Die Augustenstraße ist so etwas wie eine undeklarierte Fahrradstraße. Sie liegt zwischen der Rotebühlstraße und der Reinsburgstraße und ist sozusagen die ruhigste Variante der drei Straßen, die von der Paulinenstraße ganz weit in den Westen hinauf führen.
Aber so ruhig ist sie auch wieder nicht, und es wird natürlich überall geparkt, auch dort, wo man nicht parken darf, etwa hier vor dem Merlin an der Gehwegnase mit den Fahrradständern, völlig ungeachtet der Baustelle auf der anderen Straßenseite, die die Fahrbahn verengt.
Augustenstraße |
Aber das Gerammel in der Augustenstraße fand die Frau mit dem Kinderanhänger offenbar zu stressig oder zu gefährlich, weshalb sie für ihre Fahrt nach oben gleich den Gehweg gewählt hat (was hier verboten ist).
Landhausstr. Lucasplatz |
Möhringer Str. Altes Feuerwehrhaus |
Christophstr |
So auch hier, wo in Stuttgart Mitte in er Christophstraße (Seitenstraße der Heusteigstraße) stundenlang dieser Lkw mit Warnblinker steht. Hier kommt nicht mal ein Fahrrad vorbei. Also weichen auch hier die Radler über den Gehweg aus. Übrigens ist in diese Straße die Einfahrt für Lkw ausdrücklich per Verkehrszeichen verboten.
Tübinger Str. beim Gerber |
Der ganz normale Wahnsinn also, kaum der Erwähnung wert. Gewurstel durch Autos, das heißt vielerorts Radfahren in Stuttgart durch Nebenstraßen. Auch wenn in Nebenstraße keine hohen Geschwindigkeiten gefahren, so ist es für manche Radfahrer/innen offenbar bereits zu kompliziert oder es erscheint ihnen zu gefährlich. Und ein zehnjähriges Kind möchten wir uns auf solchen Straßen gar nicht vorstellen, wenn schon Erwachsenen der Gehweg sicherer erscheint. Das muss sich ändern. Dieses Parken vor Gehwegnasen und an abgesenkten Bordsteinen (also den Radlerrampen) ist verboten und sollte auch unterbunden werden.
Und natürlich das Parken auf Radwegen, so wie an Heiligabend den ganzen Vormittag hindurch über viele Stunden auf dem Radweg Holzstraße. Eigentlich müssten Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen (was Richtung Charlottenplatz gar nicht geht), aber alle radeln natürlich durch den Fußgängerbereich, wenn sie die vier dort abgestellten Autos umfahren.
Hallo Christine, vielen Dank für diesen und die vielen anderen Artikel zur Problematik mit den stehenden Autos. Das Thema brennt in Stuttgart vielen unter den Nägeln. Du schreibst, dass Parken an Rampen und Gehwegnasen verboten ist. Auf meinem Weg zur Arbeit im Winter passiere ich hier so eine Stelle: https://goo.gl/maps/N37byanU2HC2 . Dort wird eine Querung aus dem Park (Gehweg, Fahrrad frei) über den Busbahnhof auf einen Geh- und Radweg von der Vollmöllerstraße neben dem Pullman Hotel zur Mitterwurzerstraße geführt. Die Zugfahrt zum Geh- und Radweg ist immer komplett zugeparkt, häufig so eng dass man mit dem Rad selbst ohne Anhänger nicht durch kommt und über eine Parkhauseinfahrt und einigen Metern nicht freigegeben Gehweg ausweichen muss. Dort habe ich eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, die dort zufällig tätig war, auf den Missstand hingeweisen. Sie war der Ansicht, dort dürfe geparkt werden, weil auf der Seite des Geh- und Radweges kein erhöhter Bordstein, und somit auch keine Absenkung desselben vorhanden ist. Ein Parkverbot Schild steht dort ebenfalls nicht, der Gehweg wird mit Pollern autofrei gehalten die ihrerseits dazu beitragen dass nicht gequert werden kann wenn genau in der Lücke zwischen Heck und Kühler ein Poller steht.
AntwortenLöschenIch denke zwar nicht, dass bei dem Parkdruck am Vaihinger Bahnhof ein Verbotsschild jemanden davon abhalten würde diesen Weg zuzuparken, aber dort sollte eines hin - denn auch Fußgänger mit Rollkoffer können dort nicht sinnvoll die Querung benutzen, genausowenig wie Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, und Fahrräder mit Kinderanhänger.
