28. Februar 2019

Radler und das Reißverschlusssystem

Auf solche Markierungen stoßen wir oft. Der Streifen fürs Fahrrad endet vor einer Kreuzung oder vor einem Kreisverkehr, hier dem in Möhringen auf der Rembrandstraße beim Riedsee.

Wer hat hier Vorrang, Fahrrad oder Auto? Beide Verkehrsmittel verfolgen auf ihren Spuren ihren Weg, der sich aber nun verengt. In Deutschland gilt laut StVO seit 2001 das Reißverschlussprinzip. In Österreich wurde es erst jetzt neu eingeführt. Bislang musssten Radfahrende an solchen Stellen warten, bis die Autos durch sind. Aber wenn hier nur ein Auto und ein Fahrrad aufeinandertreffen, wer dann Vorrang?


Grundsätzlich gilt immer: Rücksicht nehmen, niemanden in Gefahr bringen! An diesem Kreisverkehr (Foto oben) ist die Situation auch noch vergleichsweise unkompliziert. Es fahren nicht viele Autos, die Fahrbahn ist breit und man kann sich arrangieren. Das Auto ist in der Regel etwas schneller als das Fahrrad und kann vorbei, bevor die Straße eng wird.

Schwieriger für Radfahrende sind die Kreisverkehre in der Löwentorstraße. Denn der Radstreifen endet jeweils eng und es sind viele Autos unterwegs. Der Streifen für Radler wird in die Fahrbahn für Autos verschwenkt und suggeriert den Radfahrenden, sie könnten ihren Weg fortsetzen. Autofahrende sehen das oft anders. 

Auch der andere Kreisvekehr in Möhringen an der Sigmaringer Straße suggeriert beiden Verkehrsarten, dass sie hier weiterfahren können, ohne dem anderen Vorrang zu geben. So mancher Autofahrer möchte grundsätzlich immer am Radler vorbei, auch wenn beide später wieder nebeneinander an der Kreisverkehrseinfahrt warten werden. Dass der Radler hier seinen Weg am rechten Fahrbahnrand, der ihm vom Radfahrstreifen vorgegeben wird, stur weiterverfolgen darf, scheint logisch. Aber so einfach ist das nicht.

Damit setzt sich diese Seite auseinander (Nachtrag 2021, die Seite wurde leider gelöscht). Sie vertritt die These, dass das Ende eines Radwegs oder Radstreifens gleichzusetzen ist mit der Einfahrt in eine Fahrbahn. Wer in den Fahrstreifen* einfährt, hat  nie Vorfahrt. Also: Verlässt ein Radler einen Radfahrstreifen, muss er dem Auto Vorfahrt gewähren. Aber so einfach ist das auch nicht. Denn andererseits darf ein Autofahrer den Radstreifen gar nicht und den Streifen mit gestrichelter Linie nur dann überfahren, wenn er keinen Radler behindert. Also hat der Radler hier doch noch Vorrang. Verlässt der Radler aber diesen Streifenrest, wechselt er auf einen anderen Verkehrsbereich, den der Autos, und es gilt Vorfahrt achten und das Reißverschlussverfahren. Das aber gilt im Grunde nur, wenn eine Radlerschlange in eine Autoschlange fädeln müsste. Hier aber begegnen sich oft nur ein Autofahrer und ein Radfahrer. Und dann darf der Autofahrer zuerst, wenn beide auf exakt gleicher Höhe sind. (Er darf allerdings den Radler nicht in Gefahr bringen, indem er auf seiner Vorfahrt besteht.)

Aber so einfach ist das auch wieder nicht. In Zuffenhausen finden wir auf der Stammheimer Straße diesen Radstreifen. Er endet an der Ampel. Dahinter geht es eng weiter, es ist kein Platz, um einen Radler zu überholen. Die Haltelinie ist für Radfahrende vorgezogen. Wird es Grün, dann entscheidet sich beim Start von Auto und Fahrrad, wer schneller ist und damit zuerst auf der Fahrbahn. Das aber ist nur meine Einschätzung.

