4. Juni 2022

Das Problem mit den S-Pedelecs

Es gibt kaum Strecken, auf denen sie fahren können. Radwege sind verboten und viele Überlandstraßen im Grunde viel zu gefährlich, vor allem nachts. 

S-Pedelecs bekommen Motorkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, während Pedelecs ab 25 km/h ohne Motor fahren. Eine Österreichische Studie hat jedoch gezeigt, dass S-Pedelcs nicht so schnell gefahren werden, wie sie können, sondern in der Stadt mit durchschnittlich 28.7 km/h und außerorts mit durchschnittlich 31,7 km/h unterwegs sind. Für Pedelecs lagen die Werte bei 23,9 bzw. 24,6 km/h. 

Mit S-Pedelecs ist man also nur etwas schneller unterwegs als mit normalen Pedelecs.

Auf einer Strecke um die 10 km ergibt sich gegenüber dem Pedelec ein Zeitgewinn von 4 Minuten. Zwischen 5 und 25 km kann ein S-Pedelec den Zeitverlust zur reinen Autofahrzeit gegenüber dem Pedelec halbieren. Allerdings gilt das Zeitverlustproblem zum Auto nur für den sehr theoretischen Fall, dass man mit dem Auto ohne Stau und Ampelaufenthalte durchruscht. Real ist man mit dem Fahrrad, auch mit dem Pedelec auf 6 km nicht langsamer als mit dem Auto, und auf 10 km immer noch schneller als ein Auto zur Hauptverkehrszeit. Den Vorteil nicht mit eingerechnet, dass man mit dem Fahrrad keinen Parkplatz suchen und von dort nicht zum Ziel laufen muss. 

S-Pedelecs brauchen  Versicherungskennzeichen, und man braucht einen Führerschein von mindestens der Klasse AM (Rollerführerschein ab 16), außerdem muss ein Helm getragen werden. Das wurde in der Studie nicht als besonderer Hürde wahrgenommen. 

Das Hauptproblem ist das Fahrverbot auf Radwegen. Die größte Hürde für den Kauf eines S-Pedelcs ist, dass man mit ihnen immer wie ein Kleinkraftrad (Moped) auf der Straße unterwegs sein muss. Das macht den Vorteil des Radfahrens gegenüber dem Autofahren zunichte. 

Die Regeln: Mit S-Pedelecs darf man keine Radwege befahren (auch dann nicht, wenn sie für Mofas freigegeben sind, die ja nur 25 km/h fahren), auch keine Fahrradstraßen, sei sei denn, sie sind für den Autoverkehr freigegeben. Einbahnstraßen in Gegenrichtung darf man mit den Speed-Pedelecs auch nicht fahren. S-Pedelecs dürfen auch nicht auf Wald-, Feld oder Wirtschaftswegen fahren, also nicht auf Feldwegen. Deshalb kann man mit ihnen dem Straßenverkehr nicht entkommen. Auch Kinderanhänger oder Lastenranhänger (für Hunde oder so), darf man ihnen nicht anhängen. Seitliche Kupplungen dürfen an S-Pedelecs nicht angebracht werden. Ich hoffe, S-Pedelec-Fahrenden sind die Regeln bekannt, den meisten anderen Radler:innen sind sie nicht bekannt, wie diese Twitter-Diskussion zeigt. 

Das Problem auf den Autofahrbahnen: knappes Überholen. Als sehr problematisch erlebten es die S-Pedelec-Fahrer:innen der österreichischen Studie, dass sie mit ihren Rädern immer auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit en Autos unterwegs sein mussten, was gerade bei Landstraßen einen erheblichen Stressfaktor darstellt und nachts (da passieren über Land die meisten Radunfälle) auch gefährlich werden kann. Ein S-Pedelec kann bei Tempo 30 in der Stadt wunderbar im Autoverkehr mitschwimmen, aber schon bei 40 oder 50 erfordert das starke Nerven, eine sehr gute Fahrbahnqualität und Fahrkönnen. S-Pedelec-Radler:innen erlebten, dass sie oft von Autos überholt werden, und das nicht immer mit gebotenem Abstand. Deshalb fühlten sich in der Österreichischen Studie einige S-Pedelec-Fahrer:innen im Verkehr gefährdet, also unsicher. Zwei Drittel der Leute, die an dem Versuch teilgenommen hatten (erst Pedelec, dann S-Pedelec zum Pendeln) sagten, sie würden sich kein S-Pedelec kaufen. 

