Radirrwege hat unlängst ein Foto gepostet und dazu folgenden Text geschrieben:
"Sechs Ampeln um im schicken U-Bogen von A nach B links abzubiegen. Ich erkläre hiermit die "Links Abbiegen für Fortgeschrittene"-Challenge offiziell für eröffnet, das Augsburger Rote Tor ist der verteidigende Champion. Liebe Städte Deutschlands, dann zeigt mal her, was ihr könnt." Diese Herausforderung nehmen wir gerne an.
Das Foto (unter diesem Link anschauen) zeigt wie Radler, die eigentlich nur links abbiegen wollen in Augsburg über einen Risenbogen mit sechs Ampeln um einen ganzen Platz geleitet werden.
Ich hatte schnell den Charlottenplatz parat. Linskabbiegen auf der Fahrbahn ist dort nicht gestattet. Wer links rüber will, hat eigentlich immer, egal von wo nach wo, sechs Ampeln (gemischt mit Fußgängern) vor sich, und an mindestens vieren muss er auch auf jeden Fall halten, während Autofahrer bei Grün in einem Rutsch nach links kommen.
Blogleser Sebastian hat mir nun sein Wettbewerbsfoto vom Wilhelmsplatz in Cannstatt geschickt. Alles sehr schön übersichtlich dargestellt. Wobei ich noch anmerke, dass die Autfofahrer, die links abbiegen wollen, ihr Grün nach meiner Erfahrung hintereinander geschaltet bekommen.
Radampel 3 gehört übrigens zu den lebensgefährlichen Ampeln. Sie steht nicht in Fahrtrichtung nach links, wo man automatisch hinguckt., sondern eher in Geradeausrichtung. Dann sieht man die jenseitige Ampel, die noch grün hat. Wer hier nicht sofort vom Fußgängermodus umschaltet in Fahrradampelmodus, läuft Gefahr, in den Autoverkehr hinein zu starten.
Oder hier am Neckartor, wenn man aus dem Schlossgarten kommt und schräg links in der Neckartstraße weiterfahren will. Drei Radlerampeln. Bei 2 bekommt die parallele Fußgängerampel schon Grün, während Rad noch rot hat. Radler und Fußgänger müssen allerdings bei 3 auch wieder warten. Bis man drüben ist, haben die Autos einmal den gesamten Umlauf absolviert.
Frage ist nur, wer fährt am Wilhelmsplatz oder am Charlottenplatz so? Ich würde nicht im Traum darauf kommen so zu fahren. Am Charlottenplatz fahre ich dann auf dem Weg für Autofahrer, und am Wilhelmsplatz bin ich noch nicht gefahren, aber ich käme nie auf die Idee wenn ich links abbiegen will einen rechtsseiteigen Fahrradweg zu benutzen, das muss ich auch nicht, da dieser Fahrradweg ja nicht zu meinem Ziel führt.
AntwortenLöschenAm Charlottenplatz darfst du mit dem Fahrrad nicht links abbiegen. Da stehen Schilder "Für Fahrrad verboten." Man darf den Charlottenplatz mit dem Rad nur geradeaus auf den Fahrbahnen überqueren, was ich zum Beispiel auch oft mache. Das Links-Abbiegen geht legal nur über die Ampeln. Am Wilhelmsplatz stehen blaue RAdweg-Gebotsschilder. Also musst du auch hier den Ampel-Marathon fahren.
LöschenHlst du dich an so etwas? Und die Rad gebot Schilder gelten dann nicht wenn ich woanders hinwill. Das kann ich am Beginn der Radodyssey noch nicht sagen das es dort ein Weg nach links gibt. D.h. in der Folge das ich nicht diesen Weg nutzen muss. Radwege muss ich nur dann benutzen wenn sie auch in meine Richtung führen.
LöschenOkay. Am Wilhelmsplatz haben wir eine Grauzone. Am Charlottenplatz allerdings nicht. Und an Rad-verboten-Schilder halte ich mich. Ich radle auch nicht durch den Schwanenplatztunnel oder auf der Cannstatter Straße.
