Die Aktion begann einem Tag nach dem Tag der Vekehrssicherheit (20.Juni) pressewirksam. Interessant aber ist, dass die Kölner Polizei Radfahrende bittet, mitzuteilen, wann oder wo es beinahe zu Verkehrsunfällen gekommen wäre, vor allem im Zusammenhang mit knappen Überholabständen oder - wie ich jetzt mal ergänze - einer Drängelei, weil der Autofahrende nicht vorbeikam. Dafür hat die Kölner Polizei ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Einsendungen sollen über den Sommer ausgewertet werden, mit eigenen Erkenntnissen abgeglichen werden. Dann soll überlegt werden, was man tun kann, um die Sicherheit der Radfahrenden zu verbessern.
Wallgraben |
Natürlich kommt einem die Idee, auch die Polizei in Stuttgart (also die Landespolizeibehörde, die für Stuttgart zuständig ist) könnte so eine E-Mail-Adresse einrichten, wo wir Radfahrenden ihr unsere schlimmsten Schreckenserlebnisse schildern könnten. Es würde uns freuen, wenn man die Idee der Kölner Kollegen aufnehmen würde.
Tolle Aktion der Polizei in Köln.
AntwortenLöschenBeindruckend plastisch finde ich auch das Foto mit den aufgesprühten Abständen, die der Radfahrer von den parkenden Autos einhalten muss, sowie von dem 1,5 Meter Mindestabstand beim Überholen.
Gibt es das als Plakat? Wie sind die Rechte daran - kann das in Stuttgart aufgestellt werden?
Wenn ich die StVO-Novelle richtig verstanden habe, dann sind die 1,5m und 2m jeweils der geringste Mindestabstand. D.h., entsprechend der früheren Rechtsprechung gelten weiter die nach oben gestaffelten höheren Mindestabständt,
AntwortenLöschen- wenn Kinder im Spiel sind
- an Steigungen über 3 Prozent oder 5 Prozent
- bei älteren Radfahrern
- bei unsicheren Radfahrern mit überdurchschnittlichen Schlingerbewegungen
- bei Seitenwind
- bei höherem Tempo
Vielleicht kann Blogleserin Karin mit ihrem juristischen Hintergrundwissen mich hier korrigieren oder bestätigen.
Besonders heikel sind ja schmale Schutzstreifen, die in zu geringem Abstand (d.h. weniger als 1-1,5m) an Parkständen angelegt wurden oder innerhalb des 80cm-Abstands, den Radfahrer von Gehwegen einhalten müssen. Vor allem gilt das, wenn sie auch noch auf Fahrrad-Hauptrouten markiert wurden Diese müssen bekanntlich auf besonders hohes Fahrrad-Tempo von über 30km/h ausgelegt werden (Siehe RASt 2006).
AntwortenLöschenUm diese veralteten, irreführenden (und damit Unfälle provozierenden) Schutzstreifen-Markierungen noch irgendwie sinnvoll zu nutzen, schlage ich vor, dass das Tiefbauamt dort die aufgemalten Fahrradsymbole durchstreichen lässt. Und zwar natürlich in weiß, nicht in gelb, weil es ja als Verbot/Sperrfläche gelten soll, nicht nur als temporär aufgehobener Angebotsstreifen. Zudem ist das Aufbringen der zusätzlichen Markierungen auch noch billiger gegenüber dem kompletten Herausfräsen der ungeeigneten Schutzstreifen.
Die gewünschte Wirkung dürfte eintreten,
a) dass auch unbedarfte Radfahrer sich von diesem gefährlichen Bereich fernhalten und
b) dass Autofahrer einsehen, dass Radfahrer in diesem Bereich nicht fahren dürfen. Einige Autofahrer werden bekanntlich aggressiv, weil sie die Abstände nicht kennen, die Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand einhalten müssen.
Ich schließe jedenfalls aus den Reaktionen der Verkehrsteilnehmer, die in den Kommentaren zu einem früheren Blog-Beitrag geschildert wurden, dass eine derartige Markierung intuitiv richtig verstanden wird: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2020/06/gute-baustellenbeschilderung.html#comment-form
Um es allen endgültig klar zu machen, wo KFZ-Fahrer und Fahhradfaher fahren müssen, könnte das Tiefbauamt zusätzlich das Bodenpiktogramm des "RadNETZ"-Logos auf dem verbleibenden Fahrstreifen in Form von Sharrows auftragen (Seite 50 in https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/1_Radverkehr_in_BW/c_Projekte_Infrastruktur/Landesradfernwege/200414_Standards_FWW-BW_final.pdf). Das Symbol hat verkehrsrechtlich keine Bedeutung, da es nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt ist. Daher ist auch klar, dass das Autofahren dort erlaubt bleibt. Dennoch wird die suggestive Wirkung nicht ausbleiben, dass an den betreffenden Routen mit erhöhtem Fahrradverkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Könntet ihr vom Gemeinderat aus bitte einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung stellen?
