Immer schon war diese Aufteilung des Gehwegs in einen Radweg und einen Fußweg problematisch. Die meisten Menschen zu Fuß gehen hier au dem Zweirichtungsradweg.
Das führt dazu, dass Radfahrende immer wieder Fußgänger:innen auf ihrer Fläche begegnen. Manchmal auch ziemlich unversehens hinter den Kurven. Sie müssen dann auf den an der Fahrbahn gelegenen Fußweg ausweichen. Eigentlich aber iste es Radfahrenden verboten, einen Radweg zu verlassen, schon gar nicht auf die Seite der Fußgänger:innen. Nicht einmal mit dem Lenker dürfen sie beim Kurvenfahren da reinragen. Rad- und Fußwegstreifen müssen hier vertauscht werden. Nur dann funktioniert es auch.
Es ist eine Sache der Verkehrspsychologie: Fußgänger:innen gehen nicht am Bordstein entlang, wo Autos an ihnen vorbei brausen, schon gar nicht mit kleinen Kindern. Radfahrende aber fahren durchaus dort, und fast alle Radwege, die per Strich vom Gehweg getrennt sind, sind so angelegt, das Radfahrende auf der Fahrbahnseite fahren und Fußgänger:innen die Hauswand- oder Grünstreifenseite haben, fern vom schnellen und gefährlichen Autoverkehr.
Es ist übrigens auch nicht sonderlich nett (und rechtlich auch gar nicht mehr zulässig), dass Menschen zu Fuß hier nur einen so schmalen Bereich am Bordstein zugewiesen bekommen. Mit zwei Kinderwagen kommt man da nicht aneinander vorbei und muss auf den Radweg ausweichen, was Fußgänger:innen auch nicht erlaubt ist und was, wenn Fußänger:innen sich nicht vorher nach Radfahrenden umschauen, zu Notbremsungen führen kann. Dabei könnte man eigentlich bergab den Radfahrenden sogar einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn anbieten, den sie nehmen können, wenn sie wollen, ohne den Autoverkehr allzu sehr auszubremsen. Ich ahne aber schon, dass man dann wieder das Überholverbots-Problem hat, weil Autofahrende sich eng vorbeidrängeln. Radpiktogramme auf der Fahrbahn gingen vermutlich auch. Und der Gehweg würde fürs Radfahren freigegeben.
Radelt man übrigens von Botnang her auf der Beethofenstraße auf diese Straße zu - was man auf einem auf dem Gehweg geführten Radweg tun muss-, kann man an der Fußgänger-/Radampel vor dem Abzweig Lindpaintnerstraße nicht erkennen, dass drüben auf der linken Straßenseite ein Radweg beginnt, der bergauf führt. Es fehlt das entsprechende blaue Radwegzeichen. Radzeichen in der Ampelstreuscheibe reichen nicht, um einen Radweg als verpflichtend zu kennzeichnen.Man kann also auf der Fahrbahn nach oben radeln. Wenn man sich nicht auskennt, tut man das wahrscheinlich sogar.
Das ist einigermaßen kurios, denn bergab radeln ist nicht erlaubt, aber bergauf radeln auf der Fahrbahn schon, obgleich man bergauf langsamer radelt und Autofahrende noch mehr ausbremst und erzürnt. Ich mochte das nicht glauben und habe mich gründlich umgeschaut, jedoch, keinen Hinweis auf einen für mich verpflichtenden Radweg drüben auf der linken Seite oder ein Verbot gefunden, auf der Fahrbahn nach oben zu radeln. (Auch wenn ich dazu selber keine Lust habe.)
Hier stimmt jedenfalls gar nichts, und das schon seit Jahren und obgleich es immer wieder Bitten und Forderungen gibt, die Verkehrsflächen für Fußgänger:innen und Radfahrende zu vertauschen, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen oder die viel zu engen und verwinkelte Radverkehrsführung über Gehwege Richtung Botnang Mitte und aus Botnang hinaus zu entschärfen.


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