18. Januar 2021

Gehwege mit Umleitungsschildern vollgestellt

In Untertürkheim müssen die Abwasser- und Wasserleitungen vom Bahnhofsgelände weg unter die Straßen verlegt werden.

Das führt nicht nur für den Autoverkehr zu Umleitungen, sondern auch für den Radverkehr. Baustellen müssen sein, und sie bedeuten für alle Unbequemlichkeiten. Der Radverkehr wurde hier nicht vergessen. Das ist gut. Aber einfach wird es nicht. Blogleser Alex hat sich die Situationen sehr genau angeschaut und viele Fotos gemacht. Vielen Dank. 

Bedenklich übrigens, dass fast alle Verkehrzeichen auf den Gehwegen stehen, die teils viel zu schmal dafür sind. Hier die Beschreibungen
von Alex:

Wir fangen am Benzplatz an und fahren durch Untertürkheim zur Augsburger Straße. Durch die Bahnunterführung müssen alle. 

Hier wurde die Fußgängerunterführung zum Radweg erweitert (der ist sonst links davon).

Hier der Benz-Platz mit Baustelleneinzäunung.
 


 

 

Hier alles von oben.


 

 

 

Dieser armen Sau wurde das Fahrrad eingezäunt.
 

Die erste verwirrende Beschilderung: Ich komme jetzt aus der Fußgängerunterführung. Die Fußgänger sollen rechts, aber ich als Radfahrer geradeaus? Dort wird die nächsten Tage der Boden aufgerissen, wird also schwierig.
 Vermutlich hat der Aufstellende vom ehemaligen Radweg (links von mir) aus gedacht. Wenn dort ein Radfahrer kommt, so passt der Pfeil. Leider kann man den Radweg links von mir ja gar nicht mehr benutzen. Hier wurde nicht richtig mitgedacht, dass die Radfahrer:innen jetzt ja durch denselben Tunnel kommen wie die Fußgänger:innen.
 Also biegen die Radler:innen jetzt hier rechts ab, müssen also über den Bürgersteig. Zwangsweise.

Und fahren weiter auf dem Bürgersteig.  Und kommen kaum durch, weil hier alles mit Schildern vollgepakt wurde. Ansonsten sieht man, wie die Fußgänger:innen um die Baustelle (das zukünftige Loch) herumgeleitet werden. Schilderwald.

Die zukünftige Baustelle. Schilderwald.


 

 

 


Ja, die liebe Polizei, den Freund und Helfer, aber Vorbild? 
Diese Straße ist derzeit vom Durchgangsverkehr befreit, es ist gar nicht nötig auf dem Gehweg zu parken.

 

Alle Schilder stehen auf dem Gehweg.
 

 

 

 

Ist klar, Radfahrer links. 


 

 

 


Von der andere Seite: Radfahrer nach rechts. Mal wieder Schilder auf auf den Gehweg gestellt.


 

 

Neue Einbahnstraßenregelung, für Fahrräder frei. Auch hier stehen wieder viele Schilder auf breiten Füßen auf dem schmalen Gehweg.


 

 

Die Durchfahrt der Sackgasse ist frei.
 An dem Schild rechts (Fahrrad frei) bin ich zu Fußg schon fast mit meinem Auge hängengeblieben. Für große Leute ist die Ecke des Schildes in einer gefährlichen Höhe, außerdem kommt das Schild unvermittelt direkt nach der Ecke. Warum Fußgänger mit Haut und Haaren gefährden, wenn man das Verkehrsziechen auch auf die Fahrbahn stellen könnte? Da gefährdet man nur den Lack von Autos, wenn ihre Fahrer:innen nicht aufpassen.

Ist die Durchfahrt wirklich frei? Ja, NOCH!


 

 

Hier wird auf die Sperrung hingewiesen, passt.


 

 


Das Loch
 

 

 

 


Der Gehweg rechts ist so dermaßen vollgestellt, da dachten sich die Leute wohl: Da können wir unsere Papiertonne auch noch hinstellen, das stört niemanden mehr, da läuft eh keiner mehr.


 

Das linke Schild steht nicht (mehr) auf dem Gehweg, ich habe es runtergezogen.
 Hier hätte man die Radfahrer:innen links abbiegen lassen können, in die Silvrettrastraße. Hat man aber nicht, man lässt sie lieber nochmal den Berg hochstrampeln in die Stubaier Straße.

 

Die Baustelle: Durchfahrt für Radfahrer angeblich möglich, aber die müssen dann schon über den Bürgersteig. 


 

 

Jetzt wird’s interessant. Hier ist ein Schild für eine Radweg-Umleitung, jedoch ist das noch die Silvretta-Straße. Und genau hier komme ich jetzt zum Punkt: Wieso werden alle Radfahrer auf die Stubaier Straße umgeleitet, wo jetzt sämtlicher Autoverkehr unterwegs ist, wenn die parallel laufende Silvrettastraße viel besser geeignet ist? Erstmal muss ich nicht so weit den Berg hoch, zweitens ist die Silvretta kaum befahren da ungünstig gelegen für den Autoverkehr und sie ist eine Einbahnstraße.
 

Zeigt die Schlotterbeckstraße, eine temporäre Einbahnstraße.


 

 

 

Die Stubaier Straße mit Umleitung.


 

 

 

 

Ende der Umleitung. 


 

 

 

Von Cannstatt aus kommend. Man soll also schon in die Stubaier und nicht in die Silvretta, aber falls das jemand nicht sieht, hat man an der Silvretta halt nochmal ein Schild hingestellt. Die Straße wäre aber viel besser geeignet.

