30. Oktober 2019

Des Radlers 7. Sinn: Linksabbiegen

Für Radfahrende ist ds Linskabbiegen das größte Abenteuer auf ihren Wegen. Und es geht an jeder Kreuzung anders.

Für Autofahrende ist das Linksabbiegen klar und einfach geregelt. Sie tun es von der Fahrbahn aus, mal auf einer eigenen Linksabbiegerspur, mal von einer gemeinsamen Geradeaus-Linksabbiegespur aus. Sie haben Ampelschaltungen dafür. Und es ist immer die gleiche Sorte Ampeln.

Für Radfahrende ist Linksabbiegen ein Abenteuer. Sie stoßen auf ein Dutzend verschiedener Infrastrukturformen dafür. Sie stoßen auf drei verschiedene Ampelsysteme. An jeder Kreuzung ist es anders geregelt. An manchen Kreuzungen wechseln die Systeme sogar. Oft kann man als Radfahrender auch gar nicht links abbiegen. Und so geht's:
1. Vom Radweg. Er verläuft getrennt von der Fahrbahn meist rechts von ihr. Das erschwert generell das Linksabbiegen, weil man nicht einfach auf die Fahrbahn runter kommt. 
1a) Kein Linksabbiegen möglich. Wir müssen geradeaus weiterfahren oder nehmen einen ganz anderen Weg.
1b) Linksabbiegen möglich über die Fußgängerampel jenseits der Querung (Foto). Wir müssen anhalten, womöglich absteigen.
1c) Linksabbiegen möglich mit Linksabbiegespur auf dem Radweg. Wir müssen auf eine eigene Radlerampel achten, halten, oft lange warten (Foto).  
1c1) Wir werden dabei über Fußgänger-/Radwege geführt. 
1c2) Danach geht die Radinfrastruktur weiter.
1c3) Danach geht die Radinfrastruktur anders weiter als die, von der wir kommen.
1d) Vor dem Abbiegen geht der Radstreifen in einen Gehweg über und man wird über diverse Fußgänger-Radler-Ampeln in mehreren Zügen außen um die Kreuzung herumgeführt. 
1d1) Danach geht es auf einem Radweg/Radstreifen weiter
1d2) Danach hört die Radinfrastruktur auf, und man muss auf die Fahrbahn fädeln.
1d2a) Für den Abgang zur Fahrbahn gibt es auf dem Gehweg eine kleine Radlerampel.
1d2b) Es gibt keinerlei Hilfe, um auf die Fahrabhn zu kommen. 

2. Vom Radfahrestreifen. Er wird rechts auf der Fahrbahn geführt.

2a) Es gibt einen vorgezogenen und vor die Autofahrsspur erweiterten Aufstellplatz. Da startet man mit den Autos bei Grün, steht aber vorn und kann links abbiegen, ohne überholt zu werden. 
2b) Es gibt einen vorgezogenen Aufstellplatz, der aber nicht erweitert ist. 
2b1)Wenn er keine Radlerampel hat, muss man gucken, wie man sich mit dem Geradeaus- oder Rechtsabbiegeverkehr arrangiert (Foto). 
2b2) Wenn er eine Radlerampel hat, die etwas früher Grün wird, kann man früher starten und vor dem Start der Autos links abbiegen. 
2c) Der Radler wartet an einer Haltelinie auf Höhe der für Autos und hat eine Radlerampel. Die ist rot, solange der Geradeausverkehr fährt und wird dann Grün, damit der Radler links abbiegen kann (Foto).
2d) Es gibt eine indirekte Linksabbiegemöglichkeit. 2d1)Da fährt man nach rechs vor die im Querverkehr aufgestellten Autos, steht quer zu ihnen und wartet, bis die Grün kriegen. Das wird einem per kleiner Fahrradampel angezeigt (Foto).
2d2) Der Linksabbieger wird vom Radstreifen auf den Fußgängerbereich hochgeleitet und kann sich dort an der Ampel aufstellen, muss dann gegebenefalls sich noch durch die Z-Schranken der Stadtbahn winden (Foto).  
2e) Es gibt gar keine Linksabbiegemöglichkeit. Der Radler muss ohne Radinfrastrukturhilfe vom Radstreifen über eine oder zwei Fahrbahnen nach links auf die Abbiegespur fahren und mit den Autos abbiegen. 
2f) Gibt es in Stuttgart nicht, aber in Karlsruhe: Die vorgezogenen Aufstellplätze werden je nach Geradeaus/Linksabbieger und Rechtsabbieger mit Fahrspur daziwschen gesplittet (Foto). Wer zum ersten Mal da hin kommt, hat keine Chance, beim zweiten Mal weiß man des dann und kann sich einordnetn. 
 