Pedelc-Radlerin und Blogleserin Anja hat mir das Foto (oben) von ihrem S-Pedelec geschickt, mit dem sie in München herumfährt. Sie schreibt dazu: "Das Achtungsschild hab ich dran, weil es für überholende Autos oft zu knapp wird mit Gegenverkehr, weil sie meine Geschwindigkeit unterschätzen (weiß nicht, ob es überhaupt gesehen wird), sie rechnen mit 20 km/h, aber 15 km/h mehr macht da einiges aus." Und weiter schreibt sie mir: "In Foren beschreiben viele S-Pedeled FahrerInnen, sie fahren teilweise um ihrer Sicherheit willen auf Radwegen (meist mit Nummernschild im Rucksack, "abgefallen", weil sie wegen des Verbots unerkannt sein wollen, und dort seit Jahren völlig ohne Probleme ganz anständig: Kann ich auch für mich so bestätigen, ich habe mein Nummernschild allerdings immer dran, um meine Berechtigung zur Straßennutzung kenntlich zu machen. Mein S-Pedelec ist oft einfach nur ein Fahrrad (zb. mit Familie im Wald), aber wenn ich weit muss und nicht ewig Zeit habe, ist es ein S-Pedelec. Ich weiß, es sind nicht alle toll diszipliniert, aber ich glaube an das Gute im Menschen, ein Großteil hält sich weitgehend, zumindest soweit es die Vernunft verlangt, an wichtige Regeln.

Die österreichische Studie empfiehlt, dass einerseits Fahrbahnen sicherer für S-Pedelec-Fahrende gemacht werden (wie auch immer) und anderseits, dass wenigstens die Zubringer-Radwege (also im Grunde das, was was wir als Radschnellwege zwischen den Städten planen) für S-Pedelecs freigegeben werden. Das erlaubt die StVO und das Zusatzschild dafür existiert auch bereits. Die AGFK Baden-Württemberg schließt sich dieser Forderung an. Auch der VCD und der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) sind für Änderungen der StVO. Die Hersteller von S-Pedelecs natürlich sowieso. In der Schweiz sind Radwege für S-Pedelecs freigeben. Dort macht der Anteil von S-Pedelecs an E-Rädern schon 20 Prozent aus. Die Hersteller von S-Pedelecs schlagen Deutschland Tempolimits für S-Pedelecs auf Radwegen von 25 km/h vor, was allerdings etlichen sportlichen Normalradlern gar nicht passen dürfte, denn die dürften ja dann auch nicht schneller sein, was sie auf gerade Strecke und bergab aber sein könnten. 

Als Tübingen ankündigte, verschiedene Radwege für S-Pedelecs freizugeben, habe ich mich schon mal mit diesen Fragen beschäftigt. Seit Ende 2019 sind zumindest Teile des Radwegnetzes für S-Pedelcs freigegeben, wie viele, weiß ich nicht. Dafür gibt es ein eigenes Schild, unter dem auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hängt. 

In Stuttgart kann man derzeit praktisch nicht legal S-Pedelec fahren, vor allem dann nicht, wenn man regelmäßig zwischen Cannstatt und Stuttgart pendelt. Denn die direkte Verbindung, die Cannstatter Straße mit Schwanenplatztunnel ist Kraftfahrstraße und damit für alles verboten, was technisch nicht in der Lage ist, schneller als 60 zu fahren, also auch für S-Pedelecs. Auf den parallelen Radwegen dürfen S-Pedelecs aber nicht fahren. Man muss für den Weg nach Cannstatt den Stuttgarter Osten oder die Löwentorstraße nahmen und wird von Autos gejagt oder steht mit ihnen im Stau. Man müsste also den Radweg durch den Schlossgarten, übers Leuze und die König-Karlsbrücke für S-Pedelecs freigeben. Doch diese Radwege sind teils sehr eng und im Sommer von vielen Spaziergänger:innen und Familien auf Fahrrädern bevölkert. Da stören schon Normalräder und Pedelecs. Aber wenn es auf der Cannstatter Straße einen Schnellverbindungsradweg gibt, dann müsste man neu über eine Pedelecfreigabe (auch der sich anschließenden Radwege) nachdenken. 

