19. Februar 2017

Von unserer aller Großzügigkeit bei Verkehrsregeln


Radfahrende halten sich doch an keine Regeln, so die landläufige Meinung vor allem derer, die selbst gar nicht oder nur selten Rad fahren. Wobei die Regeln aber auch vielen gar nicht so genau bekannt sind. 

Die meisten, die Radler für Rowdies halten, gehen davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln nicht oder viel seltener brechen. Dass das ein Irrtum ist, können wir täglich in Stuttgart beobachten. Vollgeparkte Gehwege, Autos, die verkehrtherum durch Einbahnstraßen brettern, Halteverbote missachten, bei Dunkelrot über die Ampel rasen, Kreuzungen blockieren und so weiter. Radler dagegen umfahren rote Ampeln und sind auch gern mal als Geisterradler auf der falschen Straßenseite unterwegs. Und Fußgänger gehen gern bei Rot.

Der Nationale Radverkehrsplan 20022-2012 erkennt dann aber doch an: Motive für radlerisches Falschfahren sind oft umwegige Radstrecken (Radler vollen keine Umwege fahren), schwierige Fahrbahnüberquerungen (Radler werden über Fußgängerampeln geschickt und müssen drei Mal warten), und Radwege, die nicht den direkten Weg von A nach B führen, sondern über viele Ecken und Steigungen. Und so weiter. Radinfrastrukturelemente müssen ausgeweitet und flexibler gestaltet werden. 

Übrigens gibt es einen mächtigen psychologischen Grund, warum wir (Autofahrende, Fußgänger und Radler) Regeln im Straßenverkehr nicht sonderlich wichtig finden. Für uns ist nämlich der Verkehr Nebensache, wenn wir aufbrechen um irgendwohin zu kommen. Wir wollen nur möglichst schnell und bequem von A nach B kommen. Der Verkehr ist das Mittel zum Zweck, nicht (anders als hier bei Radfahren in Stuttgart) Gegenstand unseres Interesses. Zudem sind Unfälle und Beinaheunfälle für uns alle etwas ziemlich Seltenes. Wir sammeln also auf unseren alltäglichen Wegen keine Erfahrungen mit Unfällen und gewinnen auch keine Erkenntnisse über Gefahren. und deren Vermeidung. Es geht ja meistens gut, wenn wir uns irgendwie durchschlängeln. Die meisten Schilder (vor allem auf vertrauten Wegen) sehen wir gar nicht. Wir vertrauen da eher unserem eigenen Urteil. 

Radler fährt links über den Fußgängerüberweg, statt
an der roten Ampel zu warten. Torstraße. 
Das bedeutet für alle Verkehrsplaner: Sie müssen die Regeln so machen, dass sie nicht als unnötige Hindernisse empfunden werden. Regeln werden dort als Regeln für ein reibungsloses Zusammenspiel aller Verkehrsarten beachtet, wo wir bequem, schnell und leidlich sicher vorankommen. Passen sie nicht, ist der Weg umständlich gestaltet und voller Hindernisse, dann nimmt die Regelmissachtung zu. Derzeit schön zu beobachten an der Ampel an der Torstraße, die für Radler so lange Rot zeigt, dass inzwischen etwa ein Drittel die parallele Fußgängerampel nimmt und dafür auf verbotenem Gehweg radelt. Eine echte Erziehung zum Regelverstoß. 

Geisterradlerin Wilhelmsplatz. 
Verkehrsregeln sind jedoch eigentlich ziemlich wichtig. Sie dienen dazu, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, die teils mit erheblicher Geschwindigkeit unterwegs sind, vorhersehbar und berechenbar zu machen. Blinker und Handzeichen dienen dazu, einen Richtungswechsel anzuzeigen. Das Rechtsfahrgebot schützt mich davor, jederzeit damit rechnen zu müssen, dass mir jemand auf meiner Fahrbahn entgegenkommt. Und so weiter. 

