So sieht unsere Fahrradstraße (Eberhardstr.) aus. |
Und zwar nicht, weil es gut klingt, sondern weil endlose Staus der Wirtschaft schaden und Klima und Gesundheit belasten. In der Pressemitteilung heißt es: "Notwendig ist auch ein zügiger Ausbau der Elektro- und Zweiradmobilität in den Städten. Das ist das beste Mittel, die Feinstaubbelastung für den Stadtverkehr zu reduzieren und den Lebenswert gerade von Innenstädten zu steigern. Denn bisher haben die so genannten Umweltzonen, außer Bürokratie für Bürger und Verwaltung, wenig gebracht.
Die gegenwärtige Verkehrsinfrastruktur in deutschen Städten ist zu stark auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet und wird den heutigen Mobilitäts- und Lebenswünschen der Menschen zu wenig gerecht. Die Elektro- und Fahrradmobilität bietet die große Chance, den städtischen Lebensräumen eine neue Qualität zu geben und kann als Vitalitätsprogramm genutzt werden.
Notwendig ist allerdings ein planerisches Umdenken wie z. B. die Entwicklung von geschlossenen Radwegenetzen, überdachten Abstellflächen für Zweiräder, Aufladestationen für die rasant wachsende Zahl von Elektrorädern und die Möglichkeit, Fahrräder z. B. in Bussen und Bahnen jederzeit mitnehmen zu können. "
Das finden wir von "Radfahren in Stuttgart" auch. Also, packen wir's an.
Stichwort "Ladestationen": man könnte ja meinen, zumindest daran mangle es in Stuttgart nicht. Allüberall die blauen Ladesäulen der EnBW, die ja grundsätzlich auch für Zweiräder geeignet sind. Zumindest passt schon mal der Stecker eines mitgeführten Ladegerätes. Nur sonst passt irgendwie gar nichts.
AntwortenLöschenDie Ladesäulen, wenn sie denn frei sind und nicht von angestöpselten Car2Go-Smarts dauerbeparkt sind, bieten weder die Möglichkeit sein teures Rad dort anzuschliessen, noch Witterungsschutz.
Und die von der EnBW angebotene "Elektronauten"-Prepaidkarte ist vom Tarif her ein schlechter Witz. Da wird nach Zeit abgerechnet. 1,50€/h. Wieviel Strom lädt da ein übliches 2 oder meinetwegen auch 4 Ampere-Ladegerät? Strom für 5 cent, 10 cent, gar 15 cent? Das ist keine eMobiltätsförderung. Das ist einfach Piraterie.
mfG
AK
Mit Ladestationen kenn ich mich gar nicht aus, lieber Anonymus. Falls du mir deine Erfahrungen mitteilen willst - und es sieht danach aus, als werde das für meine Blogleser/innen interessant, dann schick mir eine E-Mail und schreib einen Artikel mit ein oder zwei Fotos. Würde mich freuen.
LöschenZum Stichwort »Entwicklung von geschlossenen Radwegenetzen«:
AntwortenLöschenEs ist nicht möglich, auf derselben Erdoberfläche sowohl ein Auto‐ als auch ein Radwegenetz anzulegen, ohne dass sich die beiden Wegenetze überschneiden.
Zu solchen Schnittpunkten gehören die heimtückischen Totwinkelsituationen an Kreuzungen. Jegliche Sonderwege oder ‐fahrstreifen für Radfahrer bewirken, dass rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge links von geradeausfahrenden Radfahrern und geradeausfahrende Radfahrer rechts von rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen bleiben müssen und dass deshalb die Kraftfahrzeuge den Fahrweg der Radfahrer erst unmittelbar in der Abbiegekurve schneiden.
Man muss also unbedingt dafür sorgen, dass Radfahrer und Rechtsabbieger ausreichend früh vor der Kreuzung auf einem gemeinsamen Fahrstreifen fahren. Allerdings gibt es da noch ein weiteres Problem: Endet ein Sonderfahrstreifen für Radfahrer, fahren die Radfahrer auf die Fahrbahn ein. StVO § 10 (Einfahren und Anfahren) erlegt den Radfahrern dabei einen Nachrang auf, weil Sonderwege und ‐fahrstreifen für Radfahrer »andere Straßenteile« sind: »Wer […] von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist«.