Es dürfte fast immer der Radfahrer sein, der zuerst auf der Kreuzungsfahrbahn ist, denn seine Haltelinie ist ja auch noch vorgezogen.  Zumal Autofahrende meist langsamer an Ampeln starten als Radfahrende, denn die sind alerter und sitzen angespannter auf ihren Sätteln. Diese Langsamkeit in der Reaktion gleicht mancher Autofahrer dann durch ein Überholmanöver aus, das den Radler in Bedrängis bringt. Erlaubt ist das nicht.

Noch etwas anders ist es hier in der Stammheimer Straße, wo die Stadtbahn hält. Es gibt keine Radstreifen. Man radelt rechts auf der Fahrbahn. Die meisten tun das zwischen Bordstein und Gleis. Doch dann wird es dafür zu eng und die Bodenmalerei fordert Radfahrende auf, nach links zwischen die Gleise zu schwenken (sie können auch den Gehweg bnutzen). Wenn halb links hinter mir ein Auto fährt, vor das ich dann schwenke, muss ich selber darauf achten, dass der keine Vollbremsung machen muss. Vorrang hat der Radler hier nicht.

Allerdings habe ich mich an dieser Stelle auch immer arrangieren können. Meistens haben Autofahrende auf mich geachtet und sind hinter mir geblieben. Den meisten Autofahrenden ist bekannt, dass Fahrräder und Gleise kritisch sind. Radler dürfen nicht im spitzen Winkel über solche Gleise fahren, damit der Vorderrad nicht stecken bleibt. In diesem Fall würde es sie vor den Kühler des Autos hauen. Die meisten Autofahrer sind deshalb vorsichtig.

Wie die Österreicher das mit dem Reißverschluss am Ende von Radfahrestreifen, ist mir nicht bekannt. Das Problem sind im Grunde immer die ersten beiden - der erste Radler und der erste Autofahrer - die auf diese Engstelle zufahren. Sie müssen aushandeln, wer am Beginn des Reißverschluss der erste und wer der zweite Zahn ist, und der zweite Zahn ist in dieser Situation in Deutschland (vermutlich auch in Österreich) immer der Radfahrende, weil er auf den Fahrstreifen wechselt*. Im Autoverkehr stellen Schilder klar, wer auf dem Vorrangsteifen fährt und wer auf dem einmündenden, also keinen Vorrang hat. Am Ende von Radfahrstreifen wird das nicht klargestellt. Man muss es wissen. Es ist eine von vielen komplizierten Regeln, die Radfahrende kennen müssen, ohne jemals eine Hilfestellung per Verkehrszeichen zu bekommen und ohne per Internetrecherche eine schnelle Antwort zu finden.

Scheint aber nicht zu den größten Problemen im Radverkehr zu zählen, denn ich habe dazu im Netz bis auf den einen Artikel keine seriösen Abhandlungen gefunden. 

*Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. (StVO §7,1)