Torsten von Einem hat 2006 in seiner Diplomarbeit das Verhältnis der Radfahrenden zu den Regeln untersucht. Dieser Untersuchung zufolge ging ein Viertel der Radlerunfälle darauf zurück, dass Radfahrende auf der falschen Straßenseite unterwegs waren oder den Radweg in falscher Richtung befahren haben. Er hat sich letztlich auf vier Regeln konzentriert und das Verhalten von Radfahrenden in Münster, Darmstadt und Kaiserslautern beobachtet. Danach hat er Verkehrsteilnehmer (Radler, Autofahrer und Fußgänger verschiedenen Alters) nach ihrer Regelkenntnis befragt.
Die vier Regeln:
  • Ist der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und so ge- nannten anderen Radwegen bekannt? 
  • Ist bekannt, dass Radfahrer absteigen müssen wenn diese einen Fußgänger- überweg überqueren und Vorrang vor dem Kraftfahrzeugverkehr erhalten möchten? 
  • Dürfen Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge rechts überholen, wenn genügend Platz vorhanden ist? 
  • Welche Geschwindigkeit dürfen Radfahrer in freigegebenen Fußgängerzonen fahren? 
Dabei stellte sich heraus, dass die meisten den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und solchen, die man nicht benutzen muss, nicht kennen, viele das auch für zu kompliziert halten und sich Radwege wünschen, die gut in Schuss sind.

Dass man rechts an einer Fahrzeugkollonne zur Ampel vorfradeln darf, wussten weniger als die Hälfte, taten aber mehr als die Hälfte und hielten es auch für sinnvoll. Eine Mehrheit wusste auch, dass man in Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, fand es aber schwierig, so langsam zu fahren. Und wenn die Fußgängerzone leer ist - nachts - dann leuchtet nicht ein, dass man nicht auch schneller radeln darf.

Bei der Umfrage fiel auf, dass den Münsteranern die Regeln am wenigsten gut bekannt waren. Abgesehen von der Regel mit dem Fußgängerüberweg. Obgleich das doch eine Fahrradstadt ist. Oder gerade weil. Hier rechnet jeder mit Radfahrern und nimmt Rücksicht. Umgekehrt kennen Radler/innen in Städten, wo die Autos dominieren, die Regeln vermutlich deshalb besser, weil sie sich den Straßenraum über Rechte und Regeln erobern müssen. "Ich darf auf der Fahrbahn fahren, wenn das kein verpflichtender Radweg ist." - "Ich darf rechts an einer Autoschlange zur Haltelinie vorfahren."

Hier noch mal der Link zu der umfangreichen Untersuchung.

11 Kommentare:

  1. Schade, das in der Diplomarbeit nur Radfahrer befragt wurden. Mich würde interessieren wieviele Motoristen die Regeln des Radverkehrs kennen.

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  2. Eine interessante und aufschlussreiche Arbeit. Sie spiegelt das wieder was ich selbst auch erlebe. Hier zwei Beispiele:
    1) Regelkenntnis in Städten mit wenigen Radfahrern ist etwas besser (54%) als in Städten mit hohen Radfahreranteil (48%):
    Seit ich in Stuttgart wohne kenne ich die Regeln sehr gut. Vorher gab es einfach nicht die Notwendigkeit sie im Detail zu kennen, da in den Städten, in denen ich vorher wohnte, genug Radfahrer unterwegs sind und die Autofahrer somit auch eher mit diesen rechnen.
    2) Radwege sind nicht immer Benutzungspflichtungspflichtig (nur 19% in Münster und 35% in Darmstadt der Befragten wussten das) Wenn ich auf der Straße fahre, trotz freigegeben Fußwege o.ä. werde ich regelmäßig von Autofahrern bedrängt, angehupt, beschimpft etc. und auch in persönlichen Gespräch fällt häufig auf, dass diese Regel nicht bekannt ist.

    @Carsten: Es wurden alle Verkehrsteilnehmer beträgt, nicht nur Radfahrer.

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  3. Ich weiß nicht, ob diese Diskussion etwas bringt? Die Unkenntnis der Schilder und deren Bedeutung ist doch enorm.
    Besonders nett finde ich, wie Hr. Otte schreibt, Motoristen, welche mich auf einen Fehler aufmerksam machen wollen, obwohl dort kein Schild 237 Radweg,240 gemeinsamer Geh- Radweg oder 241-30 getrennter Geh- Radweg steht. Es ist ein ausgewiesener Fußweg aber, Zitat: "da steht doch ein blaues Schild, da musst du rechts drauf fahren" werde ich belehrt. Aha! Da kommt man mit Argumenten und Regeln oder STVO nicht weiter, es siegt die Unkenntnis.

