3. November 2019

So geht das gar nicht!

Eine Radampel schickt die Radler in den Abbiegeverkehr der Autos, die auch Grün haben.  

So geschieht es auf dem linksseitigen Neckartalstraßenradweg Richtung Reinhold-Maier-Brücke. Blogleserin Tanja hat mir geschrieben, weil sie jeden Arbeitstag auf dem Rückweg von Ludwigsburg nach Cannstatt an der Reinhold-Maier-Brücke ins Grübeln gerät.

Von Ludwigsburg her kommt ein Zweirichtungsradweg zur Reinhold-Maier-Brücke. Man passiert vorher eine Tankstelle, die man auch überleben muss. Dazu Tanja: "Zwei Mal umgefahren, mehrere Vollbremsungen, unendliche Beleidigungen." Die größere Gefahr kommt aber noch.


Denn dann landet man an der Fußgänger-/Radampel. Sie ist für alle kompliziert, denn sie soll die Radler vom linksseitigen Radweg diagonal über dir Kreuzung auf die rechte Seite Richtung Kraftwerk und Cannstatt bringen. Man kann sie auch geradeaus überqueren, wenn man durchs Grüne direkt am Neckar entlang radeln will.

Was aber machen die, die nach links auf die Reinhold-Maier-Brücke abbiegen wollen? Die Brücke ist erst seit einigen Jahren mit Radfahrstreifen ausgestattet, die als Schutzstreifen beginnen und auslaufen. Nur das Linksabbiegen ist nicht vorgesehen. Das Problem ist Folgendes.

Tanja beschreibt es so: "Aus meiner Sicht legal ist meine Wegführung: über die ersten zwei Ampeln rüber zur nächsten Verkehrsinsel, bei der dritten biege ich auf die Straße ein auf den dort startenden Radweg - STOP: auf den schmalen Schutzstreifen - und würde jetzt von den abbiegenden Gegenverkehr umgefahren werden, wenn ich von meiner ?!? Vorfahrt ?!? Gebrauch machen würde. Tue ich nicht, bin ja nicht lebensmüde, und warte bis die Abbieger alle durch sind. Die Ampelschaltung ist aus meiner Sicht nicht durchdacht. Warum kriegen Fussgänger und Radfahrer nicht für die ganze Kreuzung grün um in einem Rutsch durchzukommen? Und wie kann man einen Radweg dort im Ampelbereich starten und gefährdet den Radfahrer der hier darauf einbiegt - BEI GRÜN."

In der Tat. Man bekommt - sehr nett - für drei Züge der Überquerung der Straße gleichzeitig Grün. Dann steht man auf der zweiten Verkehrsinsel. Man kann noch weiter rüber fahren, aber dann ist man über den den Anfang des Radstreifens hinweg gefahren und steht an der roten Ampel, weil der Abbiegeverkehr der Autos, vom Kraftwerk her kommend, Grün hat.

Ohnehin will man ja gar dort hinüber, sondern man wollte nach links auf die Brücke. Schwenkt man bei grüner Rad-Fußgängerampel nun vertrauensvoll auf den Radstreifen, der hier als Schutzstreifen beginnt, dann fährt man den mit Schwung einbiegenden Autos genau vor den Kühler. Tatsächlich hat man als Linksabbieger keine Vorfahrt, die Rechtsabbieger kommen zudem von rechts.


Aber für Radfahrende ist das Linksabbiegen wieder mal nicht vorgesehen und die Pfadfinderlösung, die man sich sucht, ist mit einer der größten Gefahren verbunden, die besteht, wenn wir aus einer Radinfrastruktur als Fußgängerüberweg auf eine Fahrbahn abbiegen, weil wir eben nicht rüber, sondern nur nach links auf die gegenüberliegende Fahrbahn wollen. Denn hier kommen sich zwei Ampelsysteme in die Quere, die wir als Radler/innen beide nutzen: Bei Fußgängergrün fahren, heißt, auf eine Fahrbahn fahren, die Rot hat. Auf eine Fahrbahn einfahren, die Grün hat, heißt, bei Fußgänger- und Radlerrot auf die Furt fahren.

Die vermutlich von den Radverkehrsplaner/innen gedachte Wegführung ist so, dass man auch an der letzten Ampel noch auf Grün wartet und dann erst auf die Fahrbahn, das ist dann die Einbiegespur der Autos, einschwenkt. Aber ist dieses aus der Furt auf die Fahrbahneinschwenken eigentlich eine gute Radinfrastruktur und nicht eigentlich ein Pfadfinderrätsel? Und woher soll ein Radler oder eine Radlerin das eigentlich wissen? Welche Kriterien soll ein Radler anwenden, um an jeder Kreuzung einer jeweils neuen Lösung auf die Spur zu kommen? Muss Radinfrastruktur so schwer zu verstehen und dann auch noch so gefährlich sein, wenn man sie nicht richtig verstanden hat?