26 Kommentare:

  1. Ich glaube Verkerhsplaner machen sich wenig Gedanken darüber, wie es am Ende eines solchen Streifens weitergehen soll. Im Zweifelsfall wird §1 herangezogen.
    Es gibt aber auch im mehrstreifigen Verkehr solche Situationen, dass plötzlich bei zwei Spuren die Mittellienie verschwindet. Das ist dort nicht weiter schlimm, weil es per Schild (Engstelle beidseitig) angekündigt wird und man sich darauf einstellen kann. Da fädelt halt der ein, der weiter vorne ist. Beim Ende des Fahrradstreifens (egal welche Couleur) steht vorher kein Schild (allerhöchsten Radweg Ende). Bei den Straßenmalereien sieht man es als Radfahrer ganz gut, Autofahrer eher schlecht. Am besten vorher mit Hand raus ankündigen, dass man die Spur wechselt und einfach weiterfährt. Als Autofahrer würde ich ja auch einfach blinken und fahren und so halte ich es auch als Radfahrer. Von Hochbord runter heißt für mich persönlich im Zweifelsfall lieber warten.
    Da ich mit dem Auto extrem nach Schildern fahre, fehlen mir die auf dem Rad/Radweg extrem. Radfahrer müssen in der Regel mehr nach eigener Intuition fahren als nach Anleitung. Da gehts einem mit dem Auto besser.
    Das Reissverschlussprinzip wird immer dort angewendet, wo eine durchgehende Fahrspur wegfällt (Autobahn bei Baustelle, zweite Reiheparker, etc.) Bei der Einfädelspur auf der Autobahn ist das nicht der Fall, weil die Einfädelspur keine durchgehende Fahrspur ist. Also würde ich jetzt schlussfolgern, das aufgepinselte Radspuren durchgehende Fahrspuren (ich fahre ja sozusagen im selben System wie die Autos) sind und damit das Reissverschlusssystem gilt.Wenn der Hochbordradweg endet, ohne eine Ableitung, dann heißt es entweder ohne Behinderung selbst einfädeln oder warten. Anrecht wie beim Reissverschluss besteht nicht.
    Ich gebe Dir Recht, dass die Verkehrsregeln für Radfahrer meist noch undurchsichtiger sind als für Autofahrer und ich habe einen Führerschein und einen Verkehrsrechtsexperten zu Hause. Bei Radfahrerregeln gibt es trotzdem endlose Diskussionen, weil es einfach zu kompliziert ist. Meist muss dann die STVO herhalten.
    Gruß
    Karin

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Kurz und gut, es ist eigentlich noch komplizierter. Danke für die Erläuterungen.

      Löschen
  2. Naja. Wieder unheimlich viel Text, um damit die vielfältigen Probleme zu beschreiben, die ohne "Radinfrastruktur" gar nicht erst entstehen würden...! ;)

    Hinzu kommt ja noch, dass Radfahrstreifen und Schutzstreifen eine andere rechtliche Wirkung haben. Letztere sind Teil der Fahrbahn - und deshalb wird da ja im Sinne der StVO überholt (weshalb man ja als Radfahrer bei stockendem Verkehr nicht rechts überholen darf...). Wer (links) überholt, hat meines Erachtens aber erst einmal Nachrang und darf vor allem auch denjenigen, der überholt werden soll, nicht gefährden. Inbesondere dann, wenn es sich um einen schwächeren Verkehrsteilnehmer handelt.

    Die Schutzstreifen-Enden vor Kreisverkehren finde ich bei mir daheim als besonders übel. Aufgrund des dadurch ausgelösten Spurdenkens quetschen sich da die Autofahrer oft hemmungslos vorbei - auch, weil sich die Fahrbahn von der rechten Seite her verjüngt...

    Deshalb: weg mit dem Quark!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Weg mit der Radinfrastruktur ist keine Option, weil das nicht mehr, sondern weniger Radler auf die Straße bringt. Wir brauchen aber mehr Radfahrende, nicht weniger in Stuttgart. Der Weg dazu führt nur und ausschließlich über das Angebot einer breiten, bequemen und sich sicher anfühlenden Radinfrastruktur auf der Fahrbahn oder neben der Fahrbahn oder als Hochbordradwege oder als Fahrradstraßen und als geschützte Radstreifen.

      Löschen
    2. Du hast sicher einen Beleg dafür, dass der Radverkehrsanteil nur dann wächst, wenn man derartige "Infrastruktur" schafft - die aber am Ende doch nur alles unnötig verkompliziert - und somit eben auch in mehrerlei Hinsicht gefährlicher macht?

