16. Juli 2017

Radler können die Regeln gar nicht einhalten

 Löwentor/Pragstraße 
Blogleser Chris hat mir einen Brief geschrieben, weil es ihn - wie mich auch - beschäftigt, dass man nicht so Rad fahren kann, dass man die Regeln einhält. 

"Ich gehöre zu den Menschen", schreibt er, "die sich gerne an Regeln halten, weil es das Zusammenleben leichter macht und das Verhalten (hier: im Verkehr) einschätzbarer macht und damit weniger gefährlich. Es ist einfach weniger Stress. Aber ich schaffe es nicht, mich als Radfahrer in Stuttgart an die Regeln zu halten. Und das nicht mit Absicht, sondern weil die Wege ein Puzzlewerk sind und man an jeder Kreuzung erstmal sinnieren muss, wie man legal rüberkommt. Bei den Blitzentscheidungen, die man beim Ranradeln treffen muss, sind im Rückblick halt auch mal falsche Entscheidungen dabei."


Richtung Rosensteinbrücke
Am Rosensteinbunker ist der Mischampel  begegnet, wobei am Fußgängerpart, den auch Radler benutzen müssen, das Radzeichen auf der Streuscheibe fehlt. Das Foto zeigt den Blick Richtung Rosensteinbrücke. Nach links geht es zum Neckardamm gen König-Karls-Brücke. Was tun? Denn ...

Ab Januar dieses Jahres gelten Fußgängerampeln nicht mehr für Radfahrende. Sie müssen sich nach Radampeln oder, wenn es keine gibt, nach den Autoampeln des parallelen Autoverkehrs richten. Das wird schwierig, wo die Radroute eine Fahrbahn kreuzt, ohne dass parallel eine Straße verläuft, also an den klassischen Fußgängerfurten. Chris fragt sich außerdem, wieso Drücker, mit denen Radler für sich Grün anfordern sollen, immer so hängen, dass man sie vom Rad aus nicht erreichen kann. Und was ist eigentlich, wenn benutzungspflichtige Radstreifen zugeparkt sind? Er schreibt:

Alle drei obigen Fotos sind von Chris
"1. Heute bin ich durch die Wilhemstraße geradelt: der Radstreifen auf beiden Seiten zugestellt. Zuvor bin ich die Olgastraße lang - 2 Baustellen und zusätzlich ein Taxi auf dem Schutzstreifen.
2. An der Kreuzung Badstraße/Rosensteinbrücke stehe ich an der Ampel. Der Bereich für Radfahrer extra getrennt, keine Radfahrerampel - warum hat die Ampel keine Streuscheibe für Fuß und Rad?
3. An der Kreuzung Löwentorstraße/Pragstraße (Foto ganz oben) stehe ich von der Pragstraße kommend auf dem Trottoir (ich vermeide hiermit das Wort GEHsteig) und möchte weiter den Berg hoch. Die Ampel zeigt nur den Menschen, kein Rad, wenn auch die Bodenbemalung eindeutig ist, dass es einen Bereich für Radler gibt. Zudem steht der Ampelmast mit Drücker mitten im Fußgängerbereich, an den ich vom Radfeld nicht hinreichen kann. Diese Ampel wird für Fußgänger (und Radler) nicht grün, wenn man nicht drückt.
Wie verhalte ich mich richtig? Einfach rüberradeln, wenn sich eine Lücke ergibt, weil die Ampel für mich nicht gilt? Oder absteigen, Ampel drücken im Fußgängerbereich und Rad rüberschieben? Vielleicht können Sie mir (und anderen) helfen, die Fragen zu beantworten?"

Vielen Dank, Chris. Eine juristische Antwort kann ich nicht geben. Auch wenn Fußgängerampeln für Radler auf ihren ausgewiesenen Radrouten nicht mehr gelten, richte ich mich nach ihnen. Es mindert die Gefahr, etwas zu übersehen. Das tue ich nur dort nicht, wo ich wirklich guten Überblick habe. (Das zuständige Amt der Stadt kennt das Problem und rüstet nach.) Und ich fahre auf dem Rad sitzend hinüber, auch wenn man streng genommen durch das Fußgängerzeichen zum Fußgänger werde und schieben müsste. Zumindest ist ein Radler, der auf einer reinen Fußgängerfurt auf dem Fahrrad sitzend von einem Abbieger angefahren wird, mindestens mitschuld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei einen Radler anzeigt, der auf einer Radroute die Fußgängerfurt radelnd überquert. Ich halte es aber für sehr fraglich, ob die Polizei eine Rotlichtfahrt über die Fußgängerampel unbeanstandet lassen würde, falls sie darauf aus ist, Radler zu kontrollieren.

