten aufzustellen (wo es ansonsten nur Keller gäbe, in die man das schwere Pedelecs nicht tragen kann). In Stuttgart geht es damit aber nicht recht voran. Die Fahrradgaragen, die wir mit viel Aufwand planen, aber fast nirgendwo in dicht bebauten Wohngebieten aufstellen, sind hohe und breite Kästen, die Platz wegnehmen, wenngleich sie ein Vielfaches an Fahrrädern enthalten können, als die in ihrer Umgebung geparkten Autos an Platz einnehmen.

Doch genau da, wo sie dringend gebraucht werden, gibt es keine. Viele Wohngebiete in Cannstatt, im Westen oder im Süden haben deshalb die Garagen voller Fahrräder. Ich kenne Leute, die sich ein Pedelec für den Arbeitsweg kaufen möchten, aber nicht wissen, wo sie das Fahrrad zu Hause hinstellen können. In den Keller tragen ist zu schwer und nicht ungefährlich. Und auf dem Gehweg an einen Schildermasten anschließen, möchte man man das neue teure Pedelec nicht. Verglichen damit ist es leicht, ein Auto zu kaufen, denn das darf man immer einfach so auf die Straße stellen. Dafür werden von der Stadt Flächen bereitgestellt, die wir Parkplatz nennen. 

Das Fahrrad darf man natürlich auch draußen irgendwo hinstellen, aber tunlichst nicht auf der Fahrbahn auf eine Fläche, die die Anwohner:innen als ihre Parkflächen betrachten. Also sucht man sich Baumbeetbügel oder Schildermasten auf dem Gehweg. Das Gehwegabstellen von Rädern schränkt wiederum den Platz für Fußgänger:innen ein. Nur selten bietet die Stadt in Wohnstraßen fünf bis zehn Fahrradbügel an, und wenn, dann sind es die einzigen in einem Umkreis von hundert Metern bis einem Kilometer. Eigentlich aber bräuchte man Radabstellanlagen alle 50 Meter, also in jedem Wohnstraßenabschnitt zwischen zwei Kreuzungen. 

Die Person in Cannstatt, die sich für den Arbeitsweg nach Vaihingen ein Pedelec kaufen möchte, hat aber nicht einmal Radbügel in ihrer Straße. Ohnehin - wie schon gesagt - würde sie dass niegelnagelneue teure Pedelec nicht so gerne draußen abstellen. Für eine handelsübliche Radbox ist der Hinterhof aber zu klein, sie muss sich was anfertigen lassen. Eine Unterstellmöglichkeit in irgendeiner Garage in der Nachbarschaft gibt es auch nicht, denn die Garagen stehen schon voller Fahrräder. Sie überlegt sich jetzt, ein superleichtes Pedelec zu kaufen, das sie in den Keller tragen kann. Aber falls sie eines findet, dessen Batterie für den doch weiten Weg zur Arbeit reicht, so ist das runter- und rauftragen von Fahrrädern auf steilen Kellertreppen auch nicht risikofrei. Ich kenne einen, der sich bei einem Sturz mit dem Fahrrad auf der Kellertreppe alle Vorderzähne ausgeschlagen hat. 

Eigentlich bräuchte es also kleine Radboxen im öffentlichen Raum, genau dort, wo derzeit die Autos stehen. Aber sich sich vorzustellen, dass anstelle der Blechwand abgestellter Autos entlang der Bordsteine in unseren Wohngebieten immer wider ein paar Meter Kästen für Fahrräder stehen, fällt uns schwer. An die Optik von Autos haben wir uns gewöhnt, an die Optik von Fahrradboxen möchten wir uns nicht gewöhnen, was mit der grundsätzlichen Abneigung des Menschen zusammenhängt, etwas herzugeben oder aufzugeben  (z.B. den Anblick von Autos) und etwas Neues im Tausch dagegen als Gewinn zu betrachten. Nun müssten solche Fahrradboxen nicht übermannshohe Kästen sein, sie könnten auch niedrigere und sogar durchsichtige Boxen sein, über die Fußgänger:innen gut hinweg blicken können. Doch wer schafft die an und stellt sie hin? 