Zu den Schnittpunkten der beiden Wegenetze gehören darüberhinaus auch Grundstückein‐ und ‐ausfahrten. Neben Rechtsabbiegern gefährden dort auch Einfahrer die Radfahrer; denn Fahrstreifen, auf denen kein Kraftfahrzeug fährt, stufen die Einfahrenden unterbewusst als ungefährlich ein: Auf ihnen kommt ja »niemand«, da kann man unbesorgt und ohne Vorsicht drauf fahren und halten, um eine Lücke »im Verkehr« abzuwarten.
Fazit: Mit einem Radwegenetz, das unvermeidlich Schnittpunkte mit den Autowegenetz hat, kann man Radverkehr nicht fördern und sicherer machen, nur behindern und gefährden.
Friedhelm Waitzmann, Stuttgart, public2014.fwnsp@spamgourmet.com
Interessanter Punkt das mit den anderen Strassenteilen. In dieser Deutlichkeit war das mir (und vielleicht anderen auch) nicht bekannt.
LöschenFür Radstreifen neben der Fahrbahn, die unterbrochen sind, bedeutet das dann zwangsläufig, dass man sich umschauen und eine Lücke im vorbeiströmenden Autoverkehr finden muss. Und davon gibt es in Stuttgart inzwischen einige...
Zu Michael am 28. August 2014 21:30:
AntwortenLöschenNaja, ganz so wild ist es zumindest bezogen auf den von hinten heranströmenden Verkehr nicht: Wenn ein Radstreifen abrupt endet, entsteht ja umittelbar hinter seinem Ende ein Verkehrsschatten, weil die vorbeiströmenden Fahrzeugführer ihre Fahrtrichtung ja nicht direkt um einen Viertelkreis nach rechts ändern, sondern nur ganz leicht nach rechts lenken, um den Abstand zum Fahrbahnrand allmählich zu verringern. In diesem Verkehrsschatten hat der Radfahrer den Radstreifen ja bereits verlassen. Wenn hinter diesem Verkehrsschatten also jemand einem Radfahrer zu nahe kommt, ist das ja dann Überholen mit zu geringem Seitenabstand. Wird ein Radstreifen durch eine Einmündung oder Kreuzung unterbrochen, müssen Abbieger dem geradeausfahrenden Radfahrer sogar ausdrücklich Vorrang gewähren.
Zu dem im jetzt folgenden Abschnitt Geschilderten weiß ich nicht wirklich Bescheid, meine aber bezogen auf die Verwaltungsvorschrift (bei Bernd Sluka) zu § 9 der StVO schon mal etwas in dieser Art gelesen zu haben:
Ist allerdings an einer Kreuzung einer Straße A mit einer Straße B ein an der Straße A laufender Radweg nach rechts ein Stück weit in die Straße B verschwenkt und überquert dort dann die Straße B als Radfahrerfurt, könnte es sein, dass bei einer ausreichend weiten (5 m) Verschwenkung die Radfahrerfurt mit der Straße B eine eigene Kreuzung bildet und deshalb der Vorrang gegenüber Abbiegern aus der Straße A weggefallen ist, und, eine eventuell vorhandene Vorfahrt der Straße A gegenüber B nicht auf die Radfahrerfurt ausgedehnt ist. Dazu ist der die Radfahrerfurt befahrende Radfahrer dann auch gegenüber Fahrzeugen auf Straße B wartepflichtig, weil er dort auf die Fahrbahn der Straße B einfährt.
Hauptsache, die Radfahrer sind aus dem Weg und haben dort, wo das nicht möglich ist, wenigstens Nachrang!
Friedhelm Waitzmann, Stuttgart, public2014.fwnsp@spamgourmet.com