1. Januar 2026

Brauchen wir bald eine Fahrradzulassungsbehörde?

Zentrale Kfz-Zulassungstellen gibt es gut zweihundert in Deutschland. Auch online-Zulassungdienste gibt es bereits. Irgendwas dieser Art brauchen wir auch für Fahrräder, sollte die Politik ernsthaft meinen, es müsse Fahrradkennzeichen geben. 

Es gibt schätzungsweise 82 Millionen Fahrräder in Deutschland (im Vergleich zu 50 Millionen Autos).  Die bräuchten alle ein Kennzeichen. Bei Autos gibt es rund 4 Millionen Neuzulassungen im Jahr, Firmen und Zulassungsstellen kümmern sich um die Versorgung. Dann bleibt das Kennzeichen über Jahre oder Jahrzehnte am Auto. Fahrradkennzeichen aber müssten jedes Jahr neu verschickt werden, 82 Millionen Mal. Und das, obgleich die allermeisten Radfahrenden bereits ein private Haftpflichtversicherung haben. 

Beim Auto ist das Nummernschild ein Identifikationszeichen und ein Versicherungsnachweis, denn man bekommt es nur, wenn man eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, die je nach Auto und Risikofaktoren zwischen 300 und 500 Euro im Jahr kostet, zuweilen mehr. Das Nummernschild bleibt dann am Auto, mindestens solange man es besitzt. Beim Mopeds oder E-Scootern ist das Kennzeichen nur ein Versicherungsnachweis. Man kann online bei einem Versicherer mit den Fahrzeugdaten eine Kfz-Haftpflichtversicherng abschließen und bekommt das Kennzeichen und die Unterlagen zugeschickt. Das muss man allerdings jährlich machen, und jedes Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens. Sonst könnte man ja die Versicherung kündigen und trotzdem mit dem Aufkleber weiter fahren. So eine Versicherung kostet zwischen 20 und 60 Euro im Jahr. Das Gleiche gilt auch für S-Pedelecs mit Kraftzugabe bis 45 km/h (Foto oben). Davon dürfte es allerings keine 100.000 in Deutschland geben. Mopeds und ähnliche Kleinkrafträder gibt es wohl in mittlerer einstelliger Millionenzahl in Deutschland. 

Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge. Man kann sie nicht ohne Muskelkraft fahren, auch Pedelecs nicht. Und es gibt so viele Fahrräder, wie Deutschland Einwohner:innen hat. Bei Radfahrenden greift derzeit auch ohne Kennzeichen die private Haftpflichtversicherung, die in der Regel auch Schäden abdeckt, die man beim Radfahren und mit dem Fahrrad anrichtet. Sie kostet etwa 25 bis 60 Euro pro Jahr. 83 Prozent aller Haushalte haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die in der Regel mehrere Familien-Fahrräder mit einschließt. Aber gerade junge Leute und arme Haushalte sparen sie sich auch gern mal. Damit gehen sie ein allerdings ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn sie müssen einen Schaden, den sie anderen zugefügt haben, vollständig selber bezahlen. 

Velovignetten Schweiz (Quelle
Wenn aber fast alle Radfahrende bereits eine Haftpflichtversicherung haben, wozu dann noch der Nachweis durch ein Kennzeichen am Rad? Das ist auch der Grund, warum die Schweiz die Velovignette 2011 wieder abgeschafft hat. Die meisten hatten eine private Haftpflichtversicherung, und den Nachweis jedes Jahr einzufordern, ist unnötiger Aufwand und eine ziemliche Materialschlacht. In Deutschland wären  82 Millionen Fahrräder betroffen. 82 Millionen Fahrradkennzeichen müssten angefertigt und an die Versicherer verschickt werden, und das jedes Jahr. Versicherungen müssen jährlich zum Stichtag 1. März 82 Millionen Aufkleber und Bescheinigungen an die Fahrradbesitzer:innen verschicken. Das muss organisiert werden und erfordert Datenbanken und Personal für die Abwicklung und letztlich viel Versandmaterial. Womöglich sogar eine Behörde, was in Zeiten des geforderten Bürokratieabbaus gar nicht gut klingt. 

Und wo soll man das Kennzeichen anbringen? Hinten auf dem Schutzblech, sagt locker flockig, wer von Fahrrädern keine Ahnung hat. Nicht jedes Fahrrad hat ein Schutzblech, Rennräder und Mountainbikes haben keines oder bestenfalls einen waagrechten Spritzschutz für den Rücken. Rennradfahrer:innen wollen auch kein Schutzblech haben, denn die Sporträder sollen leicht sein. Auch viele Kinderfahrräder haben kein Schutzblech. Sollen nun alle Rennräder, Sporträder und Kinderräder für die Kennzeichen umgebaut werden? Oder es gibt für Rennräder und andere ohne Schutzblech wie in der Schweiz dann Ausnahmen: Die Kleber müssten bei Rennrädern nur irgendwo möglichst weit hinten gut sichtbar angebracht werden, am Hinterrohr unterm Sattel oder auf einem Blechschild, das man am Sattel befestigt. Und wäre das nicht ein ungerechter Vorteil, denn am Sattelrohr sind die Aufkleber schlechter sichtbar? 