Hier sieht man die Stelle ganz gut, ausnahmsweise nicht zugeparkt: https://bit.ly/2QfauKc
LöschenDanke euch beiden. Ich kenne die Stelle. Und mir scheint, der Mitarbeiter des Ordnungsamts hat nicht Recht, denn es handelt sich um einen abgesenkten Bordstein, wenn ich die Bilder richtig interpretiere. Der Bordstein, der zu der STelle mit den Pollern führt, ist ja hoch. Die Sache, dass man dort nicht parken darf, wo der Bordstein abgesenkt ist, ist nur sehr wenigen bekannt, ich vermute auch nur sehr wenigen vom Ordnungsamt. Tatsächlich sollen Rollstuhlfahrer (in heutigen Zeiten auch Rollator-Gänger) die Chance haben, auf den Gehweg hinauf zu kommen. Vielleicht wäre hier mal eine Gelbe Karte mit schönen Fotos sinnvoll. Dann muss die Stadt zumindest antworten und sieht, dass das Thema die Rad- und Rollstuhlfahrenden interessiert.
LöschenSorry, Carsten, ich habe dich wegen der beiden Posts als "beide" bezeichnet. :-)
LöschenDarf man vor den Radständern auf dem zweiten Bild wirklich nicht parken? So eng sieht die Fahrbahn dort nicht aus.
AntwortenLöschenNein, man darf nie an Gehwegnasen parken. Die sind ja so weit vorgerückt, wie ansonsten ein Parkplatz breit ist. Das ist dann wie Parken in der zweiten Reihe. Das ist auch nicht erlaubt. Leider wissen dass viele Autofahrende nicht.
LöschenDas stimmt in dieser Absolutheit nicht. An vielen Gehwegnasen ist der Bordstein abgeflacht, um eben als Überquerungsmöglichkeit zu dienen, und dann darf man da natürlich nicht parken. Aber im Allgemeinenen ist das kein Parken in zweiter Reihe, denn eine erste Reihe gibt es an solchen Stellen ja gar nicht.
LöschenTatsächlich ist das umgangssprachliche "Parken in zweiter Reihe" nicht etwa verboten, weil man dann ja dämlich im Weg steht, sondern weil das Parken am rechten Fahrbahnrand vorgeschrieben ist - und wenn man in zweiter Reihe (also neben einer Reihe von parkenden Fahrzeugen) steht, steht man ja nicht am rechten Fahrbahnrand, sondern deutlich davon abgesetzt.
An der Gehwegnase in diesem Post allerdings ist der rechte Fahrbahnrand einfach ein paar Meter richtung Straßenmitte gebaut worden, und solange man die restliche Durchfahrtsbreite durch ein Parken nicht zu sehr einengt spricht hier (von diesem Gesichtspunkt aus gesehen) nichts gegen ein Parken.
Kleiner Nachtrag: Ich hab die Stelle gerade noch mal bei Google Maps angeschaut. Dort steht ein Parkverbot, gültig tagsüber unter der Woche. Wäre das Parken hier verboten bräuchte man so ein Schild doch gar nicht, oder würde es wenigstens ohne zeitliche Einschrünkung aufstellen.
Liebe Christine,
AntwortenLöschenDa muss ich anonym2 zustimmen, gibt keinen Grund, warum das Parken an Gehwegnasen verboten sein sollte.
Grüße
Ralph
doch den gibt es. Aber in der Tat ist das in der StVO nicht explizit geregelt. Das Parkverbot dort ergibt sich indirekt aus dem Verbot so zu parken, dass der Verkehr auf der Fahrbahn behindert wird (Autofahrer müssen warten und den Gegenverkehr durchlassen) und daraus, dass man nicht so parken darf, dass das Rein- und Rausfahren aus den Parkbuchten erschwert wird. Ist dieser Gehwegvorbau lang genug, dann darf man da aber parken, habe ich jetzt recherchiert, vorausgesetzt, der Verkehr wird nicht behindert. https://verkehrslexikon.de/Texte/PBaumscheibe01.php
LöschenEin Verbot, Fahrbahnverkehr zu behindern gibt es aber gar nicht. Insbesondere ist Parken regulär auf der Fahrbahn vorgeschrieben, das ist doch schon inhärent behindernd. Markierte Parkplätze darf man natürlich nicht blockieren, aber das ist ja überall so.
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