Die Angst vor rasenden Radlern ist in Stuttgart groß.  Natürlich müssen schnelle Pedelecs nicht so schnell fahren, wie sie technisch können (auch mit einem Porsche fährt man ja in der Stadt nicht 200, auch wenn er es kann) und sie tun es ja meistens auch nicht. Zusätzlich müsste und kann man ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufhängen. Andererseits bergen Ausnahmen, also Freigaben auf einigen Strecken, immer das Risiko, dass nicht freigegeben Strecken ebenfalls befahren werden, so wie wir zahlreich auf Gehwegen radeln, die nicht freigegeben sind, weil wir die Verkehrszeichen nicht sehen oder sie uns egal sind. 

Meine ganz persönliche Bemerkung: Im Grunde sind S-Pedelecs eine technische Fehlkonstruktion. 45 km/h ist doch eigentlich viel zu schnell für ein dann doch wieder leichtes Fahrzeug auf zwei so schmalen Reifen: Es würde völlig reichen, wenn sie bis 30 km/h Kraftzugabe bekämen und danach gedrosselt würden. Ich weiß von einigen Pedelec-Fahrenden, dass sie ihre Pedelecs mit amerikanischer Einstellung fahren, also mit Kraftzugabe bis 30 km/h. Und diese Begrenzung erst ab 30 km/h bei der Kraftzugabe könnte ich mir wiederum für alle Pedelecs gut vorstellen. 




27 Kommentare:

  1. Die Cannstatter Straße ist zwar Kraftfahrstraße, der Tunnel selbst allerdings nicht. Dort existiert nur ein Verbot für Fahrräder. Mit S-Pedelecs, Mofas, etc. darf man also da durch fahren, wenn man zB von der Neckarstraße kommt und nach Cannstatt will.

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    1. Danke für den Hinweis, das stimmt. Im Tunnel ist nur das Radfahren verboten, und dieses Schild gilt nicht für S-Pedelecs. Über die Neckarstraße kann man den Tunnel also mit dem S-Pedelec anfahren. Kommt man von Cannstatt her, müsste man sich dann allerdings im Tunnel auf die linke Spur einordnen und an der Ampel nach dem Tunnel nach links Richtung Neckarstraße abbiegen. Auch nicht gerade stressfrei, zumal Autofahrende in Stuttgart überhaupt nicht mit Radfahrenden im Tunnel rechnen und im höchsten Maß irritiert sein dürften, weil sie die Regeln für S-Pedelecs ja auch nicht kennen.

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  2. Aha, Ihr Pedelec fährt also > 60 km/h 🤪
    (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.

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    1. Das hast du falsch verstanden, liebe:r Anonymus:a: Nur das Kraftfahrtstraßenschild verbietet S-Pedelcs, das Fahrrad-verboten-Schild hingegen nicht.

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  3. bei meinen Fahrten in Stgt sehe ich kaum einen Zeitvorteil für das S-pedelec, da die häufig direkteren Strecken über Wald- und Forstwege nicht benutzt werden können.
    Das kann man mit einer höheren Geschwindigkeit kaum ausgleichen.

    Tho

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  4. Ich fahre seit 10 Jahren mit S-Peds als spezialisiertem Pendler-Rad, und da hat es durchaus seine Berechtigung.

    Die Geschwindigkeits-Zahlen der Studie kann ich weitgehend bestätigen. Ich bin mittlerweile fast mit 35 km/h unterwegs, weitgehend außerhalb über Feldwege. Mit den meisten S-Peds kann man solch einen Durchschnitt allerdings nicht erreichen, ich fahre eines der leider seltenen Rennrad-S-Peds.
    Mit dieser Geschwindigkeit kann ich auf einer Entfernung von 29 km und 50 Minuten Fahrzeit durchaus mit dem Auto konkurrieren. Ich brauche pro Strecke 10 Minuten länger, bin nicht durch Staus geplagt, und habe auf meinen Wegen eh viel mehr Spaß. Die Feierabendrunde ist quasi schon im Weg von und zur Arbeit eingepreist.

    Ich finde die Diskussion um das Radwegverbot albern, denn auch mit dem S-Ped muss man stets partnerschaftlich und der Situation angepasst fahren. Da machen die paar Kilometer Endgeschwindigkeit schlichtweg gar nichts aus. Übrigens sind im Bereich zwischen 30 und 40 km/h auch die meisten Rennradfahrer unterwegs, das ist also keine Frage des Motors.