Wer denkt sich eigentlich so was aus? Wieso greifen die Sicherheitsbedenken, die das Ordnungsamt so oft geltend macht, hier nicht?

12 Kommentare:

  1. Huii, die Kreuzung ist wirklich sehr verkorkst.

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  2. Du frägst:"Wer denkt sich eigentlich so was aus? Wieso greifen die Sicherheitsbedenken, die das Ordnungsamt so oft geltend macht, hier nicht?" Die Antwort ist ziemlich einfach. Das Ordnungsamt fühlt sich dem reubu fslosen Autoverkehr verpflichtet. Die Sicherheitsbedenken werden regelmäßig dann geäußert, wenn Verbesserungen für Fuß-und Radverkehr auf Kosten des MIVs gehen. Sie sind in den meisten Fällen nur vorgeschoben. Wir kennen genügend Bsp wo die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr zurückstehen muß.(aktuelles Bsp. Bismarckplatz, T30 und schlafende Ampel).

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    1. "reubu fslosen" soll eigentlich "reibungslosen" heißen. ;-)

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    2. Diese Erklärung ist mir zu einfach. Ich unterstelle zunächst einmal, dass alle Überlegungen zur Sicherheit von Vekehrsteilnehmenden gewissenhaft angestellt werden. Ich komme nur nicht auf die Spur, welche Kriterien es sind. Denn das, was ich für Radfahrende für saugefährlich halte - diese Linksabbiegelösung oder auch die Ampelanlagen am Rosensteinbunker, wo die Radler auf die Fußgängerampel gegenüber schauen und losfahren, obgleich sie Rot haben - scheinen im Überlegungskatalog des Ordnungsamts nicht als Gefahr angesehen zu werden. Ja, ich hatte auch schon den Eindruck, dass man lieber dem Autoverkehr Vorrang einräumt und Radlern ein Stoppzeichen hinstellt (so wie ursprünglich an der Feinstraße), weil man befürchtet, die Autofahrer würden nicht anhalten. Hier hat erst eine Vekehrszählung ergeben, dass es viel mehr Radler als Autos sind. Die Sorge darum, dass Radfahrenden etwas passieren könnte, die spüre ich schon. Aber ich verstehe die Kriterien der Beurteilung einer solchen Kreuzung eben nicht.

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  3. Das Problem sind die schnellen Rechtsabbiegespuren. Andernorts sind diese oft nicht einmal ampelgeregelt, was die Sache noch verschlimmert ("freilaufender Rechtsabbieger"). Köln fängt gerade damit an, einige seiner 480 Stück zu entschärfen (https://www.rundschau-online.de/region/koeln/acht-sofort-sperrungen-koeln-entschaerft-kreuzungen-mit-rechtsabbiegern-33353332).
    Aber auch mit Ampel haben sie ihre Tücken und führen stets zu Nachteilen (längeren Wartezeiten) für Fußgänger und Radfahrer. Diese Kreuzungen sollten grundlegend umgebaut werden. Ein anderes bekanntes Beispiel ist der Charlottenplatz, von der Innenstadt zum Akademiegarten. Wer links in die Planie will, dem geht es ähnlich wie im Artikel beschrieben.

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  4. Ergänzung: Beispiel für einen "freilaufenden Rachtsabbieger" in Stuttgart ist die Mercedesstraße / König-Karl-Straße, von der Mercedesstraße kommend.

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    1. Im Unterschied zu deinem Cannstatter Beispiel, befindet man sich an der Reinhold-Maier-Brücke nicht auf einer Vorfahrtsstraße. Es ist eine T-Kreuzung, hier gibt es nur Einbieger (nach links oder rechts) aus der Querstraße und diese Brückenstraße, die darauf zuläuft. Es ist wirklich ganz schlecht. Wir müssen mal sammeln, was wir ganz schnell umgestaltet haben wollen und das beantragen wir dann.

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  5. Eventuell lässt sich das mit den Regeln fürs Abbiegen erklären: Mit dem Fahrrad kommt man in dieser Situation aus der gleichen Straße, wie die entgegenkommenden Rechtsabbieger. Und man biegt links ab. Beim Linksabbiegen muss man aber entgegenkommenden Verkehr durchlassen, ausser man hat eine Pfeilampel. Die Fußgänger/Radampel an dieser Stelle hat aber keine Pfeile. Einziges Problem mit dieser Logik: Gelten die Rechtsabbieger tatsächlich als "aus der gleichen Straße kommend"? Bei freilaufenden Rechtsabbiegespuren wird ja gerne (wie auch an dieser Kreuzung!) eine andere Vorfahrtsregelung als die der ursprünglichen Straße verpasst, wobei ja eigentlich die Vorfahrt für die ganze Straße gilt. Damit könnte man die entgegenkommenden Rechtsabbieger als nicht mehr von der gleichen Straße kommend werten, sondern, wie es auch optisch erscheint, als eine nach der Kreuzung, auf der man mit dem Fahrrad links abbiegt, einmündende Straße.