Und müssen eigentlich auch Kinderräder Nummernchilder haben? Und wenn nein, ab welcher Größe oder welchem Alter dann doch? Andererseits, wenn nein, auch Kinder können mit dem Fahrrad Schaden anrichten, für die die Eltern haften, die dann aber eine Haftpflichtversicherung haben sollten, die auf dem Fahrrad nachgewiesen wird. In der Schweiz mussten tatsächlich alle Kinderräder, die auf der Fahrbahn gefahren wurden, eine Vignette haben, nicht aber die, die nur auf Gehwegen oder auf Privatgelände gefahren wurden. Das sollte dann das Kind mit dem Rädchen nicht aus Versehen auf die Fahrbahn geraten oder mit anderen in einer Spielstraße herumkurven. 

Und wie geht das beim Verkauf von Privat an Privat, etwa auf einem der vielen Fahrradbasare? Die Vesicherungsvignette ist ja nicht ans Fahrrad gekoppelt, sondern an die Person, die es fährt. Auf keinen Fall könnte der stolze Käufer oder die glückliche Käuferin mit dem eben erstandenen gebrauchten Fahrrad vom Fahrradbasar nach Hause radeln. Entweder man erwartet, dass Interessierte mit vorsorglich gekauften Kennzeichen auf den Fahrradbasar gehen (ohne zu wissen, ob sie auch das Fahrrad für sich finden) oder man müsste auf dem Fahrradbasar Kennzeichenaufkleber verkaufen und den Versicherungsschutz bescheinigen. Wahrscheinlicher ist ein online-Abwicklung über eine zentrale Datenbank samt einer elektronischen Versicherungsbestätigung für den Käufer (so wie bei Autos), der sich den Kennzeichenaufkleber dann noch zuschicken lassen muss und solange ohne Kennzeichenaufkleber radelt, bis er die hat. Dafür müsste es praktikable Lösungen geben, wenn man die Fahrradbasare nicht vernichten will.

Und was ist, wenn ich mir mitten im Versicherungsjahr ein neues Fahrrad kaufe? Dann muss ich die Vignette vom alten irgendwie abkriegen, was in der Schweiz nicht so leicht war (schließlich sollen Fahrradkennzeichen ja auch nicht leicht zu klauen sein). Manche überlegten schon, ob sie es aus dem Schutzblech ausschneiden müssten. Also müsste ich beim Versicherer ein neues Kennzeichen bestellen, das ich, wenn es blöd läuft, zwei Monate später wieder gegen den neuen Jahresaufkleber austausche. 

Und was, wenn ich mehrere Fahrräder habe? Muss ich dann zwei oder drei Mal den Versicherungschutz, also die Vignette bezahlen oder bekomme ich für einmal Versicherung zahlen drei identische Nummernschilder auf meinen Namen? Das muss geklärt werden. In der Schweiz sorgte für Kritik, dass ein einziger Besitzer für jedes seiner Fahrräder jeweils ein Kennzeichen kaufen musste. Und hatte er/sie Kinder, dann musste man für jedes Kinderrad ebenfalls bezahlen, obgleich bei üblichen privaten Haftpflichtversicherungen Familienmitglieder mitversichert sind. Das war wohl deshalb notwendig, weil es keine zentrale Datenbank für die Halterzuordnung gab. 

Eine zentrale Datenbank wäre also in Deutschland die Voraussetzung für die Einführung von Fahrradkennzeichen. Und damit sind wir schon fast bei einer Fahrradzulassungsbehörde. Was für ein Umstand! Dabei hat doch schon bereits fast jede:r die private Haftpflichtversicherug.  

Das Kennzeichen kennen reicht nicht. Bei den Leuten, die dennoch auf Fahrradkennzeichen bestehen, geht es aber eigentlich gar nicht um die Haftpflichtversicherung, sondern vor allem darum, Radfahrende bei einem Verkehrsvergehen irgendwie identifizieren und anzeigen zu können. Das funktioniert aber so nicht. Es funktioniert auch bei Autos nicht gut. Die meisten Menschen merken sich das Kennzeichen gar nicht, wenn ein Autofahrer mit dem Auto flüchtet. Und diese Kennzeichen sind groß. Radkennzeichen sind winzig klein und schwerer zu erkennen und zu behalten. Und selbst wenn man es sich gemerkt hat, muss auch noch der Fahrer oder die Fahrerin eindeutig identifiziert werden. 