Abschließbare Fahrradboxen am Straßenrand aufzustellen, ist Privatleuten nicht erlaubt. Dafür braucht es eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt, die in Hannofer-Linden mal erteilt wurde. Sie müssen auf dem eigenen Grundstück stehen. Leute dürfen zwar ihr großes Auto im öffentlichen Raum abstellen, nicht aber eine Sammelstelle für Fahrräder. Selbst bei Fahrradboxen auf dem eigenen Grundstück muss man aufpassen. Sind sie in Baden-Württemberg größer als 20 Kubikmeter müssen sie genehmigt werden, ebenso wie die Garage. 

Dabei sind gerade in den eng bebauten Gebieten von Cannstatt, Süd und West sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder die Voraussetzung dafür, dass deutlich mehr Menschen als derzeit für Alltagswege das Fahrrad nehmen und nicht das Auto. Denn die Mobilität beginnt und endet immer vor der eigenen Haustür. 

8 Kommentare:

  1. Ich schlage einen Anhänger vor um die Räder am Fahrbahnrand sicher abstellen zu können. (nicht ganz ernst gemeint, wäre aber legal wenn der alle 14 tage mal bewegt wird;)
    Abgesehen davon sollten die Garagenverordnungen der Bundesländer überarbeitet werden so dass alle Fahrzeuge darin abgestellt werden dürfen. Ich bin mir nicht mal sicher, dass eine Priorisierung von KFZ sinnvoll ist, da diese ja im Gegensatz zu Fahrrädern problemlos im öffentlichen Raum oder in der Garageneinfahrt abgestellt werden können

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  2. je länger ich darüber nachdenke, desto besser finde ich die Anhängerlösung. Bis auf die Anschaffung sind die Kosten überschaubar.

    ich befinde mich momentan in der Situation, dass mir wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und ich nicht weiß wie ich ohne Garage klar kommen kann. Ich habe kein Auto, aber mehrere Räder incl. Lastenrad und Werkbank, Montageständer etc. in meiner Garage.

    ...zur Klarstellung, ich habe gar kein Auto, was irgendwo sonst rumsteht...und unbewusst den sicheren Glauben, dass es nicht die Frage ist, ob mein Lastenrad irgendwann geklaut wird, sondern wann es geklaut wird...

    daher werde ich jetzt parallel nach geeigneten, geschlossenen Anhängern suchen.
    Viele Grüße
    Jens aus Esslingen

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  3. Die Anhänger-Idee funktioniert. Nachdem uns von der Stadt alle Anträge für ein Fahrradhäuschen (theoretisch geht das in Hamburg) abgelehnt worden, nutzen wir jetzt einen Anhänger für bis zu 6 Fahrräder, der am Straßenrand parkt. Als unmotorisiertes Fahrzeug brauchen wir nichtmal einen Anwohnerparkausweis ...

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  4. Zum ersten Kommentar: die Garagenverordnung regelt nicht, was für Fahrzeuge dort abgestellt werden dürfen. Das regelt die Landesbauordnung. In §2 (8) steht: "Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume sind keine Stellplätze oder Garagen."
    §37 LBO BW regelt dann, dass und wie viele Stellplätze für Kfz und Fahrräder herzustellen sind. Was dann im Endeffekt dort steht wird aber nicht geregelt. Das mag in der Brandschutzverordnung stehen, die habe ich nicht noch gelesen.

    Martin

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  5. "Darin anstelle eines Autos eine Werkstatt oder Fahrräder unterzubringen, ist verboten. " - Da wünsche ich mir polizeiliche Kontrollen, vor allem in Vierteln mit Parkdruck. Vielleicht könnte die Polizei Stuttgart mal eine Aktionswoche mit solchen Kontrollen ankündigen.

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    1. Ich glaube nicht, dass wir wollen, dass die Polizei sich unsere Privaträume zeigen lässt.

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    2. Gleich nach der Woche, in der sie die Schrittgeschwindigkeit bei Radfahrern kontrollieren....
      /Sarkasmus

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