Wie kompliziert allein der Übergang von einem erlaubten Fußgängerbereich auf die Fahrbahn ist, sieht man an der Diskussion hier. 

Und solche hochkomplizierten Situationen müssen wir Radler ständig bewältigen. Dabei wechseln wir aus dem Fußgängermodus (vom Gehweg) in den Automodus (auf die Fahrbahn), mit je unterschiedlichen Ampeln, die dann gelten. Beispiel Möhringen am Freibad (Foto links). Radler dürfen auf dem Gehweg fahren. Kommen sie vom Gehweg, müssen sie über die Fußgängerampel auf den linksseitigen Radweg hinüber. Das ist einfach.

Was aber, wenn sie auf der Fahrbahn heran rollen? Fahren sie bei Autogrün auf die Fußgängerfurt, dürfen sie dort nicht nach links schwenken und über die Furt rüberfahren, weil die Fußgänger ja noch Rot haben. Warten sie am Fahrbahnrand trotz grüner Autoampel auf Fußgängergrün, dürfen sie nicht auf die Furt drauf fahren und sie nach links überqueren, weil Autos ja jetzt Rot haben. Streng genommen müssen sie bei Autogrün nach rechts auf den Gehweg hoch (dürfen dabei aber nicht die weiße Haltelinie überfahren, denn Autos haben ja Rot) und dann dort warten, bis der Fußgängerüberweg grün wird. So geht Radfahren nicht, und das macht auch keiner. Ich radle hier auf dem Fahrbahn weiter, weil der Radweg für mich schlicht nicht erreichbar ist.

Dasselbe Problem haben wir am Tagblattturm. Radler, die nach links auf die Verkehrsinsel wollen, um dann von der Fußgängerfurt runter auf der Fahrbahn zum Wilhelmsplatz zu radeln, stehen vor einem unlösbaren Problem. Ist die Radampel Rot, dürfen sie nicht auf die Fußgängerfurt einschwenken und zur Insel fahren. Ist die Radampel grün, dürfen sie nicht über die Fußgängerfuhrt zur Insel schwenken, weil jetzt die Fußgänger ja Rot haben. Auf der Fußgängerinsel haben sie dann wieder das Problem: Wann dürfen sie von der Fußgängerinsel runter auf die Fahrbahn einschwenken? Bei Fußgängergrün (dann ist Autofort: verboten) oder bei Autogrün (dann ist Fußgängerrot: verboten). Hier ist von Vorteil, wenn auf der Streuscheibe noch kein Radzeichen zu sehen ist. Dann nämlich können Radler das Fußgängerrot missachten und bei Autogrün auf die Fahrbahn schwenken. Allerdings queren sie dann den Autoverkehr, der ja grün hat, was die Sache nicht ungefährlich macht.

Noch Beispiel für ein anderes unlösbares Regelproblem: Hier, am Ende der Marktstraße, müssen Radler auf den Radweg Holzstraße nach links abbiegen. Wie man sieht, ist aber auf der Fahrbahnmitte die Linie durchgezogen und  überdies zu einer schraffierten Fläche erweitert. Das heißt: Drüber fahren und damit Linksabbiegen ist verboten! Das gilt auch für das Fahrzeug Fahrrad. Auf der linken Fahrspur vorfahren wäre genauso regelwidrig. Hier können Radler also nichts anderes tun, als eine von zwei Verkehrsregeln zu verletzen.

So was fördert nicht die Regeltreue, sondern die anarchische Pfadfindermentalität von Radfahrenden. 

Foto von Blogleser Chris
Nachtrag: Wobei, hier wurde etwas getan, was mir nicht aufgefallen ist (was ich zumindest nicht auf Radfahrer bezogen habe), aber meinen Bloglesern. Es gibt an der Verkehrsinsel eine kleine Fläche, die einen dezenten roten Asphalt hat, und von Kopsteinpflaster eingerahmt ist, die die weißen Linien fortführen. Hier können Radler rechtwinklig abbiegen. (Was gaaaanz Kleines für die große Hauptradroute 1). Natürlich biegt kein Radler rechtwinklig ab, und beim Heranrollen fällt die Fläche nicht auf. Aber meine Behauptung stimmt nicht, dass es hier keine legale Möglichkeit gäbe. Es gibt eine.


