8. November 2018

Radfahrer absteigen!

Das ist ein Schild, das in der Straßenverkehrsordnung nicht vorkommt.  Es ist allerdings im Verkehrszeichenkatalog unter Teil 7, Zusatzzeichen aufgeführt. Dennoch bedeutet es nichts. 

Eine Zuwiderhandlung wird nicht bestraft, es gibt nichts dazu im Bußgeldkatalog. Die Bedeutung des Zeichens bleibt damit nebulös, wie Bernd Sluka in seiner unnachahmliche Art ausführt. Es handelt sich nämlich um ein Zusatzzeichen (also so etwas wie "Rad frei" unter dem Fußgängerschild), das unter einem Gebots- oder Verbotsschild hängen muss und dort Radfahrenden etwas erlaubt, was der Anordnung des Verkehrszeichens widerspricht.



Und darin liegt die Krux: Es gibt viele eindeutige Zeichen, die sagen, was Radfahrende nicht dürfen oder müssen. Aber es gibt kein Verkehrszeichen, dem das "Radfahrer absteigen!" widersprechen könnte.

Nicht einmal das Radwegschild kann so eines sein. Denn wo ein Radweg ist, müssen Radfahrer fahren. Steigen sie ab, sind sie Fußgänger, und Fußgänger dürfen nicht auf dem Radweg gehen.

Alle anderen Schilder sind klar: Wo ein Fußgängerschild (ohne Radfreigabe) steht, dürfen Radfahrende nicht fahren. Da braucht es das "Radfahrer absteigen" als Zusatzschild nicht. Wo Fußgänger nicht gehen dürfen, dürfen Radfahrende, nachdem sie abgestiegen sind, auch nicht gehen, denn dann sind sie ja Fußgänger. Und wo gar kein Fahrzeug fahren darf, dürfen auch Räder nicht fahren. Und steht ein Radfahr-Verbotsschild da (auf an Fahrbahnen), wäre das Zusatzzeichen ein weißer Schimmel. Zumal das Absteigen dann bedeuten würde, dass Radler auf der Fahrbahn gehen.

Steht das Schilda aber nun ganz für sich allein irgendwo, so wie hier die letzten Jahre (dieses Jahr nicht mehr) am Abgang von der König-Karls-Brücke zum Wasen während des Volksfests, dann bedeutet es bestenfalls eine Empfehlung. Ein Gebot kann es nicht sein.

Denn steige ich hier ab, dann bin ich Fußgänger mit Fahrrad an der Hand, und schon gilt das Schild nicht mehr für mich. Ich kann wieder aufsteigen. Und zwar deshalb, weil das "Radfahrer absteigen" später nirgendwo aufgehoben wird durch ein "Radfahrer aufsteigen" (Oder "Absteigen Ende"). Wo ich aufsteige, nachdem ich das Schild passiert habe, kann ich selber bestimmen. Muss ich sogar.

Schon klar, meist soll so ein Schild vor einer Gefahr durch eine Engstelle warnen, die wir als solche auch erkennen. Weil wir das so verstehen (ohne, dass es uns explizit gesagt wird), steigen wir danach wieder auf. Aber wenn wir nur vor etwas gewarnt werden sollen, dann braucht es den Befehl abzusteigen nicht. Juristisch könnte sich die Behörde, die so ein Schild aufhängt, absichern wollen, falls es zu einem Radlerunfall kommt. Es scheint aber keine Gerichtsurteile dazu zu geben, wenn ich dem kenntnisreichen Bernd Sluka glauben darf.



6 Kommentare:

  1. Stellvertretend von mir hier rein kopiert:

    Liebe Christine,
    veröffentlichen eines Kommentars klappt bei mir hartnäckig nicht mehr,
    weder per Google-Konto, noch mit Name oder anonym. Daher auf diesem Weg.
    Vielleicht kannst Du es ja irgendwie mit Administrator-Mitteln anhängen...
    tue ich hiermit:
    Es ist schön von Dir, dass Du dafür gesorgt hast, dass dieses Schild
    nicht mehr aufgestellt wird. Es ist schließlich unnütz aus der Kategorie
    "weißer Schimmel". Danke dafür.

