9. Februar 2017

Warum manche zu Geisterradlern werden

Immer wieder kommt es vor, dass Radler auf der linken Fahrbahnseite auf einem Radstreifen oder einer Radspur fahren. Manchmal Umwegfaulheit, meist aber ein Irrtum. 

Hier an der Kolbstraße passiert der Irrtum häufig. Er passiert auch, weil sich Radler in Stuttgart nie ganz sicher sein können, ob sie nicht mal eben auf die linke Fahrbahnseite geführt werden oder über einen Gehweg oder sonst wo lang. Da kommt es dann zu schwerwiegenden Irrtümern vor allem bei den Radlern, die sich in der Gegend nicht auskennen.


Blick von oben auf die Stelle.
Hier an der Kolbstraße, die aus dieser Blickrichtung die Tübinger Straße mit dem Heusteig verbindet, ist der Irrtum häufig. Fährt man vom Heusteig hinab, trifft man an der Hauptstätterstraße auf eine Radampel, die der Fußgängerampel parallel geschaltet ist. Sie ist da, weil die Kolbsrtraße Einbahnstraße in Gegenrichtung ist.

Will man aber hinauf fahren (mit der Einbahnstraße),  findet man als Radler keine Fahrbahnmarkierung vor. Zumindest nicht rechts auf der Fahrbahn. Aber links.
Und da wir uns auf einer Einbahnstraße befinden, glauben nicht wenige, diese Markierung sei nun für sie, halt linksseitig, bisschen komisch, aber weiß man das immer so genau in Stuttgart, wo die einen gerade hinlegen? Eben.

Gerade mit Pedelecs biegen immer mehr Radler von der Tübingrer Staße in die Kolbstraße ein, statt durch die Fußgängerbereiche des Marienplatzes in den Heusteig und ins Lehenviertel zu fahren. Das ist gut. Schlecht ist, dass es für Radler aufwärts keinen Radstreifen, keinen Aufstellplatz und keine Radampel gibt. Fußgänger bekommen drei Sekeunden vor den Autos grün. Radler könnten also bereits rollen (so wie die, die von oben kommen), müssen aber warten. Das stresst wieder mal alle, auch die Autofahrer, die ja meinen, sie müssten unbedingt vor dem Radfahrer starten.

Die Radlerampel an der Kolbstraße aufwärts ist längst überfällig.

5 Kommentare:

  1. So ist es, und daher werde ich dort meist für kurze Zeit zum Fußgänger.

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    1. Wenn du über die Fußgängerampel schiebst, ist alles in Ordnung, solltest du parallel zur Fußgängerampel losgradeln, dann wäre das (seit neuestem sogar explizit) verboten. :-)

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    2. Da gibt es sicherlich deutlich schlimmere "Vergehen" :P

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    3. Abernicht viele, die gegährlicher sind. Unfäle mit Geistertadlern auf Radwegen sind häufig.

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  2. Ja, mag sein. Mein Post war aber eine Antwort auf das gleichzeitige Losradeln. Und da sehe ich trotz gesetzlichem Verbot nicht das Problem, solange man die eventuell einkreuzenden Autos im Blick behält und sich defensiv verhält. Mit Geisterradeln hat das ja nichts zu tun.

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