      Dein ganzer Blog ist voll mit unzähligen Beispielen dieser miserablen "Infrastruktur". Kognitive Dissonanzen. Ich weiß nicht, wie oft ich es hier schon geschrieben habe: Das Zeug muss sicher SEIN - und sich nicht sicher "ANFÜHLEN"! In Deutschland sterben ständig Menschen unter abbiegenden Lkw, weil sie sich auf "Radwegen" (immer noch) "sicher fühlen"!

      Warum bedienst du lieber ("nur und ausschließlich") diese Ängste, als jene (irrationalen) Ängste wenigstens ein wenig zu bekämpfen?

      Löschen
  3. tl;dr.
    was wir brauchen ist eine schlagkräftige Verkehrspolitik, die uns Radler schützt und zum Verständnis keine Doktorarbeit voraussetzt.

    Diese Politik macht derzeit niemand.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/zahl-der-verkehrstoten-steigt-in-deutschland-wieder-an-a-1255310.html

      Löschen
    2. Gesetze, die das Radfahren erleichtern und die Regeln vereinfachen und eindeutig formulieren, müssen vom Bundesverkehrsministerium gemacht werden. Da brauchen wir mal jemanden, der/die was vom Radfahren versteht. Diese Fahrbahnmalerei, die wir hier haben, auch bei diesen Einfädelspuren, ist leider gesetztliche Vorgabe. Eigentlich müssen Radstreifen ja in den Kreisverkehr hinein geführt werden. Mal sehen, was wir in den nächsten Jahren im Rahmen des Zielbeschlusses Radentscheid erreichen. Die Arbeit beginnt jetzt erst.

      Löschen
  4. Jörg
    Dieses Enden der Fahrstreifen bedeuten immer Stress. Sei es auf der Autobahn (linker Streifen endet) oder zwischen Rad und Auto in der Stadt. Es gibt immer ein paar Drängler und man kann schlecht an der Stelle anhalten. Daher ist das Kindern nicht zu zumuten.
    Die Auffahrt auf die Brücke am Botnanger Sattel von Süden her ist so eine Stelle. Entweder man schiebt sich sehr selbstbewusst in die Autoschlange oder man steht irgendwie unbeholfen auf der Straße. Die meisten Autofahrer warten die ca. 50 m Engstelle ab. Einige (deutlich zuviel) drängeln bis der Radstreifen fortgesetzt wird. Die "Waffen" sind da sehr ungleich. Ein bisschen Unterstützung von den Ordnungskräften wäre mal nett.
    Wir brauchen für vorsichtige die Ausweichvariante. Die anderen fahren bitte selbstbewusst und stehen für ihre Existenz auf der Straße ein.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. da hast du Recht. Der Botnanger Sattel zur Brücek ist der Horror für alle ungeübten Radler und Stress für die geübteren. Wird man so auf Dauer nicht lassen können.

      Löschen
  5. Hallo Christine,

    ich habe mich damit in der Tat noch nie befasst und bin immer nur ohne Gedanken frei Schnauze gefahren. Rückwirkend betrachtet, habe ich mich stets gleich verhalten unter verschiedenen Situationen.

    Wenn der Seiten(schutz-)streifen einfach aufhört, wie auf den ersten drei Fotos, bin ich stets einfach weitergefahren, auch ohne zu schauen. Ich bin bereits auf der Fahrbahn (der gepinselte Streifen ändert daran nichts) und der schnellere Verkehr muss mich beim Überholen beachten und Abstand halten, egal ob da ein Streifen ist oder nicht. Der Abstand zum Bordstein bleibt gleich und ich ändere dann auch nicht abrupt meine Fahrspur.

    Anders ist das vor Kreisverkehren wie auch in Untertürkheim naha Kaufland und Baumarkt. Dort sichere ich mir den Platz in der Fahrbahnmitte rechtzeitig und verhindere so die brenzligen und knappen Überholvorgänge.