LöschenDa ist es auch verständlich. Aber wenn ich beispielsweise aus Richtung Cafe Maille über den Charlottenplatz fahre weiss ich nicht warum ich das nicht tun soll. Oder soll ich das nicht tun weil ich ja ein ach so langsam Fahrzeug fahre und mich gegenüber den ach so schnellen Autos nicht gefährden soll? Übrigends wurde eines dieser tollen Schilder in Stuttgart auifgrund meiner Bemängelung entfernt....
LöschenDas Zeichen 237 steht am Wilhelmsplatz erst bei der 2, ich ordne mich aber schon bei der 0, spätestens 1, ganz links ein. Ab der 1 ist der Spurwechsel für die linke Spur verboten. Ich komme von dort also gar nicht mehr zum Radweg rüber. Auch wenn mir das vorher bekannt ist verbietet mir nichts erstmal die linke Spur zu benutzen. Sobald ein blaues Verkehrszeichen auftaucht, sehe ich mich auch nicht dazu verpflichtet sofort alles stehen und liegen zu lassen um dort hinzueilen.
LöschenDer Radweg am Wilhelmsplatz hat den Weg aber so eingezeichnet, ist auch mit blauem Schild gekennzeichnet. Und hier ist die Ampel eben so geschaltet.
AntwortenLöschenWenn man also genau die Wege befolgt, ist es wie eingezeichnet.
Die Radampeln sind netterweise so geschalten, dass man an 3, 4, 5 und 6 auf jeden Fall anhalten und ziemlich lange warten muss. Und Ampel 6 nimmt man überhaupt nicht wahr, weil sie direkt hinter einer Rechtskurve liegt (Radfahrer werden so geleitet, dass sie ganz rechts fahren) und man sie auch nicht erwartet.
AntwortenLöschenZusatzfrage: Wenn man vom Neckar unter der Bahnunterführung fährt, soll man ja auf dem Gehweg fahren (der kurze Radstreifen führt zum Gehweg, also ist es auch so gedacht, dass man auf ihm fährt, auch wenn es nicht verpflichtend ist). Gleich nach der Unterführung kommt dann eine Fußgängerampel. Wenn man die überquert, landet man auf dem Bürgersteig, der nicht mehr frei gegeben ist. Ich muss also irgendwo auf die Straße wechseln - aber wo und wie?
Ich fahre immer an der zweiten Fußgängerampel als Auto weiter. Allerdings landet man dann im fließenden Autoverkehr. Da hier auch der Busstreifen beginnt, der für Radfahrer frei gegeben ist, ist das ungefährlich (man muss halt schauen, dass kein Bus kommt). Aber wie verhält man sich an der Stelle ganz korrekt?
@Steffen: bei der Ampel N°6(5) hab ich auch schon Autos rüber brettern sehen, die so froh waren nach ihrer Ampel N°4 endlich den Kickstart zu nutzen, so dass sie diese völlig übersehen haben – nur um spätestens am Daimlerplatz wieder von mir eingeholt zu werden.
Löschen@Steffen, Zusatzfrage A: Ich bin mir nicht sicher bis wohin diese Gehweg-Freigabe reicht, denn mir ist gerade kein weiteres Fußgängerschild in dieser Richtung bekannt.
Die Ampel N°0 beendet doch die beschriebene, freiwillige Gehweg-Freigabe? Denn danach gibt es nur einen ungekennzeichneten Gehweg ohne weitere Schilder wie Fußgänger und/oder „Rad frei“, demnach nur für Fußgänger oder gilt eine Freigabe auch über eine Ampel - nee?!
Okay, an eben dieser Ampel N°0 ist auch ein Fahrrad-Symbol auf der Mini-Busspur, mit nachfolgendem, unverbindlichem „Radler frei“. Diese „Rad-Ampel“ habe ich auf der Karte auch als Radler-Startpunkt genommen.