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    1. Vielen Dank für deine Ergänzung. Ich finde die Diskussion darüber, ob S-Pedelecs auf Radwegen fahren dürfen oder nicht, auch albern, aber so sind wie halt: Fahrräder werden immer sofort für wesentlich gefährlicher gehalten (also ihre Fahrer:innen, weil man ja weiß, Radler halten sich an gar keine Regeln, was ja nicht stimmt) und im Grunde würde die Autoafahrergesellschaft, die zuweilen auch zu Fuß geht, Fahrräder überall verbannen, denn die stören halt, sowohl den Autoverkehr als auch den Radverkehr.

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    2. Ich bin auch seit rund 7 Jahren ausschließlich mit S-Pedelec unterwegs fahre durchschnittlich mit rund 33 km/h bequem durch die Stadt. Das Kennzeichen steckt im Rucksack, da ansonsten alle Radwege tabu wären und ich mit einem solch "leichtem" Kraftrad auf die übliche Strße ausweichen müsste und dort dann eher als störend empfunden werden würde. Hauptstätter Str. mit Tempo 35 ist für Autofahrende wohl eher Hindernis...
      Da das Pedelec rein äußerlich nicht von einem 25er Pedelec unterschieden werden, kann, hatte ich auch noch nie mit irgendwelchen Polizisten Probleme.

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  5. Zitat: "Im Grunde sind S-Pedelecs eine technische Fehlkonstruktion. 45 km/h ist doch eigentlich viel zu schnell für ein dann doch wieder leichtes Fahrzeug auf zwei so schmalen Reifen: Es würde völlig reichen, wenn sie bis 30 km/h Kraftzugabe bekämen und danach gedrosselt würden."

    Dann wären viele Fahrten mit Fahrrädern bergab zu schnell. Wer schneller fahren möchte, müsste dann ein Auto oder mindestens einen Motorroller kaufen (es gibt welche mit maximal 45 kmh).

    Wenn es das Ziel gibt, den Energie- und Flächenverbrauch durch Verkehr zu reduzieren, sind S-Pedelecs im ländlichen Raum eine Möglichkeit, bei Fahrten über mehrere Ortschaften die Nutzung eines Autos zu ersetzen. Auf Streckenteilen zwischen zwei Orten sind 45 anstelle 30 kmh schon interessant.

    Zur Überschrift des Artikels: "Das Problem mit den S-Pedelecs" - ist das wirklich ein Problem mit den S-Pedelecs? Oder ist das Problem, daß der Verkehr überwiegend auf Autos ausgerichtet ist und Leute mit anderen Fahrzeugtypen sehen müssen, wo sie bleiben und wiederum Andere sehen müssen, wie sie damit klarkommen?

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    1. Ich vermute, lieber Anonymus, du bist ein Mann. Ich höre oft, dass Männer nichts dabei finden bei Tempo 50 bergab im Autoverkehr mitzuschwimmen. Die meisten Radfahrenden fahren aber nicht so schnell, denn es erfordert Unerschrockenheit und fahrerisches Können, und entweder Jugend oder sehr viel Fahrraderfahrung, wenn man ein älterer Mann ist. Von Frauen habe ich noch nie gehört, dass sei bei 50 km/h im Autoverkehr mitschwimmen, was nicht heißt, dass es nicht welche gibt. Aber solche Geschwindigkeiten fahrend die meisten Radfahrer:innen nicht, auch weil die Fahrräder gar nicht so stabil sind, dass sie nicht anfangen zu vibrieren.

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    2. Wenn jemand im ländlichen Raum 20 Kilometer Pendelweg hat, davon beispielsweise 3 Kilometer am Arbeitsort in einer Stadt, ansonsten 3 Dorfdurchfahrten mit zusammen 3 Kilometern: Dann verbleiben 14 Kilometer, auf denen 45 kmh anstelle 30 kmh Vorteile bringen würde. Wenn Pedelec, e-Bike und S-Pedelec allesamt bis höchstens 30 kmh Tretunterstützung (ggf. weniger) hätten: Dann wäre - sofern der ÖPNV nichts Verlässliches, einigermaßen Zügiges und bei Bedarf auch in Randzeiten Verfügbares hergibt - ein Motorroller oder ein Auto die attraktivere Wahl. Deshalb halte ich mehr als die 30 kmh für sinnvoll.