    Beim Verschwenken auf die Fahrbahn oder wie in Stammheim wird lange vorher der rückwärtige Verkehr beobachtet und die Lücke gesucht. Dann schnell einfädeln, doch viele Autofahrer sind sehr rücksichtsvoll und vorausschauend und lassen bereits Platz.

    Die rechtlichen Fragen hinter diesen Spurenden sind in der Tat interessant!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich habe eigentlich immer gedacht, ich verfolge ja meinen Weg auf der Fahrbahn auf der rechten Seite, also darf ich weiterfahren. Der Autofahrer muss ja eh einen Überholabstand einhalten, ist also immer weit genug von mir weg, egal, ober er mich gerade überholt oder nicht. Und so ist es ja de facto auch. Allerdings habe ich immer aufgepasst, gerade weil es eigentlich eine uneindeutige Situation ist.

      Löschen
  6. Hört ein Schutzstreifen auf, gilt meistens tatsächlich kein Reißverschluss! Reißverschluss gibt's laut StVO nur "auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung". Und laut StVO ist ein Fahrstreifen "der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt" - das erwähnst du am Ende ja auch nochmal. Und ein Schutzstreifen erfüllt diese Eigenschaft nunmal nicht. Radfahrende auf dem Schutzstreifen werden überholt. StVO: "Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern" - damit ist ganz klar - hört ein Schutzstreifen auf, hat man auf dem Rad Vorrang.

    Zu deiner Einschätzung zur Sigmaringer Str:

    "Denn andererseits darf ein Autofahrer den Radstreifen gar nicht und den Streifen mit gestrichelter Linie nur dann überfahren, wenn er keinen Radler behindert. Also hat der Radler hier doch noch Vorrang. Verlässt der Radler aber diesen Streifenrest, wechselt er auf einen anderen Verkehrsbereich, den der Autos, und es gilt Vorfahrt achten und das Reißverschlussverfahren."

    1. Kein Reißverschluss, siehe oben
    2. Allgemein: Wie soll gleichzeitig Reißverschluss UND Vorfahrt achten gelten? Das schliesst sich doch gegenseitig aus, oder?
    3. In dem Moment, wo der Radler vom Radstreifen auf den Schutzstreifen (der gestrichelte) fährt, fährt er schon in die Fahrbahn ein. Nur wenn man das als Radstreifen ansieht fährt man erst danach in die Fahrbahn ein. Auf jeden Fall hat man dabei nach §10 nicht Vorrang/Vorfahrt.

    Soviel zur Theorie - in der Praxis wechsle ich meistens frühzeitig vom Radstreifen auf die Fahrbahn, wenn dieser endet, um Konfliktsituationen am Ende des Streifens von vornerein aus dem Weg zu gehen.

    Zur Stammheimer Str: ist das wirklich ein Radstreifen? Sieht aus wie ein Schutzstreifen

    Stammheimer, die zweite:

    "Wenn halb links hinter mir ein Auto fährt, vor das ich dann schwenke, muss ich selber darauf achten, dass der keine Vollbremsung machen muss. Vorrang hat der Radler hier nicht." Wieso nicht? Entweder das Auto fährt hinter dir her, dann passt eh alles, oder das Auto überholt, und dabei muss es Gefährdung dir gegenüber ausschliessen (insbesondere muss hinreichend Seitenabstand eingehalten werden, und der reicht hier, wenn auch knapp, zum Verschwenken) - das ist Vorrang.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ein Schutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn, Es wird immer erklärt Schutzstreifen seien dazu da, die autofahrer daran zu erinnern, dass dort Radfahrer fahren. Also keine eigene Fahrspur und eigentlich nach der obigen Erkärung auch vollkommen überflüssig. wovor soll ein Schutzstreifen schützen, wenn er nichts anderes vorgaukelt als das was sowieso auch ohne ihn gelten würde.
      Was sollen Schutzstreifen?
      Karin

