8. Juli 2020

Weg mit dem Radweg - Baustelle Augsburger Straße

Wieder mal nicht an Radfahrende gechacht. Aus dem Radweg wird unversehens ein Gehweg. 

Radler müssen auf die Fahrbahn in der Augsburger Straße in Cannstatt. Und an der Halstestelle Schlotterbechstraße sieht die Kreuzung mit der Stubaierstraße so aus (Foto unten).

Darauf hat mich Blogleser Alexander aufmerksam gemacht, der mir auch die beiden Fotos geschicht hat. Wozu ist der Gehweg denn mal als Radweg ausgewiesen worden?


Man legt ja Radwege gemischt mit Gehwegen deshalb an, weil man die Fahrbahn den Radfahrenden nicht zumuten will. Dahinter steckt meist die Ungeduld der Autofahrenden mit den Radfahrenden vor ihnen auf der Fahrbahn, die zu gefährlichen Überholmanövern führt, also die aus dem Verhalten von Autofahrenden entstehenden Gefahren für die Radfahrenden. Und die sind nun weg, nur weil der Radweg weg ist?

Aus einem Radweg einfach mal kurz einen Gehweg machen, geht nicht. Kann nicht gehen, wenn der Radweg an dieser STelle mit seiner Verpflichtung, auf dem Gehweg zu radeln, aus bestimmten Gründen (Sicherheitsgründen) angelegt wurde. Das hieße nämlich, Radfahrende nun bewusst einer Gefahr aussetzen. Darüber freuen sich nur Fahrbahnradler, die 12-Jährige und deren Eltern aber nicht, die plötzlich ins Autogetümmel muss.

Geht so gar nicht!

Der vom Gemeinderat beschlossene Zielbeschluss Fahrradstadt Stuttgart legt unmissverständlich fest, dass Radverkehrsanlagen immer befahrbar sein müssen. Sie können nicht einfach unterbrochen werden oder ersatzlos verschwinden. Der entsprechende Paragraf lautet:  12.    Die Radverkehrsanlagen werden stets ganzjährig befahrbar gehalten.

8 Kommentare:

  1. Liebe Christine, Mitarbeiter vom Ordnungsamt haben mir letztes und vorletztes Jahr mitgeteilt, dass bisher noch jedes Jahr andere Aufgaben höher priorisiert wurden, sodass sie noch nicht damit beginnen konnten, sich mit den Änderungen der StVO-Novelle von 2009/2010 auf den Fahrradverkehr zu beschäftigen.

    Das betrifft einerseits die Überprüfung und Bewertung der Benutzungspflicht von Radwegen: Für Radwege muss seitdem grundsätzlich die Benutzungspflicht aufgehoben werden, wenn nicht eine besondere, spezifische Gefahr für Radfahrende auf der Straße besteht. Dabei muss die Straßenverkehrsbehörde nicht nur die Gefahrensituation auf der Straße prüfen. Ein Radweg (und auch Fußweg+"Radfahrer frei") darf zudem nur angeordnet werden, wenn der Seitenraum dafür geeignet ist, d.h. dem Stand der Technik entspricht. Nach meiner Erinnerung ist der Grenzwert: Auf einem Gehweg, der schmaler ist als 2,50m + zusätzlicher Sicherheitsraum von 50cm, wenn sich direkt daneben hohe Hindernisse wie Hauswände befinden. Das könnte hier knapp sein, die Beschilderung wäre demnach rechtmäßig. Wenn die Straßenverkehrsbehörde diese zwei Dinge jetzt endlich geprüft hat und festgestellt hat, dass sie seit 10 Jahren die Benutzungspflicht illegalerweise angeordnet hat, dann wäre die Beschilderung prinzipiell in Ordnung.

    Wenn allerdings bis zu diesem Schild Radfahrer im Seitenraum erlaubt waren oder gar Benutzungspflicht bestand, dann fehlt offensichtlich die Überleitungskonstruktion auf die Straße mit Bordsteinabsenkung und mit einem kurzen Radfahrstreifen, der in kurzen Schutzstreifen übergeht. Dann wäre der Verkehr also doch wieder illegal geregelt.

    Aber vielleicht ist ja die Baustelle gerade dazu da, um die baulichen Mängel der Radverkehrsanlagen zu beseitigen. Wir werden es sehen...

    Genauso wie mit der Überprüfung der Benutzungspflicht ist das Ordnungsamt auch im Rückstand mit der Auswertung, an welchen Kreuzungen mit Ampelanlagen Fahrradampeln und Fahrradfurten installiert werden müssen. Die entsprechende Übergangsfrist für das Tiefbauamt, um die Fahrbahnmarkierungen und Ampelanlagen entsprechend umzustellen, ist am 31.12.2016 ausgelaufen. Die Stadt Stuttgart ist hier also erst knapp 3 1/2 Jahre im Rückstand. Du weist im Blog seitdem ja regelmäßig darauf hin, Stichwort "Radsymbol auf Streuscheibe", wobei - Pech für die Behörden - diese einfache Lösung zur Legalisierung der Ampelregelung nicht auf allen Kreuzungen in Frage kommt und tatsächlich eigene Radampeln installiert werden müssen.