    Das ist tatsächlich ein allgemeines Problem mit Radampeln, die das Kreuzen einer Fahrbahn von einem Gehweg oder Hochbordradweg regeln. Ein ähnliches Beispiel: Kommt man die Weinsteige hochgefahren, und will beim Jugendhaus vom freigegebenen Gehweg auf die Fahrbahn wechseln, kann man das zB an der Fußgänger/Radampel machen, die vom Jugendhaus das Queren über die Obere Weinsteige und die Jahnstraße zur Post regelt. Die ist aber immer genau dann grün, wenn die Jahnstr. grün bekommt, um auf die B27 (bis zu dieser Kreuzung die Obere Weinsteige, ab dieser Kreuzung die Löffelstr.) zu fahren. Will man also an der Fußgänger/Radampel auf die Fahrbahn einbiegen, um dort auf der Löffelstr. weiterzufahren, so kommt gleichzeitig ein ganzer Haufen Verkehr aus der Jahnstr. in die Löffelstr. Schlimmer noch: da man in dieser Situation von rechts kommt (und sich sowieso auf einer Vorfahrtstraße befindet) hat man eigentlich Vorfahrt vor dem Verkehr aus der Jahnstr. Das ist natürlich nicht vereinbar mit der grünen Ampel für die Jahnstr.

    Das Problem erstreckt sich dem ersten Anschein nach (aber nicht wirklich!) auch auf parallel verlaufenden Furten über Querstraßen. Wenn man aus einer rechts der parallel verlaufenden Fahrbahn liegenden Furt links abbiegt (und damit effektiv von ganz rechts links abbiegt) - welche Ampel sollte einem das verbieten? Die normalen Ampeln für die Querstraße kann man gar nicht sehen, die sind's also nicht. Und alle anderen sichtbaren Ampeln sind grün. Und falls nun die Querstraße eine Vorfahrtstraße ist, warum sollte man keine Vorfahrt gegenüber dem zunächst parallel fahrenden Verkehr haben? (Die Antwort: weil man nicht aus der Querstraße kommt, daraus also kein Vorfahrtsverhältnis zum Geradeausverkehr herleiten kann. Im Beispiel oben sowie eventuell im Beispiel aus dem Blogeintrag ist das aber nicht der Fall!)

    Vermutlich des Rätsel's Lösung: §10 StVO.

    "Wer [...] von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist"

    Wichtig dabei ist, dass man an Fußgänger/Radampeln normalerweise die Fahrbahn kreuzt, und nicht auf sie einfährt, darum ist §10 für den Standard Fußgänger/Radampel-Fall nicht einschlägig. Wenn man dabei aber links/rechts auf die Fahrbahn einbiegt, kommt §10 vielleicht doch wieder zum Tragen.

    Stellt sich nur die Frage, ob diese Ampeln tatsächlich nur das Queren regeln, oder ob sie auch eine Regelung für das Einfahren treffen. Falls sie das Einfahren auch regeln, so treffen sie gegenüber §10 eine speziellere Regelung und man hätte beim links/rechts auf die Fahrbahn Einbiegen tatsächlich die Vorfahrt, die auch der normale Verkehr auf der Straße gegenüber Einbiegenden genießt. Falls sie das Einfahren nicht regeln, hätte das als Folge, dass man auch bei roten Fußgänger/Radampeln auf die Fahrbahn einbiegen darf, solange man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.

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    1. Danke für deine ausführlichen Überlegungen. Im Grunde ist es doch so: Fußänger-/Radampeln regeln nicht das Einbeigen auf die Fahrbahn. Das ist nicht vorgesehen. Es ist ja auch sowieso Käse, Radler über Fußgängerampeln zu schicken. Radler brauchen Radlerampeln und eine Streckenführung, die sofort verständlich ist. Hier an dieser Kreuzung ist die sicherlich offizielle gemeinte die, dass man noch eins Weiter fährt, also bis auf die Einbiegespur. Wenn man da nämlich grün bekommt, steht der Abbiegeverkehr. Aber auch das ist ja nur ein schlechter Behelf. Ich kenne aus anderen Städten solche Hilfen für den Übergang auf die Fahrbahn , auch in Vaihingen gibt es eine. Aber hier eben nicht. Eigentlich müssen Dutzende Kreuzungen bei uns neu geregelt werden.

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    2. "Radler brauchen Radlerampeln und eine Streckenführung, die sofort verständlich ist. Hier an dieser Kreuzung ist die sicherlich offizielle gemeinte die, dass man noch eins Weiter fährt, also bis auf die Einbiegespur."