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  4. Interessante Frage, ob die Frage nach den Regelkenntnissen was bringt? Ist Regelkenntnis überhaupt nötig, wenn es auch irgendwie anders geht? Die Polizei und die Ordnungsbehörden sehen das natürlich so, dass Regeln den Verkehrsteilnehmer (selbst und andere) vor schweren Verletzungen schützen. (Abgesehen davon, dass ein paar Grundregeln wichtig sind, weil wir sonst nicht mehr vorankommen, sondern alle in Diskussionen feststecken.) Aber der Alltag auf den Straßen zeigt ja, dass sozusagen an der Peripherie Regeln großzügig ausgelegt werden können: An großen Kreuzungen wartet man besser bei Rot, an kleinen schon mal nicht, weil man ja den Überblick hat (was übrigens auch Autofahrer tun, wenn auch etwas seltener). Und Fußgänger gehen halt bei Rot, wenn kein Auto kommt. Warum denn auch herumstehen? Regeln als Richtschnur für die Situation, die zu komplex ist, als dass man sie selber überblicken kann. Oder so. Im Grunde verhalten wir uns genau so.

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    1. Als Fußgänger gehe auch sehr häufig bei rot. Als Erwachsener kann ich gut einschätzen, ob Gefahr droht oder nicht. Und wenn keiner kommt und man niemanden gefährdet, gibt es, wie du schriebst, auch keinen triftigen Grund, warum man stehen bleiben sollte. Ich finde es eigentlich nur dann nicht in Ordnung, wenn sich an einer roten Ampel auch Kinder befinden, weil diese die Situation eben noch nicht so überblicken können wie wir Erwachsenen - wer dann trotzdem über rot geht, handelt verantwortungslos weil mit diesem Verhalten dem Kind eine falsche Sicherheit vermittelt wird. Von daher: Regelkenntnis ist natürlich wichtig. Für die Kinder ist sie essentiell, um nicht in Gefahr zu geraten. Und später, als Erwachsene, nutzen wir unsere Regelkenntnis um einschätzen zu können, wann wir sie unbedingt anwenden müssen (z.B. wenn Autos kommen) und wann wir auch mal Ausnahmen machen können (z.B. wenn niemand zu sehen ist).

      Und wenn man mal erlebt hat, wie der Verkehr z.B. in Indien so funktioniert, dann weiß man auch, das unbedingte Regeltreue gar nicht nötig ist. Man sollte eher von Richtlinien sprechen.

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    2. Ob Autofahrer an "kleinen" oder "großen" Kreuzungen warten, ist doch völlig egal. Die ohne Blinker Fahrer sind auch noch gefährlich!! Sicher können Regeln, wenn man allein auf der Straße/Kreuzung ist ignoriert werden. Begegnen oder fahren zwei Fahrzeuge auf der gleichen Straße, braucht es Regeln.

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  5. Ich halte diese Regelkenntnis-Diskussion für nicht zielführend bzw. für eine Alibi-Veranstaltung.
    Es ist nicht die Regelkenntnis, die die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützt. Im Gegenteil: Es ist das jederzeit klare Bewusstsein, dass der Stärkere jede Regel brechen darf, kann, und es auch tut, welches zum Überleben nötig ist.

    Die StVO hat im Grunde genommen nur einen Zweck: Die Individualisierung der Verantwortung. Dies, zusammen mit der Unmöglichkeit einer konsistenten Überwachung der Einhaltung der Regeln und gleichzeitig vergleichsweise lächerlich geringen Strafen bei Verstößen, führt ganz zwangsläufig zum Recht des Stärkeren.

    Beispiel Rad- und Schutzstreifen. Diese Streifen werden durchweg mit ganz wenigen Ausnahmen so angelegt, dass der Kfz-Verkehr mit minimalem Abstand vorbeifährt und also Radelnden an Leib und Leben gefährdet.https://radverkehrhamburg.wordpress.com/schutzstreifen/

    Das ist den Behörden bekannt. Man hat als Radfahrer 3 Möglichkeiten:

    1. Man zeigt die regelwidrig Überholenden an, das sind nahe 100%. Bloß kommt man dann erstens nicht mehr zum Radfahren und zweitens erhält man regelmässig den Bescheid: Verfahren eingestellt. Man wird das nächste Mal auf derselben (und allen anderen) Strecken genau wieder so bedrängt. Denn dies Verhalten liegt nicht an mangelnder Regelkunde, sondern am Strassendesign.