21 Kommentare:

  1. Ein konsistentes Radverkehrskonzept muss her. Eines bei dem es nicht mehr um Details und cm-Fragen geht, sondern um optimalen Radverkehr.
    Dazu muss sich die Priorität im Rathaus und der Verwaltung ändern: nachhaltiger Verkehr hat Vorfahrt. Und es muss Personal eingestellt und vorhandenes weitergebildet werden.

    Dieses Kauderwelsch ist Ergebnis von Stückwerk, Flickschusterei und mangelnden Ansprüchen an die eigene Arbeit.
    Vielen Dank für eure Dokumentation und Aufklärung. Es ist wichtig, dass wir die Probleme benennen können.

    Liebe Grüße und schönen Sonntag!

    Thijs

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  2. Ich kann mich hier meinem Vorredner Thijs nur anschießen, momentan gibt es eine perfekte Flickschusterei der Radinfrastruktur in Stuttgart mit teils vollkommen weltfremd am Reißbrett geplanten Exemplaren welche nicht einmal ein paar Wochen im Alltag bestehen: wie etwa das Tübinger-Straßen-Stoppschild, der neue Dorotheenradweg oder auch die Hofener Straße und zig verschieden kleineren Details, wie hier im Artikel beschrieben.

    Beim Straßen- oder Eisenbahnausbau trifft man gelegentlich in Kolumnen oder dem Bereich "Steuerverschwendung" auf derartige Artikel (siehe z.B. Netz-Suche nach "Teure Brücken vom Nichts ins Nirgendwo Welt, 25.04.2014") - Bei Radwegen wird darüber kaum berichtet, hier ist es ja leider Normalität.

    Von Seiten der Stadt Stuttgart, sollte man nun mal zumindest mal ein Radverkehrskonzept veröffentlichen (oder auffindbar machen??!), damit kann man zumindest auch so manche Neuerungen im größeren Kontext betrachten und weiß das in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft dies harmonisch mit anderen Wegen/Routen verbunden sein wird.
    Hier sollte aber auch festgehalten werden wie mit schon bestehenden Anlagen umgegangen werden soll, mindestens eine Prüfung nach aktuellen oder eigenen Standards wäre hier angebracht - idealerweise nach erfolgter Evaluierung eine bauliche Veränderung.
    Für den Moment würde mir es reichen einfach mal zu wissen, wo was genau geplant und nicht nur angedacht ist - die zeitliche Umsetzung ist mir fürs erste nicht so wichtig, da diese ja von noch sehr vielen anderen Faktoren abhängt.

    Meiner Ansicht ist bisher kaum eine der wenigen durchgängigen Hauptradrouten der politisch angedachten 20%-Marke gewachsen, daher @Christine - initiiere ruhig mal an den verschieden Stellen der Stadt mit neuer Radinfrastruktur Stresstests mit simuliertem 20%-Radverkehr - ich freue mich schon auf die Video-Resonanz und Auswertung :)

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    1. Die Stadt muss die Benuzungspflicht für diese alten Radwege und Radstreifen aufheben.

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  3. Ich bin bei diesem Thema geteilter Meinung.

    Einerseits ist mir dieses Radinfrastruktur-Flickenwerk in Stuttgart, wie allen anderen auch, ein Dorn im Auge. Hier fehlt jegliches Konzept. Von Intuitivität ganz zu schweigen, aber die kann man von Stadtplanern und Entscheidern, die in erster Linie das Auto im Fokus haben und die vermutlich nie Rad fahren auch nicht erwarten.

    Andererseits kann man es mit der eingeforderten Regeltreue auch übertreiben. Die vielen "dürfen" im Artikel belegen es. Im Prinzip ist auch nichts gegen die "anarchische Pfadfindermentalität von Radfahrern" einzuwenden - wir suchen uns eben unsere Wege, und solange wir dabei Vorsicht und Umsicht walten lassen, passiert in der Regel auch nichts. Trotzdem herrscht ständig diese Angst, im Zweifelsfall "Schuld" zu haben, auch bedingt durch die Zeit, in der wir leben, in der von jedem (und jeder von sich) erwartet, perfekt zu sein.

    Die gegebenen Regeln sind eben auch viel zu komplex. Allein das Beispiel mit den Fußgängerampeln und dem fehlenden Radsymbol in den Streuscheiben, die diese für Radfahrer ungültig machen, zeigt dies. Hinzu kommt dann, dass die Regeln geändert werden, aber niemand darüber informiert wird. Das kann ja nur chaotische Zustände verursachen.