      Ich denke schon, daß diese Fahrzeuge so konstruiert sind, daß sie nicht oberhalb 30 kmh beginnen zu vibrieren. Ich würde mich vor einem Kauf im Netz zu in Frage kommenden Modellen informieren.

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  6. Ich fahre mit meinem S-Ped eine Pendlerstrecke aus Stuttgart raus mit 21 km und 350 hm in 45 min, zurück mit 150 hm in 40 min. Der Zeitvorteil ist deutlich. Pro Strecke >10 min, das summiert sich.

    Meine Route ist dabei so gelegt, dass sie möglichst lange Abschnitte enthält, dass man genug Zeit hat, zu beschleunigen und nicht ständig bremsen muss, was den Vorteil minimieren würde. Dabei benutze ich Rad- und Forstwege, aber selbstverständlich mit der gebotenen Rücksicht. Ich will schließlich nicht unser Ansehen beschädigen.
    Das Kennzeichen habe ich wie beschrieben im Rucksack dabei. Fahren ohne Kennzeichen ist nur eine Ordnungswidrigkeit, wohingegen Fahren ohne Versicherung eine Straftat darstellt. Bei einer Polizeikontrolle am Fahrradtag, wo mein Fahrrad auch inspiziert wurde, ist keinem Beamten aufgefallen, dass es ein S-Pedelec ist und ich konnte unbehelligt weiterfahren.

    Ich sehe mich als eine Art Pionier. Die betreffenden Stellen der StVO sind Jahrzehnte alt. Ich warte nicht darauf, bis die Politik die notwendigen und überfälligen Anpassungen vornimmt. Dazu sind die Politiker in dem Punkt viel zu feige und zu weit weg von der Realität. (Ausnahme Palmer)

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    1. Danke für diese Info. Mir war nicht klar, dass fahren ohne Kennzeichen nur eine Ordungswidrigkeit darstellt, es also durchaus ein Option ist, das Kennzeichen, wenn man es schon nicht am Fahrrad hat, wenigstens dabeizuhaben. Mich hat mal ein Polizist angesprochen, weil ich mit einem Fahrrad fuhr, das hinten am Schutzblech eine Fläche für ein Kennzeichen hatte (aber kein Kennzeichen), und meinte, ich führe ein S-Pedelec. Ich habe Nein gesagt und ihm dann angeboten, es mal auszuprobieren. Das wollte er nicht.

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  7. Jörg
    Ich finde es schon schlimm wie das S-Pedelec ausgeschlossen wird. Da die deutschen Gesetze gerne schlecht formuliert sind. Siehe dazu die 250W Pedelec Lüge, wo Bosch und Co indirekt mit 450 W werben (85 Nm bei 80 U/min).
    Das heißt wenn der Markt da wäre hätte das S-Pedelec bestimmt schnell Motoren mit 1 kW was dann doch fast Motorräder sind.
    Aber trotzdem wenn man Standard VW Polo, E-Up oder so was ähnlichen in Zone 30 und Spielstraßen fahren lässt, sollte man S-Pedelecs auf Radwegen gewähren lassen. Die aktuellen Gesetze sind einfach diskriminierend.
    Wer kennen das als Radfahrende natürlich. Fahrräder sind langsam und müssen von Autofahrenden unbedingt auch in Zone 30 überholt werden. Gibt es einen Unfall, heißt es die radelnde Person war zu schnell. Es gibt Momente da tue ich mich mit diesen parallelen Welten bzw. dieser Doppelmoral schwer.

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  8. In den Niederlanden dürfen oder müssen an vielen Stellen 45 km/h Mopeds auf Radwegen fahren. Und niederländische Radwege sind nicht wegen ihres schlechten Ausbauzustands verrufen. Wenn man aber dann das Unfallrisko vergleicht ( siehe ) ist das Unfallrisoko für Mopedfahrer in den Noiderlanden viel größer. Deswegen gehe ich davon aus, das die Freigabe von Radwegen für E-Bikes keine Gewinn an Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrer bedeuten wird.

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    1. S-Pedelecs sind keine E-Bikes ( jedenfalls nicht im Gegensatz zu Pedelecs, die auch oft E-Bikes genannt werden), E-Bikes sind eigentlich elektrische Mofas oder Mopeds. Ich denke auch, dass vor allem Radwege entlang von Landstraßen rasch für S-Pedelecs freigegeben werden müssten. Momentan fehlt noch der Marktdruck, und der entsteht nicht, weil man mit S-Pedelecs eben nicht wie mit Fahrräder fahren darf, was die Kauflust einschränkt.