    Meine letzte Rückfrage war vor etwa einem Jahr. Seitdem hat sich möglicherweise viel geändert und ich beklage mich zu Unrecht.

    Haben Oberbürgermeister und Ordnungsbürgermeister im Gemeinderat offengelegt, welcher Anteil am Budget für den Radverkehr für diese beiden Aufgaben abgezweigt werden müssen, wie viel Personal dafür eingesetzt wird und bis wann der Rückstand aufgeholt sein wird?

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  2. Das Verkehrsschild im Hintergrund (direkt vor der Baustelle) auf dem unteren Foto: ist das eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ist das ein Verbotsschild für Radfahrer (kombiniert mit Abbiegeverbot)? Das wäre dann eine überraschende Sackgasse für Radfahrer ohne ausgeschilderte Umleitung.

    Das untere Foto dokumentiert definitiv eine Radfahrer-Sackgasse. Nach der Kreuzung keine Radfahrer-Freigabe mehr auf dem Gehweg (nicht verwunderlich, der ist sowieso viel zu schmal und unzulässig mit Pfosten vollgestellt) und Abbiegen nach rechts verbietet das Schild. Gibt es wenigstens eine Art Wendeplatte am Ende dieser Radverkehrsführung, die das Umdrehen von Lastenrädern und Rädern mit Anhängern ermöglicht?

    Könnte der Gemeinderat die Straßenverkehrsbehörde bitte beauftragen zu prüfen, welche Baustellenbeschilderung sie angeordnet hat? Könnten die Behörden bitte die Baustellenfirma zur Kasse bitten, wenn diese mit eigenmächtiger ungenehmigter Beschilderung derart massiv in den Straßenverkehr eingegriffen haben sollte?

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    1. Es ist ein Verbotsschild für Radfahrende. Du kannst Fotos auch vergrößern, wenn du drauf klickst. Dann kann man manche Details genauer erkennen.

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    2. Holger, es ist aussichtslos das AfÖ darum zu bitten, in Fällen in denen Baufirmen gegen Anweisungen der Behörde handeln dies zu sanktionieren. Obwohl es sich in solchen Fällen nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird dies von der Amtsleitung und auch Sachbearbeitern abgelehnt. Ich habe das schon mehrmals durchgespielt. Selbst in so krassen Fällen wie die Sperrung des Radwegs an der Heilbronnerstr. im Bereich des GENO Hochhauses (zwischen Vordernbergstr. und Türlenstr.)wurde das von Frau K. persönlich mir gegenüber abgelehnt. Die Konsequenz war damals, Rad über die Gehwegtreppen tragen oder auf der Heilbronnerstr. zu radeln (auf der gegenüberliegenden Seite gibt es an dieser Stelle weder Geh- noch Radweg). Dennoch ist es richtig es immer wieder einzufordern (weiches Wasser bricht den Stein :-))

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  3. Eine gelbe Karte habe ich am Samstag erstellt. Mal schauen, wie lang der Zustand dort noch anhält.

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  4. Die Stichwörter heißen: Professionelles Baustellenmanagement und Rechtstreue von Amsträgern. Ich finde es nur noch 'verstörend' was seit Jahren in Stuttgart abgeht. Und ich kann nicht mehr an 'Zufälle' oder 'Unvermögen' glauben. Für mich geschieht das alles unter Vorsatz. Streckenweise wirkt das wie 'Sadismus' auf mich.

    Solange Amtsträger für ihr handeln nicht juristisch belangt werden, solange wird sich nichts bessern...Claudia Maier

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  5. Naja Ein Radweg ist das dort nicht, sondern einfach eine Anordnung, dass Radfahrer den Gehweg benutzen müssen und das verstößt sowieso gegen geltende Rechtsprechung. Desweiteren werden Radfahrer auf Gehwege verbannt, damit Autofahrer ungestört rasen können. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist also eigentlich ein guter Punkt an dieser Sache. Das man Radfahren auf dem Gehweg gänzlich verbietet und Radfahrer auf der Fahrbahn drangsaliert, ist wieder ein anderes Thema. Wo du absolut Recht hast: Die Stadt hält sich nicht an selbstgesteckte Ziele. Viel gravierender finde ich die Baustellenampel, die in Feuerbach, Wiener Str. auf den Radweg gestellt wurde oder die komplett-Blockade am Ortseingang von Botnang.

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  6. *Update*
    Bis heute hat sich an der Beschilderung nicht viel geändert. Die Gelbe Karte hat wohl nicht viel gebracht.

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