Aber auch kleine Regelverletzungen sind Regelverletzungen. Wenn sie unvermeidlich sind, tragen sie dazu bei, dass Radfahrende das Regelverletzen regelrecht einüben und eine Ignoranz gegenüber Fahrbahnmarkierungen, Schildern oder Ampeln entwickeln. Das ist nicht gut so.
Etwa wie bei der Ausleitung aus der Fahrradstraße vom Marktplatz her auf den Radweg entlang der Holzstraße Richtung Charlottenplatz. Hier müssen Radler nach links und dabei eine doppelt durchgezogene Sperr-Linie überfahren.
Wer weiß, dass man das auch als Radler nicht darf, bekommt ihr Schwierigkeiten mit sich selbst. Das gilt auch für einen völlig rätselhaften Radstreifen in der Lindenspürstraße zur Johannesstraße, der sich am Ende per durchgezogener Linie schließt.
Oder an der Ampelanlage am Rosensteinbunker, die teils aus einer Fußgängerampel und teils aus einer Fahrradampel besteht. Auf der Streuscheibe sind nur Fußgänger zu sehen.
Seit Anfang dieses Jahres gelten diese und andere Fußgängerampeln nicht mehr für Radfahrer. Sie müssen/dürfen sich nicht nach Fußgänger-Grün oder -Rot richten, sondern müssen sich nach dem Grün des parallelen Autoverkehr richten. Wo es den nicht gibt, wird es schwierig. Solche Fußgängerampeln stehen in Stuttgart noch vielfach auf Radwegen, etwa die Heilbronnerstaße hinauf.
An der Cottastraße ist der kleine Radwegabschnitt, der Radlern die Einfahrt gegen die Einbahnstraßenrichtung erlaubt, oft zugeparkt. Radfahrende, die Grün bekommen haben, bleibt nichts anderes übrig, als wie Geisterradler auf die Autofahrspur auszuweichen, in den Gegenverkehr hinein.
Sind die Radwege mit blauem Schild, also die verpflichtenden, zugeparkt oder zugestellt, müssen Radfahrende auf die Autofahrbahn ausweichen. Und zwar zwangsläufig, denn eine anderen Weg gibt es nicht. Sind die Radstreifen zu schmal, und wollen Radfahrende den Sicherheitsabstand zu geparkten Autos von mindestens 1,2 Metern einhalten, dann fahren sie im Radstreifen sehr weit links. Autofahrer müssen ebenfalls eine Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zum Radfahrer einhalten, was in schmalen Straßen mit Radstreifen nicht geht. Beispielsweise in der Neckarstraße Richtung Neckartor.
Auf Radwegen, die zu schmal sind, vor allem in Kurven, die zu eng sind, bleibt Radfahrenden bei Gegenverkehr oft nichts anderes übrig, als kurz auf einen parallelen Fußweg auszuweichen, etwa auf dem sehr engen Geschlängel am Leuze. Tatsächlich aber ist es strengstens verboten, einen Radweg (mit blauem Schild) in den Fußgängerbereich hinein zu verlassen, selbst mit einem Rad eines Kinderanhängers darf man das nicht.
Jenseits des Überwegs ist Radfahren nicht mehr erlaubt |
Zuweilen werden Radfahrende per Wegweise auf Feldwege oder in Wege geleitet, die per rundem weißem Schild mit rotem Rand für jeglichen Fahrverkehr gesperrt sind. Das Radfrei-Schild ist abgefallen oder vergessen worden.
Und bei einem Übergang von einer Radführung über einen Gehweg auf die gegenüberliegende Fahrbahn ist gar nichts geregelt. Da bleibt die Frage ungelöst, ob die Fußgängerampel gilt oder die parallele Grünphase der Autofahrer, auf deren Fahrbahn ich einbiegen will. Beides kann gefährlich werden. Ein Beispiel dafür ist dieses hier an der Alexanderstraße, wo es drüben auf dem Gehweg nicht weitergeht und zugleich auch noch das Fahrrad auf der Streuscheibe fehlt, die Ampel also für Radler nicht mehr gilt.
Diese oft kleinen, aber häufigen Konflikte oder Zweifelsfälle der Radler mit der Straßenverkehrsordnung sind nicht zu unterschätzen. Wir wünschen uns alle, dass sich alle an die Verkehrsregeln halten, und insbesondere Radfahrende wirft man gerne vor, sie täten dies nie. Es geht aber halt auch oft nicht. Und weil es so oft nicht geht, radeln viele grundsätzlich nach eigenem Gutdünken und demzufolge auch bewusst regelwidrig.