    Die Intuitive Lösung für mich wäre:
    1) Radwegebenutzungspflicht abschaffen. Radfahrer können sich auf allen Straßen (abgesehen natürlich von Kraftfahrstraßen & Co.) bewegen wie der restliche rollende Verkehr, ohne gesonderte Regeln. Das erhöht die Präsenz und schafft für alle Klarheit darüber, wo man sich als Radfahrer bewegen darf, ohne gefühlt alle 200 m zwischen Straße, Radweg, Geh-Radweg wechseln zu müssen.
    2) Gehwege, sofern sie es baulich zulassen, generell für Radfahrer freigeben unter der Prämisse, dort langsam zu tun und dass Fußgänger im Zweifelsfall Vorrang haben. Schrittgeschwindigkeit zu fordern ist dabei utopisch, aber so Pi mal Beine um die 10-15 km/h bzw. einfach der Situation angepasst, genügt doch.

    Die ganzen Extrawürste für Radfahrer, à la baulich getrennte Radwege, sehe ich nicht als Lösung, sondern als Teil des Problems an - mal muss man auf der Straße fahren, mal auf Radwegen. Kreuzungen werden zum Problem, weil man für den Kraftverkehr unsichtbar bzw. zu spät gesehen wird. Ich stelle mir das gerade im Autoverkehr vor: Da fährt man 300 m Landstraße, darauf folgt ein 500 m Stück Autobahn, darauf folgt eine 800 m 30er-Zone mit Rechts-vor-Links usw. Es spricht ja nichts gegen die so genannten Radschnellwege, aber die sollten dann auch wirklich von der restlichen Infrastruktur eindeutig getrennt und nicht in dieser überintegriert sein (wie bei Autobahnen z.B. auch).

    Eindeutige Regeln haben ihre Berechtigung, aber wir als Radfahrer können uns das Leben damit auch unnötig schwer machen. Ich bin seit über zwanzig Jahren das, was Christine als anarchischen Pfadfinderradler bezeichnen würde, und bin damit immer gut gefahren. Im Zweifelsfall verzichte ich auf irgendwelche Vorfahrten und quere problematische Stellen, wenn es sicher erscheint. Da kommt bei mir Rücksicht vor exakte undurchsichtige Regelung. Und wenn ich dabei mal einen Fehler mache (im Sinne von nicht nach den Regeln spielen), geht die Welt auch nicht gleich unter.

    Soweit meine pragmatische Sicht auf die Dinge. :)

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    1. Genau diese Haltung führt dazu, dass immer mehr Autofahrer Verkehrszeichen und Verkehrsregeln ebenfalls als unverbindliche Empfehlung betrachten: weil Radfahrer sich auch an keine Regeln halten. Die Diskussion führe ich regelmäßig mit autofahrenden Kollegen.

      Chris

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    2. Ja, man kann es mit den Regeln auch übertreiben, stimmt. Allerdings beeinflusst sich die Haltung "Ich halte mich nur an die Regeln, die mir einleuchten und die mir gerade passen" alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Nicht nur, dass man Radlern immer vorhält, sie hielten sich an keine Regeln, auch die Autofahrer halten sich immer weniger an Regeln (etwa Durchfahrtverbote). Klar kann man das schön finden, wenn jeder überall fährt, aber Anwohner finden es nicht mehr schön, wenn Autos durch ihre Anliegerstraßen brausen oder über Feldwege donnern. Regeln sind schon auch dazu da, eine Rücksichtnahme zu erzwingen (also andere zu schützen), die wir ganz offensichtlich sonst oft nicht freiwillig walten lassen würden.

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  4. Ein Ärgernis ähnlicher Kategorie begegnet mir alle 1-2 Wochen, wenn mein Heimweg ein anderer als regulär ist: Ich fahre die Katharinenstraße hoch bis zur Kreuzung der Olgastraße. Zu einer Uhrzeit, zu der der Autoverkehr nicht sehr hochfrequent ist. Und stehe dann an der Ampel direkt an der Olgastraße. Möchte in die Blumenstraße. Und die Ampel bleibt ROT. Ich sehe dem Zyklus der Ampelschaltungen, auch den Fußgängerampeln eine Weile lang zu.
    Meine Ampel wird und wird nicht grün. Außer es fährt zufällig ein Autofahrer mit mir an die Ampel und löst die Kontaktschleife aus.
    Rechtsseitig ist kein Fußgängerüberweg. Linksseitig die Fußgängerampel zu nutzen ist äußerst umständlich (Queren nach links könnte ich gefahrlos erst wenn die querende Fußgängerfurt grün zeigt).
    Also fahre ich irgendwann über rot. Und ärgere mich schwarz darüber, dass genau das nicht die Lösung sein kann!
    (Ich weiß nicht ob das immer so ist. Habe jetzt drei Mal die Erfahrung gemacht.)