    Bitte sei dann aber auch konsequent. Die durchgezogenen Linien sind
    immer noch da. D.h., als Radfahrer darf man die HRR1 an dieser Stelle
    nicht verlassen.
    Daher meine Bitte als offizieller Verbesserungsvorschlag an Dich (als
    Repräsentantin des Gemeinderats) und an die Straßenverkehrsbehörde:
    Erlauben Sie den Radfahrern den Wechsel zwischen Hauptradroute 1 und
    Neckartalweg, wo sich diese beiden vielgenutzten Radverkehrsachsen kreuzen.

    Es wäre ein erster Schritt, um die Radrouten-Fragmente in Stuttgart zu
    vernetzen, wenn man ohne Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel (ÖPNV,
    per Taxi oder Anhalter, zum Fußgänger werden, etc) STVO-konform zwei
    Radrouten unmittelbar nacheinander befahren könnte.
    Dieser Durchbruch könnte sogar erzielt werden, ohne dass ein einziger
    PKW-Parkplatz dafür aufgegeben werden muss. Ich rechne mir also große
    Chancen für eine baldige Umsetzung aus, da der motorisierte
    Individualverkehr dadurch nicht eingeschränkt werden müsste, was
    bekanntlich eine unumgängliche Randbedingung für alle
    verkehrspolitischen Entscheidungen in Stuttgart ist.
    Viele Grüße,
    Holger

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  2. Was? Natürlich hat das Schild eine Bedeutung!

    Es bedeutet: "Sorry, irgendwie haben wir uns verdaddelt und hier einen Radweg versehentlich angefangen und irgendwie nicht richtig zuende gebracht weil - naja eigentlich ist es uns egal. Irgendwie wird der Radfahrer schon klarkommen, wir ziehen uns aus der Affaire."

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  3. Im Ernst, es kommt noch schlimmer.

    Schaut man sich die Richtlinien für die Baustellenbeschilderung an
    http://www.rsa-95.de/15/RSA/rsa-online.htm
    die Teil der Verwaltungsvorschrift zur StVO sind, dann wird es völlig verrückt. In den Regelplänen BII Nr. 7 bis 9 geht es um den Fall, wo ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg wegen Bauarbeitern zu schmal wird.

    Logisch wäre es, die Benutzungspflicht aufzuheben, idealerweise schon ab der vorigen Kreuzung, damit man sich sicher in die Autofahrspur einordnen kann. Stattdessen ist dort vorgesehen, dass der Radweg abrupt und überraschend endet.

    Und da kommt das Schild "Radfahrer absteigen" ins Spiel.

    Wäre da nur ein Schild "Fußgängerweg" könnte der Radfahrer einfach auf die Fahrbahn wechseln. Durch die Anweisung "Radfahrer absteigen" entsteht der Eindruck, dass man tatsächlich absteigen und schieben muss.

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    1. Aber es gelten immer noch die Verwaltungsvorschriften zur StVO, und da heisst es klar "in AUSREICHENDEM Abstand":

      "… II. Wenn durch Verbote oder Beschränkungen einzelne Verkehrsarten
      ausgeschlossen werden, ist dies in ausreichendem Abstand vorher anzukündigen und auf mögliche Umleitungen hinzuweisen.…"

      Und die Richtlinien für die Baustellenbeschilderung und Regelpläne sind seit Jahren in Arbeit. Die sind noch nicht fertig. Sie haben halt niedrige Priorität (abgesehen von Autobahnen). Deshalb ist es kein Wunder, dass da noch komische Sachen drinstehen.

      Leute, baut mehr Unfälle. Jammern und lamentieren hilft nix. Fast alle Politiker lassen nur Unfälle als Argument zu, um etwas zu verbessern.

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  4. Aber ein Radfahrer braucht i.A. weniger Breite, als ein Fussgänger mit Fahrrad.

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  5. Das Schild ist eine Quelle ungebremsten Schwachsinns und gehört ersatzlos abgeschafft.

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