3. Vom Schutzstreifen, die schmalere und ruppigere Variante des Radfahrstreifens. Er wird immer rechts der Fahrbahn geführt.
3a) Es gibt einen vorgezogenen Aufstellplatz wie bei 2a.
3b) Es gibt einen vorgezogenen Aufstellplatz wie bei 2b. 
3c) Der Schutzstreifen endet an der Haltenlinie für Autos, und man bekommt mit ihnen zusamemn Grün. Da startet man vom rechten Rand und muss halt gucken, ob man nach links kommt, ohne von Autos umgefahren zu werden. Wenn man die Situation kennt, wechselt man schon vorher vom Schutzstreifen auf die linke Autospur und biegt mit dem Autoverkehr ab (Foto).

4. Mit Fahrradweiche. Das ist ein meist rot asphaltierter Radstreifen, der aus einem Schutzstreifen oder Radfahrsteifen von rechts nach links über eine Autofahrspur wechselt und dann zwischen zwei Fahrspuren liegt (Foto). 
4a) Falls sie rechts der Geradeausspur liegt, kann man nicht links abbiegen. Man muss den Radstreifen verlassen und auf die Linksabbiegerspur wechseln. 
4b) Falls sie rechts neben einer Linksabbiegespur liegt, kann und muss man links abbiegen. 

5. Auf der Fahrbahn ohne Radinfrastruktur. In 30er Zonen üblich. Aber es gibt auch 50er Straßen ohne Radinfrastruktur.
5a) Wenn es sich um eine zweispurige Straße (eine Spur in jeder Richtung) handelt, biegt man von der Fahrbahn mit dem Autoverkehr ab. 
5b) Wenn es sich um eine vierspurige Straße handelt, dann muss man von der rechten auf die linke Fahrsbahn wechseln und biegt mit dem Autoverkehr ab. 

6. Das Linksabbiegen von der Fahrbahn auf einen Fußgängerüberweg. 
6a) Geht die Radroute beispielsweise über einen freigegebene Fußgängerbereich weiter, wo Autos nicht fahren dürfen, dann kann man von der Fahrbahn nach rechts runterfahren und sich an der Fußgängerampel aufstellen. Wenn die Fußgänger/innen Grün bekommen, fährt man auch. 
6b) Gibt es eine Verkehrsinsel zwischen den mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, dann kann man ebenfalls nach rechts in den Aufstellplatz für Fußgänger fahren und mit ihnen die Fahrbahn queren. 
6c) Man kann auch auf die linke Fahrspur wechseln und nach links auf die Verkehrsinsel und den Aufstellplatz für Fußgänger/innen hinausfahren und quert so nur die Gegenfahrbahn per Fußgäner-/Radampel. 

7. Das Linksabbiegen von einem Gehweg. Das ist notwendig, wenn eine Fußgängerpassage, die für Radler freigegeben ist, an der Fahrbahn endet. 
7a1) Befindet sich dort eine Fußgängerampel ohne Radzeichen in der Streusscheibe, muss ich nicht auf Fußgängergrün warten, sondern kann nach links abbiegen, wenn die Straße frei ist (Foto). Falls ich auf Fußgängergrün warte, gilt 7a2 bis 7a3).
7a2) Befindet sich auf der Streuscheibe ein Fahrradzeichen, dann ist die Situation völlig ungeklärt. Denn bei Fußgänger-Rad-Grün würde ich das Rot für Autos missachten. Andererseits bin ich hinter deren Haltelinie und kann also auf der Fahrbahn weiterfahren.
7a3) Gefährlich wird es, wenn sogleich eine Kreuzung folgt und die Autos aus der Seitenstraße von rechts gleichzeitig mit der Fußgänger-Radampel Grün haben. Denen radle ich dann vor den Kühler. In dieser Situation muss man die Fußgänger-Radler-Ampel missachten und fahren, wenn es der Verkehr zulässt. 
7b) Es gibt keine Fußgängerampel. Dann muss ich nur auf den Verkehr achten und kann auf die Fahrbahn nach links einschwenken, wenn frei ist. 
7e) Auf der anderen Staßenseite beginnt ein Radfahrstreifen. Dann ist das Linksabbiegen immerhin geregelt, wenn auch im rechten Winkel etwas blöd (Foto). 

8. Über einen Kreisverkehr
8a) Radfahrende werden auf der Fahrbahn über den Kreisverkehr geführt. 
8a1) Wenn es einen Schutz- oder Radstreifen gibt, hört der vor dem Kreisverkehr auf, und man muss sich in den Autoverkehr einfädeln. Dann sollte man in der Mitte der Kriesfahrbahn fahren, damit man von herausfahrenden Autofahrenden nicht umgenietet wird. 
8a2) Es gab keinen Schutz- oder Radfahrstreifen, man fährt vor und hinter den Autofahrenden in den Kreisverkehr ein und um ihn herum. Auch hier mittig radeln. 
8b) Radler/innen werden auf dem freigegebenen Gehweg und parallel zu Zebrastreifen um den Kreisverkehr geleitet.