Wichtig wäre es, dass Stadtplaner, Verkehrsbehörden und Ordnungsämter konsequent dafür sorgen, dass Radrouten an jeder Ecke legal verlaufen, die Ampelanlagen stimmen und keine Fahrzeuge auf Radwegen stehen oder Baustellen ein legales Fortkommen verhindern. Der Radverkehr müsste als eine Verkehrsart ernst genommen werden, deren Wege genauso gebahnt werden wie die Wege für den Autoverkehr. Dann wird das auch mit den Regelverstößen bei Radlern besser. Vorher jedoch nicht.
Die Falschparker an der Cottastraße (oder ähnlichen) bekommen auch mal gerne einen Rotzregen ab oder aber für ganz dreiste, welche gar kein Durchkommen mehr ermöglichen einen hübsche Erinnerung an deren glorreiche Tat und mein erschwertes Passieren.
AntwortenLöschenSuper, Selbstjustiz war ja schon immer das richtige Mittel. Der Zweck heiligt halt doch die Mittel. Oh, dann müssen Autofahrer und Fußgänger dann auch mal dasselbe mit Radfahrern machen, wenn die nicht an an einem Zebrastreifen halten.
LöschenSehr schön finde ich auch die Osianderstraße am Westbahnhof: Eine Sackgasse, die bei der Einfahrt das neue Sackgassenschild "Weiterführung für Fußgänger und Radfahrer vorhanden" hat. Auch die grünen Richtungsweiser für Radfahrer führen dort hinein. Am Ende der Sackgasse hängt dann das Schild "Fußweg".
AntwortenLöschenDas ist ein sehr schönes Beispiel und leider sehr typisch Stuttgart! Wenn unseren Planern die Ideen ausgehen, macht man halt schnell ein "Radfahrer frei"-Schild dran (oder auch nicht). Man muss nur mal einen Blick in den Stuttgarter Radwegplaner werfen, was da alles als "Radweg" ausgewiesen ist. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man fast lachen.
LöschenSandy
In der Verlängerung der Osianderstraße ist nicht mal ein "Radfahrer frei"-Schild dran. Auf diesem Weg ist Radfahren nicht erlaubt - die (grünen) Wegweiser schicken einen trotzdem da entlang! Und das Sackgassenschild verspricht auch, dass man mit dem Fahrrad weiter fahren darf.
LöschenIch kenne kein Beispiel, bei dem Autofahrer derart verarscht werden.
Es gibt ja bei Feldwegen, wo Einfahrt-Verboten steht, eine Art Gewohnheitsrecht. Auch wenn keine Radfahrer fahren dürften, die Gemeinde das aber duldet und sogar per Schild empfiehlt, dass Radler dann dort fahren dürfen. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, über das ich demnächst berichte. Vielleicht gilt das auch bei deinem Fall, Steffen. Der Radwegweiser ist praktisch eine Legalisierung eines nicht freigegebenen Gehwegs. Aber besser wäre es, der Bezirksbeirat West stellt mal einen Antrag auf richtige Beschilderung.
LöschenIch glaube ich weiß welches Urteil Du meinst. Das bedeutet aber auch, dass man per Gesetz daran gewöhnt wird, auf Wegen zu fahren, auf denen ganz klar steht: "Hier darfst Du nicht fahren!"
LöschenUnd genau so wird das Bild des rüpelhaften Radlers, der sich an keine Regeln hält, verfestigt.
LöschenWarum können die hochbezahlten Verwaltungsangestellten nicht einfach geltendes Recht umsetzen? Und warum provozieren kommunale Parlamente durch Entscheidungen im Verkehrsausschüssen diese Rechtsbrüche?
Wenn ich mit dem Rad auf einem Gehweg fahre und mich auf das Gewohnheitsrecht ("das machen wir schon immer so") berufe, bekomme ich als Reaktion vermutlich "werd bloß nicht frech, du Verkehrs-Rowdy".
Und ganz ehrlich: Das kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen und verstehen.
Raum für Radler, Fußgängerflächen zum Flanieren, Abstellplätze für Anwohner-Kfz, Straßen für ÖPNV und MIV - es ist eng in Stuttgart. Da gibt es keinen Platz für alle und jeden, obwohl ich finde, dass jeder seinen Platz bekommen sollte. In dieser doch "lebenden" Stadt mit zig Baustellen an Straßen, Häusern, Versorgungsleitungen, die gefühlt im Wochenrhythmus wechseln, da kommt keine Stadtplanung mit Umleitungen und Sonderbeschilderung hinterher. Wie soll da bei den ganzen Baustellen und Veränderungen ein Gesamtkonzept entstehen?
AntwortenLöschenEs gibt Lücken, ganz klar. Doch bisher kommt man auch als ortsfremder Radfahrer recht gut durch. Klar gibt es im Vergleich immer bessere Konzepte in anderen Städten. Doch ob nun Fußgängerampeln mit Radlersymbol oder ohne, verlassen möchte ich mich nicht darauf, dass jeder die Regel kennt. Und wenn der Fußgänger schon rot hat, während die parallele Ampel für Autofahrer noch grün zeigt, halte ich trotzdem an, wenn da ein Kfz rechts abbiegen will. 45 Sekunden warten oder 6 Wochen krank mit Gips. Frau und Kinder die zu Hause auf mich warten, helfen mir in solchen Fällen die richtige Entscheidung zu treffen.