Ich bin bezüglich des Abstands zwiegespalten. Klar nerven Autofahrer, die in hohem Tempo knapp überholen. Aber mich nervt halt auch, wenn in einer schmalen Straße der Autofahrer einen langsamen Radler nicht überholt sondern ordnungsgemäß lange Zeit hinter ihm bleibt, weil mir als schnellerer Radfahrerin dann ja auch nichts anderes übrigbleibt. Ohne das Auto dazwischen könnte ich den Radler ja überholen.
AntwortenLöschenWenn auf einem schmalen Wirtschaftsweg ein Autofahrer (Anlieger) langsam (!) überholt und den größtmöglichen Abstand einhält (auch wenn das vielleicht nur 1,20m ist) kann ich das durchaus akzeptieren.
Radfahrer überholt Auto:
LöschenDafür scheint sich in den Gerichten etabliert zu haben, dass eine Lücke von insgesamt 1.50m Breite ausreicht, um als Radfahrer durchfahren zu dürfen. An sich ist es naheliegend, dass man als Radfahrer beim Überholen eines Autos keine 1.50m Abstand halten muss, denn das Gefahrenpotential, das vom Radfahrer für den überholten Autofahrer ausgeht, ist ziemlich gering. So kämst Du schon mal am KFZ vorbei, wenn die Straße nicht extrem schmal ist.
Die Situation "Radfahrer überholt Radfahrer" ist spannend, weil sie nicht eindeutig geregelt ist.
Einerseits gehen die Verwaltungsvorschriften und die technischen Regelwerke davon aus, dass 40cm Seitenabstand ausreichend wären. Sie kommen deshalb auf eine Minimal-Radweg-Mindestbreite von 2m für wenig befahrene Radwege, auf denen zusätzlich auch keine Anhänger, Lastenräder oder MTBs mit breitem Lenker vorgesehen sind: 2 mal 60cm Radfahrerbreite plus jeweils 20cm Raum zum "Schlingern" lässt effektiv 40cm Überholabstand übrig.
Es gibt aber auch tatsächlich ein Gerichtsurteil, das dem überholten Radfahrer selbst auf einem baulich getrennten Radweg 80cm Abstand zum rechten Wegrand zugesteht und Radfahrer-Überholabstand wie bei KFZ auf 1,50m festsetzt. Dann kannst Du das Überholen des anderen Radfahrers wahrscheinlich vergessen.
Ansonsten vermute ich, dass die gleiche Regelung anzuwenden wäre, wie sie für Autofahrer gilt, die andere Autofahrer ausbremsen: Wenn sich eine Kolonne von 3 oder mehr Fahrzeugen gebildet hat, die mehr als 5 Minuten hinterherzuckeln müssen, dann soll man das Überholen ermöglichen durch Anhalten (ohne sich selbst zu gefährden). Gesellt sich euch Überholwilligen also noch ein drittes Fahrzug hinzu, sollte der langsame Radfahrer euch irgendwann eine Gelegenheit zum Überholen geben.
Anmerkung zu "Autofahrer überholt Radfahrer":
Ich winke durchaus Autofahrer vorbei, damit sie überholen, auch wenn sie es eigentlich nicht dürften, weil der Mindestabstand eigentlich unterschritten ist.
Manchmal gibt es einen freien Parkplatz, in den man reinschwenken kann (z.B. Hasenbergsteige hoch bin ich so langsam, dass das zum Überholen reicht), eine Bushaltestelle, eine Kreuzung auf dem Wirtschaftsweg, irgend so was.
Genauso fahre ich an Fußgängern vorbei, wenn sie mich vorbeiwinken oder mir deutlich erkennbar eine Lücke machen. Ein gerufenes "Danke!" wird in der Regeln wohlwollend aufgenommen.
Was manche Radler so alles nervt. Sogar langsame Radler. @Moni G., entspann dich, soviel Zeit verlierst du nicht. Mit Tempo 24 brauchst du 2 Minuten 30 für einen Kilometer, bei Tempo 15 sind es 4 Minuten. Ein Zeitverlust von 90 Sekunden auf 1km, das ist bestimmt keine grauen Haare und ein Magengeschwür Wert.
LöschenViele Grüße von einem Rennradfahrer