Das hat die Stuttgart Zeitung festgestellt und bezieht sich dabei auf den Abbiegezusammenstoß auf der auf der Kaltentaler Abfahrt.
In Kaltental fuhr am Freitag, dem 30. Mai, eine Radfahrerin auf dem Radfahrnstreifen bergab in Richtung Engelboldstraße. Ein Autofahrer (oder eine Fahrerin) fuhr ebenfalls bergab. Er oder sie muss vorher an der Radfahrerin vorbei gefahren sein, hat aber - wie üblich - beim Abbiegen bereits völlig vergessen, dass es diesen Menschen auf dem Fahrrad gibt, bog ab und streife dabei die Radfahrerin, die stürzte und sich leicht verletzte. An ihrem Fahrrad entstand außerdem Schaden. Der Fahrer oder die Fahrerin kümmerte das nicht, er oder sie fuhr davon. Womöglich, ohne im rechten seitlichen Rückspiegel den Sturz der Radlerin überhaupt bemerkt zu haben. Manche Autofahrende wollen Radfahrende nicht sehen und sehen sie deshalb auch nicht.
Mit beachtenswerter Nachdrücklichkeit kümmert sich die Stuttgarter Zeitung gerade um Belange und Themen des Radverkehrs. Und statt sich bei diesem Zusammensstoß mit der Frage zu beschäftigen, ob die Radlerin Warnweste oder Helm trug oder nicht, bemerkt die Autorin ganz richtig: "Am Steuer eines Autos muss man auf einer einspurigen Straße kaum eine Gefahr befürchten, wenn man geradeaus fährt. Anders sieht es für Verkehrsteilnehmende aus, die keine schützende Karosserie um sich haben: Radfahrerinnen und Radfahrer. Immer wieder passiert es, dass sie beim Abbiegen von Autos (eigentlich Autofahrer:innen) angefahren werden, obwohl diese ihnen Vorrang gewähren müssten."
Auch wenn wir Radfahrenden im Recht sind und geradeaus Vorrang haben, vergewissere ich mich intensiv, ob die Menschen hinterm Lenker mich gesehen haben, egal, ob die den Blinker rechts gesetzt haben oder nicht. Ich warte ab, bis das links halb vor mir fahrende Auto seinen Weg gefunden hat, bevor ich auf dem Radfahrstreifen geradeaus über die Kreuzung fahre. Und ich gucke mich auf Radwegen (auf Gehweghöhe) nach links hinten um, bevor ich über eine Straßeneinmündung radle. Und wenn ich den Kontakt zum Menschen im Auto nicht aufnehmen kann, warte ich kurz ab, bis ich sehe, wohin das Auto gefahren wird (z.B an dieser Stelle auf dem Radweg Heilbronner Straße bergab). Autofahrer biegen ohne zu blinken oft so schnell ab, dass wir Radfahrende nicht mehr bremsen können. Ich mache auch auf dem (nicht verpflichtenden) Radweg Holzstaße an der Dorotheenstaße oder beim Dorotheenparkhaus langsam und vergewissere mich, dass die Autofahrenden, die ins Parkhaus wollen oder aus ihm kommen, mich gesehen haben. Das macht manchmal den Radfahrenden hinter mir Stress, weil sie finden, ich solle schneller fahren. Aber ich bin einmal von einem Autofahrer angefahren worden, der einen Radstreifen kreuzte, auf dem ich Vorrang hatte, und die Schmerzen muss ich nicht noch mal haben.
Übrigens: Wenn ein Auto so wie dieser Bus an der Dorotheenstraße quer auf dem Radweg steht, dann halte ich an und warte. Ohne Gestikulieren, ohne meinen Ärger kund zu tun. Denn ich habe beobachtet, dass seelenruhiges Warten darauf, dass der Autofahrer seinen mich blockierenden Wagen von meiner Verkehrsfläche fährt, den Menschen hinterm Lenker viel mehr in Stress bringt. Aber eben nur dann, wenn ich gelassen bleibe. Dann nämlich kann er/sie sich nicht über meinen Zorn als Radlerin ärgern. Er kriegt ein schlechtes Gewissen.
https://erika-ciesla.de/radweg-sicher.html
AntwortenLöschenDa hast du uralte Erkenntnisse mal wieder hervorgeholt: Radwege sind gefährliche Fallen.
