5. September 2018

Müssen Radfahrer einen Parkschein lösen?

Wenn sich viele Fahrradfahrer in einer Kneipe treffen, es aber keine Radständer gibt, was dann? Den Gehweg vollstellen? Nein, sagten wir uns. Wir nehmen einen Parkplatz.

So geschehen in der Tübinger Straße, der Fahrradstraße, in der es eklatant an Radabstellbügeln fehlt. Fünf Fahrräder stehen auf einem Autoparkplatz. Sogar einen Parkschein haben wir gelöst und an die Mittelstange des dritten Rades von hinten geklemmt. Aber hätten wir das müssen? Nein, hätten wir nicht, weil Fahrräder im Parkscheinssystem nicht vorgesehen sind.

Wir befinden uns im Bereich des Parkraum-Managements im Stuttgarter Süden. Alle, die nicht in dem Gebiet wohnen, müssen einen Parkschein lösen. Vor allem alle Fahrer von Autos mit Verbrennungsmotor.

E-Autos müssen dagegen fürs Parken nichts bezahlen. Jetzt könnte man meinen, auch Fahrräder dürften umsonst am Straßenrand auf einem Autoparkplatz abgestellt werden, denn sie fahren ja wie E-Autos emissionsfrei.

Aber die Logik hat viele Ecken. Oder anders gesagt: An Radfahrende denkt ja nie jemand. Die stehen doch auf Gehwegen, nicht auf Parkplätzen. Aber das ändert sich gerade. Vor allem, wenn Radler in Gruppen kommen und in eine Kneipe oder zu einer Veranstaltung gehen und es weit und breit nicht genügend Radbügel gibt. Dann schließt man die Räder aneinander, und so stehen sie auch sicher. Auch Lastenräder stellt man besser nicht auf dem Gehweg, sondern am Straßenrand ab. All diese Fahrradbesitzer müssen derzeit noch die Parkgebühren zahlen. Allerdings haben SÖS-Linke im Gemeinderat  kürzlich einen Antrag gestellt, diese Gebühr abzuschaffen, dem ich mich anschließe. Es wäre absurd, E-Autos kostenfrei parken zu lassen, Fahrräder aber nicht, obgleich sie auch noch platzsparend sind. Wie man sieht, hätten auf dem einen Parklatz noch einmal fünf Räder Platz gehabt.

Übrigens hätten wir den Parkschein vielleicht auch gar nicht gebraucht. Schwer zu sagen. Wir haben etwa fünf Minuten unter diesem Schilderbaum darüber diskutiert, was die Schilder uns genau sagen wollen.

1. Wo der Parkscheinautomat ist: leichte Übung.
2. Das P-Zeichen mit Pfeil, na ja, wird schon was bedeuten.
3. Ende der Fahrradstraße: Okay.
4. Aber jetzt: "mit Parkschein nur 2 Std. werktags 8-22 Uhr": Also darf man hier werktags für zwei 'Stunden parken, wenn man einen Parkschein löst. Aber was ist mit der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr? Gar nicht parken? Oder ohne Parkschein parken?
5. Und nun der Hammer: "Bewohner mit Parkausweis S2 Mo-Fr ab 19 h Sa ab 14 h frei" Hä? Wer hat hier wann frei? Die Bewohner mit Parkausweis ab 19 Uhr? Und was ist morgens? Wann endet das "ab 19 Uhr?"
Des Rätsels Lösung: Man muss die Zeilen untereinander schreiben und sich einen Punkt nach Zeile zwei denken. Denn da endet die Aussage, welche Parkausweisbesitzer hier parken dürfen. Darunter beginnt eine völlig neue Aussage, nämlich die, für wann alle anderen nichts bezahlen müssen. Nämlich ab 19 Uhr. Und um zu erfahren, wann der Zeitraum endet, schaut man auf das Schild darüber, wo steht, dass man ab 8 Uhr wieder bezahlen muss.
6. Allerdings oben steht: Bis 22 Uhr. Unten steht, ab 19 Uhr frei ... Ja wie jetzt?

Ich gebe es auf. Ich steige da nicht durch. Vermutlich hätten die Fahrräder keinen Parkschein gebraucht (ab 19 Uhr frei), womöglich aber doch, weil man ja bis 22 Uhr einen lösen muss.

Nachbemerkung auf Hinweis eines Kommentators: Einen Strafzettel kann der Ordnungsdienst für falsch geparkte Fahrräder nicht ausstellen, denn welches Kennzeichen sollte er darauf angeben? Außerdem können Radfahrende den Parkschein nicht wetter- und klausicher innen in einem Fahrzeug auslegen, mithin ist nie nachweisbar, ob ein Parkschein gelöst wurde und abhanden kam oder eben nicht.

Folglich müssen Radahrende keine Parkscheine lösen. Sie sind in diesem System nicht vorgesehen. 