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    2. S-Peds sind keine E-Bikes, aber dennoch Kraftfahrzeuge. Man muss seinen Fahrzeugschein dabeihaben (Konformitätsbescheinigung genannt), und darf z.B. auch nix trinken wie ein Autofahrer.
      Also lieber nicht an die 1.6 Promille-Schwelle rantrinken! :)
      Theoretisch darf man auch nicht in die Bahn (das blickt da nur niemand).
      Ich hatte mal mit einem Flixbus-Fahrer mal Stress, der mich nicht mitnehmen wollte, weil er nur Fahrräder aufladen muss.
      Da hab ich den Akku abgenommen und dann waren wir uns einig, dass es ein Fahrrad ist. :)

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  9. Liebe Christine, du bedienst dich in deinem hervorragenden Blog jetzt leider der Sprache der Ahnungslosen, ich denke aber, du weißt es weit besser. Der "Strassenverkehr" ist plötzlich der "Autoverkehr", Fahrbahnen sind "Autofahrbahnen", "Radwege" sind alles, wohin der Radverkehr vor dem Autoverkehr flüchten darf/muss, also praktisch dasselbe wie der Fußverkehr.

    Wenn in Stadtratssitzungen diesselbe Sprache (gedanklich) gesprochen wird, wundert mich eigentlich gar nichts mehr. Ich bin mehr denn je der Überzeugung, dass unsere heutigen Strassenverkehrssituationen eigentlich nichts mit der STVO zu tun haben, sondern vielmehr mit der beharrlichen Weigerung, deren Inhalt mal richtig ernst zu nehmen.

    Denn dann gäbe es längst keine Radfahrer mehr auf Gehwegen, Radweg-Benutzungspflichten wären touristische Attraktionen, und der zur Verfügung stehende Platz auf den Fahrbahnen wäre längst so aufgeteilt, dass Fahrräder (ob S-, Pedelec oder ohne Motor) und Autos ihn völlig konfliktfrei nutzen könnten.

    Denn das ist der genuine Auftrag des Gesetzgebers an die lokalen Straßenverkehrsbehörden und deren "Epic Fail" wird u.a. durch den Missbrauch der Begriffe (Straße vs. Fahrbahn, Fahrrad vs. Fahrzeug, usw) aufrecht erhalten.



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    1. Liebe Anonyma oder lieber Anonymus, du kritisierst mich persönlich, ohne deinen Namen zu nennen. Nenne ihn bitte, so wie ich mein Gesicht und meinen Namen zeige. Wenn nicht, lösche ich deinen Beitrag in ein paar Stunden.

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    2. Jörg
      Das mit den Begriffen ist schwer. Verwaltungstechnische korrekte Begriffe helfen nachher auch nicht, das versteht kaum jemand. Gemeiner Weise wurden in den Vorschriften umgangssprachliche Begriffe verwendet.
      Fachdeutsch ist Fahrbahn, das wo die Autos fahren. Für die meisten Menschen hat ein Radweg eine Fahrbahn. Dabei wurde vielleicht der Fußweg Rad frei mit einen Radweg verwechselt. Oder war es ein Schutzstreifen, ein Radstreifen? Man weiß es nicht. Somit ist es unklar wo das Fahrrad war als es auf der Fahrbahn fuhr.
      Mit dem Begriff Autofahrbahn wird der Verwaltungsbegriff Fahrbahn einfach klarer. Beim Radweg ist egal was in der StVO und sonstigen Vorschriften steht, das wo Radfahrende fahren ist im Sprachgebrauch der Radweg. In der Norm gibt auch keine Schraubenzieher und dennoch ist Schraubenzieher ein allgemein verständliches Wort der deutschen Sprache.

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    3. Sorry, hab mein Impressum vergessen: S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern.

      Und definitiv: Wenn du das als (beleidigende) Kritik verstanden hast, entschuldige ich mich. Das war nicht meine Absicht.

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    4. @Jörg
      Aber ist denn die gedankliche (und damit automatisch die sprachliche, oder umgekehrt) Trennung des Verkehrs nicht die Ursache dafür, dass die STVO selektiv und willkürlich immer zu gunsten des KfZ-Verkehrs ausgelegt wird?