Dennoch frage mich, welche Interpretationsmöglichkeiten der nachfolgende Leihfahrradpunkt, sowie die grünen Radrouten-Schilder auf dem Gehweg dem Radler geben: soll er die von der Busspur aus sehen/benützen oder soll er schon genau auf diesem Trottoir fahren um sie zu sehen?
@Steffen, Zusatzfrage B: Wegen den Bussen, die müssten doch - wie jeder andere auch - auf den Nachfolgenden Verkehr achten wenn sie losfahren – macht aber keiner der Busfahrer! Sind also die Radler hier nur zweitrangig erlaubt, da es sich eine Busspur mit Radfreigabe handelt?
Wenn man es genau nimmt wird man hierfür wahrscheinlich gar keine Regeln finden (Juristen zeigt euer Wissen!), da es sich hier nicht mal um eine Busspur handelt, sondern um einen Busbahnhof.
Diese recht einzigartige Problematik des Cannstatter Wilhelmsplatz habe ich auch schon in meinen - hier von Christine am 19.11.2013 - veröffentlichten Bericht „Cannstatt sperrt sich ein bissle” angeschnitten.
Gut - dass die Ampel auch für Autofahrer sehr überraschend kommt, wundert mich nicht...
LöschenDass bei "Ampel 0" die Freigabe endet sehe ich auch so. Dann steht man also vor der Ampel, die man noch überqueren darf (kein Radzeichen drauf, aber NOCH geduldet). Dann steht man aber auf der gegenüber liegenden Straßenseite auf dem Gehweg, der nicht frei gegeben ist. Und nun?
@Steffen: Hmm, jetzt wo wir darüber diskutieren dämmert mir evtl. die angedacht Radführung:
Löschenvielleicht hat man sich ja gedacht, dass man von eben deiner beschriebenen Verkehrsinsel - zwischen den zwei Fußgängerampeln - auf die Fahrbahn zur Ampel 0 wechseln soll. Geht das überhaupt sanft, denn hier ist der Bordstein sicher NICHT abgesenkt?
Dieser Weg wäre zumindest auf Grund der vorhandene Schilder- und Ampel-Situation vollkommen legal, wenn man sich an die - auf dem freigegeben Gehweg geltende - Schrittgeschwindigkeit hält.
Ich würde sagen das geht gar nicht: Die Betonmauer geht noch ums Eck herum, direkt bis an die Ampel (sieht man auch auf dem Luftbild am Schatten). Man müsste an der Fußgängerampel auf die Fahrbahn und dann entweder VOR es auf die Insel geht links auf diese 4qm-Busfläche, dazu fährt man gegen die Einahnstraße. Also verboten und lebensgefährlich. Und von der Insel auf die 4qm-Busfläche geht es nicht (zumindest ist mir das noch nicht aufgefallen - würde mich aber sehr(!) wundern). Baulich ist an diesem Übergang m.W. überhaupt nichts für Radfahrer vorgesehen.
LöschenVon der Insel kommt man eigentlich nur runter, indem man an der nächsten Ampel wieder auf die Straße fährt. Und dann...?
@Steffen: Mir ist die Betonmauer durchaus bekannt - auch deren Ausdehnung - daher meinte ich ja, dass man erst mit der Verkehrsinsel bei Ampel N°0 überhaupt ein Möglichkeit hat ohne Verkehrsgefährdung in die Nähe der Busspur zu kommen.
LöschenMit meiner etwas unpräzisen Formulierung "...auf die Fahrbahn zur Ampel 0 wechseln..." wollte ich andeuten, dass man von der NNW-Kante der Verkehrsinsel mit einem "Bordsteinhopser" knapp hinter der dicken Haltelinie für Bus/Rad und weiter der Busspur folgen kann - definitiv nicht für Radler vorbereitet.