    Ähnliches Phänomen findet sich bei Rennradtouren an einigen Landstraßenabzweigungen (zB im Norden von Büsnau, Landstraße Richtung Magstadt), bei denen die Ampelschaltungen auch nur im Bedarfsfall auf die Kontaktschleife reagieren. Also nicht auf mich als Radfahrer. Und ich regelmäßig nach minutenlanger Wartezeit auf ggf. auch abbiegenden Autoverkehr dann doch über Rot fahre. Das sollte nicht die Lösung sein!

    viele Grüße
    CD

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    1. Da kenne ich auch einige: Zum Beispiel die Ampel Heusteigstraße über die Immenhofer. Die wird auch nur Grün, wenn ein Auto auf den Induktionsschleifen steht. Steht keines da, wird nur der Fußgängerüberweg grün, aber die Autoampel bliebt auf Rot stehen.

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    2. Es gibt einen Workaround für nicht auf Fahrradfelgen reagierende Kontaktschleifen:

      Man steigt ab und legt einfach das ganze Fahrrad kurz auf die Kontaktschleife drauf.

      Damit bringt man genug Metall ins Feld der Kontaktschleife um sie auszulösen.
      Wenn man das aus voller Fahrt macht, sieht es fast aus wie ein Sturz und wird von Beobachtern auch mal als solcher interpretiert, entsprechende Reaktionen eingeschlossen.

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    3. Ich stelle mich zunächst mit dem Rad genau über die Längslinie der Kontaktschleife. Das hilft allerdings nicht immer. Das Fahrrad hinlegen ist mit einem schweren Pedelec mit einem Gepäckträgerkasten voller Einkäufe etwas schwierig. Trotzdem danke für den guten Tipp. :-)

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  5. Warum können Radfahrer nicht im letzten Beispiel (Marktstraße -> Holzstraße) über den roten Bereich hinter der Sperrfläche links abbiegen? Von dort besteht dann vermutlich auch eine bessere Sicht auf entgegenkommende Rechtsabbieger, deren Weg man kreuzt. Wie ist denn hier die Vorfahrtssituation zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen aus der Holzstraße und linksabbiegenden Fahrradfahrern aus der Marktstraße? Fahrräder werden während dem Abbiegevorgang vermutlich noch nicht entgegenkommende Fahrzeuge im Sinne von §9(3) bzw §9(4) StVO sein. Oder gilt man schon als abgebogen, sobald man diese rote Fläche hinter der Sperrfläche erreicht hat?

    Die Freude von linksseitigen Radwegen...

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    1. Stell dir einfach mal ne Gruppe von 5 Radlern vor, die deinem Vorschlag folgen - gleichzeitig 😎 was für ein Gedränge.

      Gegenfrage: Warum können nicht einfach realistisch geplante Radwege ausgewiesen werden?

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    2. Genau die Stelle habe ich mir heute auch angeschaut. Ja, es sieht so aus, als ob die rote Fläche zum "offiziellen" Abbiegen von Radfahrern vorgesehen ist. ABER... die Fläche ist aus der Distanz nicht zu erkennen. Es ist unrealistisch diese Fläche zu benutzen, weil man als Radfahrer nicht so scharf abbiegt. Und außerdem wird man viel Spass haben, wenn man bei Nässe auf den einfassenden Kopfstein-Pflastersteinen abbiegen möchte. Ich habe ein Foto gemacht, das schicke ich an Christine zur Veröffentlichung.

      Gruß Chris

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    3. @Matthias: Mein Kommentar war hauptsächlich als Klugscheißer-Reaktion auf die Behauptung, man könne an dieser Stelle nicht legal links abbiegen, gedacht - die Stelle ist dumm, das ist vollkommen richtig - passt zum Rest des Radweges, der danach verläuft :heul:

      (hoffe, ich habe den richtigen Antworten-Button gefunden...)

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    4. 👍dieser Radweg zeigt ein weiteres Mal, dass Verwaltung und Politik an vernünftiger Radinfrastruktur kein Interesse hat. Sie können es nicht, sie wollen es nicht. Konsequenz für Radler: Rauf auf die Straße.

