2. Juli 2020

Wie sinnvoll sind temporäre Radstreifen?

Das hat sich rbb24 gefragt und eine Schnellstudie in Auftrag gegeben. 

Im Video erfahren wir, dass dabei festgestellt wurde, dass die Vorteile, die die Menschen wahrnehmen, vor allem mehr Platz für die Radfahrenden, das Sicherheitsgefühl erhöhen. Als Nachteile werden wahrgenommen, dass es eventuell dann mehr Autostau gibt. Klar ist, dass diese neuen breiten Radstreifen den Konflikt zwischen einerseits dem Platz-Anspruch des Autoverkehrs und dem Platz- und Sicherheitsanspruch der Radfahrenden sichtbar machen.
Das sind aber Umstellungsschwierigkeiten, so die Schnellstudie. Denn mittelfristig nimmt der Autoverkehr ab, weil mehr Menschen vom ÖPNV aufs Fahrrad als aufs Auto umsteigen. Und Stau gab es eben auch schon vor Corona und vor den Pop-Up-Radwegen. Wir haben in Stuttgart auf der Theodor-Heuss-Straße und auf der Holzgartenstraße solche Pop-up-Radstreifen.

Und nicht überraschend: Die befragten Autofahrenden finden sie doof. Und in den Kommentarfeldern unter dem rrb-Beitrag kommt auch gleich der Hass auf Radfahrende zum Vorschein. Die befragten Radfahrenden finden sie gut, falls nicht wieder mal welche auf dem Radweg parken. Auch wir können auf unseren temporären Radspuren gut beobachten, wie viele Autofahrende sie ignorieren. Dagegen helfen nur Baustellenpoller.

Holzgartenstraße
Na gut, das ist jetzt alles nicht sehr überraschend. Autofahrende werden sich daran gewöhnen, dass sie sich mir ihren Fahrzeugen nicht mehr überall hin ausbreiten können und dürfen. Und der Radboom wird nach den Sommerferien oder im Herbst auch nicht vorbei sein, denn dann ist die Corna-Pandemie noch nicht vorbei. Ich schätze, gerade im Winter werden viele das Fahrrad als gesündestes Mittel entdecken, zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen.

Das hört jetzt nicht mehr auf mit dem Radverkehr. Und das ist schön.

Andererseits revoltieren die autoverliebten Parteien gegen den provisorischen Radstreifen auf der Theo. Es gibt einen Gemeinderatsantrag der FDP, in dem der Radstreifen in der Theo als "kontraproduktiv" bezeichnet wird und angeblich zu einem "Ungleichgewicht bei den Verkehrsteilnehmern" führt. Und mich hat auch ein erbitterter Brief eines Auto- und Radfahrers erreicht, der meint, es radelten sowieso alle auf dem Gehweg und er Radstreifen sei gefährlich wegen der abbiegenden Autos und müsse deshalb sofort wieder weg. Stimmt: Es radeln immer noch überraschend viele auf dem Gehweg. Und stimmt, die Autos rollen nicht mehr so durch, sondern fahren in Schlange die Theo entlang Richtung Bahnhof. Als Radlerin kann ich oft an der Autoschlange rechts viel schneller vorbeiradeln (was ich schön finde). Andererseits, was ist ein Ungleichgewicht im Staßenverkehr. Bisher haben wir ein eklatantes Ungleichgewicht zugunsten des Autoverkehrs und zum Nachteil des Radverkehrs in unserer Stadt. Auf der Theo sieht man, wie es anders laufen kann, und zweifellos werden immer mehr Radler die Radstreifen für sich entdecken. Es dauert ja immer eine Weile, bis eine neue Infrastruktur angenommen wird. In der Theo ist ja eh ein zwei Meter breiter Radstreifen geplant, der dem Autoverkehr dann wieder je zwei Spuren lässt. Insofern ist die Testphase jetzt mal interessant, finde ich.  Und wir müssen uns auch Zein nehmen für solche Tests bei der Aufteilung des Verkehrsraums.


(Beim Kommentieren bitte sachlich bleiben, niemanden namentlich angreifen, kein abwertendes und hetzendes Vokabular benutzen. Anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht.)

15 Kommentare:

  1. Irgendwie sehe ich die Sache kritisch. Soll man jetzt ganz Deutschland mit dieser gestrichelten Linie bepinseln? Gibt es überhaupt soviel weiße Farbe? Immense Kosten-/Nutzen im Verhältnis?

