7. Mai 2018

Ganz tief Seufz!!!!

So kommt nun bestimmt kein Radfahrer mehr auf die Aufstellfläche an der Radlerampel in der Kolbstraße Richtung Tübinger Straße. 

Die Bakenschiene mit den Baken ist neu. Das Auto parkt vor der Grundstücksein- und Ausfahrt so, dass es die Zufahrt zum Radstreifen total blockiert. Die Baken sollen eigentlich verhindern, dass sich Autos auf den Radststreifen stellen, was oft passiert.
Aber leider verhindert nun die erhöhte Bakenschiene, dass Radfahrer noch reinkommen,

wenn, was ebenfalls häufig passiert, ein Auto in der Ein- und Ausfahrt parkt. Dieses Fahrzeug, das in der Einfahrt steht (offenbar gehört es einem, der dort wohnt, auch wenn das Kennzeichen von außerhalb ist), stand dort übrigens nicht nur Freitagabend und Nacht, sondern auch den ganzen Samstag und Sonntag wie festgeklebt. Mehr als 48 Stunden hatten Radfahrende keinen Zugang zu ihrem Streifen an der Radlerampel.

Zum Glück ist ja der Drücker für die Ampel auch sinnlos. Nur das wissen nicht alle. Manche turnen dann dort hin, weil sie meinen, sie bekämen sonst nie Grün.


So ganz ohne Gefahr  ist das auch nicht, wenn sich Radfahrende beim Warten auf Grün nun links neben den Baken aufstellen. Denn während man wartet, biegen aus der Hauptstätterstraße die Autos ein, deren Fahrer zur Tiefgarage wollen, und so mancher gerät dabei gehörig weit nach rechts (aus unserer Sicht), Lkw sowieso. Von einer großen Gefahr will ich nicht sprechen, aber hier wieder mal die Frage: Würdet ihr eure Kinder hier mit dem Fahrrad runter fahren lassen unter solchen Bedingungen?

Baken ohne Bakenschiene, 2017
Vorher (2017) waren die Baken einzeln auf den Asphalt geklebt, und man konnte zwischen ihnen hindurchfahren (Foto links).

Danach war da Baustelle und alle Baken waren weg, Autos haben dort immer wieder geparkt. So konnte man das also auch nicht lassen. Aber dass die Hindernisse, die Autofahrer an regelwidrigem Verhalten hindern sollen, für Radfahrende zu Hindernissen werden, wenn sie auf einen ihnen zugedachten Weg wollen, das ist auch keine Lösung.

Vielleicht hätte man vorher doch mal mit den Radfahrenden sprechen sollen, die sich hier gut auskennen und gewusst hätten, welche Art von Parksperre hier funktioniert und welche nicht. Diese jedenfalls nicht. Denn ein Autofahrer, der das Parkraummanagment umgehen will, darf sich in seine eigene Ausfahrt stellen. Natürlich nicht so, dass er einen Radweg blockiert, so wie die hier, aber welche Polizei wird hier abschleppen? Und wie oft?

Wir möchten bitte den Zustand von vor einem Jahr wieder hergestellt haben.

Nachtrag 12. Mai:
Am Feiertag, dem Donnerstag, stand dasselbe Auto dort wieder genauso. Das Foto stammt von einem Blogleser.

Am Freitag, den 11. Mai hat dieser Fahrzeugbesitzer die Radler zum exakten Zielen aufgefordert. Das Fotos hat Blogleser Martin gemacht.

Heute habe ich gesehen, dass zwei Radler links neben der Pollerschiene standen und warteten, obgleich kein Auto die Einfahrt blockiert. Sie hatten nicht gleich kapiert, dass sie zum Bordstein schwenken müssen und dann logischerweise nicht mehr auf den Radstreifen einschwenken können.

