Morgen, Dienstag, ist der Schwabtunnel zuerst am Vormittag Thema im STA (Gemeinderatsausschuss) und am Abend in einer gemeinsamen Sitzung der Bezirksbeiräte Süd und West im Rathaus.
Das Problem: Auch wenn im Schwabtunnel auf der Bergaufstrecke von Süd nach West inzwischen etwas weniger verbotenerweise überholt wird, werden Radfahrende auf der Fahrbahn im Tunnel immer noch recht oft überholt, teils eng und gerne auch von mehreren Autos in Reihe. Wie der ADFC in einer Mitteilung sagt, vor der Neugestaltung mit genopptem Mittelstreifen und Tempo 30 etwa einmal die Woche, jetzt etwa ein Mal alle anderthalb Wochen. Für Radfahrende, die sich fürchten, und für Schulkinder wurden die Gehwege für den Radverkehr freigegeben. Das ist kein befriedigender Zustand. Deshalb haben die Grünen und PULS einen Antrag gestellt, in sie fordern, dass die Stadt die Sperrung des Tunnels für den Autoverkehr von Süd nach West und die Einrichtung einer Umweltspur für Busse und Fahrräder prüft und einen Verkehrsversuch durchführt. Darum geht es in den Sitzungen des Gemeinderatsausschusses und der Bezirksbeiräte.
Aus dem Ordnungsamt wird dazu eine Stellungnahme vorgelegt, die noch nicht öffentlich ist. Momentan sieht es so aus, als werde die Stadt den Verkehrsversuch mit Umweltspur und Sperrung für den Autoverkehr vom Süden in den Westen zur Ablehnung empfehlen. Das Ordnungsamt befürchtet, dass die Autofahrenden, die nicht mehr durch den Tunnel können, die Ausweichstrecken am Marienplatz und auf der Böheimstraße verstopfen. Und nur mal gucken, ob die Autofahrenden im Lauf eines Jahres ganz andere Wege für sich finden und wenn nicht, dann den Versuch für gescheitert erklären, sei rechtlich nicht zulässig. Man darf keine Verkehrsversuche nach dem Prinzip "Versuch und Irrtum" durchführen, das hat das VGH Hessen (29.08.2023 - 2 B 987/23) festgestellt. Gemeint ist damit, der Verkehrsversuch muss die Sicherheit und Ordnung verbessern, dieses Ziel muss formuliert sein. Weiter heißt es: "Allein die Absicht einer Straßenverkehrsbehörde, zu erproben, ob eine Gefahr im vorstehenden Sinne besteht, wird von dieser Norm daher nicht gedeckt. Einen Gefahrerforschungseingriff ermöglicht § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO nicht." Klar ist: Eine Sperrung der Westfahrspur für den Autoverkehr würde die Sicherheit der Radfahrenden eindeutig verbessern.
Allerdings muss die Maßnahme auch angemessen, erforderlich und geeignet sein. Diese Fragen können und dürfen nicht nur juristisch von einem Ordnungsamt verneint oder bejaht werden, sie können auch politisch beantwortet werden. Dem Radverkehr als Zukunftsmobilität in der Stadt sicherer und angstfreier zu gestalten, wäre sicher auch verhältnismäßig, eine Sperrung der gefährlichen Fahrspur für den Autoverkehr wäre erforderlich und auf jeden Fall geeignet, das Problem der viel zu vielen illegalen Überholmanöver von Autofahrenden zu beseitigen. Allerdings erscheint einem Teil der Politik es derzeit noch als nicht angemessen, den Autoverkehr zugunsten der Sicherheit alternativer Mobilität zu beschränken.
Die Erprobungsklausel der StVO (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO) bestätigt diese Möglichkeiten: Die Voraussetzung einer dauerhaften Anordnung, nämlich eine qualifizierte Gefahrenlage, muss noch nicht vollständig erfüllt sein. Eine qualifizierte Gefahrenlage bedeutet, dass die Gefahren an einer Stelle oder Strecke die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs deutlich übersteigen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken eben auch einschränken. In Abschnitt 6 § 45 (1) S. 2 Nr. 6 StVO werden Verkehrseinrichtungen "zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnamen" erlaubt. Es ist also auch erlaubt, das (gefährliche) Verkehrsverhalten zu erforschen, hier konkret: Hört das illegale Überholen von Radfahrenden auf, wenn man die Strecke für den Autoverkehr sperrt. Antwort: Ja.