Ja, man kann sich als Radfahrer oder Fußgänger nicht darauf verlassen, dass Kraftfahrer Ausschau halten und umsichtig fahren. Genau das dürfte für viele ein wesentlicher Grund sein auf getrennter Infrastruktur fahren zu wollen um wenigstens einen Teil der Zeit nicht über Fahrzeuge im Rücken nachdenken zu müssen.
LöschenGefährlich ist dabei hier nicht nicht unbedingt die Führung auf getrennten Spuren, sondern vor allem die schwache Umsetzung von der nur Kraftfahrer profitieren: die Geschwindigkeit beim Abbiegen lässt sich ja durch enge Kurvenradien und den Straßenquerschnitt, also eine Verengung durch eine Verkehrsinsel o.ä. beeinflussen. Führt man Geh- und Radweg auch über die Seitenstraße auf einem Bord, muss dieser von abbiegenden Fahrzeugen überquert werden, wobei eine klare Barriere und dafür sorgen kann, dass klar ist wo die Vorfahrt liegt und eher geschaut wird.
Präventiv ist problematisch, wie nachlässig das Recht bei Vergehen gegen unverhältnismäßig weniger geschützte Verkehrsteilnehmer ist (und vielmehr noch durchgesetzt wird).
Zu guter Letzt tragen hier auch einige Medien bei, die immer wieder an einem Konflikt Auto/Fahrrad zündeln. Wirklich zu befürchten haben Autofahrer dabei ja nichts während Radfahrer umgekehrt durchaus mit Vergeltungsmaßnahmen durch die Kraftfahrer leben müssen --- und da sind wir wieder im ersten Absatz.
Als Radfahrer oder Fußgänger kann man es sich wirklich nicht leisten auf dem eigenen Vorrang zu beharren. Allerdings scheint das bei machen Autofahrern dazu zu führen, dass sie meinen sowieso immer Vorfahrt zu haben. Zumindest ist das meine Schlussfolgerung bei einigen Erlebnissen im Straßenverkehr.
AntwortenLöschenNützt aber alles nix, weil was hat man davon, wenn am Ende auf dem Grabstein steht: "Sie hatte Vorfahrt."
Hallo Turtle,
LöschenIch finde diese Kommentare meist recht unpassend, denn damit unterstellst Du den Radfahrern die einen Unfall nicht vermeiden konnten, dass sie das gar nicht wollten sondern auf "Ihrem Recht" beharrt haben.
Ich kenne viele Menschen die Situationen anders einschätzen als ich, aber ich kenne keinen einzigen Radfahrer der sich bewusst in den Weg eines tonnenschweren KFZ begibt nur weil das nach StVO korrekt ist, wohl wissend dass die Begegnung im Krankenhaus enden wird.
Radfahrer die sich entschließen ihren Vorrang nach StVO wahrzunehmen machen das weil sie in der Situation keinen Anhaltspunkt haben, dass die anderen ihren Pflichten nach StVO nicht nachkommen. Das ist der Vertrauensgrundsatz ohne den fließender Verkehr ab einer gewissen Verkehrsdichte nicht mehr möglich ist.
Infrastruktur muss so gestaltet werden, dass Radfahrer nicht aus dem Nichts auftauchen sondern für KFZ Fahrer auf der Fahrbahn ständig sichtbar sind.
Was aber noch viel wichtiger ist: Drängeln und Rasen auf Autobahnen ist als Straftat definiert, nicht als Bagatelle.
Über Vorrangige Radwege abbiegen ohne diese eines Blickes zu würdigen ist eine Bagatelle und wenn was passiert, dann war es halt Pech und der Radfahrer hätte ja nicht auf seinen Vorrrang beharren dürfen.
Die Zahlen an getöteten und schwer verletzten ist bei Abbiegeunfällen in der gleichen Größenordiung wie bei Autobahnunfällen wegen überhöhter geschwindigkeit, eher höher, und trotzdem wird hier das zu Gunde liegende Fehlverhalten bagatellisiert, und den Opfern unterstellt sie hätten ja aufpassen können.
Nochmal ganz explizit: Menschen die ihr Leben riskieren weil sie glauben recht zu haben sind sehr selten, und wer das für sich nicht so sieht sollte das auch keinem anderen unterstellen.
Den Spruch finde ich ehrlich gesagt absolut unwürdig. Ich habe den noch nie für Auto(mit)fahrer gehört. Und da gibt es genug Fälle, bei denen jemand mit einem -- gerne schwereren Fahrzeug -- Menschen in einem Auto grob fahrlässig schwer verletzt oder getötet hat. Solcherlei Häme wird Menschen in Autos auch in vergleichbaren Fällen nicht zuteil.