19 Kommentare:

  1. Die einzelnen Baken waren allerdings schon lange vor der Baustelle nicht mehr da, weil sie nacheinander alle umgefahren und dann nicht ersetzt wurden. Deshalb war der Radstreifen regelmäßig zugeparkt. Vielleicht sollte man es mal mit richtigen Pollern versuchen...

    Bei dem hier glaube ich auch nicht, dass das ein Anwohner war, der vor seiner eigenen Ausfahrt geparkt hat, da stehen doch immer ganz verschiedene Autos. Ist halt eine einfache Rechung, Knöllchen kostet 10 €, die Hotelgarage fürs Wochenende viel mehr. Abgeschleppt wird so gut wie nie.

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    1. Na ja, ganz weg waren sie nicht, nur zwei waren weg. Trotzdem immer noch besser als so was. Und nach meiner Erfahrung parken Autofahrer nicht so frech in Einfahrten, wenn es nicht ihre eigene ist oder sie wissen, dass dort niemand rein oder rausfährt.

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  2. Auch vor seiner eigenen Ausfahrt darf man nicht parken um das Parkraummanagement zu umgehen. §12 StVO (3) 3. gilt auch für den Grundstückseigentümer.
    Man kann über seine Ausfahrt auf das eigene Privatgelände fahren und dort parken.

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    1. Interessanterweise kriegen wir diese Antwort (vor der eigenen Einfahrt darf geparkt werden) immer wieder von den Leuten vom Parkraummanagement. Ich beobachte, dass Besitzer von Autos mit nicht-S-Kennzeichen (die ja keinen Parkausweis kriegen) immer wieder solche Lösungen suchen. In dieser Einfahrt stehen zwar immer wieder andere Autos, aber gerne solche großen. Vielleicht wissen die Autofahrer, dass dort niemand rein oder rausfährt, sonst hätten sie längst Stress bekommen, vielleicht wohnen sie dort und sind Handwerker, die ihren Betrieb woanders angemeldet haben. Keine Ahnung. Leichter als der Kampf gegen die dortigen Parker ist bestimmt, wenn man die Bakenschiene wegnimmt und nur einzelne Baken hinklebt.

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    2. Na das ist ja ein schönes Parkraummanagement... Dürfen die etwa nur Tickets für fehlende Parkscheine ausstellen und nicht für andere Parkverstöße gegen die StVO?
      Mir fiel deine Aussage oben auch nur auf, weil das eine beliebte 'Fangfrage' meines Fahrlehrers (in den 80er Jahren) war, ob man vor der eigenen Ausfahrt parken dürfe.
      Sowohl §12 (3) 3. als auch 5. sprechen meist beide gleichzeitig dagegen.
      War ein guter Lehrer, hat auch gerne mal den Rückspiegel zugehalten und nach der Farbe/Marke des nachfolgenden Autos gefragt. Manchmal war gar keiner hinter einem...

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    3. Nada. Wenn ein Radweg vor der Einfahrt verläuft, darf man bestenfalls 3 Minuten halten, wenn ein absolutes Halteverbot besteht, nicht einmal das. In allen diesen Fällen bleibt die Einfahrt ja als nutzbar ("verkehrsbedingtes Anhalten verletzt ja kein absolutes Halteverbot").

      Da hier Radfahrer gefährdet werden, wäre sogar ein Abschleppen möglich. In Gefährdungssituationen ist es oft sinnvoll, das nächstgelegene Polizeirevier zu informieren, damit die das Abschleppen initiieren können und nicht das Ordnungsamt.

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    4. @Anonym: §12 (3) 3. und §12 (3) 5. sprechen in der Praxis nicht gegen Parken vor der eigenen Einfahrt, siehe hier: https://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss09.php

      Kurzgefasst: die 3. ist nur zum Schutz des Besitzers da, und vor jemandem selbst braucht man niemanden schützen, und die 5. zielt hauptsächlich auf Absenkungen für Fussgänger ab (kommt also auf den Einzelfall an...)

