Die eine ist mit Symbolen auf den Lichtzeichen für Radler ausgewiesen, aber sehr eng angelegt. Allein die Zufahrt durch diese Senke, dann der Überweg selbst.
Und weil er von reichlich Fußgängern benutzt wird, fahre ich dort nicht mehr rüber. Die Ampel besitzt einen Drücker, der allerdings vom Rad aus nicht zu erreichen ist, weil er auf der linken Seite angebracht ist. (Tagsüber auch unnötig.)
Übrigens, liebe Radler, nicht irritieren lassen von dem blauen Fußgängerschild. Es meint den Gehweg links an den Häusern entlang. (Eindeutig ist zwar anders, aber das ist noch relativ gut verständlich.)
Radler, die vom Marienplatz in die Filderstraße stadteinwärts wollen, müssten, wenn wenn sie alle Fußgängerampeln benutzen, insgesamt sechs Mal warten. Sechs Mal! Kein Autofahrer, der links abbiegen will, muss sechs Mal bei Rot halten, bis er weiterfahren kann.
Hier geht es dann auf den Gehweg unter die Leute.
Nach längerem Grübeln sage ich mir, dass die Gehwegfreigabe, die an der Ampel stand, für die ganze Länge des Gehwegs gilt, und das Schild hier den Weg nach links extra kennzeichnet.
Die Bordsteine sind hier aber alle zu hoch, als dass ich auf die Straße und die Fahrbahn nach auf die rechte Seite überqueren könnte. Vielleicht auch besser so, denn Autofahrer rechnen ja nicht damit, ein paar Meter voraus ist der Fußgängerüberweg mit Ampel.
Wenn ich durchs Gewühl durch bin, stoße ich auf diese Straße (Foto unten), die Lehenstraße.
Hier endet eindeutig, wie auf dem blauen Fußgängerschild zu erkennen (Foto rechts), meine Fahrberechtigung auf dem Gehweg. Dieses Schild ist dient mir übrigens als Bestätigung, dass ich bis hierher tatsächlich habe fahren dürfen. Aber jetzt muss ich runter vom Gehweg und hinüber auf die rechte Straßenseite. Aber wie eigentlich? Wie lautet die Regel für solche Stellen?
Die Regel denken wir Radler uns aus: Irgendwie rüber halt. Also über das gestreifte Feld, das mir Platz fürs Aufstellen des Rads und fürs Warten gibt, weil Autos da nicht drüber fahren dürfen. Eigentlich ist es vermutlich auch für mich nicht erlaubt. Es sei denn, das Rad ist hier mal wieder verkehrstechnisch dem Fußgänger gleichgestellt. Wer weiß das schon so genau. Und wen kümmert's?
Dass ich auf die Lehenstraße hinunterfahre und (vor den Kühler des dort an der Stopplinie haltenden Autos), mein Rad an die Haltelinie hebe und herumschwenke, um dann wie aus der Straße heraus links abzubiegen, das kann's ja wohl auch nicht sein.
Und irgendwie geht's ja auch immer. Halblegal, schnell rüber, schnell weg. Hier und anderswo.
So entsteht diese Kampfradler-Mentalität. Dieses sich um nichts kümmern als um das eigene Fortkommen.
Und auch hier noch mal der Link zum Artikel der Berliner Tagesspiegel über Kampfradler und Radhasser in Berlin und ein das Plädoyer eines Ex-Taxifahrers für die Radler. Genau so isses nämlich.
Hier die Karte:
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