Wenn da eine durchgezogene Linie ist und der Radweg aber nunmal da lang geht und ich über diese Linie fahren muss, tja, dann ist das eben so. Ich finde nicht, dass ich da Regeln breche. Auch Systemwechsel zwischen Radweg / Straße / Gehweg sehe ich persönlich nicht eng, wenn es die Umstände zu lassen.
Beispiele? Die Mutter steht mit dem Kinderwagen auf dem Radweg um Kinder und Wagen ins Auto zu packen? Klingeln? Meckern? Oder einfach kurz über die Straße oder Gehweg ausweichen?
Ob da nun ein Radweg ist oder nicht, jeder ist für sich und die Sicherheit anderer Verantwortlich. Ich als Vielfahrer verlasse mich in dieser Stadt nicht auf das Radwegenetz und dass andere die Radregeln kennen und immer einhalten.
Vorrausschauend und der Situation entsprechend - Da halte ich mich eher an Schilder als irgendwelche Linien.
Vor Jahren habe ich mit dem damaligen Schultes Schuster die Vereinbarung getroffen, dass bei anhaltender Kriminalisierung des Radverkehrs für mich weder Rechte noch Pflichten im Stuttgarter Straßenverkehr gelten.
AntwortenLöschenWir haben quasi bilateral und ohne salvatorische Klausel die StVO in Gänze ausser Kraft gesetzt.
Seitens der Stadtverwaltung hat sich in den vergangen Jahren an der Situation im Grunde nichts geändert.
Lieber Anonymus, das klingt ja lustig. Auch ein Schultes (oder Oberbürgermeister) steht nicht über dem Gesetz, auch nicht über der StVO. Die ernsthaft Frage, die uns hier aber beschäftigt ist, ob es sinnvoll wäre, wenn der Radverkehr so geregelt wird, dass Radler auch die kleinen, scheinbar unwichtigen Regeln nicht übertreten müssen. Und es ist ja nicht eine Frage, was man so im Alltag macht, sondern wofür einen Gerichte zur Verantwortung ziehen, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, der gerichtlich geklärt werden muss.
LöschenWenn dem so wäre, dass der Schultes nicht über der StVO stünde, warum schrieben Sie dann diesen Artikel? Warum dann dieser Blog?
LöschenWas hat das Blog mit dem OB zu tun? Er ist für uns Radfahrenden. Unser Forum. Es wäre ganz schlimm, wenn irgendwer über dem Gesetz stünde. Entscheidungen werden vom Gemeinderat geteoffen. Demokratisch.
LöschenÜbrigens bedeutet, strenggenommen, das Rad frei Schild das man dort zwar fahren darf. Aber in Schrittgeschwindigkeit. Macht natürlich keiner. Ich auch nicht.
AntwortenLöschenWarum dann nicht auf die Straße? Also ich bin eigentlich froh über jedes dieser Schilder, weil sie bedeuten, dass ich ganz legal und offiziell auf der Straße fahren darf. Auch wenn es des Öfteren dann motorisierte Klugscheißer gibt, die der deutschen Belehrungskultur im Straßenverkehr frönen und meinen, es wäre anders.
LöschenIch fahre grundsätzlich auf der Straße auser der Raddwege sind sogebaut wie die Straße.Manchmal enden sie mit einer Verschrenckung!Dies ist typisch.Das man abbremsen muß.Warum wird der Radweg nicht in die Straße eingeleitet wie bei einer Autobahn!Seltsam das Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind für den Radverkehr verboten!Sie gelten als die sicherste Straßen!Die sind breiter gebaut und haben meistens einen Standsteifen den könnte man als Radfahrer nutzen.Diese Diesgriminierung haben die Nazi eingeführt!Es scheint das beim Radverkehr die Naziidologie fortgeführt wird! Massesenhaft Schielder für minderwetige Wege werden mit "Rad frei"kennzeichnet. Bei KZ gab es auch ein Schild mit der Aufschrieft "Arbeit macht frei"Kingt ähnlich!
LöschenEs ist schon ein bischen seltsam das auf den Sichersten Straßen (Autobahnen,Kraftfahrstaßen)radfahren verboten ist!Es dürfte hier kein Problem sein an diese Straßen ein großes Schield mit "Rad frei"anbringen.
LöschenDer Komentar der unter dem Namen Dobrint wurde nicht Verkehrsminister Dobrint verfasst.Auch dieser wurde nicht vom Verkehrsminster veröffentlicht sondern von einem Anymen Schreiber. Ich möchte für diese veröffentlichung in aller Form Entschuldigen!
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