    2. Möglichkeit: Man fährt regelwidrig irgendwo im Seitenraum. Man ist dadurch der einen Gefahr zwar entronnen, ist dafür jetzt aber vogelfrei. Durch das (jetzt eigene) regelwidrige Verhalten ist man nicht nur bar allen gesetzlichen Schutzes bei eventuellen Unfällen, sondern (fast) immer der Hauptschuldige.
    3. Man bellt mit den Hunden und setzt sich mit an die Spitze der Nahrungskette: Man steigt vom Rad um auf's Auto.

    Unser Verkehr und unser Verkehrsrecht sind so organisiert, dass, ganz egal ob er die Regeln einhält oder nicht, der Schwächere das volle Risiko trägt, da kann er sich drehen und wenden wie er will, bei minimaler Verantwortung des Stärkeren.

    Wie das anders geht, das zeigen die Schweden mit ihrer Vision Zero:

    "Im traditionellen Verkehr, so erzählt er auf dem Beifahrersitz, liege die Verantwortung für die Sicherheit beim einzelnen Verkehrsteilnehmer. Ihn gelte es zu schulen, aufzuklären und zu maßregeln; und wenn etwas schiefläuft, dann sei er es, auf den alle Schuld abgewälzt werde. Mit "Vision Zero" hingegen werde ein anderes Konzept verfolgt: Nicht der Verkehrsteilnehmer muss für Sicherheit sorgen, sondern das Verkehrssystem.
    Anders gesagt: Weil Menschen jeden Alters zu blöd sind, sich im Verkehr durchgängig vernünftig zu verhalten, muss das System eben komplett idiotensicher gemacht werden. Die Verantwortung dafür liegt nicht mehr beim einzelnen Straßennutzer, sondern beim Straßenbauer und Verkehrsplaner."
    Aus: Das Ende des Sterbens
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-138148105.html

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  6. Die wichtigste Regel im Straßenverkehr ist in § 1 der StVO beschrieben:
    „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
    Nach meiner Einschätzung resultieren die meisten Unfälle, Konflikte und Empörungen aus einer Missachtung dieser Grundregel des Straßenverkehrs.

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    1. @Stefan Da magst du wohl Recht haben. Aber: Wird diese Regel denn, inbesondere diese beiden Abschnitte, mal irgendwo ausführlich behandelt und diskutiert? Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass dies in der Fahrschule Thema ist. Da geht es beim Vermitteln theoretischer Kenntnisse doch eigentlich primär nur darum, die Verkehrszeichen zu kennen, wann ich zu blinken habe, wann wer Vorfahrt hat, wie schnell man wo fahren und wie und wo man parken darf. Und ich meine, in der Jugendverkehrsschule ist dies nicht anders. Über das soziale Verhalten, also eben den Inhalt dieser beiden Abschnitte von §1, redet man eigentlich gar nicht, oder wenn, dann viel zu wenig.

      Darum pochen wohl sehr viele auch immer nur auf ihr Recht, rein aus Vorsicht und Rücksicht verzichtet kaum einer darauf.

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    2. Ja, genau. Du triffst den Nagel auf den Kopf. Die Missachtung der Grundregeln, Ziele und Prämissen interessiert keine Sau, sondern wichtig ist immer nur das sinnlos zermürbende Kleinklein im abstrusen Dschungel der vermeintlich rational technischen Richtlinien und der juristischen Rechthaberei der Paragraphen. Dabei bieten uns die Grundregeln und Ziele genau die Orientierung, die wir brauchen. Das gilt fürs Große genauso wie fürs Kleine. Auch bei mir war § 1 der StVO kein relevantes Element der Fahrschule und es ist bis heute auch nicht relevant in der Strafverfolgung der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

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  7. Analog wäre es, wenn § 1 unserer Verfassung keine Bedeutung in der Gestaltung unserer Beziehungen untereinander und in der Rechtsprechung hätte: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

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