Aber fehglende Übergänge fördern die Schlängler- und Kampfradlermentalität, die wir doch eigentlich nicht wollen. Wir wollen doch, dass Radler sich an die Regeln halten. Dafür muss es aber auch Regeln geben.
Ein Beispiel für einen unmöglichen Übergang gibt es in Möhringen am Freibad Richtung Fasanenhof hinaus.
Vom Ortskern hinaus kann man eigentlich ganz gut auf der Fahrbahn radeln. Der Gehweg wird erst an einer Ampel mit Rechtsabbiegespur freigeben (was für Radler bedeutet, dass sie am Abzweig die Fußgängerampel nehmen müssen). Und offenbar geht die Stadt davon aus, dass ab jetzt alle auf dem freigegeben Radweg (zum Freibad) fahren.
Ich ordne mich an der Ampel allerdings auf der Geradeausspur ein und fahre auf der Fahrbahn weiter. Ein freigegebener Gehweg heißt ja nicht, dass ich ihn benutzen muss. Ich will ihn auch nicht benutzen. Allerdings sehe ich dann am Gehweg in meiner Fahrtrichtung links das mahnende blaue Schild Radweg/Gehweg. Falls ich das Schild überhaupt sehe, schließlich bin ich ja auf meine Fahrbahn konzentriert.
Aber nehmen wir an, ich sehe es: Radweg ist obligatorisch, also muss ich da jetzt hinüber.
Aber wie eigentlich? Wie stellt sich das der Gesetzgeber und die Möhringer Ortsverwaltung hier vor? Um auf den linken Gehweg zu kommen, kann ich nur die Fußgängerfurt benutzen, denn nur dort ist der Bordstein niedrig genug, damit ich drüben auf den Gehweg komme. Aber die Fußgänger haben Rot (ich habe auf meiner Fahrspur ja Grün). Trotzdem Arm raus, links auf die Fußgänerfurt abbiegen. Vollbremsung auf der Verkehrsinsel, denn jetzt bin ich als Radler plötzlich wieder Fußgänger, habe immer noch Rot (und keinen Drücker, um Grün anzufordern, zumindest sehe ich von her keinen).
Das ist gaga. Das geht so gar nicht. Es gibt auch keinen Grund, Radler hier unversehens von der Fahrbahn runterzuholen und auf einen linksseitigen Gehweg zu expedieren. Die Fahrbahn ist breit genug, auch wenn hier ein Bus verkehrt. Man bringt Radler richtig in Gefahr, wenn man sie hier nach links auf den Gehweg leitet, ohne dies in irgendeiner Form vorbereitet zu haben.
Als Radler muss ich einen Radweg nicht benutzen, wenn ich nicht weiß, wo er mich hinführt. Natürlich kann ich es mir hier denken (wenn ich als Ortsfremder auch nicht weiß, ob er dann nicht in die Felder abzweigt, statt an der Straße entlang nach Fasanenhof zu führen). Aber da es keinen praktikablen Übergang dorthin gibt, ignoriere ich ihn und fahre auf der Fahrbahn weiter.
Die Fortführung ist hier wieder ein freigegebener Gehweg, aber die Straße ist wirklich breit genug für Räder, und Radler müssen endlich runter von den Gehwegen.
Die Radweg-Schilder sollten hier abgebaut und auf der Fahrbahn eine Radspur oder ein Radschutzstreifen gelegt werden. Das ist weniger gefährlich für Radfahrer als die bestehende Lösung.
Es gibt dazu einen Vorschlag im BürgerInnenhaushalt: https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/12797
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