9. Vom linksseitig geführten Zweirichtungsradweg.
9a) Man muss an einer Fußgänger-Radampel halten und kann, wenn sie Grün wird nach links auf die Fahrbahn einschwenken. Dabei muss man die rechtsabbiegenden Autos beachten, deren Fahrer oft nicht damit rechnen, dass ein Fahrrad aus der falschen Richtung kommt.
9b) Wenn an der Querstraße keine Fußgänger-Rad-Ampel ist, dann kann man auf die Fahrbahn einbiegen, muss aber noch achtsamer sein, was den rechtsabbiegenden Autoverkehr betrifft. Auch den in gleicher Richtung wie man selbst linksabbiegenden Autoverkehr sollte man beachten. Autofahrende rechnen nicht mit Radfahrenden von links.
9c) Man biegt nicht auf die Fahrbahn ein, sondern fährt zum gegenüberliegenden Gehweg und dann auf dem Gehweg weiter, wenn er freigegeben ist oder wenn auch hier ein Radweg liegt.
9c) Vom linksseitigen Radweg ist wiederum das Rechtsabbiegen schwierig. Entweder, es geht gar nicht, oder man hoppelt über Fußgänger-Radlerampeln.

10. Eine Variante habe ich bestimmt noch vergessen.





9 Kommentare:

  1. Eine sehr gute Darstellung zum Thema warum Radverkehrsanlagen grundsätzlich gefährlicher Unsinn sind. Man hat im Straßenverkehr besseres zu tun als sich darauf zu konzentrieren auf engen Wegelchen balancierend irgendwelche absurden Verkehrsführungen an der nächsten Kreuzung zu antizipieren.

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    1. Radbetkehrsanlagen sind nicht grundsätzlich gefährlicher Unsinn. Das Problem liegt in den Machern und der Denkweise, dass der MIV immer an erster Stelle stehen muss.

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  2. Meine Kinder sind durch die Verkehrserziehung der Grundschule gegangen.
    Dort wird ebensolcher Unsinn beigebracht.
    Gefördert von der Verkehrswacht.
    Einem gemeinnützigen Verein, der vornehmlich die Interessen der Automobilindustrie im Blick hat.

    Sigmar, übernehmen Sie!

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  3. Absurdeste Variante in Karlsruhe: Es gibt vor der Kreuzung ein Schild, auf dem RadlerInnen erklärt wird, man solle geradeaus über die Kreuzung fahren und dann die Fußgängerampel nach links nutzen. Dann nutzt man diese Ampel und landet auf einem Gehweg, der nichtmal für den Radverkehr freigegeben ist und hat ewig keine Chance, auf die Fahrbahn zu wechseln...

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  4. Beste Variante, die meist ohne groß denken oder Zeitverlust geht: Von einer normalen Linksabbiegerspur bzw. dem linkesten Fahrstreifen links abbiegen. Egal, wie die Radinfrastruktur aussenrum aussieht. Legal und man muss sich nicht um die Probleme kümmern, die durch anderes Linksabbiegen entstehen.

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    1. Sowas kannst Du und ich machen. Mit Kindern, oder wackligen Radfahrern, oder langsamen Radfahrern, da gibt es doch mal Tote.

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  5. Zu Variante 1-3: ich fahre dann einfach rechtzeitig vom Radweg runter auf die Fahrbahn. Aber das geht nur, wenn ich früh weiß, dass ich links abbiegen muss.

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  6. Ja, es ist bewundernswert, dass Du versuchst alle Kreuzungen zu verstehen.
    I.A. halte ich es wir meine Vorkommentatoren: rechzeitig die Rad-Infrastruktur velassen und auf der Fahrbahn abbiegen.
    Da nur Radwege benutzungspflichtig sind, die offensichtlich in die richtige Richtung führen . . .
    Gruß, Christoph.

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  7. In Zuffenhausen gibt es noch eine weitere Variante: Auf der Ludwigsburger strasse von Friedichswahl her kommend fährt man auf einem Radstreifen. Will man links in die Frankenstrasse, muss man so auf Höhe Einmündung Roßstr. auf den neben der Linksabbiegerspur auftauchenden Schutzstreifen wechseln.
    Eigentlich gut gedacht, man kann da auch neben den Autos bis an die Ampel vorfahren wo es auch früher Grün gibt. Allerdings ist der Wechsel rüber bei viel Verkehr recht mühsam und dann fährt man eingeklemmt zwischen Linksabbiegern und rechts überholenden Geradeausfahrern.
    Übrigens erlebe ich oft, dass Autofahrer die Fahrradampel nehmen wenn diese in die gleiche Richtung geht und früher grün wird...

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