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    5. @Anonym, genau. Aber die eigene Einfahrt darf keine anderen Park- und Halteverbote außer Kraft setzen. Ob die Zackenlinie hier dazu dient, die Einfahrt zu schützen oder den Schwenk auf den Radweg frei zu halten?

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    6. Auf Twitter hat Achim kommentiert, dass es durchaus erlaubt ist, vor einer Ausfahrt zu parken, wenn es sich um den Besitzer oder einen Mieter des Hauses handelt, und zwar nach § 12 Abs. 3, Nr. 3 StVO. Er zitiert auch Grundsatzurteile. (OLG Karlsruhe NJW 1978, 274, OLG Nürnberg NJW 1974, 1145, bis hin zu OLG Düsseldorf NZV 1994, 162) für die, die es nachlesen wollen, was ich noch nicht getan habe.

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    7. Ergänzung, nur der Blick in den Paragrafen ist nicht erhellend. Kurt schreibt: Diese Bestimmung sei ein Schutzgesetz zugunsten des Berechtigten, also des Grundstückseigentümers oder Mieters. Das bedeutet, dass der Berechtigte jederzeit vor seiner eigenen Zufahrt parken darf, andere dagegen nicht.

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    8. Noch eine Ergänzung. Auf dieser Seite wird alles zum Parken vor Grundstückseinfahrten gesagt. (https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/) Demnach darf man selber oder die eigenen Gäste in Zufahrten parken. Allerdings darf man niemals parken, wo Bordsteine abgesenkt sind. (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 StVO) Die sind nämlich wichtige Wege für Rollstuhlfahrer und Rollatorengänger. Nun ist aber bei einem Grundstück der Bordstein oft abgesenkt. Und das entscheiden die Gerichte offenbar unterschiedlich.

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    9. @Mattias Schlenker:

      Ja, klar, andere Verbote können natürlich weiterhin gelten, ich wollte nur die Grundsatzbehauptung des anderen @Anonym entkräften - Parken vor Einfahrten ist nicht grundsätzlich verboten.

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    10. Sehr richtig Christine, gemäß §12 der StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Daher ist das Parken in der eigenen Einfahrt auf öffentichem Grund meist ebenfalls verboten. Ordnungswidrigkeitenanzeigen auch von dritten helfen hier sehr. Es braucht eine Nachschulung aller Autofahrer in Therie alle 5-10 Jahre in solchen Dingen. Die OWI Anzeige ist für den Betroffenen billig und er lernt was über die StVO.

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  3. Ich kenne diese Stelle. Das ist Standard da, es steht auch oft derselbe Lieferwagen dort. Das sollte man dann mal anzeigen.
    Dave

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  4. Hallo Christine,
    Du sagst: "... dass Besitzer von Autos mit nicht-S-Kennzeichen (die ja keinen Parkausweis kriegen) ...".
    Das stimmt nicht. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz des Antragstellers in S ist, das Auto kann ein Dienstwagen mit fremdem Kennzeichen sein oder von Irgendjemand aus Irgendwo, der eine Nutzungsüberlassung des PKW an den Stuttgarter gegeben hat.

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  5. Meiner Meinung nach wäre das ein Fahrzeuge zum "einpacken". Wurde doch im Dez 2017 in Stuttgart gemacht? Täusche ich mich? Dieses Fahrzeuge wäre dafür gut geeignet.

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  6. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist grundsätzlich verboten. Desweiteren könnte man auch eine Halteverbots-Bereich zehn Meter vor dem Radstreifen einführen, müsste halt wieder ein Schild aufgestellt werden und am Ende interessiert es keinen. Im Allgemeinen bin ich verwundert. dass ein KFZ Zwei Tage am Stück derart Scheiße parken kann, ohne ein Radfahrer-Souvenir aufgedrückt zu bekommen...

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    1. Der stand da sogar mindestens eine Woche. Als ich dann am vergangen Freitag beim Ordnungsamt anrufen wollte, war er endlich weg...

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