Blogleser Jan hat mich auf Baustellen in Vaihingen aufmerksam gemacht, die auch die Radfahrenden komplett blockieren.
In der Ackermannstraße, Ecke Hauptstraße wird ein Haus gebaut. Deshalb ist die Ecke seit Wochen auf zwanzig Metern dicht gemacht. Man kann nicht zur Hauptstraße durchfahren. Ma
n hätte aber auch einen kleinen Durchlass für Radfahrende neben dem Gehweg freilassen können. So hoppeln die Radfahrenden regelwidrig über den Gehweg und über die Fußgängerampel. Der Zustand wird einige Monate so anhalten, denn bisher sieht man nur die Baugrube, mutmaßt Jan.
Die Durchfahrt von der Gartenstraße in die Heerstraße ist seit einigen Tagen auch nicht mehr möglich. In Gegenrichtung aber kann man sie fahren. Das Einbahnstraßenstück ist ungefähr vierzig Meter lang. Unter den Einfahrt-Verboten-Schildern hängt leider kein "Fahrrad frei", obglich die Fahrbahn breit genug wäre. Wir haben in Stuttgart schmalere Fahrbahnen im Einbahnverkehr, die für Radler freigegeben sind. Vermtlich hat man die freigabe für Radfahrende nur wieder mal vergessen. Übrigens auch zu Fuß Gehende, denn die könnte und sollte man auch auf der Baustellenseite um die Baustelle herumführen, statt sie über die Straße zu schicken.
Außerdem ist die Katzenbacherstraße Richtung Österfeld gesperrt. Die Baustelle scheint erst in der Seerosenstraße zu beginnen, aber es ist schon ab Gartenstraße gesperrt. Jan schreibt, Radfahrende würden hier natürlich trotzdem weitergondeln und sich irgendwie an der Baustelle durchfädeln. Auch hier wäre ein Rad-frei unter dem Einfahrt-verboten-Schild notwendig.
Das Verkehrzeichen an der Einfahrtsperre verbietet es übrigens allen Fahrzeugen, da rein zu fahren, darunter hängt eine Ausnahme für Anlieger, allerdings gibt es Park- und Halteverbote. (Das Auto steht übrigens illegal halb auf dem Gehweg im Parkverbot. Vermutlich "nur eben schnell mal in den Laden".
So wie das aussieht, sollten also schmale Fahrräder kein Problem darstellen und eine Freigabe fürs Fahrrad müsste da noch drunter gehängt werden.
"Vermutlich hat man die Freigabe für Radfahrende nur wieder mal vergessen.":
AntwortenLöschenNenne doch bitte die Verantwortlichen statt nur anonymen "man" zu schreiben, damit sich die richtigen angesprochen fühlen. Da das hier keine Bundes- oder Landesstraße ist, ist das Amt für öffentliche Ordnung als Verkehrsbehörde für die Anordnung der Verkehrsregelung und für die Beschilderung zuständig und allein verantwortlich - oder siehst Du das als Aufgabe des Gemeinderats oder sonst jemandem? Nach meiner Rechtsauffassung darf die Verkehrsbehörde diese hoheitliche Aufgabe allerdings nicht an irgend jemanden delegieren.
Natürlich darf sich die Verkehrsbehörde die Arbeit einfach machen und sich von der Baustellenfirma einen Plan als Vorschlag vorlegen lassen, um diesen "nur noch" nach Prüfung anzuordnen. Blindes Vertrauen darauf, dass so ein Vorschlag sinnvoll und korrekt ist, ist genauso wenig angemessen wie blindes Vertrauen darauf, dass die Beschilderung später auch exakt gemäß Plan realisiert wird. Das zeigen langjährige Erfahrung und jede Menge Blog-Einträge.