29. November 2016

Zum Nebeneinanderradeln braucht man keine Fahrradstraße

Man darf es auch auf einer ganz normalen Fahrspur, vorausgesetzt, sie ist so schmal, dass ein Autofahrender zum Überholen sowieso auf die nächste Spur (oder Gegenfahrspur) wechseln muss.

Das ist auf den meisten Straßen der Fall. Und da erweist es sich auch als Vorteil, wenn kein Radstreifen oder kein Sicherheitsstreifen vorhanden ist, der Radler praktisch auf eine schmale Fahrspur zwingt. Oft viel zu schmal zwischen geparkten Autos und Überholverkehr. (Vor allem, wenn ein Busfahrer jeden Millimeter ausnützt und ellbogeneng vorbeischrabbt.)

Weiter rechts sollte man nicht radeln
Ansonstsen gehört dem Radfahrenden die Fahrspur genauso wie dem Auto. Kein Radler muss an den Rand fahren, damit ein Auto vorbei kann, auch wenn er oder sie als Radler langsamer ist als das Auto. Für einen Radfahrenden gilt allerdings durchaus das Rechtsfahrgebot wie für Autofahrende auch. Innerstädtisch dürfen Autos die Fahrspuren frei wählen. Will ein Radler auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn links abbiegen, muss er ebenfalls die Linksabbiegespur nehmen. Was ich noch nie gesehen habe, sind Radler, die auf der linken Geradeausspur fahren. Sie wären ja auch langsamer als die Autos, die rechts an ihnen vorbeifahren. (Ein Tempo-30-Eiswagen fährten ja auch nicht auf der linken Spur.) Erfahrene Radler fahren allerdings eher mittig auf der Fahrbahn, zumindest aber auf der Linie, die die rechten Reifen der Autos meist auf Fahrbahnen gezeichnet haben.

Linksabbiegen aus der Geradeausspur heraus,
ein Kompromiss. 
Zu weit rechts radeln ist gefährlich. Vor allem, wenn rechts Autos parken. Die Gefahr, in eine plötzlich aufgestoßene Fahrertür zu rasseln, ist enorm groß. Und das mit überholendem Autoverkehr links vom Radler, wird es lebensgefährlich. Und das macht auch Radstreifen und so genannte Sicherheitsstreifen für Radfahrende vielerorts so gefährlich. Ein Grund, warum viele Radfahrende diese Art von Radinfrstruktur rigoros ablehnen und wie Autos auf Fahrbahnen unterwegs sein wollen.

Übrigens ist natürlich nicht sicher, ob Polizei und Gerichte das auch so sehen, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Seite Radrecht vertritt aber ebenfalls diese Ansicht. Die Stellung des Autos als Normen-Geber im Straßenverkehr ändert sich ja auch gerade. In ein paar Jahren werden Fußgänger und Radfahrende als Teilnehmer im Straßenverkehr höchstwahrscheinlich einen höheren Stellenwert bekommen und ihr Schutz die Norm für Urteile werden.

14 Kommentare:

  1. Das mag so richtig sein, in der Praxis jedoch dürften die Ordnungshüter der Landeshauptstadt dies anders sehen und eine Verwarnung aussprechen.

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    1. einfach auf die StVO (Paragraph 2) verweisen. Die verbietet das Nebeneinander-Radeln nur, wenn andere behindert werden. Und das passiert nur selten.

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  2. Die sprechen ja auch gerne mal ein Verwarnung aus, wenn der Radler auf der Fahrbahn fährt, während nebendran der Gehweg für Radfahrende freigegeben ist. Aber stimmt schon. Das Nebeneinanderfahren ist in der Realität ja auch gar kein Problem, das auftritt. Radler fahren immer hintereinander, wenn von hinten Autos kommen. Es hat allerdings schon Probleme gegeben, wenn einem Autofahrer das nicht schnell genug ging, obgleich er gar nicht hätte überholen können, auch und gerade die Nebeneinanderradelnden nicht.