8 Kommentare:

  1. Das ist nicht so schwer...
    Parkschein ist erforderlich von 8:00 bis 22:00 mit Maximalparkdauer 2 Stunden.
    Anwohner mit Parkausweis brauchen von 8:00 bis 19:00 Uhr einen Parkschein mit Maximalparkdauer 2 Stunden ()falls sie zum Mittagessen nach hause fahren), dürfen aber mit dem Anwohnerparkausweis bereits ab 19:00 Uhr frei parken...

    Ob die Fahrräder einen Parkschein brauchen kann ich mir nicht vorstellen, denn der Parkschein muss im Fahrzeuginnenraum (Diebstahlgeschützt) gut sichtbar abgelegt werden. Den Sichtbaren Innenraum kenne ich beim Fahrrad nicht. Ich habe vor ca. 15 Jahren diesbezüglich mal mit der Stadt wegen Parken eines Motorrades diskutiert. Das war auch echt skuril...
    Ich wohnte an einem Gefälle im Parkraummanagement im Heusteigviertel. Aufgrund des Gefälles verbunden mit Kopfsteinpflaster habe ich mein Motorrad in Fahrtrichtung und nicht quer abgestellt. Nachdem ich einen Strafzettel bekam ließ ich mich vom Ordnungsamt beraten. Die erste Aussage war: wenn sie quer parken, also fast keinen Platz benötigen dürfen Sie parken aber nicht wenn Sie die volle Länge ihres Motorrades beanspruchen. Daraufhin habe ich die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises gebeten, was aufgrund des fehlenden Innenraums in dem ich den Ausweis auslegen könnte abgelehnt wurde. Mittlerweile ist Anwohnerparken für Motorräder geregelt...

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    1. So wie du verstehe ich die Parkregel auch.

      Und ja, das mit dem Parkschein stell ich mir auch schwierig vor – könnte ja jeder klauen? Oder Wind und Regen machen dem zu schaffen? Da würde ich auf jeden Fall immer ein Beweisfoto machen wollen.

      Anwohnerparkausweise sind ja in der Regel immerhin meist laminiert und mit dem Kennzeichen versehen, da seh ich das Problem zu mindest bei Fahrzeugen mit Kennzeichen weniger.

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  2. Das Parkraummanagement dient vorrangig dem niederen Adel, der seine dicken, dreckigen und dröhnenden Karren kostengünstig auf der Straße parken will.
    Deshalb wird weder für gesellschaftsverträglich eigenmobile Leistungsträger, noch Menschen, die ihr Auto aufgegeben haben und nur ab und zu einen Mietwagen holen, gefürsorgt.

    Aber sind wir doch mal ehrlich:
    in Stuttgart wollen wir die doch auch gar nicht haben.
    #brummbrumm

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  3. So klar ist das nicht. Das 8-22 Uhr bezieht sich wohl eher auf das 'P' und nicht auf den Parkschein. Also nachts kein allgemeines Parken.
    Bezieht sich das 'Anwohner frei' auf das Bezahlen oder auf die 2h? Oder gar auf beides.
    Letztlich sollten Beschriftungen eindeitig sein.
    Gruß, Christoph

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  4. Hallo Christoph,
    also der schilderbaum ist eindeutig.
    Solche Schilderbäume lesen sich immer von oben nach unten.
    Nach links ist eine Parkzone ausgewiesen. Für diese Parkzone braucht man einen Parkschein, darf dann max. 2h parken, in der Zeit werktags von 8-22h.
    Anwohner dürfen werktags bereits ab 19h und Samstags bereits ab 14h, kostenfrei und zeitlich unbegrenzt (bis werktags morgens 8.00) parken. In der Zeit von 22 bis 8 (werktags = Mo-Sa) dürfen alle ohne Parkschein und länger als 2h dort stehen.
    Sonntags dürfen alle zu jeder Zeit ohne Parkschein und ohne zeitliche Eisnchränkung parken.
    Alles klar?
    Gruß
    Karin

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    1. So Eindeutig wie ein Schutzstreifen Schutz bietet. Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Hauptschild. Also alle drei Tafeln beziehen sich auf das blaue [P]. Zusatzschilder für Zusatzschilder kennt die StVO nicht. Außerdem sind Schilderkombinationen aus mehr als drei Schildern unzulässig. Christine hat vollkommen recht. Diese Schilderkombination stellt mehr Fragen, als sie beantwortet.

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  5. Auf der Hauptfahrradroute in Ludwigsburg -zum Bahnhof hin- steht eine Kombination aus Busspur+ Tempo20 + Taxi frei. Rechtlich gesehen bezieht sich das "Taxi frei" auf die Höchstgeschwindigkeit von 20kmh, was aber wiederum egal ist, weil auf einer Busspur keine Taxen fahren dürfen, wenn dies nicht mit einem Zusatzschild erlaubt wird. Radfahrern wäre an dieser Stelle die Benutzung ebenso verboten- auf einer Hauptroute. Das zeigt deutlich, wie planlos die Stadt mit ihrem Schilderwald umgeht.

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    1. Das ist Ludwigsburg .... man stelle sich die Situation mal in Stuttgart vor ;-) !!!

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