22. März 2020

Das Parkverbot für Fahrräder ist abgewendet

Fahrräder dürfen auf dem Gehweg abgestellt werden, aber nur so, dass sie niemanden behindern: keine Kinderwagen, keine Rollstühle. Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote.

Das Bundesverkehrsministerium wollte erreichen, dass Räder auf Gehwegen abgestellt werden müssen.  Der Bundesrat lehnte das (S.8) ab. Die Länder wollen Gehwege freiheihalten von all dem, was sich derzeit dort hinstellt: Räder, Motorräder, E-Scooter, Parkscheinautomaten, Aufsteller, Bänke, Werbefahräder, Radabstellanlagen, Tische, Stühle, Schildermasten, Baustellenschilder und so weiter.
Und so, wie das eine Fahrrad quer über die Gehwegecke beim Bäcker abgestellt wurde, sollte es eben auch nicht stehen.
Fußgängerbereiche sind nicht der Abstellraum für alles, nur weil der Fahrbahnrand den Autos vorbehalten bleiben soll. Die Parkplatzknappheit für Autos wäre zum Maßstab für eine gesetzliche Regelung gemacht worden, die es auch gar nicht braucht, dann wann stehen Fahrräder schon wirklich mal am Straßenrand auf Autoabstellplätzen? Etwa so wie das Fahrrad auf dem Foto ganz oben, dass einen Tag so am Bordstein stand (ein E-Scooter-Fahrer hat es ihm nachgemacht) und dann auf den Gehweg gehoben wurde, wo es seitdem steht.

Viel öfer stehen die Räder eben auf den Gehwegen. Wo auch schon Mopeds, E-Scooter, Bänke, Werbeaufsgteller und Schaltkästen, Mülleimer und Schildermasten stehen. Manche Läden stellen die Radständer auch so hin, dass man die Räder nur den Fußgänger/innen in den Weg stellen kann. Und die Grenzen zu Werbe-Aufstellern sind fließend.

Hätte man Fahrräder nicht mehr auf der Fahrbahn abstellen dürfen, dann hätte das in letzter Konsequenz bedeutet, dass auch keine Fahrradbügel oder Radgaragen mehr am Fahrbahnrand anstelle von Autoparkplätzen installiert werden dürfen. Zum Glück haben die Länder das abgewendet.

Der Protest der Fußgänger- und Radverbände hatte im Vorfeld immerhin dazu geführt, dass die Pflicht, das Fahrrad außerhalb der Fahrbahn auf Gehwegen abzustellen, nicht für Lastenräder oder Räder mit Anhänger gelten soll. Darauf weist Cargobike.jetzt hin. Nicht bedacht ist dabei offenbar, wie man mit Dreirädern verfahren will, die von Menschen mit Handicap genutzt werden. Richtig bedacht ist bei diesem Gesetzentwurf aber eigentlich gar nichts.  

7 Kommentare:

  1. Seit einer Woche steht ein defekter Stella-Roller quer auf dem Weg der Stadtbahnhaltestelle Föhrich. Davon mal abgesehen, dass Kraftfahrzeuge überhaupt nichts auf Gehwegen zu suchen haben- scheinen die Stadtwerke offensichtlich die Übersicht veroren zu haben, wo sich ihre Gurken befinden...oder ist es einfach nur gewollte Ignoranz?

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    1. Schick doch Stelle eine E-Mail mit Foto und genauer Adresse. Die beseitigen das dann.

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  2. Hallo Christine, es gibt aber auch ein anderes Beispiel. Es wurde ein! Autoparkplatz als Fahrradparkplatz umgewidmet und schon...
    https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-aergern-sich-ueber-neue-fahrrad-parkplaetze-id215422151.html
    Ich stelle mein Ped immer auf den Gehsteig, natürlich nicht behindernd. Das sollte doch selbstverständlich sein.

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    1. Diese Beschwerden gibt es immer, wenn Parkplätze wegfallen. Wenn man genau hinhört, ist es eine sehr laute Minderheit. Die meisten finden das nämlich gut.

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    2. Jörg
      Hallo Anonym, Du stellst dein Fahrrad nicht behindert ab. Da bist Du in guter Gesellschaft. Die Autofahrer die noch einen 50 cm Streifen auf dem Geheweg lassen, sagen auch "ich behindere niemanden". Das sagen sogar die, die auf breiten hochfrequentierten Gehwegen parken und sehen, wei sich begegnende Fußgänger an der entstandenen Engstelle warten müssen. Das sagen die, die in engenn Straßen, wo das Müllauto nicht mehr durchkommt parken und so weiter.

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    3. Fahrräder haben auf Gehwegen nichts zu suchen! Der Gehweg ist allein den Fußgängern vorbehalten. Schlimm genug, dass jeder Einzelhändler den Gehweg mit Werbung und Auslagen vollklatschen darf. Wie in Düsseldorf steht auch der Fahrradständer falsch herum: Radfahrer müssen über den Gehweg, um das Rad abzustellen. Das ist ziemlich unüberlegt und zeigt, dass es bei diesen Ständern mehr um Optik als um Funktionalität geht.

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  3. @ Jörg Behindert und behindernd ist nicht dasselbe:-))

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