Baden-Württemberg hat zur Umgestaltung von Ortkernen eine Handreichung herausgegeben. Darin heißt es ebenfalls: "Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“ Auch die "Ordnung" ist also ein Grund, bestimmte Bereiche zu sperren. Damit wäre eine Sperrung des Schwabtunnels zur Vermeidung von wiederholten Ordnungswidrigkeiten durchaus möglich.
Die andere Frage, die man hier erforschen würde, wäre: Wie ändert sich dann der Verkehrsfluss (gemeint ist natürlich der Autoverkehrsfluss)? Und da die Leute zwar alle überall Auto fahren wollen, aber andere Autos nicht in ihren Straßen haben wollen, wird das Argument, dass der Autoverkehr dann woanders fährt und dort stört, wohl ziemlich gewichtig werden. Das Argument, dass der Autovekehr auch deshalb abnimmt, weil sich mehr Leute trauen, das Fahrrad zu nehmen und damit vom Süden in den Westen zur radeln, wird sicherlich ein geringeres Gewicht haben. Hier wird abgewogen werden zwischen Sicherheitsgewinn für Radfahrende und Unbequemlichkeit für Autofahrende und den Verkehrsfluss an anderer Stelle.
Knackpunkt scheint mir die "Gefahrenlage" zu sein. Damit stellt sich die Frage, wie gefährlich der Schwabtunnel wegen des Verhaltens vieler Autofahrenden (die überholen) für Radfahrende ist. Heißt Sicherheit, dass niemand angefahren oder totgefahren wird oder heißt Sicherheit, dass Radfahrende angstfrei auf der Fahrbahn durch den Tunnel fahren können. Ist das auffällig häufige illegale Überholen im Tunnel eine besondere Lage oder eine ganz gewöhnliche? Solange im Schwabtunnel bei illegalen Überholmanövern kein Radfahrer umgefahren oder getötet wird, kann man eine Gefahrenlage leicht leugnen können und eine Sperrung des Schwabtunnel Richtung Westen für den Autoverkehr als unangemessen werten. Muss also erst etwas passieren? Doch selbst wenn etwas passiert, heißt das noch lange nicht, dass dann Maßnahmen ergriffen werden, damit das nie wieder passiert. Denn wir bewerten Zusammenstöße als Unfälle, also als schicksalhafte sitationsbedingte Einzelereignisse aufgrund menschlichen Fehlverhaltens, nicht als Folge eines Systems, das dem Autoverkehr sehr viele Regelverstöße durchgehen lässt und von Radfahrenden erwartet, dass sie sich selber irgendwie schützen und auf Räume verzichten, wo sie radeln könnten.
Ich wünsche dem Gemeinderat und den Bezirksbeiräten den Mut, den Verkehrsversuch dennoch zu beschließen.

Der ADFC ist die Sache taktisch und strategisch falsch angegangen. Jetzt ist die Nummer durch.
AntwortenLöschenEin zu enges Überholen von Radfahrenden ist sicherlich eine Gefährdung. Das Überholen im Schwabtunnel allgemein ist sicher auch aus Sicherheitsgründen verboten.
AntwortenLöschenEs wundert mich, das so viele Parteien die Vision Zero als Ziel angeben, aber sich weigern es zu verfolgen.
So lang scheint der Tunnel nicht zu sein: Kameras an die Decke, und jeder Überholvorgang wird angezeigt - fertig.
AntwortenLöschenGuter Witz.
LöschenDas mit den Kameras an der Decke wurde immer wieder vorgeschlagen und immer wieder von der Stadt abgelehnt, weil die Tunneldecke rund ist und die verfügbare oder vorhandene Technik da nicht hinpasst. Aber ich wäre auch für Blitzer, die Überholvorgänge dokumentieren. Diese Kameras müssten allerdings hoch hängen, weil sie sonst vermutlich genauso schnell sabotiert werden, wie die Durchahrtkameras auf der Fahrradstraße beim Cannstatter Bahnhof.
