Foto Blogleser Sebastian, Kaltentaler Abfahrt |
"Da kommt man mit 50 Sachen auf dieses Schild zu. Wie soll man reagieren? Schieben auf dem Schutzsstreifen oder auf dem Gehweg? Ich bin vor einem netten Autofahrer eingeschert."
Radfahren in Stuttgart antwortet: Radfahrende fahren hier einfach gemäß der Straßenverkehrsordnugn weter. Hier muss niemand absteigen und schieben. Sicherheitsstreifen kennzeichnen nur den rechten Bereich einer Farbahn, wo Radler üblicherweise fahren, sind aber nicht verpflichtend. Und wenn ein Hindernis auf ihnen steht, weicht der Radler auf die Fahrbahn aus. Dieses Schild ist Blödsinn und zu dem eine Unverschämtheit Radfahrenden gegenüber.
Denn das Schild stellt selber ein ähnliches Hindernis dar wie die folgende Baustelle, vor dem man eigentlich warnen müsste. (Vielleicht mit einem auf dem Gehweg auftestellten Schild "Achtung Schild auf dem Radweg".)
Und schließlich ist "Radfahrer absteigen" kein Schild der Straßenverkehrsordnung. Es ist nicht bindend
und hier sowieso nicht, weil ja die Fahrbahn zur Verfügung steht. Radfahren ist hier erlaubt. Es gibt kein Schild, das das verbietet, und nur so ein Schild hätte überhaupt Gültigkeit.
"Radfahrer absteigen" wird gerne unter Schilder "Fußgängerzone" gehängt. Sozusagen als sprachliche Übersetzung des Schilds selber, das Radfahren auf Gehwegen oder in einer Fußgängerzone ohnehin verbietet.
Auch da ist es sinnlos, vermittelt es doch Radfahrenden den Eindruck, als sei das Schild "Nur für Fußgänger" irgendwie weniger ernst oder bedeute etwas anderes als dass Radfahrende hier nicht auf dem Rädern durchfahren dürfen. Redundante Beschilderung ist eine schlechte Beschilderung, weil es die Aussage des eigentlichen Schilds der StVO entwertet.
Danke für den Bericht!
AntwortenLöschenGeht mir genau so. Bis das Schild registriert ist, ist man schon in der Baustelle. Die Leute die so etwas aufstellen denken einfach nicht mit.
Horscht.
"Radfahrer absteigen"
AntwortenLöschenändert den Aggregatzustand von Radfahrern. Aus Fahrradfahrern wird irgendwas, aber eben nicht mehr FahrradFAHRER.
Im Interesse der Herstellung eines verkehrsregelungstechnischen Kräftegleichgewichts, schlage ich vor, an Stellen, die irgendwie unübersichtlich, planerisch nicht durchdacht, oder einfach nur so aus Jux und Tollerei, folgende Schilder aufzustellen:
"Autofahrer aussteigen"
Im Grunde nicht Schlimmes, da rechtlich eh nicht relevant (s.o.) und ebenso absurd und nicht zu Ende gedacht, wie der tägliche Irrsinn, dem sich Radler ausgesetzt sehen.
Wie oben ja schon beschrieben, habe ich bei der ersten Fahrt das Schild durchaus rechtzeitig wahrgenommen und bin dann, wie üblich bei Hindernissen (z.B. parkende Kfz) auf dem Radweg, auf die reguläre Fahrbahn umgeschwenkt - natürlich mit Umsicht und rechtzeitiger Ankündigung.
AntwortenLöschenDemnach konnte ich das Schild auch erst beim zweiten Mal genauer anschauen (@Anonym: ich glaube, da stand auch schon das "Autofahrer aussteigen" darauf), weil es mich durchaus interessiert hat, was sich der Planer dabei gedacht hat bzw. mit diesem Schild erreichen wollte.
Ein alleiniges Schild "Achtung Baustelle" reicht ja vollkommen aus, warum also der Zusatz?
Für diejenigen die diese Baustelle nicht selber besichtigen können um sich so ein umfangreicheres Bild (als das obige Foto) zu machen:
LöschenStuttgart, Böblinger Straße mit dem Schild auf Höhe N°433 und der Baustelle auf Höhe N°425.
Die beengten Verhältnisse im Kaltental lassen sich auf einer leider veralteten Street View Befahrung vom Oktober 2009 erahnen: hier der Beginn des Schutzstreifens.
Die Schilder sehe ich hier in Braunschweig auch ständig. Ist aber nur ein Hinweisschild - genauso wie "Fahrräder auf der Fahrbahn". Das Schild sehe ich daher nicht wirklich als Problem. Es ist aber ein Symbol für die Denkweise bei Baustellenumleitungen und -beschilderungen. Und das macht natürlich sauer.
AntwortenLöschenAuch zu den Schildern auf den Radverkehrsanlagen kann ich hier ein Lied singen. Haben sogar am Ring aktuell an einer Stelle einen Baustellen-Schild-Slalom.