      Die STVO selbst gibt die Existenz eines heutigen "Radwegenetzes", das im Wesentlichen nur ein Gehweg-Netzwerk ist, auf dem Fahrräder fahren müssen, doch gar nicht her? Rechtlich gesehen.

      Ich sehe keine Möglichkeit, mit den lokalen STVBs auf Augenhöhe zu kommunizieren, solange diese fröhlich von "Radwegenetzen" reden, wo es gar keine gibt.

      S. Schwager, Fürstenfeldbruch, Bayern


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    5. Seit einiger Zeit schreibe ich deshalb auch immer öfter Autofahrbahn. Ich werde mich mal um eine Analyse der Begriffe kümmern.

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    6. Ralph Gutschmidt l5. Juni 2022 um 17:37

      Seit ein paar Wochen hat sich die Eingabemaske für Kommentare geändert und es ist jetzt Wirkung schwierig, seinen Namen einzutragen, vor allem mit dem Handy. Ich habe daher in letzter Zeit auch schon versehentlich anonym gepostet.

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  10. Ich pendle seit 5 Jahren mit dem S-Pedelec zwischen Tübingen und Reutlingen. In der Zeit habe ich insgesamt 30000 km zurückgelegt.

    Mein Fazit:
    Ich wurde schon einmal überfahren, aber noch nie kontrolliert bzw. habe eine Strafe bekommen weil ich auf einem Radweg gefahren bin. Bei meinem Unfall vor 3 Jahren, wo mich ein Auto beim Linksabbiegen "übersehen" hatte, war bei der Unfallaufnahme gar nicht relevant, dass ich ein S-Pedelec fuhr.
    Auf meiner Pendelstrecke gibt es sogenannte Ausweichstrecken zur B27/28, auf denen ich legal mit dem S-Pedelec fahren darf. Trotzdem wurde dort von Tübingen kommend solche "S-Pedelec frei"-Schilder angebracht - keine Ahnung - war wohl mehr ein Palmer-PR-Gag ;-)
    Zwischen diesen Wirtschaftswegen muss ich durch zwei Ortsdurchfahrten auf der regulären Straße fahren. Dort wo Tempo 30 ist (Kirchentellinsfurt) kann ich super gut im Verkehr mit schwimmen und werde aber immer noch oft meist von ***-Verlängerungs-Autos überholt, deren gestörtes Ego ein "Hinter dem Fahrrad" nicht zulässt. Dort wo Tempo 30/70 ist - zum Glück nur ca. 1 km - werde ich oft knapp überholt und manchmal will mich auch einer dieser fossilen Vollidioten mit Gewalt auf den kombinierten Rad-/Gehweg zwingen.
    Ich fahre fast nie schneller als 35 km/h. Dafür müsste ich mich bei meinem 350 W - Motor ganz schön anstrengen und gleichzeitig wäre die Reichweite des Akkus dann nur ca. 40 statt normal 70 km. Ich schätze etwa 5 km/h schneller zu sein als mit einem normalen Pedelec., was ca. -25 % Fahrzeit entspricht.
    Mein S-Pedelec hatte damals als Auslaufmodell 2000 € gekostet. Heute bekommt man unter 4000 € kein neues S-Pedelec mehr. Bei diesem Preis würde ich mir heute kein S-Pedelec mehr kaufen.
    Eigentlich sind es gar nicht die 25 % Zeitersparnis, weshalb ich S-Pedelec fahre. Es ist vielmehr die fehlende Abregelung des Motors bei 25-27 km/h, die mich als "geübter Fahrradfahrer" nervt.
    +++++++++++++
    Insgesamt bin ich eigentlich recht glücklich mit meinem S-Pedelec und hoffe, dass der Benzinpreis weiter steigt, bald die Unternehmen keine Dienstwägen mehr bezahlen wollen und die hiesige Autoindustrie endlich komplett nach China auswandert...

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  11. es ist erkennbar, dass hier eine weitgehend diffuse rechtslage den ausbau der nicht- bzw. gering-parasitären mobilität ausbremst.
    elon musk hat in eine artverwandten situation mit viel pr blockaden gelöst.
    heute besucht ihn der bundeskanzler in spe auf seiner schwarzbaustelle.
    na da herr habek , wie wär's mit pr a la:
    s-pedelecs sind patriotisch!

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