    Dieser Suggestivstreifen ist weder Fisch noch Fleisch. Er hat lediglich eine Goodwill-Funktion. Rechtlich genauso, wie wenn keiner da wär. Also wofür der ganze Akt?

    Die Autofahrer müssen eben lernen, das noch andere Verkehrteilnehmer auf der Straße unterwegs sind. Und lernen zu teilen. Punkt. Zudem regelt die STVO den Abstand von 1,5/2 Meter. Fakt.

    Ich würde eher an der Größe der Autos ansetzen: Hätte jeder einen Smart gäbs Keine Probleme. Welche Daseinsberechtigung haben Panzer wie Audi Q7, AMG G-Klasse & Co. Aus jahrelanger Erfahrung stelle ich fest, das der überwiegende Teil dieser Fahrer absolut kein Gefühl hat, wie breit ihre Panzer sind...ich fordere schon lange eine zusätzliche Nachschulung beim Fahrlehrer für diese Panzer.

    Ich rege zusätzlich eine breit anlegte Werbekampagne seitens der Fahrradindustrie, ADFC, VCD etc. an, die diese Panzer als völlig uncool und old school darstellen. Gerne provokativ und mit Seitenhieb. Nach dem Motto: Selbstbewusste, fortschrittliche, coole, hippe und smarte 'Junx' fahren Smartgröße mit Fahrrad hintendrauf. Sie müssen auch nix 'kompensieren'...SUV's müssen den Igitt-Faktor bekommen...Martin Schmidt

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    1. Wir sind ja Meister im Skeptizismus (nicht uns selsbt gegenüber, sondern allem Neuen). Klar wräe es schön, unsere Verkehrswelt wäre eine ganz andere, ist sie aber derzeit nicht. Es fahren die Autos mit den Fahrer:innen herum, die halt herumfahren. Und Radfahrende müssen sich da halt durchschlagen. Du weißt vermutlich auch, dass es nicht darum geht, auf Jahre überall gelbe Radstreifen hinzupinseln, sondern sie temporär anzulegen, auch um zu sehen, was dann passiert. Mal Ausprobieren ist doch eigentlich gut, bevor man etwas plant, entweder zu klein oder zu groß, oder was auch immer. Wir müssen mit der Mobilitätswende beginnen, wir können sie nicht aufschieben, wir müssen genau jetzt den STraßenraum neu aufteilen, und dabei helfen solche provisorischen Einrichtungen, die eben nicht perfekt sind. Aber schon mal sozusagen Farbe bekennen.

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  2. Ich habe mal an der Theo gearbeitet, mit Blick auf die Straße und habe sie auch mehrmals täglich an den Bettelampeln überquert. Was mir am Meisten aufgefallen ist, dass dort außerhalb des Berufsverkehrs kaum Autos fahren. Die Fußgängerampeln sind 20 Stunden am Tag völlig überflüssig - Autos kommen nur aus einer Richtung und ich kann hunderte Meter weit gucken. Die ganze Infrastruktur wird vorgehalten, damit die PKW zwei Mal am Tag nicht über Gebühr lange brauchen...

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    1. Jup, das sehe ich auch so. Und die Theo ist nur eine sehr deutliche Ausprägung dieses Sachverhaltes, der auch an vielen anderen Straßen vorherrscht.

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  3. Nehmen wir doch die FDP beim Wort! Ich hätte nicht erwartet, dass wir in dieser Fraktion einen engagierten Mitstreiter finden, indem sie unverblümt ein Gleichgewicht zwischen den Verkehrsarten fordert.

    Auf dem Bild der Holzgartenstraße sieht es in der abgebildeten Fahrtrichtung schon annähernd nach Gleichgewicht aus: derzeit jeweils ungefähr gleiche Breite für Fußgänger, Radfahrer und motorisierten Verkehr. Nahezu perfekt, da kann man nicht meckern.

    Knöpfen wir uns als nächstes doch den Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof vor. In der Breite sind das bis zu 64 Meter asphaltierte Verkehrsfläche. Teilen wir die gleichmäßig auf: 16m Fußgänger, 16m Radfahrer, 16m ÖPNV (incl. Taxis im Sinne "individualisierter ÖPNV"), 16m motorisierter Individualverkehr. Das ist eine guter Ansatz der FDP, finde ich.