 


Hier die Karte. Wir sind der roten Linie gefolgt. Die blauen Linien zeigen die anderen Radrouten, die zum Neckar führen oder von dort kommen.

Alex resümiert: Ich frage mich jetzt, wie ich diese Umleitung bewerten soll. Irgendwie ist es nicht ganz durchdacht, aber immerhin hat man überhaupt an die Radfahrende gedacht, nicht einfach mal wieder den Radweg gesperrt. Am meisten stört mich, dass wieder alle Verkehrszeichen auf dem Gehweg stehen.

7 Kommentare:

  1. An sich ist das mit den Aufstellhöhen und Mindestabständen beim Aufstellen von Verkehrsschildern nicht so schwer (sehr anschaulich, inkl. Kompromiss-Empfehlungen bei begrenztem Platz, beschrieben unter: http://www.rsa-95.de/15/VZ-Montage/VZ-Montage.htm):

    Mindest-Aufstellhöhe über Gehwegen: 2,00 m
    Mindest-Aufstellhöhe über Radwegen: 2,20 m
    verbleibende Mindestbreite Gehweg: 1,00 m
    verbleibende Mindestbreite Radweg: 0,80 m
    verbleibende Mindestbreite gemeinsamer Geh-/Radweg: 1,60 m

    Nach eigener Erfahrung interessiert aber zumindest in Esslingen und Ostfildern eine Missachtung einer ordnungsgemäßen Baustellensicherung und Beschilderung für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen die zuständigen Bauämter kaum. Auf entsprechende Hinweise wird keine oder eine nur ungenügende Nachbesserung veranlasst. Dies kennend, machen es sich die Bauunternehmen beim Aufstellen der Schilder natürlich einfach.

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    1. Da inzwischen überall Radverkehr zulässig ist, soweit er Kinder begleitet, muss die Unterkante auf Gehwegen auch immer mindestens 2,20 m hoch sein.

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  2. Hallo, sehr schöner Blog, ich habe Ihren Beitrag gelesen. Es ist sehr informativ und nützlich. Vielen Dank für das Posten und Teilen mit uns. Ihr Schreibstil ist sehr schön
    Boxhandschuhe

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  3. "Diese Straße ist derzeit vom Durchgangsverkehr befreit, es ist gar nicht nötig auf dem Gehweg zu parken."
    Also ist es nötig auf dem Gehweg zu parken, wenn es Durchgangsverkehr gibt?

    "Alle Schilder stehen auf dem Gehweg."

    Das ist auch nach Vorschriften korrekt so. Die gehören in den Sicherheitsabstand zwischen Gehbahn und Fahrbahn der auf Höhe der Gehbahnen liegt. Manchmal sieht man das in deutschen Städten noch, wenn die Pflasterung an den Rändern anders ist als die der Gehbahn. Darauf fallen auch all diejenigen rein, die Bruttomaße messen und dann meinen, da käme man zu Fuß noch durch. Wenn diese Flächen fehlen, dann ist das ein Problem des Straßenbaus, aber nicht des Straßenverkehrsrechts, auf dessen Grundlage die Umleitung erfolgt.

    "Für große Leute ist die Ecke des Schildes in einer gefährlichen Höhe, außerdem kommt das Schild unvermittelt direkt nach der Ecke."

    Sachgerecht ist, dass die Unterkante mind. 2,20 m über Gehweh-Boden ist.

    "Das linke Schild steht nicht (mehr) auf dem Gehweg, ich habe es runtergezogen."

    Das ist u. U. als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr anzusehen und bei enger Betrachtung womöglich eine eigenmächtige Änderung der Anordnung und damit Amtsanmaßung.

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    1. @ Anonym, "Alle Schilder stehen auf dem Gehweg. Das ist auch nach Vorschriften korrekt so.":

      Nein, das stimmt nicht. Die Verkehrsfläche Gehweg (und Radweg) muss (in Mindestbreite) auf jeden Fall freigehalten werden. Der anders gepflasterte Bereich ist der Sicherheitsstreifen (i.d.R. nach Vorschrift 60cm breit). Unübersichtlich ist, dass er nicht markiert sein muss. Auf den gehören Verkehrsschilder, auch Baustellenschilder. Wenn der verbleibende Rest des Gehwegs/Radwegs nicht freigehalten werden kann, müssen die Verkehrsschilder wirklich auf der Straße aufgestellt werden. Stuttgarts Behörden wissen das ganz genau. Sie haben eine entsprechende Broschüre der AGFK, bei der Stuttgart Gründungsmitglied ist. Die Broschüre fasst die Regelungen der einschlägigen Verwaltungsvorschriften kompakt und übersichtlich zusammen. Das hilft Leuten, denen das Verstehen des Behördendeutsch der Verwaltungsvorschriften schwer fällt (mir z.B.).

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    2. Es gibt keine rechtsverbindliche Mindestbreite für Geh- und Radwege. Die VwV-StVO kennt nur eine Soll-Vorschrift: "Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:"

      Also in der VV-StVO steht explizit: "Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist."

      Die Broschüre kann ich auf der Webseite nicht finden. Maßgeblich für die Straßenverkehrsbehörde ist allein die VwV-StVO.

      Somit wird dann hier jemand dafür kritisiert, dass er korrekt handelt. Wen das Ergebnis sollte die gesetzlichen Grundlagen etc. kritisieren.

      /np

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    3. Stuttgart hat allerdings die Charta für Fußgänger:innen unterzeichnet, die es nebenbei Wirten schwer macht, ihre Gastronomie auf Gehwege zu stellen. So etwas wie Barrierefreiheit wird in den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen auch genannt (https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/46981/), die gerade überarbeitet werden.

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