      Löschen
    2. Fuer mich ist ein Schutzstreifen nicht mehr als ein Hup-nicht-Ich-darf-hier-fahren Streifen.
      Das funktioniert wenigstens.
      Dass oft viel zu eng ueberholt wird, ist so. Aber meines Erachtens auch nicht anders als auf Strassen ohne Streifen.
      Und dass manchmal allen Ernstes ein 80cm-Streifen abmarkiert wird, Gosse inbegriffen, noetigt mir nur ein muedes Laecheln ab. Ich halte mich dann links davon und nutze die Linie als nette Orientierungshilfe, meinen normalen Abstand nach rechts einzuhalten.
      Wenn man die Streifen als Schutz begreifen moechte, sind sie eher laecherlich, aber sie machen die Strasse trotzdem enger und langsamer.
      Und ich als notorischer Strassenradler fuehle mich dort deutlich komfortabler.

      Gruss - Matthias

      Löschen
  7. Das Kreisverkehrproblem hat 'der Franzose' schon vor Jahren erkannt und erfolgreich gelöst - siehe https://goo.gl/maps/E4ZsMSbBW172
    Und das funktioniert wunderbar!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das ist mehr die Todesspur, die die Franzosen da markiert haben. Fahre nie außen um einen Kreisverkehr herum, wenn du auf dem Fahrrad sitzt. Das ist lebensgefährlich. Die Niederländer haben das besser gelöst, sie ziehen den Radstreifen genau mitten auf der Fahrbahn um den Kreis herum.

      Löschen
    2. Die Franzosen haben noch weniger Ahnung von Radinfrastruktur, als der Kommentator hier von "gelösten Problemen".

      Löschen
    3. Offensichtlich war keiner von Euch Beiden bisher in Frankreich zum Radfahren ...

      Löschen
  8. OGott die Leute diakutieren sich tot. Der Mindestabstand beim Überholen sagt doch alles: Bestes Beispiel Löwentorstraße. Da hat der Radfahrer natürlich Vorrang, weil der PKW-Fahrer überhaupt nicht überholen darf. Nicht am Anfang, nicht mitten drin, nicht am Ende. Eigentlich niemals, sobald Radfahrer unterwegs sind.

    AntwortenLöschen
  9. Ich hab mal mit einen bemützten Fahrer der Rennleitung über das Thema diskutiert, nachdem er mich am Ende der radstrichellinie an den Rand gequetscht hat. Ich hatte ihm von vorne nach hinten einen tiefen Kratzer mit dem Lenker ins Blech gezogen. Wir haben uns darauf geeinigt, sein Beifahrer stellt den Strafzettel für Nötigung und Überholt und zu früh eingeschert aus.
    Für mich war das Ergebnis, am Ende des gestrichelten Radstrecke hat der rechts Fahrende Vorfahrt, da der andere überholt.
    Liebe Grüße
    Thomas

    AntwortenLöschen
  10. Pragmatiker schrauben sich erstens einen Rückspiegel ans Rad und fahren zweitens vorausschauend, d.h. sie ordnen sich rechtzeitig unter Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs ein. Was übrigens bei verpollerten Radwegen nicht mehr funktioniert, weshalb ich diese für einen Rückschritt halte.

    AntwortenLöschen
  11. Dass solche separierte "Infra" eher für sportliche fitte Menschen praktikabel ist wird in letzter Zeit ja ganz gern 'übersehen'.
    Es braucht dazu zwingend die Fähigkeit während des Fahrens ohne zu grle Spurabweichung zweimal sicher den schulterblick auszuführen und dabei gründlich und vollständig die Verkehrslage wahrzunehmen.