    Genau die Hälfte für alles motorisierte, genau die Hälfte für alles nicht-motorisierte. Das klingt doch irgendwie gerecht und weitaus vernünftiger und ungefährlicher, als auf den fast unauffindbar schmalen Radweg eine Taxi-Spur in Gegenrichtung zu legen (wie es heute ist).

    Als nächstes die König-Karls-Brücke. Die ist etwas tailliert und der schmalsten Stelle etwa 46m breit. Teilen wir sie gerecht auf:
    11m Fußgänger, 11m Fahrräder, 11m ÖPNV, 12m motorisierter Individualverkehr. Schenken wir dem MIV großzügig den zwölften Meter, auch wenn das unnötigen und klimaschädlichen KFZ-Verkehr induzieren wird.

    Das würde dem Radverkehr den vorgeschriebenen und angemessenen Platz verschaffen, der diesem Knotenpunkt bei den kreuzenden Hauptradrouten mit überregionaler Bedeutung zusteht. Abbiege- und Einfädelspuren für die Radverkehrsströme, Gegenverkehr mit Lastenrädern, Überholen trotz Gegenverkehr, endlich Platz dafür.

    Wollen wir bei der 50m breit asphaltierten Verkehrsfläche der Hauptstätter- und Holzstraße auf Höhe der Leonhardskirche weitermachen? Das ist gleichermaßen Hauptroute des MIV wie des Radverkehrs. Wie gehabt, 12m Fußgänger, 12m Radfahrer, 12m ÖPNV, 12m MIV, dazu 1m zusätzlich für den MIV als Zugeständnis im Rückzugsgefecht der Raser-Lobby.

    Davon ausgehend kann man sich sach- und faktenorientiert an Verschiebungen im Detail machen, Sperrflächen abzweigen, die 12m jeweils zwischen ruhendem und fließendem Verkehr aufteilen usw.

    Endlich ein Gleichgewicht zwischen den Verkehrsteilnehmern auch in der Hinsicht, dass man sich mit seinem Partner:in nebeneinander durch die Stadt bewegen kann. Als Fußgänger kann und darf man das. Als Autofahrer kann und darf man das. Die FDP will das zukünftig offensichtlich auch Radfahrern ermöglichen.

    Insgesamt erhöht diese Aufteilung die nutzbare Kapazität der Verkehrsfläche gewaltig und verflüssigt die Verkehrsströme. Möglicherweise entsteht dadurch Raum für Begrünung bis hin zu Bäumen mit den entsprechenden Vorteilen für das Stadtklima.

    Mit der Forderung nach "Gleichgewicht bei den Verkehrsteilnehmern" denkt die FDP wirklich progressiv und weitsichtig. Immerhin berücksichtigt sie dabei die wirtschaftlichen Interessen der Autoindustrie und nicht nur die Klimaziele (wegen denen der KFZ-Verkehr wesentlich konsequenter zurückgedrängt werden müsste.

    Danke!

    Dieser Forderung sollten sich die anderen Fraktionen anschließen.

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  4. Die Betterlamplen könnten durch breite Zebrastreifen ersetzt werden, wo die Fussgägner immer Vortritt haben. Wäre doch mal schön wenn es in Stuttgart einen Ort gäbe, wo Fussgägner und Fahrradfahrer immer Vorang vor den Autos haben. Normalerweise ist es ja oft umgekehrt.

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    1. Es handelt sich leider um eine Bundesstraße, auf der tagsüber 50 km/h gefgahren wird und eine, sagen wir mal StVO-konforme Geschwindigkeitsbregrenzung für den Berufsverkehr tagsüber nicht einfach angeordnet werden kann. Und bei Tempo-50-Straßen sind wiederum Zebrastreifen nicht ohne eiteres erlaubt. Ich wäre aber auch für viel viele mehr Zebrastreifen anstelle von Fußgänger/ampeln. Wir brauchen eigentlich ein modernes Verekehrsrecht. Haben wir aber noch nicht.

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    2. Ok, schade. Zebrastreifen über die Konrad-Adenauer Strasse, Hauptstätter Strasse und den Wilhelmsplatz mit Vorrang für Fussgänger / Fahrradfahrer wären auch cool. Aber das ist wohl auch eine Bundestrasse mit Temp 50?

