28. August 2023

Platz freihalten für Radler:innen? Och nö!

In der Kolbstraße bergauf Richtung Lehen gab es mal einen Radfahrsreifen mit schönem vorgezogenem Aufstellplatz. Der Streifen wurde bald vom Gerüst am Eckhaus überbaut. Nun ist es dort nicht mehr schön. 

Autofahrende haben außerdem so ihre Probleme mit der roten Fläche für den Radverkehr und machen damit Radfahrenden Probleme. Häufig fahren sie mit ihrem Auto über ihre Haltelinie hinweg auf den roten Aufstellplatz. So ganz klar ist mir nicht, warum es ihnen so schwer fällt, diese Fläche einfach freizuhalten und an ihrer eigenen Haltelinie zu halten. Die Ampel sehen sie ja trotzdem. Und schneller geht es auch nicht. 

Da Radfahrer rechts nicht mehr durchkommen, fahren sie oft links an den wartenden Autos vorbei und quetschen sich dann vor den Kühler. Dass dieser Aufstellplatz durchaus gebraucht wird, sieht man auf dem Foto oben deutlich, auch wenn einer unter den Radfahrern ein Mopedfahrer ist, der da auch nicht hingehört. 

Aus diesem so weit vorn Halten ergibt sich ein zweites Problem. Wenn die Radfahrenden dann auf ihrer Radlerampel Grün bekommen, sieben Sekunden, bevor der Autoverkehr grün bekommt, dann starten einige Autofahrende reflexhaft ebenfalls und fahren los, obgleich sie noch lange Rot haben. Sie können diesen Startimpuls kaum unterdrücken, und manche checken auch gar nicht, dass sie noch nicht Grün haben. Oder es ist ihnen egal. Macht ja auch nichts, denn der Querverkehr steht ja. 

Das Überfahren einer Haltelinie kostet übrigens nur 10 Euro Buße, deshalb lohnte es sich für die Polizei nicht, sich da hinzustellen und die Autofahrenden abzumahnen. Eine Gefährdung (70 Euro) ist kaum nachzuweisen. Es stehen ja alle. Das Halten auf Radstreifen ist allerdings teurer. Es kostet mindestens 50 Euro. Allerdings, würde die Polizei hier kontrollieren und Bußgelder ausstellen, dann käme es zu einem Stau in der Kolbstraße, der weit in die Tübingerstraße reichen würde, denn die erstaunlich vielen, die hier rauswollen (also illegal durch die Tübi9nger Straße gefahren sind, die eine Anliegerstraße ist), säßen über viele Ampelgrünphasen fest, ist also nicht praktikabel. 

7 Kommentare:

  1. "Allerdings, würde die Polizei hier kontrollieren und Bußgelder ausstellen, dann käme es zu einem Stau in der Kolbstraße, der weit in die Tübingerstraße reichen würde, denn die erstaunlich vielen, die hier rauswollen (also illegal durch die Tübi9nger Straße gefahren sind, die eine Anliegerstraße ist), säßen über viele Ampelgrünphasen fest, ist also nicht praktikabel."

    Für mich ist es kein stichhaltiges Argument, deswegen das illegale Treiben der AutofahrerInnen de facto zu legalisieren - im Gegenteil (zumal hier ja gleich mehrere Vergehen geahndet werden können)! Die verkehrlichen Auswirkungen beruhten Im Falle einer Kontrolle ja nicht auf derselben, sondern auf den illegalen Verkehrshandlungen der KraftfahrerInnen. Dies wäre natürlich entsprechend zu kommunizieren.
    Aber wenn es darum geht, Verkehrsvergehen von KraftfahrerInnen zu sanktionieren, zucken die zuständigen Behörden regelmäßig zurück. Lieber vertreiben sie sich den Tag mit der Jagd auf Radfahrende mit defektem Rücklichtbirnle. Zumindest hier in Tübingen.
    Thomas

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    1. Leider passiert es immer wieder, dass die Polizei eine Kontrolle aufgibt, weil der Autostau sich nicht mehr auflösen kann, etwa an de Alten Weinsteige, wo niemand runterfahren darf, es aber sehr viele tun. Radfahrende sind leichter aufzuhalten, weil man sie sogar von der Fahrbahn runter auf den Gehweg holen kann, um ein Rad zu kontrollieren. Das ist leider wahr.

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  2. Ich erlebe auch auf freien Radaufstellflächen, dass Autofahrende einen anmeckern, man solle sich hinten anstellen, dabei ist man über dem Fahrradweg, bzw. Schutzstreifen rechts an den Fahrzeugen vorbei zur Fläche gefahren. Ich stelle mich als Linksabbieger auch brav eingeordnet links hin mit Arm draußen, was aber aber manch einen Kraftfahrenden dann komplett aus der Fassung bringt. Schade.

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  3. Jörg
    Die Aufstellflächenproblematik kennen wir von Schulwegen. Es ist kein Thema 12 jährige mit dem Audi abzudrängen, das kann die junge MannFrau schon (Leistungsgesellschaft eben).
    Beim Sicherheitstag geht die Polizei bei ihrer Schulung nicht auf die Rechte der Kinder ein. Wenn sie nämlich schon zu viert und mehr sind kann man sie nicht mehr regelkonform in der Zone 30 nach der Ampelkreuzung überholen. Leider wird nicht darauf hin gewiesen das sie dann bitte nebeneinander fahren. Und flankiert wir es schon dreimal nicht. Eine Woche lang nach der Schulung könnte die Polizei in der Zone30 in der Schulnähe mit entsprechenden Kontrollen aufwarten, das wäre schon gut und nötig.
    Die Schule startet bald wieder.

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  4. Kann man mal wieder so resümieren: Fahrbahnmalereien sind keine Infrastruktur.

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    1. lieber marmotte,
      sehr gut beobachtet, danke!
      ich präferiere im stuttgarter kontext ja den begriff "straßenstrich".

      karl g. fahr

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  5. Ich bin von vielen polarisierenden Argumenten Auto vs. Rad nicht begeistert. In diesem speziellen Fall aber gehe ich tatsächlich von "böswilliger" Missachtung der Verkehrsregeln aus. Der Sinn des Haltestreifens ist ja, dass Radfahrer sich vor dem Autoverkehr positionieren können und eben auch als erste starten. Und das ist nun das Letzte, was Autofahrer wollen. Da hat man das ganze Zweiradgeraffel mühsam überholt und an der Ampel sind sie plötzlich alle wieder vorne? Nicht mit mir! Die Aufstellfläche in meiner Nähe ist so oft dicht, dass man nicht von Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit ausgehen kann. Viele ziehen auch noch über die Haltelinie, um sicherzugehen, dass sich keiner davor stellen kann. Das ist eine Regelung, die viele MIV-Piloten schlichtweg nicht akzeptieren.
    Der Gerechtigkeit halber muss ich anmerken, dass ich Regeln, die mich als Radfahrer "unangemessen" benachteiligen, auch gerne mal ignoriere.

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