18. Januar 2026

Nie gleich schnell neben Lkw her radeln!

"Warum Lkw-Fahrer vor allem Frauen übersehen", titelt Chip einen Artikel über sogenannte Abbiegeunfälle. 

Wobei Chip in der Überschrift natürlich den "Fahrer" weggelassen und den Lkw zur handelnden Person gemacht hat. Anlass war das Urteil gegen einen Lkw-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen eine Radfahrerin überrollt und getötet hatte und eine Strafzahlung 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung leisten soll. Laut Kontrollsystem war er beim Abbiegen 10 km/h schnell gefahren, also schon recht langsam. Laut Gericht war auch diese Geschwindigkeit zu hoch. Die StVO verlangt Schrittgeschwindigkeit

Der Unfallforscher Prof. Michael Weyde hat Zusammenstöße in Berlin mit Todesfolge untersucht und sich gefragt, warum mehr Frauen als Männer von abbiegenen Lkw-Fahrern (meist Männern) überrollt und getötet werden. Der Grund war auch mir nicht bewusst.

Sein Ergebnis: Auch wenn Lkw sechs Spiegelgruppen haben, bleibt der Bereich direkt zwei Meter vor und neben der Fahrerkabine für den Fahrer unsichtbar (es sei denn, er strengt sich besonders an, um ihn zu erspähen). Die B-Säule verdeckt den Radfahrerin oder den Radfahrer, sie/er ist weder durch die Windschutzscheibe noch über die Spiegel sichtbar. Weyde fiel auf, dass vor allem ältere Menschen und insbesondere Frauen überproportional oft Opfer solcher Abbiegeunfälle wurden und werden. Seine Erklärung: Sie radeln langsamer als Männer. Sie fahren nicht mit 20 bis 30 km/h, sondern mit 10 - 15 km/h. 

Und deshalb wird es gefährlich für sie. Der Lkw-Fahrer fährt zunächst parallel mit dem Fahrrad, das auf einem Radstreifen oder Radweg fährt, geradeaus. Wenn er abbiegen will, reduziert er seine Geschwindigkeit auf vielleicht 15 bis 10 km/h. Radelt rechts von ihm jemand in derselben Geschwindigkeit, dann sieht er ihn oder sie nicht mehr. Und obgleich er die Radlerin vielleicht überholt hat, als er noch schneller war, hat er sie - wie so oft bei Autofahrenden - bereits vergessen. Biegt er dann ab, hat die Radlerin nicht die geringste Chance. 

Schnellere Radfahrer fallen laut Weyde dagegen eher auf, weil ihre Bewegung im Spiegel deutlicher wahrnehmbar sind. Mit anderen Worten, wer schnell von hinten kommt, wird eher im Rückspiegel erkannt, und ist im Zweifelsfall auch schnell am Lkw vorbei, bevor der Fahrer abbiegt. Da hilft übrigens auch das Pedelec Frauen und Älteren aus der Falle heraus, denn mit ihm radelt man leicht 20 bis 25 km/h. 

Für langsamere Radfahrende, oft eben Frauen und Ältere, lässt sich die dringende Empfehlung ableiten: 

Fahre nie in der gleichen Geschwindigkeit wie der Lkw neben dir! Vor allem, wenn es auf eine Kreuzung zugeht, wo der Lkw-Fahrer abbiegen wollen könnte. Bremse sofort und bleib zurück! Oder beschleunige und fahr bereits vor der Kreuzung vor den Lkw, sodass der Fahrer dich vor sich durch die Windschutzscheibe sehen kann. 

Besonders tückisch sind übrigens Betriebsgeländeinfahrten, die wir als Radfahrende nicht so deutlich erkennen wie eine Kreuzung oder eine Seitenstraße vor uns. Der neue Radfahrstreifen in der Hohenstaufenstraße (Foto oben), hat so eine Einfahrt aufs Gelände von Dinkelacker. 

Lkw-Fahrende fürchten sich davor, dass sie einen für Radfahrende tödlichen Abbiegefehler begehen, deshalb klebt an manchen Lkw ein Schild, das vor einem Toten Winkel warnt. Sie würden die Aufmerksamkeit gerne an uns Radfahrende delegieren. Das enthebt die Fahrer:innen allerdings nicht der Pflicht, aufmerksam zu sein und auf uns Radfahrende zu achten. Viele tun das auch. 

Obgleich wir im Recht sind und geradeaus Vorrang haben, empfehle ich, es nicht darauf ankommen zu lassen und lieber einmal öfter zu bremsen und hinter dem Lkw zu bleiben (auch wenn der Radstreifen frei ist), als unter die Räder zu kommen. 


4 Kommentare:

  1. Soweit ich weiß sind die Aufkleber mit dem Taten Winkel unter anderem in Frankreich Vorschrift und bei uns nicht verboten. Daher sind viele Fahrzeuge die international unterwegs sind damit beklebt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrer / Spedition das mach um uns Radfahrer zu warnen...

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    1. Schreibfehler - Toten Winkel, und ich meine die Aufkleber vorne auf den Seiten des Fahrzeugs.

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  2. Aufgrund §56 StVZO ("(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.") darf ein verkehrssicheres KFZ keinen "toten Winkel" haben. Und ein nicht verkehrssicheres KFZ darf erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden.
    Diese Aufkleber entfalten ihre Wirkung hauptsächlich dadurch, das sie LKW-Fahrer daran erinnern die Spiegel richtig einzustellen und zu benutzen

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  3. Tatsächlich mache ich das schon immer so weil ich es gruselig finde neben einem LKW zu radeln. Neben den Angstweichen an großen Kreuzungen empfinde ich das am gefährlichsten beim Radeln.

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