LöschenHier kommt wieder Andy Scheuer's falsches Spiel zum Tragen: Gefährliches Überholen ist eine Straftat! Andy hat es dann aber auch als Owi formuliert und die Mindestabstände aus der 50 (!) Jahre alten Gerichts-Definition von "Gefährlichem Überholen" übernommen. Jetzt ist es für alle Akteure bequem die Maßstäbe der Owi nach StVO anzulegen und zu ignorieren dass man eigentlich erstmal die Strafbarkeit nach StGB prüfen muss. Gerade bei dem seriellen engen Überholen im Tunnel bei Möglichkeit von Gegenverkehr wäre das mAn gegeben. Gibt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe...
AntwortenLöschenVor ein paar Wochen habe ich die Konferenzschrift von einem der Deutschen Verkehrsgerichtstage quer gelesen (also die Beiträge). Da ging es in einem Beitrag zumindest einleitend darum, dass zahlreiche Tatbestände als Owis eingestuft wurden im wesentlichen um die Flut der Fälle überhaupt handhabbar zu machen (also auch überhaupt ahnden zu können), weil damit die Schwelle der Ahndung kleiner wird, allerdings zum Preis der geringeren Ahndungshöhe. Jetzt wünschen wir uns sicherlich oft, dass nun auch wenigstens diese Verfolgung stattfindet.
LöschenEs ging dann weiter in eine Richtung die gewünschte Erziehungswirkung auch zu erzeugen / zu verbessern. Durchaus interessant. Ich vermute es war aus 2022, und dort im AK VII, siehe https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/media/Editoren/Dokumentationen/60.%20Dokumentation%20VGT%202022.pdf
Die motorisierte Gewalt ist strukturell!
LöschenDie Symptome zu bekämpfen kann nicht funktionieren, besonders da die Zahl der Fahrzeuge so immens zugenommen hat. Und da die Gesellschaft an sich auf dem Recht des Stärkeren basiert.
Da muss man ansetzen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, bzw das Auto in den Tunnel gefahren, ist es zu spät!
1. Es ist Überholverbot (Schilder)
AntwortenLöschen2. Es eine durchgezogene Linie
3. Die Straße ist so schmal, dass bei Gegenverkehr die 1,50 m Mindestabstand beim allerbesten Willen nicht eingehalten werden können
4. Nach ein paar Metern kommen eh rote Ampel(n)
Aber es wird trotzdem doch fast jedesmal überholt (wie der ADFC auf nur alle 1,5 Wochen kommt, kann ich nicht nachvollziehen). Selbst einmal pro Stunde ist massivst untertrieben.
Aber das sind die stichhaltigeren Argumente:
1. Ifohrdaimlermirrghörtweld
2. Radfahrer sind erst dann klageberechtig, wenn sie totgefahren wurden (nur können sie dann nicht mehr klagen)
3. Radies sind Untermenschen und haben so grundsätzlich kein Teilhaberecht (die können ja auf den Gehweg und schieben oder mit den anderen underdogs sich rumklopfen)
4. jede technische Lösung, die Radies zu schützen bzw. deren Rechte zu gewähren ist durch Definition schon böse
5. Wegen des Denkmalschutzes gehen Kameras überhaupt nicht und die Staatsanwaltschaft würde ja sowieso keinerlei Gefährdung der Radies erkennen können, wenn sie die Bilder haben
also sind es 5 Argumente dagegen, das ist ein Argument mehr und so muss alles so bleiben wie es ist.
Es ist skurril, wenn die Polizei und wer auch immer eine Reduktion der Verstöße beschreibt - es geht hier nur um eine Nulltoleranz (auch damit der Fall 2 mit den toten Radies nicht zu oft eintritt ....). Es handelt sich um einen ultrakurzen Tunnel vor einer Schule - da muss niemand Stundenlang hinter Radies herzuckeln sondern es geht hier um gerade mal einstellige Sekundenzahlen, die beim Nichüberholen geopfert werden müssen (aber auch nur dann, wenn man nicht eh an der roten Ampel steht