@Steffen: Ich stimme dir voll und ganz zu, dass ein Erreichen der Mini-Busfläche direkt über den 1. Übergang nach der Betonmauer unmöglich ist. Das geht verkehrssicher nur, wenn man die Eisenbahnunterführung zusammen mit den Autos nutzt, jedoch werden wohl viele Radler vom dem zuleitenden Radschutzstreifen auf eben den freiwillig nutzbaren "Rad Frei"-Gehweg geführt, welcher uns ja dann auf der anderen Seite in diese unklare Situation schickt.
@Steffen: In der Tat kommt man mit dem 2. Übergang nach der Betonmauer als Radler relativ sanft wieder auf die Fahrbahn und kann/soll/muss??! von dort an die Busspur nutzen, diese zeigt ja immerhin am Ende mit Rad-Ampel N°2 gewisse Anpassung für Radler.
Mit den nun gesammelten Fakten ist der Radler ab hier (Einmündung der Eisenbahnstraße bei Ampel N°0) nicht mehr eindeutig berechtig auf dem Gehweg zu fahren (fehlendes "Rad frei" bzw. unklare Verhältnisse/Elemente), er kann mit den Bussen deren Spur mitbenutzen (Busspur+"Rad frei") und kann auch in letzter Instanz mit den Autos in ihrer Spur fahren (weil kein verpflichtendes Radweg-Schild aufgestellt ist). Kurz gesagt: "Radler such dir selber deinen besten Weg durch das Chaos!"
Jetzt habt Ihr mich so weit, dass ich den Wilhelmsplatz wohl auch in Zukunft weiträumig umfahren werde. Das ist mir insbesondere als Liegeradfahrer zu kompliziert. Bordsteinhopser scheiden für mich auch aus. Ich wünsche euch dennoch eine freudige Diskussion.
Löschen@Dirk: Ich kann dich durchaus verstehen, ich fahre da auch nicht gerne entlang. In Richtung Fellbach ist der Wilhelmsplatz ja immerhin *etwas* für Radler vorbereitet, aber in der Gegenrichtung läuft du hier förmlich auf.
LöschenAn deiner Stelle würde ich über die Kegelen- sowie Deckerstraße fahren. So umgehst du das Wilhelmsplatz-Chaos recht gut :)
Viele andere (Sport-)Radler machen das auch so: Strava Heatmap im Fokus: Wilhelmsplatz (Bad Cannstatt)
Zumindest vermindert sich der Verkehr von an sich gut genutzten Strecken mit Zufahrt auf den Platz und die Strecken drumherum auch sind weit besser genutzt.
Schön ist es auch wenn man die Ampel gar nicht überqueren kann weil der Autoverkehr einfach dort steht und das auch noch versetzt, was bei zweispurigen Überquerungen der Fall ist. Übrigends interessiert sich die Polizei dafür nicht, selbst wenn Sie auch in diesem Verkehr steht. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ampel an der Bahnunterführung Wolframstraße Ecke Cannstatter Straße.
AntwortenLöschenDarf man eigentlich zwischen Ampel 4 und 5 auch nach links abbiegen? Dort gibt es nur einen Pfeil geradeaus, aber die Autos hatten alle Rot und ich wollte vom Bahnhof in die Badstraße und dann weiter Richtung Pragstraße.
AntwortenLöschenMein Tipp wäre generell, die Radverkehrsarchitekturen zu ignorieren. Sobald ich bußgeldlich dazu verpflichtet werde, mich an diesen oder anderen Radverkehrsquatsch zu halten, werfe ich meine zehn Räder in den Graben, gehe zu Fuß und wandere aus. Beste Grüße, Stefan K.
AntwortenLöschenNachtrag: Wer´s noch nicht kapiert hat: Radverkehrsanlagen sind nicht für Radler konzipiert, sondern für Autofahrer. Lediglich aus dem Grund, dass Radler nicht auf der Straße fahren und behindern sollen. Gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Fußgänger. Beste Grüße, Stefan K.
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