1. Dezember 2015

Radspur in die Illegalität - Lautenschlager Straße

Die Stadt hat die Fußgängerfurt mit Ampel in der Lautenschlagerstraße am Hauptbahnhof durch einen Zebtrastreifen ersetzt. Das ist gut. 
Denn einbiegen dürfen hier (vom Hotel Steigenberger Graf Zeppelin kommend) nur Taxis, also keine anderen Autos, keine Motorräder.

Finde ich als Radlerin auch gut, denn bisher bin ich, vom Hauptbahnhof über die Fußgänger-/Radampel kommend, hier bei Fußgänger-Rot und Auto-Grün auf die Fahrbahn eingeschwenkt. (Eine ungeklärte Situation,)  Aber große Frage: Wohin führt diese Radspur eigentlich?

Auf den Gehweg. Ich sehe an der Ecke ganz arg viele Schilder, aber keines, das diesen Gehweg für Radfahrer freigibt. 

Warum sollen sie sich auch  durch die Fußgänger schlängeln, wo es doch in der Lautenschlagerstraße eine schöne 30-Zone gibt, auf der wir bis zur Bolzstraße vor radeln können?

Das ist doch Gaga!

Radfahrer/innen werden hier direkt ins regelwidrige Verhalten geschickt, auf einen für sie verbotenen Gehweg. Warum macht man so was? Weil es bisher leider noch keine auf die Fahrbahn gebogene Radspuren gibt? Weil man sich nichts gedacht hat? Weil man möchte, dass Fußgänger auf Radfahrer schimpfen, die wieder mal illegal auf dem Gehweg radeln?

Aber gucken wir noch mal genauer hin. Das Radzeichen steht hier für uns, die wir vom Hauptbahnhof her kommen, auf dem Kopf. Also ist es für solche Radler gedacht, die auf dem Gehweg kommen. Beispielsweise solche, die auf dem Gehweg am Hotel Steigenberger entlang geradelt sind. Ich habe allerdings an keiner Ecke der Gehwege rund um diesen Häuserblock eine Rad-Freihabe entdeckt. Großes Rätsel!

Übrigens scheint man hier den Autofahrern auch nicht so recht zuzutrauen, dass sie sich an das Einfahrtsverbot halten, denn gleich nach der Einbiegung steht der Schildermast, auf dem den Autofahrern erzählt wird, dass sie hier nur mit Parkschein und nur eine begrenze Zeit parken dürfen, was aber nicht für diesen Abschnitt und gar nicht für die Lautenschlagerstraße gilt, denn weder hier noch später darf man auch nur halten. (Na  gut, die Schilder beschreiben die gesamte Parkzone in dem Gebiet, und da kann man auch schon mal dort anfangen, wo nur Taxis fahren dürfen.)


15 Kommentare:

  1. Ganz ehrlich liebe Christine, ich habe es als leidenschaftlicher Alljahresradfahrer aufgegeben.

    Gestern sind mir unten bei dem S21 Steg über den Mittleren Schlossgarten 2 Polizisten zu Fuss auf der Radspur entgegen gekommen obwohl auf der anderen Seite genug Platz gewesen wäre. Auf mein klingelnn hin haben sie mich angebrüllt: "Hey was soll das?" Ich konnte nur den Kopfschütteln und weiter fahren sonst hätte ich sicher die eine oder andere Ordnungswidrigkeit begangen.

    Ich fühle mich in Stuttgart als Verkehrsteilnehmer nicht nur nicht ernst genommen sondern stark diskriminiert.

    Zuletzt aber noch vielen Dank für deine Arbeit hier!

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    1. Du hast Recht, Stuttgart und seine Autofahrer/innen und Fußgänger/innen muss noch viel lernen. Es ist halt aber auch schwierig, für eine dritte Verkehrsart zu konzipieren, die man nicht so genau kennt und auch nicht so genau kennen will. Radfahrer brauchen eine Infrastruktur, kein Hin- und Her-Geschiebe zwischen Fahrbahn und Gehwegen. Man sieht an einer Stadt wie Stuttgart, wie schwierig es ist, wirklich und wahrhaftig fürs Radfahren zu denken. Die Stadt bräuchte ganz dringend einen verkehrs-wissenschaftlichen Beirat, der die Grundprinzipien einer Radverkehrspolitik an jede Straßen- und Fußgängerüberweg-Planung anlegt.

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    2. Und warum hast Du geklingelt und warum bist Du nicht "auf der anderen Seite" weiter gefahren, die doch frei war? Piefig, kleinkariert, hinterwälderisch?

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    3. Lieber Stefan K.
      da auf der "anderen Seite" der Fußweg verläuft hatte Kollege Anonym dort nichts zu suchen! Somit hatte Er/Sie alles richtig gemacht und die Die Damen und Herren der Polizei waren ordnungswidrig unterwegs.

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    4. Es ist ja sogar so, dass die Poliziten den Radler, der auf die Gehwegspur ausweicht anhalten und mit einem Bußgeld hätten belegen können. Denn tatsächlich darf der Radler nicht mal mit dem halben Hinterrad seines Anhängers die weiße Linie zum Fußgängerbereich überfahren. Er muss auf der Radspur (dem Radweg) bleiben. Und dieser Abschnitt ist ja per Schild so geteilt. Der Radler, der der Polizei, die auf dem Radweg spazierte, auf den Fußgängerstreifen auseicht, hätte sich regelwidrig verhalten. Aber mal abgesehen von den Regeln der StVO, es ist für uns Radler schon ärgerlich, dass wir vom Autoverkehr auf Gehwege und geteile Rad-/Gehewege abgedrängt werden und dort dann von den Fußgängern auch noch mal weggescheucht und angepflaumt werden.