Denn wir haben in Deutschland keine Halterhaftung. Es genügt weder beim Auto noch beim Fahrrad, nur ein Kennzeichen zu nennen, damit die Polizei jemanden zur Verantwortung zieht, es muss auch nachgewiesen (oder von der Polizei ermittelt) werden, wer genau das Fahrzeug in dem Moment gefahren hat, folglich auch, wer auf dem Fahrrad saß. Deshalb kommen manche Autofahrende auch ohne Bußgeld davon, wenn sie geblitzt wurden und auf dem Blitzerfoto das Gesicht kaum erkennbar ist. Wenn sie leugnen, gefahren zu sein, war's das. Niemand muss einen anderen Fahrer benennen, das müsste auch ein Fahrradbesitzer oder eine Besitzerin nicht. Auch Motorradfahrende, die das Kennzeichen nur hinten am Fahrzeug haben, können von normalen Blitzern nicht erfasst werden. Ohnehin verdeckt das Visier meist ihr Gesicht komplett. Um sie eines Geschwindigkeitsverstoßes zu überführen, muss die Polizei sich anschauen, ob die Motorradkleidung des Besitzers mit der Motorradkleidung des Fahrers auf einem Foto übereinstimmt, und selbst dann könnte der Besitzer noch behaupten, den Motorradanzug verliehen zu haben. Das bedeutet viel Aufwand für die Polizei. Und diesen Aufwand müsste sie auch betreiben, wenn eine Fußgängerin einen Radfahrer per Kennzeichen anzeigt, weil er sie beispielsweise im Vorbeiradeln auf dem Gehweg gestreift hat und geflüchtet ist. Und dafür müsste es eine zentrale Datenbank für alle 82 Millionen Fahrradbesitzenden geben. 

Und das Erkennen von Kennzeichen ist gar nicht so leicht.  Im Stress von Schock oder Ärger merkt man sich kein Nummernschild, selbst wenn man es erhascht. Als mich vor ein paar Jahren eine Miet-E-Scooter-Fahrerin auf dem Gehweg anfuhr (wo ich mein Fahrrad an einer Baustelle vorbei schob) und flüchtete, habe ich das Kennzeichen so schnell nicht erfassen können und bin ihr auf dem Fahrrad hinterhergefahren, um es zu fotografieren (Doppelfoto). Als ich ihr erklärte, ich würde sie anzeigen, kreischte und schrie sie und drohte. Mein Vorteil in dieser Situation: Immerhin gilt für die Anbieter von E-Scootern, dass sie der Polizei die Daten der Person nennen müssen, die den E-Scooter zu diesem Zeitpunkt gemietet hatte. Wenn der E-Scooter oder ein Fahrrad mit Nummernschild sich in Privatbesitz befindet, ist das für die Polizei schon nicht mehr so einfach, wenn ich keinen Beweis (beispielsweise per Foto) erbringen kann, wer das Gerät fuhr. (Übrigens habe ich sie nicht angezeigt. Das war mir zu aufwendig.) 

Das unterschwellig in der ganzen Diskussion mitschwingende Bedürfnis, Radfahrende endlich bei Rotlichtverstößen oder Gehwegfahrten von hinten fotografieren und die Fotos der Polizei übergeben zu können, damit sie Bußgelder verhängt, ist völlig unrealistisch. Der Ermittlungsaufwand wäre erheblich. Und solange es sich nur um Ordnungswidrigkeiten handelt, hat die Polizei einen Ermessensspielraum und muss einer Anzeige nicht nachgehen, was übrigens auch bei privaten Anzeigen von falsch geparkten Autos gilt. Doch darum geht es den Befürworter:innen von Fahrradkennzeichen ja gerade: Radfahrer:innen endlich drankriegen können, wenn sie die Verkehrsregeln verletzen. 

Kennzeichen bewirken keine größere Regeltreue. Damit es nicht so nach Schadenfreude klingt, argumentieren die meisten, sie versprächen sich von Fahrradkennzeichen eine größere Regeltreue bei Radfahrenden. Das aber klappt leider schon bei Autofahrenden nicht. Autofahrer haben vorn und hinten ein großes Nummernschild und parken dennoch über mehrere Stunden verbotswidrig auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone. Man hat jede Menge Zeit, das Nummernschild zu lesen und zu fotografieren. Und es droht sogar, dass ein städtische Parkkontrolle einen aufschreibt. Dennoch tun sie es. (Auch beim Falschparken gibt es übrigens keine Halterhaftung, der Fahrer muss ermittelt werden. Gelingt das nicht, trägt der Halter nur die Verfahrenskosten, muss aber das Bußgeld für Falschparken nicht bezahlen.) Autofahrende verletzten auch andere Verkehrsregeln trotz gut erkennbarer Kennzeichen: Sie biegen regelwidrig über Stadtbahnschienen ab, sie fahren durch für sie gesperrte Straßen, sie fahren bei Rot über eine Ampel (und werden manchmal geblitzt), sie fahren zu schnell, selbst dort, wo Blitzer stehen, sie halten nicht an Zebrastreifen, sie bringen Radfahrende zu Fall und flüchten. Autofahrende verletzten genauso oft Verkehrsregeln wie Radfahrende, trotz der Nummernschilder, und ihre Regelverstöße haben für andere oftmals sehr viel schwerwiegendere Folgen als die von Radfahrenden. 

Fazit: Fahrradkennzeichen bringen für die Verkehrssicherheit nichts, kosten aber einen hohen Verwaltungs- und Materialaufwand



1 Kommentar:

  1. Kein gutes Zeichen, wenn das Fahrradjahr 2026 mit dieser hirnlosen Uraltdiskussion anfangen muss... (dassoll keine Kritik an C. Lehmann sein).

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