      Übrigens: Linksseitige Radweg dürfen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Für eine sichere Querung der Fahrbahn ist eine geeignete Furt anzulegen.

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    5. Danke, ich habe Foto und Text im Post ergänzt und eingeräumt, dass es hier eine gaaaaanz kleine Maßname für die HR1 gibt, die das Abbiegen hier legal macht. Niedlich und nicht erkennbar, aber unbestreitbar da.

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  6. Ergänzung: Es ist schon kurios, dass wir Radler mit Fotoapparaten losziehen und dann Stellen diskutieren, um uns zu vergewissern, welche Regel hier gilt und welchen Weg man uns zugedacht hat. Und dass man sich irren kann, weil man die Pflasterfarbe und die Umrandung durch Kopfsteinpflastersteine, die eine weiße Linie fortführen, nicht aufs Radfahren bezieht.

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    1. Ich weiß nicht die Antwort, ich stelle mir nur die Frage: Vielleicht ist es sinnvoll, für Radfahrende viele Möglichkeiten resp. Freiheitsgrade zu erhalten, das heißt, nicht alles eindeutig oder übermäßig zu reglementieren. Denn die eindeutigen und zwingend verbindlichen Verkehrsregeln wurden schließlich für Autos entwickelt. Und zwar erstens aus dem einfachen Grund, dass ihre schlichte Anzahl dies zur Abwicklung der Verkehrsmenge erfordert und zweitens, dass sie bei Kollisionen höchstes Tötungspotenzial in sich tragen. Für Radfahrende treffen beiden Aspekte sicherlich nicht zu. Gleichwohl ist es natürlich erforderlich, für Radfahrende verkehrliche Flächen und Rechte zu entwickeln. Wie gesagt, ich vertrete hier keine festgefügte Meinung, sondern nur eine vielleicht sinnvolle Frage :-))

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    2. @Stefan K.: Wenn wir auf steigende Fahrrad-Anteile im Verkehr hoffen sollten wir nicht gleichzeitig freizügigere Regeln für Radfahrende zu fordern, weil diese ja eh so wenige sind. Und Tötungspotenzial gibt es auch auf Radwegen, siehe zB die Mülheimer Brücke in Köln - zugegeben, das ist eine andere Größenordnung, ich finde es aber wichtig zu erwähnen.

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    3. Der Hauptunterschied zum Autofahrer ist vielleicht, dass es hier die Möglichkeit gibt, dies zu disktuieren. Denn die unklare Wegeführung betrifft alle. Ich erinnere mich noch gut wie ich als Fahranfänger auf der Theo festgestellt habe, wenn man auf dem rechten Streifen der Bundesstraße fuhr (auf dem Fahrstreifen stand damals auch noch die Nummer), fand man sich unversehens auf einer Rechtsabbiegerspur wieder - und das mehrfach hintereinander.

      Heute kann man sich fragen, warum die jetzt ausgewiesenen Fahrradstraßen nicht mit einem großen "Verkehrsführung geändert"- Wegweiser kommuniziert wurden. Man setzt einfach voraus, dass das dann jeder sofort weiß und umsetzt. Der Auswärtige folgt aber vielleicht seinem Navi und ist - zum Beispiel am Breuninger - mit der recht unübersichtlichen Straßenführung allein schon ausgelastet. Vom nicht immer ganz aktuellen Kartenmaterial gar nicht zu sprechen.

      Also: Das Problem der schlechten Verkehrsplanung trifft in Stuttgart wirklich alle.

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  7. Was mich zusätzlich ärgert, ist das man kann die königsstraße morgens nur an zwei Orten ohne von Fahrrad absteigen zu müssen überqueren (bei doppelten zebra Streifen am schlossplatz und am rotebühlplatz). Wenn man von olgaeck Richtung uni stadtmitte fährt, sind die Wege kompliziert, voll amplen und Umwegen, Kopfsteinpflaster, komischen Überführungen, alles etwas kompliziert. Aber, aber so wie königsstraße, so auch Marktplatz und dotrotheenquartier ist für lieferverkehr bis sogar elf Uhr freigegeben. Warum gibt man in frühen Morgen- und späten abendstunden diese Zonen auch nicht für Radler frei? Ich hab schnauze voll immer von Rad abzusteigen, weil doqu security meint, es sei Fußgängerzone, wenn neben mir Lkws und Sprinter vorbei düsen und weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist!

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