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    5. Mein Gott, seid ihr paragraphenpingelig. Ich finde, der vom Kollegen „Anonym“ geschilderte Sachverhalt ist nebensächlich bis unerheblich. Ich glaube nicht, dass uns eine kleinteilige „Paragraphenreiterei“ weiter bringen wird. Rechthaberei ist das Eine, Politik mit dem Ziel der Veränderung ist was anderes.

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    6. Ja schon, Stefan. Allerdings ist es schon interessant, dass man einerseits Radfahrern gern und laut vorwirft, sie hielten sich ja gar keine Regeln, und sie andererseits mit unmöglichen Situationen konfrontiert, wo sie einen Regelverstoß begehen müsssen. Beides geht nicht zusammen, deshalb plädiere ich hier gern dafür, dass man die Radinfrastruktur ebenso zweifelsfrei organisiert wie die für Autofahrer und Fußgänger. Und ich finde, Fußgänger und Autofahrer sollten Radwege und Radspuren respektieren. Sonst wird der Radler zwischen beiden zerquetscht und kann nur noch in die Regelwidrigkeit ausweichen, was man ihm dann wieder lauthals vorwirft. Im Einzelfall natürlich großzügig (wir sind alle nur Menschen), im Prinzip aber finde ich es durchaus bedenkenswert, Verkehrsteilnehmer so zu organisieren, dass sie vorankommen ohne sich schlängeln und Regelverstöße begehen zu müssen. (Übrigens kann es ja auch mal blöd laufen mit einer Polizeistreife, die einen Radler anhält, der neben der Radspur auf dem Gehweg gurkt. Und dann nützt es nichts, darauf zu verweisen, dass man andernorts ausweichen musste und es auch nicht so pingelig sehen will.

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    7. Ist es eigentlich auch ein Regelverstoß (mit Bußgeld), wenn man als Fußgängern auf Radwegen/Radstreifen geht?

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    8. Wenn ich das hier richtig deute, dann ja:
      http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/25-stvo/

      Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg/Seitenstreifen vorhanden war. 5 €

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  2. Recht hat er, der Anonyme. Was wir hier sehen, ist Infrastruktur für Autofahrer und für Fussgänger. Punkt. Da hilft kein verschämt aufgepinseltes Fahrrad auf dem Gehweg. Leute, macht es Euch einfach, fahrt auf der Straße!

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    1. Macht das! Allerdings kenne ich durchaus Radfahrer/innen, die sich auf die Fahrbahn nicht trauen. Und ich finde, die sollen auch radeln. Vor allem lockt man mit dieser Stuttgarter Wild-West-Organisation von Radwegen keine neuen Radler vom Lenkrad weg. Deshalb halte ich sichtbare Radzeichen auf der Straße für sinnvoll. Allerdings keine, die auf Gehwege führen.

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  3. Zum Thema Radwegführung möchte ich auch etwas loswerden. Vor nicht allzu langer Zeit wollte ich meinen täglich Radweg zurück vom Büro nach Hause optimieren. Alles was ich bisher an Streckenvarianten probiert habe, machte mich nicht so recht glücklich. Also hab ich den Radroutenplaner der Stadt Stuttgart bemüht. Doch was soll ich sagen, was der mir vorgeschlagen hat war unter aller Kanone (und ich habe mir die Strecke mehrfach und unter verschiedenen Einstellungen kreieren lassen).
    Er schickte mich Treppen rauf und runter (hätte ich den Weg nicht gekannt, ich wäre voll drauf reingefallen), entgegnen der Fahrtrichtung durch Einbahnstraßen (keine Freigabe für Radler) und zu guter Letzt sollte ich nicht freigegebene Fußwege befahren.
    Das ganze Ding ist ein einziger Witz! Ich hab mich so geärgert (und tu es noch immer).

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  4. Was war das denn für eine Strecke? Das könnten wir hier doch mal ausführlicher darstellen.

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  5. Hab gerade auch eine "spannende" Stelle entdeckt (passt zum Thema widersprüchliche Beschilderung, daher hänge ich es mal hier dran):

    Die Moserstraße ist in Richtung Werastraße eine Einbahnstraße, und folgerichtig ist von der Werastraße aus das Einbiegen in die Moserstraße nicht erlaubt; in beide Richtungen ist ein blauer "nur geradeaus"-Pfeil angebracht.

    Nun ist aber die Einbahnstraße für Radfahrer aufgehoben, das Einbiegeverbot allerdings nicht! D.h. wir haben eine Straße, die man zwar befahren darf, in die man aber nicht einbiegen darf.

    War wohl der Kaffee der Verkehrsverplaner nicht stark genug... :(

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  6. Wie ist denn die Situation allgemein dort an der Ecke? Ist der Weg vorher (von/über die Insel) offiziell Radweg (blaues Schild)? Ansonsten ist das ja auch keine Radspur, obwohl so markiert, aber ohnehin falsch.

    Vielleicht sollten wir uns alle mal ein paar (Spray-)Dosen schwarze und weiße Farbe und ein paar Schablonen besorgen und die Sache richtig stellen... ;)

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