21. Oktober 2014

Und wieder grüßt die Tübinger Straße

Heute im Bezirksbeirat Süd, 18:30 Uhr, Generationenhaus Heslach. 

Eingeladen ist ein Vertreter des Ordnungsamts, um dem Bezirksbeirat Süd zu erklären, warum die Tübinger Straße noch nicht Fahrradstraße werden kann und die komische Radlerschleuse vorerst beibehalten werden muss.

Und das, obgleich sowohl Gemeinderat als auch Bezirksberiat Süd beschlossen haben, dass mit der Eröffnung des Gerber die Tübinger Straße Fahrradstraße wird und an der Feinstraße für den Durchgangs- und Schleichverkehr gesperrt wird. Und zwar richtig, nicht mit dieser Schleuse, die ständig von Autofahrern missachtet wird.

Am vergangene Mittwoch haben sich viele Radler die Strecke angeschaut und sind sie abgefahren. Und ich habe schon mal vorab über die beiden Pläne informiert, den Beschluss von Gemeinderat und Bezirksbeirat und das Konzept des Ordnungsamts.

Die Sitzungen des Bezirksbeirats sind immer öffentlich. Sie finden im Generationenhaus in Heslach statt, und zwar im Saal im zweiten Stock. Beginn 18:30 Uhr.

Stets bekommen die Bürgerinnen und Bürger auch Gelegenheit, etwas zu sagen oder zu fragen.

Übrigens steht neuerdings nun auch noch ein Schildermast auf dem Radstreifen. Da muss man jetzt echt aufpassen, dass man nicht mit dem Ellbogen dranstößt, wenn ein Autofahrer etwas knapp an seiner Haltelinie bremst. Das Schild ist natürlich für die Autofahrer gedacht, die hier immer illegal geradeaus weiterfahren. Es wird sie sicher jetzt davon abhalten, gell.

Und wo hat man es hingestellt: in die Radspur. So, dass es die Radler gefährdet.
Da fragt man sich doch wieder mal ...


6 Kommentare:

  1. Das Schild und die Straßenmalerei verstehe ich nicht. Es muss rechts abgebogen werden, für Radfahrer gilt das aber nicht. Aber laut Pfeil am Boden müssen die links abbiegen? Ja was denn nun? Wird immer schlimmer...

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    1. Stimmt. Es ist ein Schild, dass man nur versteht, wenn man die Situation kennt. Wie überhaupt an der Stelle die Radler nur richtig fahren, wenn sie die Schleuse schon kennen. Übrigens bedeutet dieses Schild in letzter Konsequenz auch, dass Radler rechts auf der Fahrbahn fahren, wie die Autos, dann aber geradeaus weiter dürfen. Typisch für die Widersprüchlichkeit der Schilder für den Radverkehr. Unser Verkehrsordnung scheint auf Radler nicht eingestellt. Man bastelt ständig auf diese Weise.

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  2. @Martin Triker:
    Die Fahrradfahrer die sich links einordnen müssen auch links abbiegen (was eigentlich gerade aus auf der Tübinger Straße ist). Wer rechts in die Feinstraße fahren will, kann ganz normal auf der rechten Straßenseite abbiegen.

    Trotzdem ist diese Kreuzung eine unnötige Gefahrenstelle für die Radfahrer. Da hat die Stadt versucht kreativ zu sein, anstatt den Beschluss des Bezirksbeirat Süd und des Gemeinderats umzusetzen.

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    1. Michi, es ist noch witziger. Den Radler können, wenn sie dieses Schild sehen, auf der rechten Fahrbahn radeln und dann, anders als die Autofahrer, geradeaus weiterfahren. Das widerspricht der Schleusen-Regelung.

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    2. Das stimmt zwar, Christine, würde aber vielleicht zugleich dazu führen, dass der vom Gerber kommende Gegenverkehr endlich vielleicht doch den Radverkehr mitsamt seinem Vorfahrtsrecht überhaupt wahrnimmt und erkennt.

      Die eigentliche Verkehrsführung nebst Vorfahrtsrecht aus der Schleuse heraus, ist ja nicht die Bohne wert, sondern nur eine Lizenz zur Selbstgefährdung.

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    3. Da Schilder regelmäßig rechts stehen müssen, links dürfen sie nur wiederholt werden, gilt dieses Schild tatsächlich für den Linksabbieger-Radstreifen. Man findet genug Stellen in Stuttgart, bei denen deutlich wird, daß die StVB im Tiefbauamt entweder die VwV-StVO nicht kennen oder wissentlich ignorieren.

      Wollte schon lange ein Blog zu dem Thema machen. Aber die Zeit...

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