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    1. Vielen Dank dafür, dass Du dieses Thema öffentlich machst.

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  3. Nebeneinander kommt bei mir so gut wie nie vor. Was ich aber mache ist mittig fahren! Wenn die Straße eh schon sehr eng ist, um mir die null-Abstand-Überholer vom Leib zu halten, oder wenn die Spur der rechten Autoreifen so schlecht und löchrig ist, das ich fast vom Rad fliege. Was ich aber regelmäßig mache: wenn an der roten Ampel schon ein radelnder Kollege steht, stelle ich mich daneben. Dabei hatte ich schon manch nettes Gespräch!
    Gruß Sandy

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  4. Ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand und insbesondere zu dort geparkten Fahrzeugen halten, also im Ergebnis fast mittig fahren, alles richtig.

    Aber nebeneinander? Hier halte die "sowieso"-Auslegung für etwas abenteuerlich. Radler müssen hintereinander fahren und dürfen, als Ausnahme, nur dann nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Wird der nicht auch schon dann behindert, wenn ein überholender Pkw weiter auf die Gegenspur ausweichen muss, als eigentlich, bei nur einem Fahrrad, nötig? Zugegeben, bei Radlern hintereinander verlängert sich der Überholvorgang natürlich erheblich.

    Sei es rechtlich, wie es will. Aber wer außerhalb einer Radstraße nebeneinander fährt, wird jedenfalls auf völliges Unverständnis stoßen und so richtigen Hup-Terror ernten.

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    1. Lieber Anonym,

      in einem anderen Zusammenhang habe ich mal geschrieben:
      "Um 2 Radler, die vielleicht die Hälfte der rechten Spur beanspruchen, zu überholen, muss der Automobilist nur auf die Gegenspur wechseln.

      Das muss er auch tun, wenn er einen einzelnen Radler überholt. Beispiel: Breite Fahrspur 3,50m, Abstand Radler zum Fahrbahnrand + Breite Radler + Sicherheitsabstand + Breite Fahrzeug (1m + 0,5m +1,5m +2m = 5m). Um einen Radler zu überholen, braucht es also mehr Platz als die eigene Fahrspur hergibt."

      Damit ist klar, dass in aller Regel ein KFZ-Fahrer auf die Gegenspur ausweichen muss, wenn er einen Radler überholen will. Dass das nicht gängige Praxis ist, weiß ich auch. Aber es wäre regelkonform.

      Von einer tatsächlichen Behinderung kann nicht die Rede sein, nur von einer gefühlten. Die spielt hier aber hier keine Rolle.

      Viele Grüße nach Stuttgart
      Matthias

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    2. Zu Anonym29. November 2016 um 13:08.
      Ich geb dir da vollkommen recht. Da wir Radfahrer sowieso der natürliche Feind des Autofahrers sind sollten wir nicht auch noch dadurch provozieren in dem wir nebeneinander fahren. "Deeskalation". Auch wenn der Autofahrer sowieso auf die andere Fahrbahnhälfte wechseln muss oder gar im recht wäre sollte man ihm nicht auch noch mehr Angriffsfläche, im wahrsten Sinn des Wortes, geben.

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    3. Lieber Anonym 30.11.,
      hier geht es nicht um Provokation oder Eskalation, sondern darum, ganz selbstverständlich die Straße zu benutzen und am Straßenverkehr teilzunehmen.

      Die Absicht, möglichst wenig "Angriffsfläche" zu bieten, führt zu 2 möglichen Konsequenzen:
      Entweder nicht mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist Angriffsfläche gleich Null.
      Oder möglichst weit rechts fahren, was zur Folge hat, dass der Abstand beim Überholen auch (zu) gering ist. Das ist zwar Minimierung der Angriffsfläche, aber eben auch vorsätzliche Selbstgefährdung.

      Im übrigen sind Radler nicht das natürliche Feindbild des Autofahrers. Pauschale Vorverurteilungen wie diese fördern nicht ein konstruktives Miteinander.