      Ich glaube, das ist tatsächlich nicht so gemeint. Denn wofür wäre denn dann das bisschen Schutzstreifen zwischen den Geradeausfahrspuren und der Rechtsabbiegerspur der Neckartalstr.? Rechtsabbiegende Radfahrer kommen dort ja nicht vorbei. Wenn nun auch linksabbiegende Radfahrer dort nicht vorbei sollen, dann wäre dieses Stückchen Schutzstreifen überflüssig, und damit hätte es nicht markiert werden dürfen.

      Nachdem du in einem anderen Kommentar nochmal explizit erwähnt hast, dass das hier ja eine T-Kreuzung ist, und an der Stelle noch keine Vorfahrtsstraße, ist es ja dann doch relativ klar geregelt. Ich nehme mal an, dass das einmalige-Vorfahrt-Zeichen (die Rakete) immer noch dort steht, wo man sie auf Google Streetview sieht. Dann gibt es zwei Fälle, wie die Radampel gemeint sein kann. Entweder, sie regelt auch die Fahrt über die Einmündung des freilaufenden Rechtsabbiegers. Dann hat man auf dem Fahrrad als Linksabbieger ohne Pfeilampel den entgegenkommenden Rechtsabbiegern Vorfahrt zu gewähren. Oder, sie regelt nicht die Fahrt über die Einmündung des freilaufenden Rechtsabbiegers. Dann gibt einem das Raketenschild Vorfahrt über die Rechtsabbieger.

      Jetzt habe ich irgendwie im Kopf, das Ampeln nur den Blechschildern vorgehen, die am selben Masten montiert sind. (Hat dazu jemand einen Beleg?) Damit wäre das Raketenschild unabhängig der Ampel zu betrachten, und das wäre eindeutig feindliches Grün.

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    3. Stimmt auch wieder und ist nur ein Beweis dafür, dass man als Radler keine Chance hat, diese Streckenführung zu verstehen. Zumal ja hier auch noch diejenigen, die gereadaus Richtung Münster wollen, sozusagen linksseitig an den Geradeausfahrern von Münster her geführt werden. Und in der Tat, der kleine Schutzstreifen macht gar keinen Sinn, es sei denn als Vorschlag für Linksabbieger von Münster her. Und dann wird es gefährlich. Als Linksabbieger hat man vor den Rechtsabbiegern aus der Neckartalstraße nach meinen Verkehrsregelkenntnissen keine Vorfahrt, hat man nie, egal, ob man aus einer Vorfahrtstraße kommt oder nicht. Als ich da versuchte mit dem Rad links abzubiegen habe ich für die Autofahrenden kein Vorfahrt-Achten-Schild gesehen.

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  6. Jörg
    Es gibt immer den Zielkonflikt Sicherheit gegen Geschwindigkeit. Wenn die Abbiegespur für Autos mit einer Ampel ausgestattet wird, ergeben sich immer lange Wartezeiten für die Radfahrer, da die Rechtsabbieger Autos grün haben während man als Radfahrer geradeaus fahren will.
    Eine enge Furt (unter Beachtung der LKW Schleppkurve) mit Vorrang für den Geradeausverkehr (Gerade vor Abbiegen) von Fuß- und Radverkehr ist auf jeden Fall schneller (freie Abbieger). Ob man hier nicht die Rechtsabbiegespur raus nehmen und klassisches Rechtsabbiegen einführt? Von der Verkehrsmenge der Autos wäre das zu verkraften. Sonst leidet immer der Radfahrer.
    Die freie Fläche könnte man entsiegeln und renaturieren oder Ersatzparkplätze anlegen, wenn irgendwo im Stadtgebiet welche wegen "böser Radfahrer" wegfallen müssen. Schwer zu verstehen, dass die Neckartalstraße am Mühlsteg einspurig ist und am Münster Rathaus auch einspurig ist, und solche dicken Rechtsabbieger behalten werden. Die Flächen und Zeiten an der Kreuzung sind ungerecht aufgeteilt. Für den Autoverkehr ist sie extrem großzügig dimensioniert.
    Man beachte die Verkehrsqualität, über 55 Sekunden Wartezeit (Gesamt pro Richtung) geht die Qualität für Radfahrer auf D runter A wäre super C wäre verkraftbar.
    Siehe Seite 5
    https://bw.vcd.org/fileadmin/user_upload/BW/Verbaende/Stuttgart/Material/Zweirat/2019-01-26_LSA_HBS_S4_Qualitaet.pdf



    https://bw.vcd.org/fileadmin/user_upload/BW/Verbaende/Stuttgart/Material/Zweirat/2019-01-26_LSA_HBS_S4_Qualitaet.pdf

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