Das Radfahren auf der Fahrbahn ist hier natürlich nicht erlaubt.
AntwortenLöschenDafür ist der Radweg (Schutzstreifen) ja da, dass Radfahrer dort fahren für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Benutzungspflicht des Radschutzstreifens ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot (und auch aus der Radwegbenutzungspflicht).
Ein Ausweichen auf die Kfz-Fahrbahn wäre viel zu gefährlich. Hier sollte man das Schild "Radfahrer absteigen" schon ernst nehmen und auf dem Bürgersteig schieben, wenn einem der Platz auf dem Radweg schon nicht ausreicht. Aber man muss nun wirklich nicht auf die Autospur und damit den gesamten Straßenverkehr gefährden!
Gruß aus Münster,
der Münsterland-Radler (MLR)
Sie verstehen Schutzstreifen als eine Art Spur. Dem ist aber nicht so. Er ist Teil der Fahrbahn. Fällt der Schutzstreifen weg, ändert sich also nichts; Radelnde fahren dann weiter auf der Fahrbahn. Suchen Sie z. B. auf der folgenden Seite mal nach "Schutzstreifen": http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
LöschenIch habe mal im Verkehrsportal ( http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=118474&view=findpost&p=1057844112) nachgefragt.
AntwortenLöschenLaut VwV-STVO ist es nicht erlaubt auf der Fahrbahn (der "Schutzstreifen" ist Teil der Fahrbahn) Verkehrsschilder aufzustellen. Wieso nicht bei der Polizei anrufen und sie auffordern, dieses Schild als gefährliches Verkehrshindernis zu beseitigen ?
Lieber Braunschweig-Radler,
AntwortenLöschenich fürchte, dieses Schild kann schon zu einem Problem werden, Zitat: "Möglicherweise wird damit versucht, die Amtshaftung nach einem Unfall an einer besonderen Gefahrstelle, die die Behörde erkannt, aber nicht beseitigt hat, auf die dort fahrenden Radfahrer abzuwälzen." (www.bernd.sluka.de).
Und lieber Münsterland-Radler,
eine Radwegebenutzungspflicht ergibt sich aus den allseits bekannten blauen Schildern mit Fahrrad-Symbol. Diese werden typischerweise an Radwegen aufgestellt.
Schutzstreifen werden dort ausgewiesen, wo Radwege nicht realisiert werden können. Deswegen dort auch keine blauen Schilder. Sonst würde es ich ja doch um Radwege handeln und nicht um Schutzstreifen.
Eine Benutzungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Rechtsfahrgebot, das vorschreibt, von mehreren Spuren die rechte zu nutzen. Ein einfaches Gedankenexperiment. Eine Straße mit zwei Spuren in eine Richtung und diese Straße ist nur frei für Kraftfahrzeuge. Nach Deiner Ansicht müssten alle auf der rechten Spur fahren. Wozu dann zwei Spuren?
Und dann weiter gedacht: Diese rechte Spur wird durch einen Unfall blockiert. Dann darf - konsequent zu Ende gedacht - keiner auf die linke Spur wechseln. Also Deine Empfehlung: Autofahrer bitte aussteigen und Euer KFZ über den Bürgersteig schieben, was rechtlich möglicherweise einwandfrei wäre, weil sie ja dann zu Fußgängern werden.
Faszinierende Vorstellung, hat was von Satire :-)
Viele Grüße und allzeit gute du unfallfreie Fahrt
Aus der Haftungsperspektive habe ich die Schilder noch gar nicht betrachtet. Danke für die Info.
LöschenUnd noch ein kleiner Nachtrag: Zum Thema Schutzstreifen war ich vor längerer Zeit schon mal auf der Homepage vom ADAC. Kein Schreibfehler, tatsächlich die Autolobby aus München. Dort findet sich folgendes Zitat: "Radfahrer müssen ihn wegen des Rechtsfahrgebotes dann benutzen, wenn Ihnen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand zur Verfügung steht."
AntwortenLöschenNatürlich schreibt die Autolobby von Pflicht, schränkt sie aber aus Sicherheitsaspekten ein. Eine Pflicht, auf den Gehweg zu wechseln, wird nicht erwähnt. Eine Gefährdung des "gesamten Straßenverkehrs" wird gar nicht gesehen. Und dass ein Amtsschimmel die Fahrbahn mit Gegenständen blockiert, dafür fehlt dem ADAC offensichtlich die Fantasie. Ein Wechsel auf die "linke" Spur ist also denkbar und unter Umständen erlaubt.
Viele Grüße
Das Rechtsfahrgebot bedeutet ja auch nur, einfach ausgedrückt: Soweit möglich rechts fahren, außer zum Überholen und bei Hindernissen. So eine Baustelle ist ja auch ein Hindernis, darum ist es überhaupt kein Problem dort zum Passieren den Schutzstreifen zu verlassen.