      Zumindest könnten die Amplschaltungen so angepasst werden, dass die 4 Ampeln synchron auf grün schalten. Es ist schon etwas eine Zumutung, dass man da machnmal 4x warten muss. Ausserdem ist der Platz auf den Verkehrsinseln etwas gar klein zum warten, insbesondere wenn da mehrere Fahrräder (mit Anhänger) warten müssen und die Autos mit 50 an einem vorbei brausen. Wiederum ist es so, dass die Autos oft mit grüner Welle über die Kreuzungen fahren dürfen, Fussgänger / Fahrradfahrer jedoch nicht. Wäre doch schön wenn es mal einen Ort gäbe, wo Fussgänger / Fahrradfahrer eine Grüne Welle kriegen :-)

      Danke Christine Lehmann für deinen Einsatz für ein Fahrrad- und Fussgänger-freundliches Stuttgart :-) !

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    3. Was meinst Du mit "StVO-konforme Geschwindigkeitsbegrenzung"?

      Als Führer eines Fahrzeugs muss man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, die auf den aufgestellten Schildern steht. Das steht die StVO als Gesetz. Welches Schild aufgestellt wird, d.h. ob und welche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden muss, das steht nirgends in der StVO.

      Die Straßenverkehrsbehörde ist dafür zuständig, Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen, die sie für richtig hält. In Stuttgart ist das Aufgabe des Ordnungsamts, bei einer Bundesstraße ist möglicherweise eine andere Stelle zuständig.

      Die StVO sagt nichts darüber aus, was die Behörde anordnen soll und darf. Sie muss oder sollte sich an die Verwaltungsvorschriften zur StVO halten, die wiederum auf eine Reihe von technischen Regelwerken verweisen. Ob sie sich daran hält, ist vielen Einflüssen unterworfen. Insbesondere redet der Gemeinderat mit. Im Gegensatz zur StVO sind diese Vorschriften kein Gesetz und entsprechend häufig wird dagegen verstoßen. Dein Blog ist voller Beispiele, wo wir dagegen protestieren. Protest, der sich gegen Verstöße der Vorschriften richtet, können die Behörden offensichtlich ignorieren, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

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    4. Vor allem kann hier kein Zebrastreifen angelegt werden, weil mehrere Fahrstreifen in eine Richtung existieren. Eventuell könnte man da in jeder Richtung eine Mittelinsel anlegen, aber das braucht dann schon mehr Platz und Planung als ein normaler Zebrastreifen.

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    5. Jörg
      Die Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften ist 50 km/h. Davon darf nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Sonst kassiert das Verwaltungsgericht die Tempo 30 Anordnung. Unsere Stadtverwaltung ist extrem unkreativ bei den Einzelfallbegründungen. Viele CDU geführte Gemeinden im Umfeld von Stuttgart haben Tempo 30 auf der Hauptstraße durch ihr Zentrum. Das Land BW gibt Hilfestellung, unser Ordnungsamt mag diese Hilfe nicht annehmen.

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    6. Von wegen "kann hier kein Zebrastreifen angelegt werden". Liebe Christine, liebe Blogleser, liebe Verwaltungs- und Behördenmitarbeiter, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen von der KFZ-Raserlobby mit Benzin im Blut und plappert deren Argumente nicht unbesehen nach!

      "Zebrastreifen verboten auf Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h", "Zebrastreifen verboten auf mehrstreifigen Straßen", das alles sind reine Schutzbehauptungen, um den KFZ-Verkehr auf Kosten der anderen Verkehrsarten zu bevorzugen. Es gibt kein Gesetz, was das verbietet.

      Es gibt lediglich eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass eine besondere Überquerungsanlage in der Regel entbehrlich ist bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h und nicht mehr als 500Kfz/h im Querschnitt. Die Fachleute wissen das, nachdem sie Kapitel 6.1.8.1. von RASt 2006 gelesen haben. Dumpfbackige Möchtegern-Motorsportler behaupten halt irgendwas, was in einen Satz passt, ohne sich um die komplexe Faktenlage und den Abwägungsprozess zu kümmern. Ärgerlich, wenn jemand auf deren lautstarke Parolen hereinfällt.

      Nach einem strikten Verbot hört sich das Wort "entbehrlich" jedenfalls nicht an, oder? Wie gesagt, passt bitte auf, dass ihr Argumente und Behauptungen überprüft, bevor ihr sie euch aneignet.