    Das Kapuzenproblem ist ja allgemein bekannt und lässt sich mit geeigneter Bekleidung umgehen, aber WER von den durchschnittlichen über 70-jährigen, und WER von den 'Ungeübten' kann das?
    Selbst durchtrainierte Berufsradfahrende haben Schwierigkeiten im Peloton bei Radrennen während des Schulterblicks die Spur zu halten.
    Ich selbst halte mich für fit, routiniert und ziemlich beweglich, habe aber bei solchen Konstruktionen in Rechtskurven erhebliche Probleme beim notwendigen Schulterblick.
    Bei baulichen Lösungen ist es oft noch schlimmer. Wie etwa bei der neuen Separations-Standardlösung ausserorts, wo der Zwangsradweg sich an Kreuzungen erst nach rechts, also weg von der Fahrbahn, verschwenkt und dann mit Vorfahrtsentzug und hoppeliger Mittelinsel die Kreuzung zu bewältigen sein soll. Das erfordert dann einen Schulterblick mit etwa 250° nach hinten links.
    WER kann das?
    Niemand, welhalb ja dabei fast immer 'nach Gehör' gefahren wird und weshalb da auch jede Menge Unfälle passieren.
    Schuld haben natürlich die Radf. wegen des 'Vorfahrt achten', wohlgemerkt auf einer Vorfahrtsstrasse beim Geradeausfahren.
    Was ist diesem ganzen Murks gemeinsam?
    Die Beschleunigung des Autoverkehrs.
    Und die neue Radwege-Bewegung: "Mehr davon" ?

    Alfons Krückmann

    AntwortenLöschen
  12. Eine Sache ist mir leider überhaupt nicht klar. §7 der StVO hat ja die Überschrift "Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge". Gilt der ganze Paragraph dann tatsächlich nur für KfZ oder ist die Überschrift völlig bedeutungslos und nur die Begriffe "Fahrzeuge"(inkl. Fahrrad) und "Kraftfahrzeuge"(kein Fahrrad) in den einzelnen Bestimmungen zählen?

    Würde der ganze Paragraph nur für KfZ gelten, gäbe es das Reißverschlussverfahren für den Radverkehr überhaupt nicht.

    Wenn bei einer zweispurigen Straße der rechte Fahrstreifen durch einen Falschparker blockiert ist, habe ich dann das Recht (als Radfahrer), im Zuge des Reißverschlussverfahrens auf die linke Fahrspur zu wechseln? Müssen mich andere KfZ also reinlassen?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Lieber Marc, ich bin keine Vekehrsjuristin, ich kann diese Frage nicht beantworten. Nach meiner Einschätzung ist die StVO für Kraftfahrzeuge gemacht und deckt deren Fälle ab. Das Fahrrad ist zwischen Autos und Fußgänger:innen ein Element, das im Lauf der Zeit dazu kam (ursprünglich, also so in den 40er Jahren war auf Radwege abseits der Fahrbahnen verdrängt). Wir Radfahrenden wissen an vielen Stellen schleichtweg nicht, welche Rechte für uns gelten. Steht ein Hindernis auf meiner Fahrspur, muss ich sowohl als Autofahrer wie auch als Radfahrer grundsätzlich immer warten, bis ich auf die zweite Spur wechseln kann, nach meiner Einschätzung gilt das Reißverschlusssystem eher für sich auf eine vernengende zwei Fahrspuren. Jedenfalls kommen wir Radfahrenden nicht darum herum, so zu fahren, dass wir uns selbst nicht über Gebühr gefährden.

      Löschen
    2. Liebe Christine, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, leider ist es oft so, dass man nicht genau weiß welche Regeln gelten. Ich verhalte mich dann immer so, dass ich so logisch wie möglich reagiere und darauf achte mich und andere nicht zu gefährden. Meistens klappt das ganz gut, manchmal signalisieren mir PKW-Fahrende aber auch, dass sie mir Vorrang einräumen.

      Es gab aber auch schon Situationen, da bin ich abgestiegen und musste ganz genau überlegen wie ich jetzt weiterfahre, da die Verkehrsführung total kompliziert und unübersichtlich war.

      Naja, bis jetzt bin ich zum Glück immer sicher angekommen.

      Löschen