AntwortenLöschenUnd was die Amtshaftung angeht: Ein Schild, das so nicht in der StVO vorkommt und damit keinen bindenden Charakter hat, kann wohl kaum als Haftungsausschluss herhalten. Zumindest wäre es schon ein starkes Stück, wenn das Ordnungsamt etc. damit durchkommt.
Ich habe mir angewöhnt, so weit rechts zu fahren wie es meine automobilen Freunde auch tun. In vielen Fällen sieht man deutlich auf dem Asphalt den Bereich, in dem die Mehrheit der Autos mit ihrer rechten Spur entlangfahren. Teilweise bilden sich sogar Längsrillen aus.
AntwortenLöschenDas hat zwei Vorteile: Erstens halte ich in der Regel ausreichend Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand/Gehweg. Zum zweiten gehe ich dem Risiko von reifenmordenden Kleinteilen (Glasscherben, kleine Steinchen, ...) aus dem Weg. Diese finden sich bevorzugt am Fahrbahnrand. Geringeres Pannen- und Sturzrisiko...
Ich fahre also soweit rechts wie es meine automobilen Freunde auch tun. Es gibt keinen Grund, weiter rechts zu fahren. Außer vielleicht, um einigen wenigen Dränglern ein bisschen mehr Platz zu machen, damit sie mich mit zu geringem Abstand (gefährlich) überholen können. Aber das ist für mich keine Option.
Viele Grüße
Matthias
Soweit ich weiss gibt es doch in der Stadt gar kein Rechtsfahrgebot, oder liege ich da falsch?
AntwortenLöschenIch fürchte, da liegen Sie falsch.
LöschenOder doch nicht? Christine Lehmann schreibt davon, dass es das für PKW in der Stadt nicht gäbe. Muss ich nochmal checken.
LöschenOh, der Münsterlandradler hat RiS gefunden. Popcorn!
AntwortenLöschenIhr habt schon alles gesagt, was das Rechtsfahren von Radlern betrifft. Unsere Spur ist die Reifenspur der rechten Räder der Autos. Nur dann ist der Abstand zu geparkten Fahrzeugen und Gullideckeln groß genug. In der Staddt gibt es kein Rechtsfahrgebot für PkW, was auch für Radfahrende gelten sollte. Allerdings sollen Radfahrer so weit rechts wie möglich fahren. Es ist ja völlig klar, dass sie - egal ob mit oder ohne Fahrbahnmalerei und blauen Schildern - Hindernisse umfahren dürfen, und zwar grundsätzlich auf der Fahrbahn, denn Gehweg ist erst einmal grundsätzlich verboten. Würde man Sicherheitsstreifen um so eine Baustelle herumlegen, dann hätten Radler sogar Vorrang vor den Autos. Man könnte auch in so einer Situatin überlegen, ob Radler, die ja rechts fahren, Vorrang haben (hier gibt es ja keine Spureinteilung auf der Fahrbahn) und die nachfolgenden Fahrzeuge langsam tun müssen (sie überholen ja), aber das ist wie so Vieles für den Radverkehr nicht eindeutig geklärt, und vor allem ist fragtlich, wie Autofahrer so eine Situation erleben. Die meisten sehen ja de Baustelle und den Radler vor sich und werden sowieso langsam tun. (Rücksichtsgebot im Straßenverkehr § 1).
AntwortenLöschenDeinen Hinweis auf StVO §1 hat anscheinend auch mein Autofahrer [siehe Blog-Post/Kommentar] befolgt, weil gesehen haben muss der mich sicherlich schon seit der SSB-Haltestelle Kaltental.
LöschenAls Radler fahre ich hier grundsätzlich in der Mitte der einspurigen Fahrbahn, denn selbst bei Kfz liegt deren rechte Fahrzeugseite in der Dooring Zone, ganz zu schweigen von diesem "Schutzstreifen" der direkt am Parkstreifen anliegt.
@Christine: Wie siehst du denn das, deine beschriebene Situation in der "... Radler sogar Vorrang vor den Autos..." hätten, ist doch schon mit eben diesem Schutzstreifen im Kaltental fest umgesetzt?
So müssen zumindest Kfz hier zweimal (um Böblinger Straße 463 und 409) mit ihrer rechten Seite die linke Trennlinie des Schutzstreifen zwangsläufig überfahren, da ja links der Stadtbahn Gleiskörper liegt.
§2 StVO, (1) und (2). Keine Einschränkung auf ausserorts, keine Einschränkung auf Fahrzeuge. Ergo gibt es auch in der Stadt ein Rechtsfahrgebot.
AntwortenLöschen§7 (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
AntwortenLöschenOh, stimmt. Weil der nur für Kfz gilt ist mir §7 nicht so geläufig.
AntwortenLöschen@Anonym aka MLR:
LöschenEs kann schon passieren, daß § 7 einem nicht so geläufig ist, wenn man beim Lesen der StVO nicht über § 2 hinauskommt.
Der Anonyme mit den lückenhaften StVO-Kenntnissen ist nicht identisch mit MLR. Merkt man doch schon an der Kürze des Kommentars, und am zugeben von Wissenslücken/Fehlern.
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