      Viele Grüße
      Matthias




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    4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    5. Hallo Matthias, Es handelt sich hier nur um meine persönliche Meinung. Das Radfahren zur Arbeit soll für mich so stressfrei wie möglich sein. Wenn ich in Zweierreihe fahre und ich einen genervten PKW Fahrer hinter mir habe der uns nicht überholen kann ist keinem von den dreien geholfen. Ich kann auch am Straßenverkehr sehr gut teilnehmen ohne neben einem anderen Radler her zu fahren um mich übers Abendessen zu unterhalten. Oder warum fährt man nebeneinander? Doch nur um zu schwatzen oder den Autofahrer zu ärgern. Zweierreihe heißt Provokation. Auch wenn du es anders siehst. Fahre ich aber in Einreihe ist auch der Abstand mit dem mich das Auto überholt größer. Und es hat keiner gesagt dass du mit einem minimalen Abstand an den parkenden Autos vorbei fahren sollst. Aber rechne mal die geforderten 1.5 m Abstand zum parkend PKW( Kottan Unfälle) + 1,5 m Abstand PKW zu dir macht 3 m. Für einen Radfahrer sieht die STVO 60 cm vor. Das macht dann eine breite von 3,60. Wenn dann noch ein zweiter Radler dazu kommt sind das 4,20m. Und da hab ich noch nicht mal den Abstand zwischen den beiden Radlern rein gerechnet. Wie soll da Innerorts ein PKW an euch vorbei kommen ohne den Sicherheitsabstand zu unterschreiten. STVO beschreibt die breite einer Straße Innerorts zw. 2,50 und 3,50m. Da wird es für den PKW auch schwierig dich alleine zu überholen wenn alle nur einen Meter Abstand einhalten.
      Und für den Autofahrer der die beiden überholen will ist der/die Radfahrer ein Feindbild weil er sich behindert fühlt und saumäßig ärgert. Und genau der Autofahrer zieht dann in seinen Diskussionen über DIE RADFAHRER her.....

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    6. Lieber Anonym,
      wenn es wie in Deinem Beispiel zu Behinderungen kommt, fahren rücksichtsvolle Radler natürlich hintereinander.

      Es gibt nun mal Mythen, die sich hartnäckig halten. Und die immer wieder zu massiven "Erziehungsmaßnahmen" durch "provozierte" KFZler führen. Dazu zählen zum Beispiel das vermeintliche Verbot, nebeneinander zu radeln. Und in dem Zusammenhang auch das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. In der Denke führt das Gebot zwangsläufig zu dem zitieren Verbot.

      Wir können das hinnehmen oder versuchen, einen Wandel herbeizuführen. Letzteres ist der richtige Weg, wenn wir zumindest teilweise vom automobilen Verkehr weg wollen.

      Wenn sich ein Autofahrer durch korrektes Verhalten provoziert fühlt, ist das sein persönliches Problem. Ich gebe aber gerne zu, dass es dann zu meinem Problem, wenn er seinen Unmut durch Gewalt (Abdrängen, Schneiden, knapp überholen, ....) - der Einsatz von 1,5 Tonnen Stahl ist Gewalt - zum Ausdruck bringt.

      Ich erlebe,  dass die meisten meiner automobilen Freunde sehr gut mit mir auskommen.  Und ich mit ihnen. Die paar Idioten halte ich aus. Für Feindbilder ist also kein Platz.

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  5. Lest mal die Geschichte von Marco Laufenberg zu diesem Thema
    http://www.radfahren-in-koeln.de/2016/11/11/sie-behindern-die-autos/

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    1. ich finde es überhaupt schlimm das man über sowas schreiben muss, ich frage mich wo die fürsorgespflicht geblieben ist die autofahrern in der fahrschule mitgeteilt wird!

      wenn ich etwas ändern könnte in großstädten, dann wäre es fahrverbot für autos -.-

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