LöschenDer Spruch steht für die Gewaltordnung und dafür, dass es unredlich ist als Schwächerer die eigenen Rechte wahrzunehmen.
Absolut der gleichen Meinung wie Anonym 9:24 und Hannes.
LöschenEs gibt kein Recht des Stärkeren, und nichts, absolut nichts rechtfertigt das Postulat eines solchen.
Ich sehe solche Sätze mittlerweile sogar als Aufruf zu motorisierter Gewalt.
Daher ist es auch besonders absurd, wenn das direkte Linksabbiegen auf der Fahrbahn für Radfahrer als zu gefährlich erachtet wird und sie stattdessen über zwei Abbiegungen ihre Fahrtrichtung fortsetzen müssen und dadurch gleich zweimal extrem gefährdet sind, vom rechtsabbiegenden Fahrbahnverkehr "übersehen" zu werden. Blockaden auf dem Radweg, wie der Bus oben, kann man auch auf der Fahrbahn umfahren.
AntwortenLöschenDas Verbot des direkten Linksabbiegens mittels Radwegebenutzungspflicht macht durchaus Sinn.
LöschenSchließlich ist es der 'Job' des Radverkehrs dei IV zu beschleunigen, die Fahrbahnen vom Binnenverkehr zu entlasten, und so vor allem für den steigenden Pendelverkehr mehr Platz zu schaffen.
-> Vorbild Niederlande!
Wo der Radverkehr den Autoverkehr in Kapazität und/oder Reisezeit stört, wird er halt in die Nebenanlagen verbannt.
Zusätzliche Unfälle sind halt in Kauf zu nehmen, schließlich sind wir ein 'Autoland'.
Alfons Krückmann
Es kommt hier auf die Signalisierung der Ampelanlagen an, nicht nur auf die Führung.
Löschen"-> Vorbild Niederlande!"
LöschenDas ist jetzt aber unaufrichtig. In den Niederlanden bekommt im Zweifelsfall der Radverkehr die direkten Wege. Radverkehrsinfrastruktur in den NL geht in den allermeisten Fällen nicht auf Kosten der Reisezeit des Radverkehrs, im Gegenteil.
Das kann nur eine Falschnachricht sein. Wenn man bergab in die Engelboldstraße einbiegt, dann biegt man nach links ab. Wie soll man dabei mit einem Radfahrer ins Gehege kommen?
AntwortenLöschenWie tief kann die Stuttgarter Zeitung noch sinken?
Wenn man mit dem Auto nach links abbiegt, kann man einen entgegenkommenden Radfahrer auch nicht sehen. Passiert oft. Was die spezielle Ecke betrifft, die habe ich mir leider nicht extra noch mal angeschaut.
LöschenWenn ich die Böblinger Str abwärts fahre (also von Vaihingen Richtung Innenstadt) und in die Engelboldstraße abbiege, dann biege ich selbstverständlich nach rechts ab.
LöschenUnd ja, die Stelle ist beschissen und die Markierung, dass Radfahrer langsam machen sollen der blanke Hohn.
@Alfons Krückmann
AntwortenLöschenDas direkte Linksabbiegen ist nicht untersagt und ein Verbot desselben wäre nur sehr aufwendig per Schilderwald umzusetzen. Auch einen benutzungspflichtigen Radweg darf man rechtzeitig vorher verlassen, um sich zum direkten Linksabbiegen einzuordnen. Das ist in Deutschland ausgeurteilt, aber leider weitgehend unbekannt. Lediglich dann, wenn es auch zum direkten Linksabbiegen einen Radweg gibt, muß ich tatsächlich auf dem Radweg bleiben.
Ja, das ist mir durchaus bekannt, der breiten Mehrheit (incl. Polizist:innen) aber nicht, was dann zwar kein formales juristisch haltbares Verbot ist, aber dennoch als de facto Verbot generelle Wirksamkeit entfaltet.
Löschen(Zudem ist es schwierig zu beurteilen, was eine geeignete Stelle ist, um so rechtzeitig die RVA zu verlassen, dass dann direkt abgebogen werden kann. Zudem gibt es afaik Unklarheiten, wie das bei mehrspurigen Fahrbahnen ausschaut.)