      Über die Verwaltungsvorschriften dürfen sich die Behörden zudem hinwegsetzen, was sie auch regelmäßig praktizieren. Ob sie das aus eigenem Antrieb heraus tun? Haben sie Angst vor aggressiven Kfz-Fanatikern, die um die uneingeschränkte Macht auf der Straße kämpfen? Das könnte vielleicht ein Insider beantworten. Ich kann nur Vermutungen anstellen. Die Frage ist allerdings berechtigt, weil auffällt, mit welcher Tendenz die Behörden sich in den meisten Fällen darüber hinwegsetzen.

      Die Praxis zeigt: Eine Vorschrift aus RASt 2006, ERA 2010 und co wird immer nur dann rausgekramt, wenn sie den Rad- und Fußverkehr behindert, aber regelmäßig missachtet, wenn es um Einschränkungen des KFZ-Verkehrs geht.

      Beispiel gefällig?

      Einen Zebrastreifen auf T30-Straße anzulegen, angeblich generell verboten. Heftigster Protest mit Klageandrohung seitens der KFZ-Lobby, wenn man derartige Überlegungen bei einer Autostraße anstellt.
      Wenn es dagegen um Zebrastreifen auf der Fahrradstraße geht (ebenfalls T30, Hauptverkehrsroute für den schnellen überörtlichen Radverkehr, also das Gegenstück zur B10 und B14): Funkstille, alles mucksmäuschenstill. Na klar, warum nicht, sind sich die Kfz-Fanatiker einig, gerne 5 Stück auf 220 Streckenlänge verteilt (Eberhardstraße, Google Maps Stand 24.4.2019) - das bremst ja "nur" den Radverkehr aus und macht ihn unattraktiv gegenüber dem KFZ-Verkehr.

      Wer hat hier geschrien "Dees derf mr abbr need!!!"?

      Natürlich begründen die Autonarren das Zurückdrängen des Radverkehrs mit vorgeschobenen Argumenten, denen grundsätzlich jeder zustimmen wird, die bezogen auf die fragliche Situation aber jeglicher objektiver sachlicher Grundlage entbehren (z.B. mit der Sicherheit der Fußgänger). Die entsprechende vergiftete Behauptung ist: wer mit Tempo 30 Fahrrad fährt, wird als rasender Kampfradler bezeichnet. Ein Transporter oder LKW mit Tempo 40 dagegen wird als unnatürlich langsam wahrgenommen (gefühlt quasi Schritt-Tempo) und grundsätzlich liebevoll als "Brummi" bezeichnet.

      So versucht mancher Autofahrer, dem beim Stichwort "Solitude" nur "Rennstrecke" einfällt, mit unlauteren Mitteln, den Geschwindigkeitsvorteil des Kfz-Verkehrs zu zementieren und auszubauen.

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  5. Ein wenig OFF-Topic aber sehr bedenklicher Vorgang aus Frankreich, der leicht fassungslos macht. Ist sowas in Deutschland möglich? Claudia Klein

    https://www.spiegel.de/auto/e-bike-werbung-zu-autokritisch-franzoesische-behoerde-verbietet-spot-fuer-fahrradhersteller-a-151fde43-f910-4b93-a0a3-a36c52e7280c#

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    1. Das gehört hier wirklich nicht her, schreibe mir doch in so einem Fall lieber eine E-Mail. Ich glaube, dass das bei uns nicht möglich ist, unser Werberat ist vermutlich anders, aber ich recherchiere das mal und schreibe darüber.

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  6. Jörg
    Die Theo ist durch nur ein Teil eines Straßenzuges. Sie ist lediglich ein kleiner Ausschnitt. Bitte erwähnt dieses immer wieder.
    Von Süd nach Nord
    Rotebühlstraße kein Radstreifen
    Theo erst Radstreifen dann pop-up später Bike-Lane?
    Friedrichstraße mehr als 7 Autospuren, ab Kronenstraße Radfahren verboten!
    Heilbronnerstraße a) wie komme ich über die verbotene Kreuzung, dann schlechter Radweg , diskreminierende Ampel an der Tanke, Engstelle am Friedhof
    Also wie war das jetzt mit dem Ungleichgewicht Auto zu Fahrrad?

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